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Auto verkaufen ohne Fahrzeugbrief

Themenstarteram 14. Oktober 2015 um 17:47

Hallo Community,

ich versuche zur Zeit mein Auto zu verkaufen, Leasingfahrzeug. Habe heute mit einem Händler gesprochen, dieser würde den Wagen kaufen wollen, Barzahlung. Ihm würde es reichen wenn ich ihm den Fahrzeugbrief nachschicke (da dieser ja noch bei der Bank liegt).

Komisch, aber eigentlich ja sein Risiko ?

Ich müsste ihm ja nur meinen Fahrzeugschein mit übergeben.

Er wollte aber, dass das Auto angemeldet bleibt, er würde es ein paar Tage später dann abmelden (kann man im Vertrag ja auch so vereinbaren). Ich hatte gefragt ob er mit einem Anhänger kommt oder sich eine Tageszulassung holt. In dem Fall hätte ich das Auto vorher abgemeldet. Laut meiner Versicherung geht das ja, ich könnte die Kennzeichen auch dran lassen und den Wagen abmelden, der Käufer müsste sich nur eine EVB-Nummer holen.

Mir kommt das aber komisch vor, ich hätte lieber das wir uns beim Händler treffen und er den Brief in Empfang nimmt und dann dort das Bargeld gleich abgibt und den Wagen damit praktisch auslöst. Die Kennzeichen würde ich abschrauben und den Wagen am nächsten Tag abmelden.

Was würdet Ihr mir raten, gehe ich nicht ein zu großes Risiko ein den Wagen ohne Brief zu verkaufen und angemeldet zu lassen, selbst wenn man im Vertrag ja festlegen könnte das der Käufer den Wagen abmelden muss ?

Für ein paar Tips wäre ich dankbar.

Grüße

Loddar66

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9 Antworten

Das wird so entweder nicht funktionieren, weil der Händler das Risko nicht eingehen wird, dass du mit dem Bargeld verschwindest und es nicht für die Auslösung des Dokuments verwendest oder der Händler führt etwas Anderes im Schilde (angemeldet übergeben???, vielleicht auf eigener Achse und auf dein haftpflicht-Risiko nach Osteuropa bringen???).

Bank ansprechen, Restschuld bestätigen lassen und der Händler zahlt den geforderten Betrag direkt an die Bank, diese gibt ihm das Dokument raus, du erhältst den übersteigenden Anteil des KPes. So etwa, wie genau, sagt dir das Geldinstitut.

Ein Risiko? Für den Händler nicht. Er bekommt das angemeldete Fahrzeug mit Schein. Abmelden kann er es erst, wenn er den Brief bekommt.

Schickt du ihm den nicht zu, kann er mit dem angemeldeten Fahrzeug herum fahren bis Weihnachten, und alle Bussgelder kommen zu dir. Dazu kann er dich anzeigen wegen Betrug, wenn der Brief nicht kommt. Alles sehr sicher für ihn.

Zitat:

@Loddar66 schrieb am 14. Oktober 2015 um 19:47:51 Uhr:

 

Er wollte aber, dass das Auto angemeldet bleibt, er würde es ein paar Tage später dann abmelden (kann man im Vertrag ja auch so vereinbaren). Ich hatte gefragt ob er mit einem Anhänger kommt oder sich eine Tageszulassung holt. In dem Fall hätte ich das Auto vorher abgemeldet. Laut meiner Versicherung geht das ja, ich könnte die Kennzeichen auch dran lassen und den Wagen abmelden, der Käufer müsste sich nur eine EVB-Nummer holen.

Nicht ganz richtig. Ohne Papiere und ohne Kennzeichen kannst du nur eine Verkaufsanzeige einreichen bei der Zulassungsstelle. Eine richtige Abmeldung kann dann nur noch durch den Käufer (hier Händler) erfolgen.

