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Auto steht schon ein halbes Jahr auf öffentlichen Platz
Hallo,
Bei mir in der Nachbarschaft steht ein Auto schon seit 6 Monaten auf einem öffentlichen Parkplatz. Die Besitzerin des Wagens ist vor Weihnachten gestorben. Ich habe schon die Stadtverwaltung angeschrieben, es kam keine Reaktion.
Was kann man da noch machen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 26. Mai 2016 um 19:53:09 Uhr:
Das Auto geht dem TE einen feuchten an.
Was stört ihn daran?
Die Angehörigen werden schon wissen ob die Mama, Oma oder wie auch immer, ein Auto hatte.
Sorgen haben die Leute... !?
Es soll schon Fälle gegeben haben, da wurden Fahrzeuge gestohlen, es soll schon vorgekommen sein, daß dann solche Fahrzeuge zu Straftaten benutzt wurden und irgendwo abstellt wurden. Aber dir es das ja alles egal. Saubere Einstellung. Glückwunsch.
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151 Antworten
Zitat:
@urlaubsjunkie schrieb am 26. Mai 2016 um 11:30:46 Uhr:
Was kann man da noch machen?
Ist das Fahrzeug noch angemeldet? Wenn ja, darf es da stehen so lange es will. Wenn niemand mehr Steuern und Versicherung bezahlt, wird es früher oder später zwangsabgemeldet, dann kommt der offizielle Aufkleber an die Scheibe und das Auto wird schlussendlich abgeschleppt und verwertet. Natürlich nur, wenn sich nicht vorher ein Erbe findet, der sich darum kümmert.
Aber wie gesagt: so lange das Auto angemeldet ist (eventuell vorhandene Erben sich erst um andere Dinge kümmern) kannst Du exakt gar nichts machen.
Sag der Zulassungsstelle Bescheid, die leiten alles weitere in die Wege. Aber stehen darf es da trotzdem.
@urlaubsjunkie Melde den Wagen, sobald die Zulassung weg ist, als Fundsache an. Dann gehört er nach nem halben Jahr dir. Ixh hatte mal beimn Gasdsigehen auf einen Feldweg einen Rover75 ohne Nummernschilder gefunden (Hundebesitzer finden öfters mal etwas...), war unverschlossen. Keine Papiere/Hinweise drin, aber ich wollte ihn nicht haben. Irgendwann ist er dann abgeräumt worden
Zitat:
@buggeliger schrieb am 26. Mai 2016 um 12:04:01 Uhr:
@urlaubsjunkie Melde den Wagen, sobald die Zulassung weg ist, als Fundsache an. Dann gehört er nach nem halben Jahr dir ...
Interessanter Gedanke. Wo steht das Fahrzeug noch gleich?
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 26. Mai 2016 um 12:08:51 Uhr:
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 26. Mai 2016 um 12:08:51 Uhr:
Zitat:
@buggeliger schrieb am 26. Mai 2016 um 12:04:01 Uhr:
@urlaubsjunkie Melde den Wagen, sobald die Zulassung weg ist, als Fundsache an. Dann gehört er nach nem halben Jahr dir ...
Interessanter Gedanke. Wo steht das Fahrzeug noch gleich?
Bevor ich diesem Gedanken näher treten wollte, wüsste ich gern, um was für ein Fahrzeug es konkret geht. Je nach Antwort würde ich auch freiwillig auf das "Finden" verzichten.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@buggeliger schrieb am 26. Mai 2016 um 12:04:01 Uhr:
Melde den Wagen, sobald die Zulassung weg ist, als Fundsache an. Dann gehört er nach nem halben Jahr dir. Ixh hatte mal beimn Gasdsigehen auf einen Feldweg einen Rover75 ohne Nummernschilder gefunden (Hundebesitzer finden öfters mal etwas...), war unverschlossen. Keine Papiere/Hinweise drin, aber ich wollte ihn nicht haben. Irgendwann ist er dann abgeräumt worden
Bringt nix. Der Wagen hat Nummernschilder, eine Fahrgestellnummer und war (wie es aussieht) zuletzt in Deutschland angemeldet. Somit sind die Besitzer auffindbar. Bei einem Schrottwagen ohne Kennzeichen, dass zuletzt im Ausland angemeldet war, siehts da wohl anders aus.
Zitat:
@urlaubsjunkie schrieb am 26. Mai 2016 um 11:30:46 Uhr:
Die Besitzerin des Wagens ist vor Weihnachten gestorben. Ich habe schon die Stadtverwaltung angeschrieben, es kam keine Reaktion.
Was kann man da noch machen?
Hier würde ich erst mal den kleinen Weg gehen. Im Haus der verstorbenen nachfragen, wer der Vermieter ist. Den Vermieter nach den Hinterbliebeneden (Empfänger der Kaution) fragen. Eventuell ging die Sache mit dem Wagen unter.
Meines Wissens interessieren die Behörden sich erst für den ordnungsgemäß abgestellten Wagen einer verstorbenen Person, wenn er weiter gefahren wird, der TÜV abläuft, oder die Steuer nicht mehr gezahlt wird. Aktuell scheint keines der drei Fälle zuzutreffen.
Vieleicht wurde der Wagen aber auch schon umgemeldet und steht da einfach nur doof rum, weil er gerade nicht benötigt wird. Als meine Mutter einen Wagen geerbt hatte war es identisch. Sie hat gewartet, bis ihr Wagen verkauft war.
