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Auto verkaufen, Auto soll später abgeholt werden
Hallo zusammen,
ich will morgen mein Auto verkaufen. Der Verkäufer will morgen den Kaufvertrag unterschreiben und bezahlen, das Auto aber erst nächste Woche abholen.
Kann ich die Kennzeichen einfach nach dem Kauf abmachen und damit das Auto abmelden?
Mir ist irgendwie unwohl dabei wenn ich die Kennzeichen dran lasse und darauf vertraue das der Käufer die Abmeldung nächste Woche macht.
Allerdings würde dann das Auto ohne Kennzeichen herumstehen. Ist das erlaubt oder muss der Käufer wenigstens rote Nummernschilder anschrauben?
MfG
Micha
Beste Antwort im Thema
Hab das Auto heute verkauft und das Geld komplett erhalten!
Brief/Schein/Kennzeichen/Schlüssel hab ich behalten und melde das Auto am Montag ab. Danach bekommt der Käufer alles ausgehändigt. Das Fahrzeug steht jetzt auch noch bei mir und wird am Montag vom Käufer abgeholt.
Mein Problem war, das die KFZ-Abmeldestelle heute nur bis 12Uhr auf hatte. Der Käufer war aber so kulant und überlässt mir alle Papiere zum abmelden bis Montag.
MfG
Micha
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17 Antworten
ohne kennzeichen (und ohne versicherung) darf der wagen nicht oeffentlich rumstehen.
am tag der abmeldung abholen lassen, sollte gehen. der versicherungsschutz läuft dann ja noch bis 24:00 uhr.
der käufer wird dann rote nummern (haendler) bzuw kurzzeitkennzeichen mitbringen muessen.
wenn der wagen am ort bleibt, ist ja auch ein gemeinsames hinfahren zur zulassungsstelle und ummelden denkbar.
bin da ganz bei Harry
das ist klar
Den Brief gebe ich dem Käufer ja mit, er bastelt rot Schilder ran und lässt es bis nächste Woche stehen.
Kann ich dann mit dem KFz-Schein und den Nummernschildern das Fahrzeug abmelden oder brauche ich dazu den Brief?
den brief gibst du ja hoffentlich erst nach vollstaendiger bezahlung und dokumentiert im kaufvertrag raus.
den brief brauchst du auch zur abmeldung.
fuer ein kurzzeitkennzeichen braucht er deinen brief nicht, und fuer eine rote 06er (imho) auch nicht.
alle daten koennte er vor ort eintragen.
Zitat:
Original geschrieben von mk.zwickau
Kann ich dann mit dem KFz-Schein und den Nummernschildern das Fahrzeug abmelden oder brauche ich dazu den Brief?
Ohne Brief/Zulassungsbescheinigung kannst du den Wagen nicht abmelden
Ab unterschriebenem Kaufvertrag geht die Versicherung auf den Käufer über.
Bedeutet: dein Vertrag wird bei einem Schaden nicht belastet.
Früher konnte man bei einem Fahrzeugwechsel das erste Fahrzeug für eine Woche angemeldet lassen,
ohne zusätzliche Kosten von Seiten der Versicherung.
Gruß Cokefreak
bisher konnte mir aber noch keiner sagen wofuer der kaeufer den brief vorher braucht (fuer KZK oder 06er)
da gehen bei mir halt die alarmglocken an.
Eventuell will der Käufer das Fahrzeug auf sich Ummelden,
sodass er mit seinen eigenen Schildern zur Abholung kommt?
Dafür müsste er allerdings Brief, Schilder und FZS mitnehmen.
Wenn er das FZ bezahlt hat kann er auch den Brief mitnehmen.
Stell dir vor, er bezahlt und will nächste Woche abholen und der Verkäufer hat das Auto "nochmal" verkauft.
Soll keine Unterstellung sein, aber vorgekommen ist so Etwas auch schon.
Mein Tipp:
Am Besten ALLES zusammen an einem Tag machen.
Dabei kann nichts schiefgehen und beide Seiten sind zufrieden.
Gruß Cokefreak
dazu muesste der TE noch beantworten ob:
Zitat:
Original geschrieben von mk.zwickau
Den Brief gebe ich dem Käufer ja mit, er bastelt rot Schilder ran und lässt es bis nächste Woche stehen.
seiner vorstellung ( sofern das bei 06ern ueberhaupt geht, was ich bezweifel) entsprang oder der des käufers
ansonsten ist ja auch ein verbindlicher verkauf mit einer angemessenen anzahlung eine moeglichkeit beide seiten etwas mehr abzusichern.
