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Auto Unmeldung - KOMPLIZIERT
Hallo,
habe nun ein Auto gekauft und der Halter hat es noch angemeldet gelassen, damit ich es nach Hause transportieren kann. Nun ist es so, dass ich gerade bei einem Schilder macher war, der auch als Zulassungsstelle agiert und die haben mich weggeschickt, weil ich keine Kennzeichen dabei hatte. Nun, darf ein Auto ja nicht ohne Kennzeichen irgendwo im Straßenverkehr stehen.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich keine Möglichkeit habe, das Auto irgendwie unterzustellen und der nächste Termin beim Straßenverkehrsamt erst in 2 Wochen ist.
Was soll ich nur machen?
Der Verkäufer sagte mir, ich soll das Auto innerhalb paar Tagen unmelden....
Beste Antwort im Thema
Ohne die alten Kennzeichen kann das Fahrzeug nicht umgemeldet werden. Auch wenn er das Kennzeichen behalten kann, so kommen doch neue Siegel drauf. Da er die Schilder nicht mitgebracht hat, kann der Zulassungsdienst auch nichts für ihn tun.
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28 Antworten
Nimm die Schilder ab und dann gehst du zur Zulassungsstelle, wo ist das Problem. Du kannst ja einen Zettel reinlegen und eintragen das du bei der Zulassungsstelle bist, oder du fährst mit dem Auto zur Zulassungsstelle, baust dann die Schilder ab und gehst rein. In Berlin stehe immer ein Haufen Autos ohne Schilder vor der Zulassungsstelle weil man weiß das die gerade drin sind zum ummelden. Bei mir jetzt hätte die Zulassungsstelle sogar einen Parkplatz wo man das machen könnte und das Auto ohne Schilder stehen lassen kann.
MfG
Mike
...telefonieren mit ihm ?
Um Fristverlängerung der Abmeldung bitten ?
Manche Versicherungen lassen paar Tage Überschneidung gelten, seine evtl. auch...
Oder sich bei der Zulassungsstelle "einfach" (?) in die Schlange stellen . . . und auf Aufruf warten . . .
Hat die Zul.Stelle keinen Parkplatz ? Da stehen öfter mal so Ummeldefälle mit 1-2 h h ohne Kennz. rum, hat (bei uns) bis jetzt noch keinen gestört.
Einen Schildermacher, der auch als Zulassungstelle agiert, gibt es nicht. Er wird einen Zulassungsdienst betreiben, allerdings auf merkwürdige Art. Sofern man bei seiner Zulassungsstelle nicht vorab online ein Kennzeichen reserviert, kann man keines haben. Normalerweise teilt das die Zulassungsstelle am Tag der Zulassung zu. Ohne reserviertes oder zugeteiltes Kennzeichen kann der Schildermacher auch keins machen, es sei denn, eines, das nicht zu gebrauchen ist.
Informiere als erstes mal den Verkäufer über dein Problem und bitte ihn noch um etwas Geduld. Solange das Auto angemeldet ist, gibt es mit dem Parken kein Problem. Dann suche dir einen Zulassungsdienst, der die Ab- und Anmeldung zuverlässig erledigt. In der Regel brauchen die nur ein paar Tage.
Wenn es hier einer kompliziert macht, dann dieser ominöse Schildermacher.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@DOne94x schrieb am 17. Juli 2020 um 09:44:41 Uhr:
Nun ist es so, dass ich gerade bei einem Schilder macher war, der auch als Zulassungsstelle agiert und die haben mich weggeschickt, weil ich keine Kennzeichen dabei hatte. Nun, darf ein Auto ja nicht ohne Kennzeichen irgendwo im Straßenverkehr stehen.
Das hört sich sehr komisch an, außer du kannst/willst die Kennzeichen des Vorbesitzers nicht behalten. Vielleicht wollte der Schildermacher dir nur neue Schilder verkaufen.
Solltest du die Kennzeichen behalten können, und auch wollen, würde ich direkt zum Straßenverkehrsamt fahren.
Das Auto ohne Kennzeichen "irgendwo" in der Stadt zu parken ist keine gute Idee. Deshalb würde ich mit dem Wagen zum Straßenverkehrsamt fahren. Dort einen Zettel in die Windschutzscheibe legen, mit Angabe des Datums, aktuellen Kennzeichens, und die Info, dass es gerade umgemeldet wird. Einige Ordnungsämter sind da etwas kleinlich.
Dank Chorona wird man dich ohne Termin höchstwahrscheinlich wieder weg schicken. Einen Versuch kann man aber machen, wenn man Lust hat. Deshalb erst mal dort anrufen, und fragen, wenn man sich einen unnötigen Weg sparen will. Der Verkäufer wird dies zur Kenntnis nehmen müssen, da du keinen einfluss auf die Terminvergabe hast. Jedoch würde ich ihn informieren, und das Ummeldedatum mitteilen.
Ohne die alten Kennzeichen kann das Fahrzeug nicht umgemeldet werden. Auch wenn er das Kennzeichen behalten kann, so kommen doch neue Siegel drauf. Da er die Schilder nicht mitgebracht hat, kann der Zulassungsdienst auch nichts für ihn tun.
Hä? Schildermacher und Zulassungsstelle sind zwei paar Schuhe. Der eine kann den anderen in keiner Hinsicht vertreten.
Verstehe ich das richtig: du bist ohne vorher dein Fahrzeug bei der KFZ-Stelle zuzulassen direkt zum Schildermacher gerannt und wolltest dort amtliche Kennzeichen machen lassen?
