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Auto Totalschaden, Mehrwertsteuer zurück erstatten? Selbst nochmal verkaufen?

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 16:54

hallo erstmal zusammen,

ich hab leider letzte Woche einen etwas größeren Unfall verursacht,

Mein Auto war Vollkasko. Der Gutachter war bereits da und und hat den Wiederbeschaffungswert, usw bestimmt.

Wiederberschaffungswert: 11750€

Reperaturkosten: 16550€

Restwert: 4350€ ermittelt über eine Restwertbörse

Jetzt hat mir die Versicherung ca. 5300€ (Selbstbeteiligung wurde schon abgezogen) überwiesen.

Also Wiederbeschaffungswert - Restwert - Mehrwertsteuer.

Die Mehrwertsteuer bekomme ich nur dann zurück wenn ich ein neues Auto kaufe wo ich sie ausweisen kann. Sprich ich muss beim Händler kaufen. Kann man da nicht irgendwie gegen vorgehen? Schließlich hab ich für das jetzige Fahrzeug was ich vor einem Jahr beim Händler erworben hab doch schon meine Mehrwertsteuer bezahlt. Noch dazu geht der Gutachter beim Wiederbeschaffungswert auch von Privatverkäufern mit aus, bzw rechnet die Preise mit ein? Und die Versicherung zwingt mich im Gegenzug das ich mein angeblich gleichwertiges Auto bei einem Händler kaufe? Denn die Preise liegen über dem Wiederbeschafungswert den der Gutachter festgelegt hat.

Dann wäre meine nächste Frage: Darf ich mein Fahrzeug selbst auch nochmal bei Auto Online (Restwertbörse) oder mobile einsetzen, um zu sehen ob ich nicht einen höhern Verkaufspreis erziehlen kann als das aktuelle Angebot?

Vielen Dank schonmal, hoffe ihr könnt mir ein klein bisschen helfen, wäre echt dankbar :)

Gruß Nico

 

Beste Antwort im Thema

Hallo,

die Mwst. wird nur erstattet wenn Sie auch tatsächlich angefallen ist.

Dabei wird nur der Mwst.- Anteil ersetzt wo in der Rechung des neu erworbenen Fahrzeuges enthalten ist.

Es wird max. bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ausbezahlt.

Anders wäre dies bei einem Haftpflichtschaden.

Hier reicht der Nachweis einer Ersatzbeschaffung, egal ob das Fahrzeug Regel, Differenz oder gar Steuerneutral ist.

Hier ist die dann die im Gutachten enthaltene Mwst. voll zu ersetzen.

Zur 2. Frage:

zur Restwertbörse AutoOnline hast Du gar keinen Zugang.

Dies ist eine Plattform speziell für Unfallfahrzeuge deren Benutzer über bestimmte Kriterien erfüllen müssen.

Die Versicherung hat hier das Weisungsrecht da Kaskoschaden (Vertragsrecht).

Selbst wenn Du hier einen höheren Betrag bekommen würdest rechnet die Versicherung immer WBW-RW.

Und die Versicherungen sind hier immer an hohe Restwerte intressiert da dann der Auszahlungsbetrag zwischen WBW und RW geringer ist.

Ich hoffe das stimmt so was ich geschrieben habe.

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Hallo,

die Mwst. wird nur erstattet wenn Sie auch tatsächlich angefallen ist.

Dabei wird nur der Mwst.- Anteil ersetzt wo in der Rechung des neu erworbenen Fahrzeuges enthalten ist.

Es wird max. bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ausbezahlt.

Anders wäre dies bei einem Haftpflichtschaden.

Hier reicht der Nachweis einer Ersatzbeschaffung, egal ob das Fahrzeug Regel, Differenz oder gar Steuerneutral ist.

Hier ist die dann die im Gutachten enthaltene Mwst. voll zu ersetzen.

Zur 2. Frage:

zur Restwertbörse AutoOnline hast Du gar keinen Zugang.

Dies ist eine Plattform speziell für Unfallfahrzeuge deren Benutzer über bestimmte Kriterien erfüllen müssen.

Die Versicherung hat hier das Weisungsrecht da Kaskoschaden (Vertragsrecht).

Selbst wenn Du hier einen höheren Betrag bekommen würdest rechnet die Versicherung immer WBW-RW.

Und die Versicherungen sind hier immer an hohe Restwerte intressiert da dann der Auszahlungsbetrag zwischen WBW und RW geringer ist.

Ich hoffe das stimmt so was ich geschrieben habe.

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 19:40

Danke für die Antwort :), hilft mir schonmal sehr weiter, aber auf autoonline sollte das eigentlich auch als Privatkunde funktionieren, steht zumindest da? http://www.autoonline.de/cps/de/privatmarkt.html

Das mit der Mehrwertsteuer ist aber ja total für den Hintern wie ich finde, nur weil es Autos von Privatverkäufern sind, sind die ja nicht gleich 19 Prozent günstiger :/

Gruß Nico

zwar nicht wegen der Steuer aber weil Händler generell teurer sind durch die Sachmangelhaftung - in so fern relativiert sich das wieder

Fakt ist nunmal, Autokauf ist Verhandlungssache und beim Privathandel wird keine Mehrwertsteuer fällig, warum sollte also die Versicherung diese erstatten?

