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Auto stillgelegt weil ein Monat Tüv überzogen!

Themenstarteram 2. Oktober 2008 um 11:48

Halle erstmal,

bin gerade von freundlichen Polizei angehalten, allgemein Kontrolle. Tja Ergebnis das Auto wurde stillgelegt.

Und zu standen ist es so gekommen:

Als erstes wollten Sie von mir Fahrzeugschein und Führerschein. Fahrzeugschein hab ich gegeben und Führerschein konnte ich nicht geben da ich den seit zwei Wochen nicht finden kann, ob ich es verlegt oder verloren keine Ahnung! So das ist das erste!

Dann wollten Sie von mir alle Eintragung bzw. ABE’s, da ich aber einen großen Ordner hab mit alle ABE’s, schleppe ich es nie mit. Da meinte ich zu denen Sie sollte mir bitte Kontrollbericht-Karte ausstelle. Mit welchen ich dann zum Tüv oder Polizei gehen kann. Ist ja auch nicht das erste Mal bei mir!

Und zum allen Schluss ist bei mir der Tüv abgelaufen. Auf dem Plakat steht 09.08 also nur 2 Tagen überzogen (heute 02.10.08)!

 

Darauf hin meinte der Polizist dass ich mit dem Wagen nicht mehr weiter fahren darf. Auf jeden Fall meinte er das er ein Protokoll schreiben wird wo es steht dass das Auto stillgelegt ist, und darf nur benutzt wenn man auf direkten weg zum TÜV fährt. In den Hand habe ich bekomme innen Kontrollbericht-Karte wo drauf steht „ Frist zur Beseitigung/Vorlage: 12.10.08“!?!?

Tja meine Frage ist jetzt, dürfen Sie mir das Auto stilllegen? Hat er mir vielleicht nur gedroht, weil auf Kotrollbericht steht beseitigen bis 12.10.08!?!

 

Fakt ist, ich bin natürlich weiter gefahren da ich zu arbeit musste und das ist immerhin 100km. Jetzt sitze ich auf der Arbeit und weiß nicht weiter!

 

Hat jemand Vorschläge was ich jetzt machen soll oder kennt sich jemand in der Situation aus?

Beste Antwort im Thema

wenn der wagen stillgelegt wäre, faehrst du damit keinen meter mehr.

du hast unverzueglich (bis zur frist) die maengel zu beseitigen bzw den nachweis zu erbringen.

aufgrund von 2 tagen HU ueberziehen gibts im regelfall nicht mal ein augenzwinkern, geschweige denn eine stillegung.

(somit vollkommen falsches topic)

du hast halt deinen FS und deine BEs mitzufuehren.

ob das bei dir ein aktenschrank ist, ist dein problem.

das ordnungsgemaesse verwenden dieser teile hast du eben nachzuweisen.

Harry

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wenn der wagen stillgelegt wäre, faehrst du damit keinen meter mehr.

du hast unverzueglich (bis zur frist) die maengel zu beseitigen bzw den nachweis zu erbringen.

aufgrund von 2 tagen HU ueberziehen gibts im regelfall nicht mal ein augenzwinkern, geschweige denn eine stillegung.

(somit vollkommen falsches topic)

du hast halt deinen FS und deine BEs mitzufuehren.

ob das bei dir ein aktenschrank ist, ist dein problem.

das ordnungsgemaesse verwenden dieser teile hast du eben nachzuweisen.

Harry

Themenstarteram 2. Oktober 2008 um 12:13

Tja das ist nämlich auch das Problem. Der Polizist meinte zu mir „Sie müsse das Auto da auf dem Parkplatz abstellen und dürfen damit nicht weiter fahren“. Auf die frage wie komme ich dann zum TÜV, meinte er „Auf direkte weg zum TÜV dürfen sie das Auto fahren“!?!?!

