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Auto privat wird geschäftlich von Mitarbeitern genutzt

Hallo,
bin Unternehmerin und habe mir privat ein neues Auto gekauft. Jetzt ist es so, dass die Mitarbeiter im Geschäft für kleine Fahrten immer wieder ein Auto benötigen.
Früher als ich noch ein altes Auto hatte, hatte ich mir darüber nicht so viele Gedanken gemacht. Mit dem neuen Wagen wollte ich schon nun die Sachen geregelt haben.
Da ich nicht viel geschäftlich mit dem Wagen unterwegs bin, macht es kein Sinn den über die Firma zu nehmen, so hatte ich entschieden den privat zu kaufen.
Versicherung und Vollkasko läuft über mich.
Jemand hat mir gesagt, ich kann die Fahrten die die Mitarbeiter machen als Reisekostenabrechnung selber machen und so rechne ich das einigermassen ab. Eventuell wenn es mehr sein sollte, müsste ich einen Mietvertrag mit der Firma machen und den monatlich od km-weise abrechnen. Der Steuerberater meinte dass ich komplizierter, da ich montalich dann dafür eine Umsatzsteuerabrechnung machen müsste.
Meine Frage ist aber die, dass wenn die Mitarbeiter einen Unfall machen, muss ich die Selbstbeteiligung zahlen und meine Versicherung geht hoch. Kann man das irgendwie im Vertrag mit der Firma regeln, dass in diesem Fall die Firma die Kosten dafür zahlt (Selbstbeteiligung und mir die Versicherungsdifferenz auszahlt)? Oder gibt es irgendwie einen Versicherungsschutz, dass meine SF-Klasse nicht hoch gehen soll.
Gruß und danke für eure Beiträge, Ina

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10 Antworten

Zuerst würde ich mal Nachsehen, dass laut Deinem Vertrag (Rabatte) auch wirklich alle Mitarbeiter fahren dürfen (Alter, keine Fam.-Angeh., u.s.w.) und Du nicht den Verwendungszweck "ausschließlich private Nutzung" angegeben hast. Ansonsten gibts Probleme, wenn ein Schaden auftritt. Gewerbliche Nutzung kostet in der Regel mehr Beitrag.
Zum anderen - ob es vers.-techn. einen Sinn macht, ein Fahrzeug offiziell zu vermieten (an sich selbst??? :confused:, muss sich wohl um eine Kap.-Ges. handeln, oder?), das wage ich zu bezweifeln. Denn klassische Mietfahrzeuge sind im Vergleich zu privaten sehr teuer. Alleine deshalb würde ich davon meine Finger lassen.
SF-Rabatte sind unabhängig davon, ob Du das versicherte Fahrzeug an die Firma "ausleihst" oder nicht - Schaden ist Schaden. Es gibt noch Verträge mit Rabattretter, da musst Du Dich nur mal im Netz schlau machen.

Ich habe schon angegeben dass mehr Leute fahren dürfen und dass es nicht nur privat zu nutzen ist.

Mietvertrag wäre mit der Firma, nicht mit mir selber, würde das aber nur später machen, wenn konstant gefahren wird. Im ersten Schritt erstmal Reisekostenabrechnungen.

Ja die Frage ist wie kann ich mich versichern, dass die anderen Mitarbeiter nicht mein Auto kaputtmachen und ich dafür büssen muss. Lässt sich das irgendwie regeln?

Ich habe bei meiner Versicherung angefragt und die haben gesagt sowas gibt es nicht.
Es gibt etwas wie ein Rabattretter, dass ich ein Schaden pro Jahr machen darf ohne die SF Klasse zu belasten, aber nur wenn ich bei deren Versicherung bleibe. Das kostet aber dann gleich das doppelte von dem heutigen Betrag...

Könnten die Mitarbeiter diese fahrten nicht mit ihren eigenen Fahrzeugen machen und du zahlst ihnen Kilometergeld?Machen viele Firmen so.
Oder du kaufst für die Firma eine kleine billige Firmenschlampe die dann auch nur für Firmenfahrten benutzt wird.
Ich würde das mal mit dem Steuerberater durchgehen.

Oh je, wenn ich das nicht mehrmals mit dem Steuerberater angesprochen habe... Keine Ahnung ob der blöd ist, oder ob ich einen zu komplizierten Fall fordere.... Er sagt das deutsche Fahrzeugrecht in Firma ist super komplex. Am einfachsten ist es ein Fahrzeug in der Firma zu haben und ein Fahrtenbuch zu führen. Aber das traue ich mir nicht zu, ich hasse diese Bürokratie. Dann gibt es noch die Pauschalregel 1% von Fahrzeugwert für Privatfahrten, aber das nur für den Fall wo das Fahrzeug meistens geschäftlich genutzt wird.
Er sagt mehr gibt es nicht.
Und die meisten meiner Mitarbeiter haben kein Fahrzeug und die müssen gelegentlich immer wieder welche Fahrten durchführen...
Noch Ideen?