Zitat:
Den Brief gebe ich dem Käufer ja mit, er bastelt rot Schilder ran und lässt es bis nächste Woche stehen.
.....diese Variante ist sicherlich die B-Lösung!
Solange das Fahrzeug nicht umgemeldet ist, gilt Deine Versicherung und Deine Kennzeichen!
Der Käufer soll das Auto nächste Woche mitnehmen und dann ab-/ummelden oder wenn Du aufgrund (sicherlich mehrheitlich erfundener) Horrorszenarien das Auto nur abgemeldet übergeben willst, suchst Du Dir einen nicht öffentlichen Stellplatz, wo Du das Auto bis zur Übergabe parkst!
ich denke der Verkäufer will am Tag an dem der Kaufverterag unterschrieben wird rote Kennzeichen dran machen? Steht der Wagen eigentlich öffentlich? Wenn ja, dann empfiehlt es sich den Wagen zum diesem Tag abzumelden. Dem Käufer gegen Kaufpreis das Fahrzeug zu übereignen (sprich Verschaffung des Besitzes, samt Schlüssel und Brief) und man ist aus dem Schneider. Uhrzeit der Übergabe auf Kaufvertrag vermerken.
Das Problem ist, das man auch ohne zu Übereignen einen Kaufvertrag schließen kann. Die Übereignung kann gegen Preiszahlung auch später erfolgen. Aber, bis zur Übereignung trägt der Verkäufer die Gefahr, dass die Sache sich verschlechtert oder untergeht (zerstört wird) etc.. In diesem Fall sogar ohne dein Verschulden, wenn dir einer auf den parkenden Wagen knallt und abhaut. Deswegen ist es eher ratsam den Wagen gleich zu übereignen oder auf Kosten des Käufers einen Stellplatz zu mieten (wie Mimro schon geraten hat)
Hab das Auto heute verkauft und das Geld komplett erhalten!
Brief/Schein/Kennzeichen/Schlüssel hab ich behalten und melde das Auto am Montag ab. Danach bekommt der Käufer alles ausgehändigt. Das Fahrzeug steht jetzt auch noch bei mir und wird am Montag vom Käufer abgeholt.
Mein Problem war, das die KFZ-Abmeldestelle heute nur bis 12Uhr auf hatte. Der Käufer war aber so kulant und überlässt mir alle Papiere zum abmelden bis Montag.
MfG
Micha
Hallo Leute
ich hänge mich mal hier ran,weil es gut passt!
Wie ist das den gereglt,wenn ein Auto verkauft wird ,was abgemeldet ist aber vorher anhand roter Nummern Probegefahren und bei TUV/ Dekra vorgestellt wurde zur Überprufung.
Aber hier der Käufer den Wagen erst nächste Woche holen will und dann den Vetrag bzw Geld mitbringt!
Ich gehe davon aus,das der Vertag zustande kommt,mir geht es darum:
Nicht das der Käufer dann nach Wochen sagt.....das Fahrzeug hat 1 Woche lange bei mir gestanden und es wären nun Mängel dran, die bei TÜV/ Probefahrt noch nicht da waren!Und er nicht weis, was ich nach der Probefahrt damit gemacht habe. (Fahrzeug bleibt ja weiter abgemeldet!!)
Hier geht es im die Verweilzeit bei dem Verkäufer,nicht das das zum Nachteil für den Verkäufer ausgeleht wird.
Gruß
Als Verkäufer bist du eigentl. der Chef im Ring, du bestimmst wo es lang geht.
Ich kann hier mal schreiben wie ich es hier evtl. machen würde, hängt natürlich auch davon ob wie gesucht das Fahrzeug ist:
- Vertrag kommt von mir, nicht vom Käufer
- Reserviert wird nicht, ausser mit Kaufvertrag und anständiger Anzahlung
- Frist zur Abholung setzen - wenn dann doch nicht abgeholt wird, weiter anbieten und Anzahlung evtl. mit weniger Erlös verrechnen
- keine Papiere, Schlüssel herausgeben ohne kompl. Kaufpreis