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Auto überführen.

Themenstarteram 8. November 2007 um 17:41

Hallo,

ich möchte gerne ein abgemeldetes Fahrzeug kaufen und dann zu mir nach Hause überführen.

Dann soll das Auto dort abgestellt werden und nicht angemeldet werden.

Ich habe nun bei meiner Versicherung angerufen und die meinten, ein 3 Tageskennzeichen wäre das richtige für mich. Und es kostte ja auch nur 50€.

Ich fragte nach "roten schildern". darauf bekam ich zur antwort, dass es diese schilder nicht mehr gäbe?

Ist dem wirklich so? Gibt es zum für mein Anliegen keine günstige Möglichkeit mehr?

Ich spiele nun mit dem Gedanke, dass Fahrzeug mit meinen "Polo" Schildern zu überführen. Weil 50€ einfach bissel viel ist für 30 km Autofahren.

Risiko eines Unfalls bin ich mir natürlich bewusst.

MFG

Grimmlin

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16 Antworten
am 8. November 2007 um 18:34

Moin,

Zitat:

Ich fragte nach "roten schildern". darauf bekam ich zur antwort, dass es diese schilder nicht mehr gäbe?

Ist dem wirklich so? Gibt es zum für mein Anliegen keine günstige Möglichkeit mehr?

Natürlich gibt's die noch - z.B. bei der Zulassungsstelle oder einem Autohändler Deines Vertrauens (wobei die die in der Regel nur an wirklich gute Kunden/Freunde "ausleihen").

Zitat:

Ich spiele nun mit dem Gedanke, dass Fahrzeug mit meinen "Polo" Schildern zu überführen. Weil 50€ einfach bissel viel ist für 30 km Autofahren.

Risiko eines Unfalls bin ich mir natürlich bewusst.

Bitte nicht "weiterspielen". Du bleibst im Fall des Falles soweit mir bekannt auf allen Kosten sitzen. Überleg mal, was es kostet, wenn durch einen Unfall jemand einen sechswöchigen Krankenhausaufenthalt und eine dreimonatige Reha hinter sich bringen muß - da wirst Du Dein Leben dran knabbern.

Gruß

Walter

 

Wegen den Nummernschildern würde ich auch mal in einem Autohaus nachfragen. Ob du da billiger weg kommst, wage ich aber zu bezweifeln.

Wegen der Methode mit dem eigene Nummernschildern:

Hier empfehle ich dir das gleiche wie wno158. Lass es! Selbst wenn du den Unfall nicht verursacht hast wird es für dich teuer und bei einem Personenschaden wirst du deines Lebens nicht mehr froh. Und das wegen 50 EUR? Selbst wenn du nur durch einen dummen Zufalls ein Knöllchen bekommst, geblitzt wirst oder in eine Verkehrskontrolle kommst wird der Ärger groß.

Die Idee mit dem Nummernschild vom Plo zu nehmen, ist ganz schlecht, vergiss das schnell wieder.

 

Rote Nummernschilder gibt es sicher, aber schon lange nicht mehr für Privatpersonen.

Aber das ausleihen der roten Nummernschilder ist auch quatsch.

Derjenige, der die roten Nummernschilder beantragt hat, oder auf dessen Firma die laufen MUSS mit in dem Auto sitzen, an dem die angebracht werden, ansonsten ist das ungültig.

 

Was viele nicht wissen, bei einer Probefahrt mit roten Nummernschildern, wo man alleine mit dem Auto rumfährt und der "Besitzer" der Schilder nicht mitfährt, ist auch der Wagen und der Fahrer nicht versichert.

 

Rote Nummernschilder sind nur gültig, WENN der Besitzer mitfährt !

Falls ein Unfall passiert, ohne dass diese Person mitgefahren ist, trägt der Fahrer die vollen Unfallkosten, da der Wagen Nicht versichert ist !

 

Wäre also das gleiche wie ohne Schilder fahren.

 

am 8. November 2007 um 20:09

Genau wie jimmy007 es geschildert hat, wurde beim Auto-Motor und Sport ausfürlich

darüber berichtet.

Ich würde nicht mit dem Rotenkennzeichen ohne seinen Besitzer fahren.

Themenstarteram 8. November 2007 um 20:16

hallo nochmals,

aber billigere lösungen wie die 3 Tageszulassung gibt es nicht?

Ok, ich denke drüber nach :)

Danke für eure Hilfe.

MfG

Grimmlin

am 8. November 2007 um 21:24

Zitat:

Rote Nummernschilder gibt es sicher, aber schon lange nicht mehr für Privatpersonen.

...

Rote Nummernschilder sind nur gültig, WENN der Besitzer mitfährt !

Uiii - Danke; das wußte ich noch nicht. Und wieder was gelernt!

