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Auto tauschen, Kaufvertrag ohne Betrag?
Hallo Zusammen,
Ich stehe kurz davor mein Auto zu wechseln.
Seit einem Jahr fahre ich einen MB E200 S213 und bin aber irgendwie nicht zufrieden mit dem Daimler. Ich möchte wieder zurück zu Audi. Mein E200 Bj. 07/2018 hatte laut Schwacke mit 26.500 € eine schmerzhafte Bewertung. Ich möchte gegen einen deutlich besser ausgestatteten A6 Avant 3.0 TDI Bj. 09/2016 tauschen. Das örtliche Audi Zentrum wollte keinen Tausch eingehen. Nach langer Suche bin ich auf einen freien Autohändler gestoßen der Leasingrückläufer verkauft. Wir haben uns auf einen kostenneutralen Tausch geeinigt. Da ich dem Händler noch keine Zusage erteilt habe, haben wir auch noch nicht über den Kaufvertrag gesprochen. Nun stellt sich mir die Frage wie der rechtlich sichere Kaufvertrag bei solch einem Tausch aussieht?
Mein Auto hat noch 4 Monate Werks und 1 Jahr Junge Sterne Garantie. Für den Audi bekomme ich eine einfache Händlergarantie. Nun zahle ich ja keinen Betrag, da es sich um neutralen Tausch handelt. Was muss ich in den Kaufvertrag bei dem Betrag eintragen wenn keine Zahlung stattgefunden hat?
Ich möchte bei dem Tausch keinen vertraglichen Fehler machen.
Über ein paar Tipps und Erfahrungen wäre ich sehr denkbar. Vorab vielen Dank.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 15. März 2020 um 07:05:00 Uhr:
Zitat:
@ZiKla schrieb am 15. März 2020 um 05:14:12 Uhr:
Hi!
Allein schon wegen der gesetzlichen Gewährleistung wäre es nicht in Deinem Interesse, hier einen Tauschvertrag abzuschließen.
Vielmehr würde ich den Abschluss zweier Kaufverträge empfehlen. Er kauft Dein Auto für 26.500 Eur, Du kaufst bei ihm den Audi für 26.500 Eur.
"Betrag erhalten" wird auf beiden Verträgen unterschrieben, es fließt aber kein Geld. Fertig.
Er als Händler muss ja auch irgendeinen Wert in seine Bücher nehmen für An- und Verkauf.
Viel Erfolg und, by the way, mein Beileid zu Deiner Entscheidung... ;-)
ZK
Ich hoffe dass das dann steuerlich für den Händler in Ordnung geht.
Man könnte es doch auch so machen. Altes Auto mit allen Papieren abgemeldet an den Händler übergeben und neues Auto mit allen Papieren vom Händler mitnehmen. Ohne jeden Vertrag?
In beiden Fällen gibt es dann aber keinerlei Garantien.
Und was wäre an dieser Alternative der Vorteil für den TE?
Da wäre der TE ja schön blöd, wenn er auf seine Gewährleistung verzichtet.
Und wie der Händler das dann steuerlich verbucht, kann dem TE völlig wurst sein.
Frage an den TE:
Warum verkaufst du den Benz nicht privat? E 200 Benziner aus 2018 bis 50 tkm beginnen bei 30000 Euro.
Bei solch einen Tauschgeschäft gibt es nur einen "Gewinner" und der bist mit Sicherheit nicht du.
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11 Antworten
Es gibt auch Tauschverträge
Hi!
Allein schon wegen der gesetzlichen Gewährleistung wäre es nicht in Deinem Interesse, hier einen Tauschvertrag abzuschließen.
Vielmehr würde ich den Abschluss zweier Kaufverträge empfehlen. Er kauft Dein Auto für 26.500 Eur, Du kaufst bei ihm den Audi für 26.500 Eur.
"Betrag erhalten" wird auf beiden Verträgen unterschrieben, es fließt aber kein Geld. Fertig.
Er als Händler muss ja auch irgendeinen Wert in seine Bücher nehmen für An- und Verkauf.