Ich habe aber kein Papier bekommen wo steht dass das Auto stillgelegt ist! Irgend wie ist es alle komisch!

eror

ich habe mal winjen angeschrieben, dass er sich dazu bitte äussern moege.

wann er es macht....? ka.

mehr kann ich leider nicht sagen :(

Harry

PS

wenn das fahrzeug nicht verkehrstauglich oder stvzo gemaess zu sein scheint, macht mir ein "weiterfahrverbot" ggf auch sinn.

am 2. Oktober 2008 um 14:29

Wenn die Polizei oder eine Ordnungsbehörde ein Fahzeug stillegt, auf das sie Zugriff hat, dann wird idR die Zulassungsplakette abgekratzt. Ist sie noch dran, hast Glück gehabt. Aber lern draus und führe den Kram immer mit!

Zitat:

Original geschrieben von eror

Dann wollten Sie von mir alle Eintragung bzw. ABE’s, da ich aber einen großen Ordner hab mit alle ABE’s, schleppe ich es nie mit.

Welchen "Vorteil" erhoffst du dir davon, daß du den Ordner nicht im Fahrzeug mitführst?

am 2. Oktober 2008 um 17:27

Höchstwahrscheinlich besseres Leistungsgewicht ohne Ordner

am 2. Oktober 2008 um 18:32

Zitat:

Original geschrieben von 3L-Flowerpower

Höchstwahrscheinlich besseres Leistungsgewicht ohne Ordner

:D :D :D

stillgelegt = plaketten abgekrazt oder auto festgesetzt

anders kenne ich das nicht.

ein "ordner voll ABE" lässt jedoch einige rückschlüsse auf das fahrzeug zu, von daher waren die schutzmänner wohl ein wenig "auf den plan" gerufen, daher wollten sie dir direkt mal ne leuchte bauen.

ob berechtigt oder nicht steht auf nem anderen papier, will hier gar nix unterstellen.

die tiefer-härter-breiter-pimp-my-car generation ist halt immer etwas mehr im fokus....

letztlich: sie lassen dich fahren/stehen und zwar MIT zulassungsstempeln. stillgelegt kann das auto also de fakto gar nicht sein ;)

wie gesagt, eine stilllegung von amtswegen her sieht mal ganz anders aus!

Ich denke mal, hier wurde lediglich die Weiterfahrt untersagt.

Ich denke, Du hast das falsch verstanden. Sicherlich kann die Polizei Fahrzeuge stilllegen; aber nur dann, wenn gravierende Mängel die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Sofern Du eine Mängelmeldung mit einer gesetzten Frist zur Beseitigung bekommen hast, dann ist Dein Pkw sicher nicht stillgelegt. Überschreitest Du allerdings die gesetzte Frist, dann wird diese Mängelmeldung an die Zulassungsstelle weitergeleitet und von dort wird dann das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt!

Munter bleiben

Jens

am 8. Oktober 2008 um 12:08

Du durftest das Auto nicht weiterfahren, weil Du die ABE´s nicht da hattest. Wegen TÜV-Überschreitung von 1 Monat unterbindet niemand die Weiterfahrt, das kostet nicht einmal ein Knöllchen. Aber wenn Du schon alles Mögliche an deinem Auto änderst, dann mußt du auch die Unterlagen im Fahrzeug mitführen, ebenso wie den letzten TÜV- und AU-Bericht. So ist das nun mal und ich mache das auch. Alle Originale zu Hause, entsprechende Kopien in die Fahrzeugmappe und du hast Ruhe. Wenn dein Auto evtl. so auffällig gestylt ist, daß man von weitem schon sieht/hört, daß vieles geändert worden ist, dann schaut die Rennleitung eben etwas genauer hin ..... und mit Recht. Ich kenne hier in meiner Umgebung einige junge Leute, die alle zwei Jahre ihr Auto zurückrüsten,.....wenn es zum TÜV geht ..... und anschließend dann wieder alles in die Gegenrichtung. Einer von denen hatte vor kurzem einen Unfall, nichts besonders Schlimmes, aber ..... Auto vom StA beschlagnahmt und der Ärger geht jetzt erst richtig los!

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