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Auto über Ebay verkauft - Nun Rückzug des Kaufvertrages

BMW 3er E36
Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 17:44

Moin, ich habe ein Auto über Ebay verkauft (einen alten BMW). Der Käufer hat sich den Wagen nicht angeschaut und will den Wagen am Sonntag abholen und Bar bezahlen...

Soweit, sogut. Nun folgendes Problem:

Ich hatte den Wagen verkauft, weil ich Arbeitslos war. Nun hat sich heute die Chance aufgetan, das ich eine Arbeitsstelle bekomme, allerdings ist diese nur mit dem Auto zu erreichen.........

Habe ich eine Möglichkeit den Kauf Rückgängig zu machen? *grübel* Wenn ja, wie?

Liebe Grüße!

Beste Antwort im Thema
am 3. Dezember 2011 um 11:49

Also ihr erstaunt mich ja schon.

Einerseits gibt es sofort Tipps, wenn einer etwas ersteigert hat und nicht bekommt wie: Geh sofort zum Anwalt, verklage ihn, das ist dein Recht, schick ihm ein Schlägertrupp auf den Hals und andere teils komische Ratschläge.

Andererseits ratet ihr jemanden, der eine Sache verkauft hat, sich gesetzeswidrig zu verhalten und einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit unlauteren Mitteln zu untergraben.

Fakt ist: Das Fahrzeug ist rechtsgültig verkauft. Er muss das Fahrzeug rausgeben und das ist auch in Ordnung so.

Die einzige Möglichkeit da legal rauszukommen ist, sich einvernehmlich mit dem Käufer zu einigen. Alles Andere ist nicht in Ordnung.

Jeder will gerecht behandelt werden und sein Recht bekommen. Wenn es dann um Rechte Anderer geht, wird das gern vergessen.

siehe Zitate von: manimanta 1 und bmwboxer 87 :rolleyes:

 

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am 2. Dezember 2011 um 17:58

Was hast du denn für das Auto bekommen?

Juristisch sehen deine Chancen eher schlecht aus.

Ich würd versuchen dem Käufer die Sache zu schildern. Eventuell ist er ja bereit vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn du ihm den Kaufpreis (plus eventuell einen kleinen Obolus) zurückerstattest.

Wenn du ihn anlügst, also sagst, du hattest einen Unfall und nu ist das Auto Schrot oder so, könnte das rechtliche Probleme nach sich ziehen.

Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von PureVernunft

Was hast du denn für das Auto bekommen?

Juristisch sehen deine Chancen eher schlecht aus.

Ich würd versuchen dem Käufer die Sache zu schildern. Eventuell ist er ja bereit vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn du ihm den Kaufpreis (plus eventuell einen kleinen Obolus) zurückerstattest.

Wenn du ihn anlügst, also sagst, du hattest einen Unfall und nu ist das Auto Schrot oder so, könnte das rechtliche Probleme nach sich ziehen.

@purevernunft: nein, anlügen werde ich den käufer nicht, warum auch... der wagen fährt ja noch. bezahlt hat er ja noch nicht, wollte / will er am sonntag machen... wenn der wagen weg ist, so kann ich meinen job nicht antreten... hmmmmmmm

Sehe ich genauso.

Wenn der Käufer das Auto haben will (war es ein Schnäppchen??), musst du es ihm auch geben.

Eine beendete Auktion ist wie ein unterschriebener Kaufvertrag.

Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von tommy87

Sehe ich genauso.

Wenn der Käufer das Auto haben will (war es ein Schnäppchen??), musst du es ihm auch geben.

Eine beendete Auktion ist wie ein unterschriebener Kaufvertrag.

hm, doofe sache. nein kein schnäppchen. normaler kurs. nochmals: mir geht es nicht um den preis! mir geht es darum, das ich den job sonst an den nagel hängen kann.....

Schonmal dran gedacht vom Verkaufserlös einen anderen zu kaufen?

Da sollte sich doch schnell was günstiges auftun. Muss ja kein 2.ter E36 sein.

Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von Dynamix

Schonmal dran gedacht vom Verkaufserlös einen anderen zu kaufen?

Da sollte sich doch schnell was günstiges auftun. Muss ja kein 2.ter E36 sein.

ja habe ich. doch am montag könnte ich den neuen job antreten, aber sonntag auto weg... scheisssssse

Zitat:

Original geschrieben von Oldbughb

hm, doofe sache. nein kein schnäppchen. normaler kurs. nochmals: mir geht es nicht um den preis! mir geht es darum, das ich den job sonst an den nagel hängen kann.....

Das dachte ich mir, aber bei einem erworbenem Schnäppchen tritt sicherlich keiner nur aus menschenliebe zurück.

Nur wenn es ein normaler, oder schon fast zu hoher Preis ist, sagt der Käufer vielleicht naja gut, sone "Kiste" kriege ich an der nächsten Ecke zum gleichen Preis.