Viel Erfolg und, by the way, mein Beileid zu Deiner Entscheidung... ;-)
ZK
Zitat:
@ZiKla schrieb am 15. März 2020 um 05:14:12 Uhr:
Hi!
Allein schon wegen der gesetzlichen Gewährleistung wäre es nicht in Deinem Interesse, hier einen Tauschvertrag abzuschließen.
Vielmehr würde ich den Abschluss zweier Kaufverträge empfehlen. Er kauft Dein Auto für 26.500 Eur, Du kaufst bei ihm den Audi für 26.500 Eur.
"Betrag erhalten" wird auf beiden Verträgen unterschrieben, es fließt aber kein Geld. Fertig.
Er als Händler muss ja auch irgendeinen Wert in seine Bücher nehmen für An- und Verkauf.
Viel Erfolg und, by the way, mein Beileid zu Deiner Entscheidung... ;-)
ZK
Genau so. Und abklären, sofern es kein Biturbo ist, ob die Nockenwellen und Steuerkette am Audi bereits getauscht wurden.......
Zitat:
@ZiKla schrieb am 15. März 2020 um 05:14:12 Uhr:
Hi!
Allein schon wegen der gesetzlichen Gewährleistung wäre es nicht in Deinem Interesse, hier einen Tauschvertrag abzuschließen.
Vielmehr würde ich den Abschluss zweier Kaufverträge empfehlen. Er kauft Dein Auto für 26.500 Eur, Du kaufst bei ihm den Audi für 26.500 Eur.
"Betrag erhalten" wird auf beiden Verträgen unterschrieben, es fließt aber kein Geld. Fertig.
Er als Händler muss ja auch irgendeinen Wert in seine Bücher nehmen für An- und Verkauf.
Viel Erfolg und, by the way, mein Beileid zu Deiner Entscheidung... ;-)
ZK
Ich hoffe dass das dann steuerlich für den Händler in Ordnung geht.
Man könnte es doch auch so machen. Altes Auto mit allen Papieren abgemeldet an den Händler übergeben und neues Auto mit allen Papieren vom Händler mitnehmen. Ohne jeden Vertrag?
In beiden Fällen gibt es dann aber keinerlei Garantien.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 15. März 2020 um 07:05:00 Uhr:
Zitat:
@ZiKla schrieb am 15. März 2020 um 05:14:12 Uhr:
Hi!
Allein schon wegen der gesetzlichen Gewährleistung wäre es nicht in Deinem Interesse, hier einen Tauschvertrag abzuschließen.
Vielmehr würde ich den Abschluss zweier Kaufverträge empfehlen. Er kauft Dein Auto für 26.500 Eur, Du kaufst bei ihm den Audi für 26.500 Eur.
"Betrag erhalten" wird auf beiden Verträgen unterschrieben, es fließt aber kein Geld. Fertig.
Er als Händler muss ja auch irgendeinen Wert in seine Bücher nehmen für An- und Verkauf.
Viel Erfolg und, by the way, mein Beileid zu Deiner Entscheidung... ;-)
ZK
Ich hoffe dass das dann steuerlich für den Händler in Ordnung geht.
Man könnte es doch auch so machen. Altes Auto mit allen Papieren abgemeldet an den Händler übergeben und neues Auto mit allen Papieren vom Händler mitnehmen. Ohne jeden Vertrag?
In beiden Fällen gibt es dann aber keinerlei Garantien.
Und was wäre an dieser Alternative der Vorteil für den TE?
Da wäre der TE ja schön blöd, wenn er auf seine Gewährleistung verzichtet.
Und wie der Händler das dann steuerlich verbucht, kann dem TE völlig wurst sein.
Frage an den TE:
Warum verkaufst du den Benz nicht privat? E 200 Benziner aus 2018 bis 50 tkm beginnen bei 30000 Euro.
Bei solch einen Tauschgeschäft gibt es nur einen "Gewinner" und der bist mit Sicherheit nicht du.
