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Auto privat verkauft, neues schon in Aussicht- was muss ich aber beachten und tun?

Themenstarteram 11. Juli 2009 um 10:04

Hallo mal wieder,

nachdem ich meinen Toyota Corolla E10 privat verkauft habe und der Käufer ihn demnächst abholt, würde ich mal gerne wissen wie ich vorgehen könnte wenn der Käufer keine eigenen Nummernschilder (weil erstfahrzeug) mitbringen kann?

Ich dachte es mir so, dass ich ihn mit meinen zu sich fahren lasse, er sie mir zurückschickt und damit hat sichs.

Jetzt ist aber noch was: Mein Wagen kommt in ca. 1 Woche erst (vlt. ein Mitsubishi Eclipse), wie läuft das dann mit dem neuen Wagen, muss ich meinen einfach abmelden (wenn der typ bei sich zuhause angekommen ist) und den neuen anmelden und dann zahle ich halt die differenzbeträge zu Steuern und Versicherung?

Vielleicht könnte mir mal jemand ein paar infos geben und vielleicht einen Vorschlag wie ich es machen könnte damit der Käufer nicht unbedingt meine kennzeichen nutzen muss, habe sowas nämlich noch nie gemacht.

Wann muss ich zur Versicherung gehen wenn er z.B. morgen schon vorbeikommt? Also ich habe keine ahnung im moment :D

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11 Antworten
am 11. Juli 2009 um 10:08

Am sichersten ist es natürlich wenn du das Fahrzeug vor dem Verkauf abmeldest. Sonst im Kaufvertrag Übergabe des Fahrzeuges mit Datum und Uhrzeit sowie die Ab. bzw. Ummeldung auf den Käufer schriftlich festhalten.

 

Den Rest übernehmen Finanzämter und Versicherungen 

am 11. Juli 2009 um 10:10

Hallo,

angemeldet übergeben würde ich ausschließlich an Freunde oder Verwandte.

Eine Möglichkeit wäre, dass der Käufer Kurzzeitkennzeichen mitbringt --> für ihn sind das ca. 25 € Extra-Gebühren (er muss fix zur Versicherung (wo er eh hin muss für sein neues Fzg) und zur Zulassung), für dich ne ganze Menge mehr Ruhe.

Ansonsten:

Wird im gleichen Landkreis verkauft?

Vielleicht könnt ihr dann gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren

Also:

Angemeldet verkaufen ist nicht die beste Idee - ein Extrembeispiel siehst Du etwa hier .

Nicht immer läuft es so - aber oft genug.

Sprich mal mit dem Käufer - ihr müsst doch einen Übergabetermin ausgemacht haben.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 12. Juli 2009 um 8:21

Hallo,

danke schonmal für die Antworten.

Also der Wagen wird gleich abgeholt, er fährt dann bis zu sich nach Hause mit meinen Kennzeichen und schickt sie mir rüber.

Wenn er den Wagen um- bzw. abgemeldet hat, ist dann meine Versicherung und das andere eh erstmal gestoppt oder muss auch ich morgen also noch was machen?

Den neuen Wagen kriege ich in ein paar tagen und dann dachte ich mir das ich ganz normal hinfahre um den anzumelden und dann den Differenzbetrag zur jetzigen Versicherung zahle, falls bis dahin schon zum neuen Halbjahr abgebucht wurde.

Wenn er gleich kommt, ist es etwas spät. Normalerweise könnte man schriftl. festhalten, dass er das Fzg ummeldet innerhalb 24/48 Std. Ob das erfolgt ist, kannst du telefonisch erfragen. Wenn er es nicht tut, kannst du wochenlang weiterzahlen und hast erstmal keine Handhabe außer Klagen. Wenn er sich dran hält, ist aber alles gut. Alles andere geht dann automatisch. Die Kennzeichen brauchst du nicht, es sei denn, du willst sie weiter nutzen.

Wäre es dir nicht möglich mit ihm mitzufahren, die Schilder bei ihm abzumachen, du meldest dann morgen um und schickst ihm brief und abmeldebestätigung? dann biste auf der sicheren seite....

Ich mache es immer so:

1. Kaufvertrag inkl Anzahlung

2. Restzahlung gegen Brief und Abmeldebestätigung, alle Schlüssel abgeben.

3. Käufer meldet an und holt Fzg mit seinen schildern bei mir ab.

Haken: Wenn Käufer und Verkäufer weit auseinander wohnen, müsste man Punkt 2 (evtl. 1, falls der Käufer das Fzg gar nicht sehen will) schriftlich und per Banküberweisungen erledigen.

Zitat:

Original geschrieben von DasSpezielle

Hallo,

danke schonmal für die Antworten.

 

Also der Wagen wird gleich abgeholt, er fährt dann bis zu sich nach Hause mit meinen Kennzeichen und schickt sie mir rüber.

Wenn er den Wagen um- bzw. abgemeldet hat, ist dann meine Versicherung und das andere eh erstmal gestoppt oder muss auch ich morgen also noch was machen?

Den neuen Wagen kriege ich in ein paar tagen und dann dachte ich mir das ich ganz normal hinfahre um den anzumelden und dann den Differenzbetrag zur jetzigen Versicherung zahle, falls bis dahin schon zum neuen Halbjahr abgebucht wurde.