Zitat:

Original geschrieben von Ina78


Oh je, wenn ich das nicht mehrmals mit dem Steuerberater angesprochen habe... Keine Ahnung ob der blöd ist, oder ob ich einen zu komplizierten Fall fordere....

Vermutlich nur faul,du bringst ihm vermutlich zuwenig ein um sich für dich einzulesen.Wenn er mit dir sechsstellige Umsätze machen würde könntest du sicher sein das er alle Möglichkeiten durchspielen würde um die für dich beste Lösung zu finden.:D
Vielleicht mal einen anderen Steuerberater antesten?

Zitat:

Am einfachsten ist es ein Fahrzeug in der Firma zu haben und ein Fahrtenbuch zu führen

Bei reinen Firmenfahrzeugen muß man kein Fahrtenbuch führen,zumindest dann nicht wenn reine Privatfahrten nicht erlaubt sind.Bei uns in der Firma laufen drei Firmenschlampen und für keines wird ein Fahrtenbuch geführt,liegt zwar im Handschuhfach aber mehr als wann man beim tanken war steht selten drin und das auch nur mit Datum und Kilometerstand.Das Finanzamt will ja auch nur ein Fahrtenbuch sehen wenn man einen Privatanteil rausrechnen will.Allerdings wollen die auch einen Nachweis über die gefahrenen Kilometer wenn du dir diese von deiner Firma bezahlen lassen willst.

Sorry,aber die wenigste Bürokratie gibt es wenn du ein reines Firmenfahrzeug anschaffst,in allen anderen Fällen müssen die Fahrten exakt erfasst und abgerechnet werden.

Der Steuerberater meinte, dass Fahrtenbücher unbedingt ganz genau gehalten werden müssen, sonst kann man bei einer Kontrolle Riesenprobleme bekommen... dass heisst aber auch nur für die Firmenfahrten.
Aber da ich nicht meistens geschäftlich unterwegs bin, kann ich das dann nicht als Firmenfahrzeug anmelden.
Meine Frage ist, wie man es am besten mit der Versicherung macht, damit die anderen nicht auf meine Versicherung fahren müssen...

Zitat:

Original geschrieben von Ina78


Der Steuerberater meinte, dass Fahrtenbücher unbedingt ganz genau gehalten werden müssen, sonst kann man bei einer Kontrolle Riesenprobleme bekommen... dass heisst aber auch nur für die Firmenfahrten.
Aber da ich nicht meistens geschäftlich unterwegs bin, kann ich das dann nicht als Firmenfahrzeug anmelden.

Firmenwagen leasen nach der 1%-Regelung!

Du least auf die Firma den Wagen (die Liquidität wird nicht belastet, aber du kannst die monatlichen Ausgaben für den Firmenwagen teilw. steuerlich geltend machen) und kannst dieses Fahrzeug auch privat nutzen, wenn du 1% vom Brutto-Listenpreis als geldwerten Vorteil versteuerst.

Naja das ist so noch nicht ganz vollständig und korrekt - aber das soll der Steuerberater klären. Fakt ist: Es geht auch ohne Fahrtenbuch, und das in etwa so wie ichs beschrieben hatte! Dann ist der Wagen auch privat unbegrenzt nutzbar.

Das ist dann gültig auch wenn ich den Wagen mehr privat, wie geschäftlich nutze?

Ich sehe das etwa wie "zxcoupe".
Du kaufst für die Firma z.B. einen alten Caddy o.ä.
Fahrtenbuch oder 1% Regel sind nur dann anzuwenden, wenn das Fahrzeug nicht zu 100% als Firmenwagen anerkannt wird. Da Du einen Privatwagen besitzt, kannst Du dem Finanzamt gegenüber erklären, dass es um ein reines Firmenfahrzeug handelt. Wenn Sie das anerkennen, ist alles gut.
Wenn das Finanzamt nein sagt, versteuerst Du halt 1% den Brutto-Listenpreises. Fahrtenbuch ist viel zu umständlich.
Persönlich würde ich allerdings Deinen Wagen ins Geschäftsvermögen einbringen. Alle laufenden Kosten werden dann von der Firma getragen, und Du musst Dir keine Probleme wenn Mitarbeiter damit fahren.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Nosports


Persönlich würde ich allerdings Deinen Wagen ins Geschäftsvermögen einbringen. Alle laufenden Kosten werden dann von der Firma getragen, und Du musst Dir keine Probleme wenn Mitarbeiter damit fahren.

Abzüglich der Privatnutzung durch die TE, die offensichtlich einen Anteil von max. 50% ausmacht, wodurch das Fahrzeug als gewillkürtes Vermögen geführt wird. Das macht die Sache nicht minder kompliziert und an der Problematik mit der etwaigen Rückstufung in Schadensfällen ändert das auch nichts. Desweiteren können sich neue Probleme bei einer späteren Veräußerung des Fahrzeug ergeben, da das Schuldrecht der TE u.U. eine Gewährleistungspflicht auferlegen kann.

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