Ich denke auch das die 2 Verträge Lösung die beste wäre. Du verkaufst ihm den Mercedes zum vereinbarten Preis. Dann schreibst du statt Betrag erhalten erfolgt zum Tauchen gehen Audi lt. Anderem Vertrag.
Und er brrlsuft dir den Audi mit der gleichen Bemerkung.
Aber wieso tauscht man einen Mercedes gegen VW?
Ich bin von dem Mercedes einfach enttäuscht. Ich war in einem Jahr 11 mal in der Werkstatt wegen Mängel und Rückrufaktion. Nachdem ich von dem Kundenservice in Maastricht entäuscht wurde habe ich gemerkt das Mercedes für mich einfach nicht das ist was ich erwartet habe. Hinzu kommt das der Audi A6 eine erheblich höhere Ausstattung, Allradantrieb und natürlich einen viel stärkeren Motor hat. Privat kauft mir die EKlasse aus 2. Hand niemand für 32.000 Euro, da Käufer die Möglichkeit haben für das gleiche Geld sicher bei Mercedes aus 1. Hand zu kaufen. Junge Oberklassefahrzeuge verkaufen sich privat sehr schwer und die Autohäuser bieten bei Inzahlungnahme kaum über Schwacke.
Der Audi A6 wird in dem Zustand für ebenso 32.000 Euro gehandelt. Somit denke ich das nicht nur der Händler gewinnt, klar wird er den kleinen Benziner schneller los werden als den dicken Diesel Audi.
Die Nockenwellen wurden bei dem Audi nicht getauscht, sehe auch keinen Grund dafür da der Motor im Kaltstart absolut rund läuft und mit 56.000 km in 3 Jahren laut Überprüfung der Fahrgestellnummer keinerlei Probleme machte.
Für mich passt der Audi einfach.
Zu den zwei Verträgen. Muss der Händler nicht einen Zahlungsverkehr haben?
Bei mir selbst reicht ja wenn ich reine schreibe habe den Betrag erhalten und übergebe einfach das Fahrzeug mit junger Sterne Garantie.
Ich als privat habe ja keinerlei steuerlichen Vorteil und bin da im grünen Bereich, oder?
Du verkaufst als Privatmann ein Auto an einen Händler.die junge Sterne Garantie ist natürlich weg. Ist dem Händler aber eh wurscht.
Der Händler hat doch seinen Geldeingang. Deinen benz zum entsprechenden Wert. Alles andere soll dircegsl sein. Ob du ihm nun Schweinchen giebst oder hosenknöpfe oder den tausch machst. Wenn sich das entsprechend bewerten läst ist das ok.
Wegen Paragraph 480 BGB solltest du zumindest die Gewährleistung ausschließen. Der Händler kann dies nicht..
Im Prinzip ist es nix anderes wie eine inzahlungnahme ohne Zuzahlung. Als ein Vorgang wie er tszsendemsl täglich geschieht.
Zitat:
@AudifanMR schrieb am 15. März 2020 um 11:12:14 Uhr:
Die Nockenwellen wurden bei dem Audi nicht getauscht, sehe auch keinen Grund dafür da der Motor im Kaltstart absolut rund läuft und mit 56.000 km in 3 Jahren laut Überprüfung der Fahrgestellnummer keinerlei Probleme machte.
Für mich passt der Audi einfach.
Das hörst du auch nur, wenn der Motor warm ist.
Einfach mal den Thread "Warum werden Nockenwellen getauscht" in Audi A6 4G Forum lesen.
Der ist mittlerweile über 200 Seiten lang.
Dort kannst du auch die FIN angeben, dann wird dir gleich gesagt, ob der Motor auch betroffen ist.
Es sind so gut wie alle Facelift Modelle mit 218 PS und 272 PS, Bj 2015-2018, betroffen.
Los geht s im Schnitt so bei 50000 - 60000 km.
Auf jeden Fall abklären, ob das die Gebrauchtwagengarantie (sofern du eine vom Händler bekommst), übernimmt.