Wie wärs mit Abschleppen oder mit nem Hänger holen. Oder eben wie andere Mitglider schon sagten nen freudlichen, freundlich fragen......

Hallo

Beim Abschleppen ist Vorsicht Geboten !

Der Fahrer des Zugwagen muss dem LKW Führerschein besitzen !!!!

Ein nicht Versichertes Auto wird wie ein Anhänger betrachtet weil bei einem Auto der Radstand grösser wie 1m ist benötigt man den LKW Führerschein !!!

Hoffe ich habe mich Verständlich Ausgedrückt !

gruss Rainer

So verallgemeinert ist das nicht richtig. Es gibt einen Unterschied zwischen "Abschleppen" und "Schleppen". Abschleppen ist immer und jederzeit mit einem ganz normalen PKW-Führerschein erlaubt. Abschleppen bedeutet aber auch nur, ein angemeldetes Fahrzeug im Notfall z.B. bis zur nächsten Werkstatt zu abzuschleppen.

Unter Schleppen versteht man ein Fahrzeug (auch ein unangemeldetes) von einem beliebigen Ort A zu einem anderen beliebigen Ort B zu schleppen, also genau das, was "polofahrer" vorgeschlagen hat. Dafür benötigt man einen LKW-Führerschein und ggf. sogar eine Schleppgenehmigung.

So wie es aussieht, ist es gar nicht so leicht ein Auto für lau von A nach B zu überführen. ;)

Bis jetzt finde ich die Investition von 50 EUR in ein Dreitagesnummernschild noch am günstigsten und sichersten!

ich weiss das der beitrag schon etwas älter ist, aber ich hab trotzdem eine frage.

wenn ich ein auto schleppen will, brauch ich einen mit nen lkw führerschein und ein zweites auto (ist eigentlich klar). aber darf ich dann wirklich ein abgemeldetes auto von a nach b schleppen?

wäre jetzt sehr wichtig, da ich heute keine kurzzeitkennzeichen bekommen hab, da auf der doppel-kart nix von überführung stand. nun hab ich aber mittwoch schon einen termin beim tüv und muss noch übers wochenende einige sachen machen.

also fahrer mit lkw schein hätte ich an der hand, nur ist das zu schleppende auto abgemeldet.

geht das oder nicht und muss ich (der dann hinten sitz) auch einen lkw schein haben?

danke schon mal.

gruß micha

Hi,

soweit ich mich erinnere ist es wirklich möglich so ein angemeldetes Auto zu überführen. Das beste der "Fahrer" im abgeschleppten auto braucht nicht mal einen Führerschein,jedenfalls soweit ich informiert bin.

Das ganz ist aber doch irgentwie ne rechtliche grauzone. Und im falle eines Unfalls gibt es bestimmt Stress.

Von daher würde ich das wirklich nur als letzte Möglichkeit sehen.

 

Gruß Tobias

Der Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen wurde ja schon erklärt.

Einem Bekannten von mir hat das mal ein freundlicher Beamter so erklärt, daß man ein abgemeldetes Fahrzeug abschleppen darf, wenn es verkehrssicher, aber nicht verkehrstüchtig ist. Kurzum: Blinker, Licht und Bremsen gehen, aber z. B. anspringen tut er nicht.

Daraufhin wurde die Zündanlage beim "abgeschleppten" Fahrzeug "stillgelegt" und dann das Fahrzeug von A nach B (zur Werkstatt) abgeschleppt.

Ob das nun so korrekt war oder nicht, das weiß ich nicht, aber die Ausage des Beamten wurde von ingesamt drei Personen vernommen und man hätte notfalls darauf zurückgreifen können.

Trotzdem mein Tipp für Dich: Kurzzeitzulassung besorgen oder einen Hänger. Das ist allemal besser, als das Risiko des Kennzeichenmißbrauchs einzugehen.

Gruß, Tobi

Ich glaube, dass ich einfach das Risiko eingehen würde, am besten zu einer Tageszeit, wo eh nicht so viel los ist z.B Nachts o.ä!

Naja, aber mach wie dus es denkst!

was meinste denn, dass schleppen?

das dumme ist ja, er steht in berlin und ich muss einmal quer durch (wohne am anderen ende 15km außerhalb von berlin).

nachts fällt das da auf, da in derlin nachts nicht so viele autos fahren und mehr polizei unterwegs ist. da würde sich wenn dann ehr am tage fahren aber selbst das ist mir irgendwie zu risiko reich.

das einziege wo sie was sagen könnten, wäre das ich keine genehmigung zum schleppen habe. fahrer mit den passenden führerschein hätte ich an der hand.

weiss einer die straffe dafür, wenn man diese genehmigung nicht hat? was könnten die meinen fahrer den anhängen?

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