Mit dem Eigentum am Fahrzeug geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach dem Eigentumswechsel vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Fahrzeug noch nicht umgeschrieben ist.

Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, besteht Gefahr, dass der Verkäufer  für Steuer und Haftpflicht bis zu einem Jahr haftet(wenn Käufer nicht mehr ermittelbar).

Pflichten des Verkäufers nach Verkauf ergeben sich aus §13 (4) FZV.

Mit Eingang der Verkaufsanzeige geht Steuerpflicht auf Käufer über.

Ausserdem Versicherung benachrichtigen

Nicht vergessen, Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festhalten.

 

O.

am 12. Juli 2009 um 11:36

Es gibt absolut KEINEN Grund heutzutage an einen fremden Käufer das Auto angemeldet zu übergeben!

 

Es ist üblich und auch von einem Käufer zu erwarten, dass er sich eine Kurzzeitzulassung holt und das Auto damit mitnimmt.

 

Ein Käufer der es nicht auf die Reihe bekommt sich eine Kurzzeitzulassung zur Überführung zu organisieren (Kostenpunkt ca. 20€) würde es dann wohl erst recht nicht auf die Reihe bekommen den noch angemeldeten Wagen umgehend umzumelden, sofern man ihm das Fahrzeug angemeldet übergibt.

 

Der Kaufvertrag ist eine Sache, sofern der Käufer aber auf der Rückfahrt mit dem angemeldeten Auto einen Unfall baut oder geblitzt wird o.ä. hat man selber die Probleme erstmal nachzuweisen dass das Auto zu dem Zeitpunkt verkauft war - denn zu der Zeit war man bei der Behörde ja definitiv noch als Fahrer eingetragen!

Fälle wo ein angemeldet verkauftes Auto nicht umgemeldet wurde gibt es hier im Forum alleine schon en Masse.

Das hat aber nichts mit den 20€ für die Kurzzeitkennzeichen zu tun.

Es gibt immerhin Versicherungen, die berechnen im Anschluss die 5 Tage Versicherung, oder eben welche, die lassen es.

Es hat gewisse Vorteile, ein Auto angemeldet zu übernehmen. Wenn ich ein Auto hole, ist mir das egal ob an od. abgemeldet, es ist aber trotzdem um einiges komfortabler, wenn das Auto noch zugelassen ist.

Hab aber soweit noch nie Probleme gehabt, Abmeldung innerhalb von 3 Werktagen ist natürlich garantiert - das hat auch immer gut geklappt.

Klar, es wurde schon viel Schindluder mit angemeldet gekauften Autos getrieben, aber man sollte nicht alle über einen Kamm scheren...

In diesem Sinne

 

Grüße Dennis

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

 

Der Kaufvertrag ist eine Sache, sofern der Käufer aber auf der Rückfahrt mit dem angemeldeten Auto einen Unfall baut oder geblitzt wird o.ä. hat man selber die Probleme erstmal nachzuweisen dass das Auto zu dem Zeitpunkt verkauft war - denn zu der Zeit war man bei der Behörde ja definitiv noch als Fahrer eingetragen!

Fälle wo ein angemeldet verkauftes Auto nicht umgemeldet wurde gibt es hier im Forum alleine schon en Masse.

Wegen dieser Möglichkeit habe ich darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt der Übergabe im Kaufvertrag, der von beiden Seiten unterschrieben  wird, festgehalten werden soll.

Es ist richtig, dass es im Zweifelsfall besser ist, das zu verkaufende Fahrzeug vor Übergabe still zu legen, insbesondere wenn der Käufer seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat. 

 

O.

Angemeldet ins Ausland verkaufen ist fast so blöd, wie Geldscheine auf dem Rücksitz in einem offenen Cabrio spazieren zu fahren...

Themenstarteram 14. Juli 2009 um 14:22

Ok habs jetzt so geregelt:

Anzahlung habe ich, Wagen melde ich ab, die bringen ihre Kennzeichen mit und die Sache ist geregelt.

Jetzt interessiert mich nur: Muss ich bei der Versicherung bescheid sagen das in ein paar tagen ein neuer Wagen versichert werden muss oder kann ich das auch dann machen wenn ich den habe?

Sollte ich den besser vorher bescheid sagen das die bescheid wissen?

Grüße

Edit: hat sich erledigt, habe mit der versicherung telefoniert und die Sache geht erstmal so klar wie ich es mir dachte.

am 14. Juli 2009 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von DasSpezielle

Ok habs jetzt so geregelt:

Anzahlung habe ich, Wagen melde ich ab, die bringen ihre Kennzeichen mit und die Sache ist geregelt.

 

Jetzt interessiert mich nur: Muss ich bei der Versicherung bescheid sagen das in ein paar tagen ein neuer Wagen versichert werden muss oder kann ich das auch dann machen wenn ich den habe?

Sollte ich den besser vorher bescheid sagen das die bescheid wissen?

 

Grüße

 

Edit: hat sich erledigt, habe mit der versicherung telefoniert und die Sache geht erstmal so klar wie ich es mir dachte.

Du musst ja eh zur Versicherung hin eine Doppelkarte für dein neues Auto beantragen. Alle anderen Daten, der Ummeldung bekommt die Vericherung eh vom der Strassenverkehrsbehörde zugeschickt.

 

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