Zitat:
@MvM schrieb am 26. Mai 2016 um 12:50:48 Uhr:
Zitat:
@buggeliger schrieb am 26. Mai 2016 um 12:04:01 Uhr:
Melde den Wagen, sobald die Zulassung weg ist, als Fundsache an. Dann gehört er nach nem halben Jahr dir. Ixh hatte mal beimn Gasdsigehen auf einen Feldweg einen Rover75 ohne Nummernschilder gefunden (Hundebesitzer finden öfters mal etwas...), war unverschlossen. Keine Papiere/Hinweise drin, aber ich wollte ihn nicht haben. Irgendwann ist er dann abgeräumt worden
Bringt nix. Der Wagen hat Nummernschilder, eine Fahrgestellnummer und war (wie es aussieht) zuletzt in Deutschland angemeldet. Somit sind die Besitzer auffindbar. Bei einem Schrottwagen ohne Kennzeichen, dass zuletzt im Ausland angemeldet war, siehts da wohl anders aus.
Zitat:
@MvM schrieb am 26. Mai 2016 um 12:50:48 Uhr:
Zitat:
@urlaubsjunkie schrieb am 26. Mai 2016 um 11:30:46 Uhr:
Die Besitzerin des Wagens ist vor Weihnachten gestorben. Ich habe schon die Stadtverwaltung angeschrieben, es kam keine Reaktion.
Was kann man da noch machen?
Hier würde ich erst mal den kleinen Weg gehen. Im Haus der verstorbenen nachfragen, wer der Vermieter ist. Den Vermieter nach den Hinterbliebeneden (Empfänger der Kaution) fragen. Eventuell ging die Sache mit dem Wagen unter.
Meines Wissens interessieren die Behörden sich erst für den ordnungsgemäß abgestellten Wagen einer verstorbenen Person, wenn er weiter gefahren wird, der TÜV abläuft, oder die Steuer nicht mehr gezahlt wird. Aktuell scheint keines der drei Fälle zuzutreffen.
Vieleicht wurde der Wagen aber auch schon umgemeldet und steht da einfach nur doof rum, weil er gerade nicht benötigt wird. Als meine Mutter einen Wagen geerbt hatte war es identisch. Sie hat gewartet, bis ihr Wagen verkauft war.
Wofür soll der persönliche Einsatz eigentlich gut sein? Das Auto behindert ja wohl niemanden und den TE auch nicht. "Aktenkundig ist der Fall bei den Behörden. Der Rest ist doch wohl Sache des Ordnungsamtes und der Zulassungsbehörde.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 26. Mai 2016 um 12:55:53 Uhr:
Wofür soll der persönliche Einsatz eigentlich gut sein?
Aua.
Er steht auf einem öffentlichen Parkplatz mit 20 weiteren Stellplätzen. Es ist ein weißer Mercedes, älteres Baujahr.
Zitat:
@urlaubsjunkie schrieb am 26. Mai 2016 um 13:05:18 Uhr:
Er steht auf einem öffentlichen Parkplatz mit 20 weiteren Stellplätzen. Es ist ein weißer Mercedes, älteres Baujahr.
Da steht er, wie andere Autos auch. Ich habe das Problem für dich persönlich noch nicht ganz verstanden. War das dein Stammparkplatz? Sobald die Haftpflichtversicherung für den Benz nicht mehr besteht wird der Sache von amtswegen verstärkt nachgegangen. Ist die HU fällig gibts erst Bußgelder, dann weiteren Ärger, auch von amtswegen. Warum das Fahrzeug dort steht hast du schon in Erfahrung gebracht. Was treibt dich jetzt noch um? Es ist nicht verboten, ein zugelassenes, versichertes Auto ordnungsgemäß abgestellt wochen- oder monatelang stehen zu lassen.
Grüße vom Ostelch
Hallo, Urlaubsjunkie,
Zitat:
@urlaubsjunkie schrieb am 26. Mai 2016 um 11:30:46 Uhr:
Bei mir in der Nachbarschaft steht ein Auto schon seit 6 Monaten auf einem öffentlichen Parkplatz. Die Besitzerin des Wagens ist vor Weihnachten gestorben. Ich habe schon die Stadtverwaltung angeschrieben, es kam keine Reaktion.
Was kann man da noch machen?
wie schon geschrieben: solange das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet und versichert ist, darf es dort stehen.
Es kann sein, dass es unter den Erben Probleme gibt und dass somit niemand einen rechtmäßigen Zugriff auf das Fahrzeug hat und dass es deshalb dort so lange steht.
Wer weiß, vielleicht wird das Auto ja auch gar nicht mehr gebraucht und Du kannst es dann von den Erben günstig abkaufen?
Viele Grüße,
Uhu110
Solange Steuern und Versicherung bezahlt sind, eine aktuelle HU vorhanden ist tut sich erstmal nichts. Wenn der Versicherungsschutz nicht mehr da ist, wird die Karre zwangsweise stillgelegt. So passiert mit einer Karre, die in meiner Straße steht und mir langsam auffiel, weil sie nicht mehr bewegt wurde. In die Zulassung gesehen und siehe da: Halter verstorben, Fahrzeug in der Fahndung wegen erloschenem Versicherungsschutz. Kollegen von der Zulassung angerufen und noch am selben Tag kam der Kratzer. Jetzt hat er eine Frist bis Ende Mai, dann ist er weg. Übrigens werden solche Meldungen wegen der Vielzahl solcher Fälle nicht beantwortet. Also erst mal abwarten.
Lass es einfach dort stehen. Was geht dich ein fremdes Auto an?
Ich bin irritiert ob der hier wiederholten Frage was das denn einen Dritten angehe. Ich habe den Eröffnungsbeitrag so verstanden, dass der TE helfen will, weil unter Umständen niemand von den Angehörigen bzw. den Erben um das Fahrzeug weiß.