Du kannst tatsächlich nur mit dem Käufer sprechen und hoffen, dass er das Auto doch nicht unbedingt haben will

Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von tommy87

Zitat:

Original geschrieben von Oldbughb

hm, doofe sache. nein kein schnäppchen. normaler kurs. nochmals: mir geht es nicht um den preis! mir geht es darum, das ich den job sonst an den nagel hängen kann.....

Das dachte ich mir, aber bei einem erworbenem Schnäppchen tritt sicherlich keiner nur aus menschenliebe zurück.

Nur wenn es ein normaler, oder schon fast zu hoher Preis ist, sagt der Käufer vielleicht naja gut, sone "Kiste" kriege ich an der nächsten Ecke zum gleichen Preis.

Du kannst tatsächlich nur mit dem Käufer sprechen und hoffen, dass er das Auto doch nicht unbedingt haben will

ja, ich werde ihn gleich mal anrufen und ihm die situation schildern. ich hoffe das ich glück habe....

am 2. Dezember 2011 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von Oldbughb

Zitat:

Original geschrieben von tommy87

 

Das dachte ich mir, aber bei einem erworbenem Schnäppchen tritt sicherlich keiner nur aus menschenliebe zurück.

Nur wenn es ein normaler, oder schon fast zu hoher Preis ist, sagt der Käufer vielleicht naja gut, sone "Kiste" kriege ich an der nächsten Ecke zum gleichen Preis.

Du kannst tatsächlich nur mit dem Käufer sprechen und hoffen, dass er das Auto doch nicht unbedingt haben will

ja, ich werde ihn gleich mal anrufen und ihm die situation schildern. ich hoffe das ich glück habe....

Viel Glück und erzähl was dabei raus gekommen ist ansonsten kannste ja schreiben was du dafür bekommen hast und man kann dir helfen ein neues evtl. zu finden

Hi,

Du kannst die Sache eigendlich nicht rückgängig machen. Die einzige Möglichkeit wäre, im Nachhinein ist der Verkaufsgegenstand beschädigt oder zerstört worden, aus Versehen versteht sich, und der Wert liegt jetzt weit ausserhalb dessen was er beim Angebot mal war. Dann bietest Du den Kaufpreis zurück, entschuldigst Dich für die Unanehmlichkeiten.

Die Sache hat allerdings mindestens 2 Haken:

- Der Käufer will den Verkaufsgegenstand möglicherweise trotzdem haben

- Der Käufer würgt Dir eine negative Bewertung rein.

Gruß Jens

Edit: Die ehrlicher Variante wäre der Dialog mit dem Käufer, wo Du ihm deine Situation schilderst, auch auf die Gefahr hin, dass er sich nicht darauf einlässt.

Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von JensT76

Hi,

Du kannst die Sache eigendlich nicht rückgängig machen. Die einzige Möglichkeit wäre, im Nachhinein ist der Verkaufsgegenstand beschädigt oder zerstört worden, aus Versehen versteht sich, und der Wert liegt jetzt weit ausserhalb dessen was er beim Angebot mal war. Dann bietest Du den Kaufpreis zurück, entschuldigst Dich für die Unanehmlichkeiten.

Die Sache hat allerdings mindestens 2 Haken:

- Der Käufer will den Verkaufsgegenstand trotzdem haben

- Der Käufer würgt Dir eine negative Bewertung rein.

Gruß Jens

ohh man! es kann doch nicht sein, das man einen VERKAUF nicht rückgängig machen kann, wenn man es nicht verkaufen kann..... bewertung hin oder her, egal. es geht um den job.....

Dann sag doch du hast jetzt einen Motorschaden. Meinst der will den dann noch. Und wenn er nicht glaubt kann er ja kommen und ansehen. Ein Motorschaden ist schnell simuliert

Zitat:

Original geschrieben von JensT76

Hi,

 

Du kannst die Sache eigendlich nicht rückgängig machen. Die einzige Möglichkeit wäre, im Nachhinein ist der Verkaufsgegenstand beschädigt oder zerstört worden, aus Versehen versteht sich, und der Wert liegt jetzt weit ausserhalb dessen was er beim Angebot mal war. Dann bietest Du den Kaufpreis zurück, entschuldigst Dich für die Unanehmlichkeiten.

 

Die Sache hat allerdings mindestens 2 Haken:

 

- Der Käufer will den Verkaufsgegenstand trotzdem haben

- Der Käufer würgt Dir eine negative Bewertung rein.

 

Gruß Jens

3 Haken!!!: Man kann sich hinterher nicht mehr ehrlichem Angesichts in den Spiegel sehen!!!

 

Ich würde, wie sonst alle anderen gesagt haben:

 

Ehrlich sein, Notlage darstellen und darauf hoffen das der Käufer Dich versteht.

 

Wenn nicht: Das Auto übergeben und es als "schlechtes Timing" verbuchen.

am 2. Dezember 2011 um 18:24

Ist das der Rote 5er von dem die bilder sind wenn ja wieviel hat er dafür gezahlt :)

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