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 20:12

Weil ich die für das jetztige Auto bereits bezahlt habe? Habe das Auto ja damals beim Händler nicht ohne Mehrwertsteuer bezahlt.

Naja ändern kann man eh leider nichts dran :(

Gruß Nico

eben, du hast sie einmal gezahlt und wenn du sie nochmals zahlen solltest (Kauf beim Händler) bekommst du das bis zur Höchstgrenze ja erstattet. Zahlst du sie eben nicht (Privatkauf) erneut, gibts dafür auch keinen Ersatz.

Zitat:

Original geschrieben von N.Schumann

 

Dann wäre meine nächste Frage: Darf ich mein Fahrzeug selbst auch nochmal bei Auto Online (Restwertbörse) oder mobile einsetzen, um zu sehen ob ich nicht einen höhern Verkaufspreis erziehlen kann als das aktuelle Angebot?

Ja, darfst Du! Der Versicherer hat ja bereits mit Dir abgerechnet und zawr mit dem höchsten Restwert der Restwertbörse. Um diesen Wert zu erzielen kannst Du das Auto einfach dem angegebenen Händler verkaufen. Oder Du verkaufst das Fahrzeug privat weiter. Erfahrungsgemäß lässt sich allerdings kein so hoher Preis erzielen, wie in der RW-Börse.

Ich würde übrigens den WBW noch mal bei mobile überprüfen, ob Du Dein Fahrzeug mit vergleichbarer Ausstattung, Laufleistung, Halteranzahl, Alter, usw. für den angegebenen WBW zu bekommen ist und falls nicht mit dem SB Deiner Versicherung nachverhandeln. Die Schadenregulierer der Versicherer machen sich hier nämlich im Gegensatz zu den freien Sachverständigen meistens weniger Mühe und beachten wichtige Ausstattungsdetails einfach nicht. Neulich hatte ich einen Fall mit einem Passat TDi, der schlicht mit einem Partikelfilter nachgerüstet war und mit vergleichbarer Ausstattung (z.B. AHK) im Schnitt rd. 800 EUR mehr gekostet hat, als angegeben, da der SV diese "Details" nicht berücksichtigt hat. Resultat: Versicherer hat diese "Recherche" an den SV weiter geleitet und innerhalb einer Woche nachreguliert.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Anders wäre dies bei einem Haftpflichtschaden.

Hier reicht der Nachweis einer Ersatzbeschaffung, egal ob das Fahrzeug Regel, Differenz oder gar Steuerneutral ist.

Hier ist die dann die im Gutachten enthaltene Mwst. voll zu ersetzen.

 

Ich hoffe das stimmt so was ich geschrieben habe.

Fast.

Die Ersatzbeschaffung muss wertmäßig dem beschädigen Fahrzeug zumindest entsprechen oder teurer sein, nur dann ist der Steueranteil egal.

 

Kauft der TE im vorliegenden Fall von Privat ein Auto, das nur halb soviel kostet, wie der WBW des beschädigten Wagens war, bekäme er auch im Haftpflichtfall nichts.

 

Andererseits gibt es durchaus Gesellschaften, die den Kasko-Kunden nicht schlechter stellen, als der Haftpflicht-Geschädigte stehen würde und verzichten bei gleichwertiger Ersatzbeschaffung auf den Steuernachweis.

 

@TE: Der Gedanke "Ich hab doch schon einmal Steuer bezahlt" kommt zwar  noch immer gelegentlich auf. Er stimmt aber nicht, denn im Rahmen des Schadensersatzes kommt es nicht darauf an, was Du früher einmal gemacht hast, sondern ausschließlich darauf, was Du heute finanziell aufwenden musst, um den Schaden vollständig zu beseitigen.

 

Wenn Du heute einen vergleichbaren Wagen kaufen kannst, ohne Steuer aufzuwenden, ist Dir insoweit kein Schaden entstanden, weil zur Schadensbeseitigung keine Steuer abgeführt werden musste.

 

Ich hoffe, so ist es nachvollziehbar. Die Konstruktion ist nicht ganz einfach.

 

Gruß

Hafi

 

am 28. Dezember 2010 um 9:02

Hallo

hab auch dazu eine Frage

ich hatte einen selbstverschuldetet Vollkaskoschaden

WBW Brutto 8400

Restwert Brutto 3580

die Versicherung hat netto abgerechnet da das Fahrzeug Leasing war, soweit o.k

nun hätte ich ein Fahrzeug welches ziemlich genau gleich wäre , für einen Preis von 7300 Euro inclusiv Mehrwertsteuer.

Bekomme ich die MWTs ersetzt ?

Frage aus dem Grund , da die Versicherung ja sagen könnte , ich hätte ja für 1100 Euro weniger gekauft.

Nach meiner Rechnung müsste ich 7300 - RW 3580 = 3720 Euro und davon 19 % MWT = ca. 594 Euro

bekommen. Liege ich damit richtig ???

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