So funktioniert das natürlich nicht. Du musst erst zur Zulassungsstelle, dir ein Kennzeichen zuteilen lassen, insofern du vorher keines reserviert hast und dann bekommst du einen Wisch mit dem du zum Schildermacher gehst, der dir die Schilder anfertigt. Mit den Schildern gehst du dann wieder zur Zulassungsstelle und lässt die TÜV-Plakette drauf pappen und fertig.
Oder bist du ohne Termin zur Zulassungsstelle gedackelt?
Wegen Corona haben viele Zulassungsstellen entweder fast gänzlich geschlossen oder nehmen nur Leute mit Termin an, auf den man je nach Zulassungsstelle einige Wochen warten muss.
Ruf bitte bei der zuständigen Zulassungsstelle an, frage nach wie die das handhaben, lasse dir dann ggf. einen Termin geben und informiere den Verkäufer über die Situation. Das wird der Verkäufer halt wohl oder übel so akzeptieren müssen.
Hat die für dich zuständige Zulassungsstelle keine eigenen Parkplätze?
Da kannst du auch ohne angebrachte Kennzeichen parken, denn die musst du ja mit rein nehmen, wenn du neue haben möchtest.
@Astra Twinport
Na ja, nicht ganz korrekt. Wenn er im gleichen Zul.bezirk wie der Verkäufer wohnt, kann er die Nummer übernehmen und muss die Kennzeichen nicht unbedingt vorlegen.
TUV Siegel und Zul.siegel bleiben dran. Zumindest war das zuletzt bei mir vor 10 Jahren noch so.
Nur Eintrag in ZB 2 und neue ZB 1 bekommen.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 17. Juli 2020 um 12:52:24 Uhr:
@Astra Twinport
Na ja, nicht ganz korrekt. Wenn er im gleichen Zul.bezirk wie der Verkäufer wohnt, kann er die Nummer übernehmen und muss die Kennzeichen nicht unbedingt vorlegen.
TUV Siegel und Zul.siegel bleiben dran. Zumindest war das zuletzt bei mir vor 10 Jahren noch so.
Nur Eintrag in ZB 2 und neue ZB 1 bekommen.
Was aber wollte er dann beim Schildermacher?
Vermutlich dessen Zul.dienste in Anspruch nehmen.
Nee, die Siegel kommen neu drauf. Hat mit der online Abmeldung zu tun. Darum werden die alten Schilder auch gebraucht.
Ich fahre schon seit Jahren mit den gleichen Kennzeichen, bei jeder Ummeldung gibt es neue Plaketten.
Zitat:
@Astra Twinport schrieb am 17. Juli 2020 um 12:59:00 Uhr:
Nee, die Siegel kommen neu drauf. Hat mit der online Abmeldung zu tun. Darum werden die alten Schilder auch gebraucht.
Ich fahre schon seit Jahren mit den gleichen Kennzeichen, bei jeder Ummeldung gibt es neue Plaketten.
Na gut. Dann hat sich da also wieder mal was geändert, wenn das so ist wie du schreibst. Nach 10 Jahren auch nicht überraschend.
Zitat:
@Astra Twinport schrieb am 17. Juli 2020 um 12:46:53 Uhr:
Ohne die alten Kennzeichen kann das Fahrzeug nicht umgemeldet werden. Auch wenn er das Kennzeichen behalten kann, so kommen doch neue Siegel drauf. Da er die Schilder nicht mitgebracht hat, kann der Zulassungsdienst auch nichts für ihn tun.
Ich habe schon mehrmals das Fahrzeug von Freunden übernommen, und musste nie die Kennzeichen mitbringen. Wozu auch, da alle Plaketten noch aktuell sind. Wenn ich mir deinen zweiten Kommentar ansehe denke ich, dass du was überlesen hast.
Zitat:
@Astra Twinport schrieb am 17. Juli 2020 um 12:59:00 Uhr:
Nee, die Siegel kommen neu drauf. Hat mit der online Abmeldung zu tun. Darum werden die alten Schilder auch gebraucht.
Ich fahre schon seit Jahren mit den gleichen Kennzeichen, bei jeder Ummeldung gibt es neue Plaketten.
Bei dir war es die Abmeldung eines Fahrzeugs, und die Anmeldung eines anderen Fahrzeugs. Hierbei dürfte die alte TÜV-Plakete nicht mehr zum neuen Fahrzeug passen. Wenn Abmeldung und Anmeldung an unterschiedlichen Tagen gemacht wird erfolgt bei der Abmeldung das Entfernen der Siegel, und bei der Anmeldung werden neue Siegel angebracht.
Beim TE ist das Fahrezug noch zugelassen, und es bleibt zugelassen. Hier erfolgt nur der kleine bürokratische Akt einer "Namensänderung", um es kurz auszudrücken.
Dies klappt aber nur, wenn der TE das Kennzeichenbehalten darf und will. Sind neue Kennzeichen erforderlich/gewünscht, müssen sie die aktuellen Kennzeichen entwertet werden.
Soso, also hat sich nun doch nix geändert?
Wer hat jetzt recht? Werde es erfahren wenn ich irgendwann mal wieder ein gebrauchtes angemeldetes Fahrzeug aus meinem Zul.bez.übernehmen werde.
Das Problem ist doch ganz einfach das, dass man heute nur mit Termin überhaupt etwas in der Zulassungsstelle erreichen kann und Termine für mindestens 10 Tage ausgebucht sind. Einfach auftauchen und machen -> Geht nicht, weil Corona-Sonderregeln.
Da kann man wirklich nur mit dem Vorbesitzer telefonieren und ihm das Problem erklären. Ich muss mir das für meinen Privatverkauf merken.