Zitat:

@Loddar66 schrieb am 14. Oktober 2015 um 19:47:51 Uhr:

 

Mir kommt das aber komisch vor, ich hätte lieber das wir uns beim Händler treffen und er den Brief in Empfang nimmt und dann dort das Bargeld gleich abgibt und den Wagen damit praktisch auslöst. Die Kennzeichen würde ich abschrauben und den Wagen am nächsten Tag abmelden.

Das geht, aber nur wenn du auch den Fahrzeugschein einbehältst. Dann mit Schein und Kennzeichen bei der Zulassungsstelle abmelden und dem Käufer nachreichen.

Als Händler müsste er doch eigentlich rote Kennzeichen haben. Ich würde anfragen, ob es möglich wäre, dass du erst das Fahrzeug beim Händler wo der Brief liegt abstellst. Dann das Auto abmelden und danach mit dem Käufer beim Händler treffen. Übergabe aller Papiere und des Fahrzeuges beim Händler und der Käufer fährt mit roten Kennzeichen los.

Dein Risiko wäre 0. Auto ist abgemeldet bevor der Käufer es in seiner Verfügungsgewalt hat. Dazu wird alles direkt beim Händler vor Ort bezüglich des Briefes geklärt.

Kleine Ergänzung. Da sich die Zulassungsstellen nicht einig sind in der Verfahrensweise, würde ich Anfragen ob bei der Außerbetriebsetzung der Brief erforderlich ist.

Eigentlich ist der Brief nicht mehr erforderlich. Aber das kam noch nicht überall an.

Früher war das zwingend notwendig und bei Leasing- bzw. Finanzierungsfahrzeugen musste der von der Bank zur Zulassungsstelle und zurück nur um physisch dabei zu sein. Eingetragen wird da nichts aber kostete immer einiges Extra.

Themenstarteram 14. Oktober 2015 um 19:24

Hi,

okay, danke schon mal für die vielen Antworten. Mir kam es gleich seltsam vor, aber wie oft verkauft der Durchschnittsmensch schon ein Leasing-Auto. Hätte ich den Brief wäre es ja einfacher, aber vorstrecken kann und werde ich das Geld nicht. Also ich werde den Händler kontaktieren und drauf bestehen das wir die Sache bei meinem Händler samt Brief abwickeln. Mit den roten Kennzeichen stimmt schon, die sollte er haben oder sich besorgen können. Auch wenn es nur ein kleinerer Händler ist. Oder alternativ eine Tageszulassung.

Ist denn der Leasingvertrag für das Auto abgelaufen oder läuft der noch?

Ich denke so einfach kommt man nicht aus dem Vertrag raus, der Verkauf sollte vorher mit der Leasinggesellschaft geklärt werden.

So einfach werden die den Brief nicht raus geben.

Themenstarteram 14. Oktober 2015 um 21:50

Der Leasingvertrag endet diesen Monat. Mein neues Auto ist sogar schon beim Händler (es hieß aber erst das ich eine Woche vorher noch benachrichtigt werde, diese Woche fehlt mir schon mal).

Mit dem Händler hatte ich aber auch abgeklärt das ich bei Bedarf früher auslösen kann, entsprechend zum höheren Preis da ja dann Raten fehlen.

Raus komme ich diesen Monat eh da ich das Auto dank verbrieftem Rückgaberecht abgegeben hätte.

Aber der Versuch es etwas höher zu verkaufen als die Rückgabesumme wäre erschien mir einen Versuch wert. Vielleicht klappt es ja auch noch.

Eigentlich kann man doch nur verkaufen, was einem gehört. Hat man an einem Leasingfahrzeug Eigentum erworben?

Ich denke nicht.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 15. Oktober 2015 um 10:16:38 Uhr:

Eigentlich kann man doch nur verkaufen, was einem gehört. Hat man an einem Leasingfahrzeug Eigentum erworben?

Ich denke nicht.

Du hast schon gelesen, was er im letzten Beitrag geschrieben hat?

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