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Auto verkaufen

Themenstarteram 13. Juli 2014 um 9:40

Hallo,

ich möchte mein Auto verkaufen, da es aber noch angemeldet ist um für Probefahrten eingesetzt zu werden, ich es aber nur abgemeldet verkaufen möchte, habe ich ein Problem. Ich kann nur auf der Straße parken da ich keine Garage oder änliches habe also kann ich es nicht abgemeldet auf der Straße stehen lassen. Da die meisten Leute aber nur am Wochenende oder aber Abends Zeit haben um sich das Fahrzeug anzusehen brauche ich eure Ratschläge.

Reicht es zum Beispiel aus wenn ich bei der Übergabe das Kennzeichen abschraube und der Käufer ein rotes, oder Kurzkennzeichen anbringt um es zu überführen. Die Ämter haben ja am Wochenende auch zu und bei der Fahrzeugübergabe müssen ja auch alle Papiere übergeben werden. Ich habe ja dann auch keine Papiere mehr um es abzumelden.

MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tzeelim

Reicht es zum Beispiel aus wenn ich bei der Übergabe das Kennzeichen abschraube und der Käufer ein rotes, oder Kurzkennzeichen anbringt um es zu überführen.

Nein, das geht nicht. Rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht an einem zugelassenen Fahrzeug angebracht werden.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Ich lasse mir im Kaufvertrag immer noch eine Strafzahlung von 50.- € für jeden Tag verzögertem Abmelden zusichern - wer das unterschreibt wird das Auto auch ummelden.

Huuu, das schreckt die bösen Buben bestimmt ab :rolleyes: Und wie kommst du an dein Geld, wenn der Käufer es doch nicht macht? Lässt du auch gleich ein Lastschriftmandat mit ausfüllen? Abgesehen davon, das Auto ist dann trotzdem nicht umgemeldet...totaler Blödsinn so eine "Klausel". Kommt bestimmt vom selben Typ, der bei Ebay das EU-Recht ausschließt :rolleyes:

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am 13. Juli 2014 um 9:46

Müssen denn Besichtigung und Verkauf am selben Tag stattfinden?

Wenn du einen Käufer gefunden hast, dann macht einen Termin in der Woche Abends für die Übergabe aus.

Oder halt an einem Samstag, dann kannst du Freitag abmelden.

Die Chance, dass dein abgemeldetes Auto in den 24 Stunden auffällt geht gegen Null.

Themenstarteram 13. Juli 2014 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Müssen denn Besichtigung und Verkauf am selben Tag stattfinden?

Wenn du einen Käufer gefunden hast, dann macht einen Termin in der Woche Abends für die Übergabe aus.

Oder halt an einem Samstag, dann kannst du Freitag abmelden.

Die Chance, dass dein abgemeldetes Auto in den 24 Stunden auffällt geht gegen Null.

Und wenn er es dann nicht abholt der Käufer müsste dann eventuell in Vorkasse ( zumindest eine Anzahlung) gehen sonst würde ich dastehen und in meiner Straße die leider regelmäßig täglich kontrolliert wird fällt der Dame das spätestens nach 2 Tagen auf.

am 13. Juli 2014 um 10:03

Fahrzeug besichtigen Anzahlung geben lassen und einen verbindlichen Abholtermin ausmachen, ein paar Std kannste das Auto wohl vielleicht irgendwo abstellen ( Tankstelle fragen ect ) wo das Auto stehen kann.

Hallo,

wenn man sich etwas vorsieht ist es kein Problem, das Auto auch angemeldet zu übergeben. Ganz wichtig ist eine ausgefüllte Übergabebescheinigung die Du unmittelbar an die Zulassungsstelle und Versicherung schickst. Wenn der Käufer seriös ist und einen deutschen Personalausweis vorlegen kann (oder wenigstens eine Meldebescheinigung und Festnetztelefon) dann passiert da meist nichts. Bei Händlern, für Export oder bei Zweifeln vorher abmelden.

Ich lasse mir im Kaufvertrag immer noch eine Strafzahlung von 50.- € für jeden Tag verzögertem Abmelden zusichern - wer das unterschreibt wird das Auto auch ummelden.

Hi,

am tage der Abmeldung darf man noch bis 24.00 normal fahren mit den entstempelten Kennzeichen.

Ich habe beim letzten verkauf eine kleine anzahlung genommen und vertrag gemacht. Am nächsten Werktag Auto abgemeldet und zum Käufer gefahren. Geld gegen Auto und Papiere fertig.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von tzeelim

Reicht es zum Beispiel aus wenn ich bei der Übergabe das Kennzeichen abschraube und der Käufer ein rotes, oder Kurzkennzeichen anbringt um es zu überführen.

Nein, das geht nicht. Rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht an einem zugelassenen Fahrzeug angebracht werden.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Ich lasse mir im Kaufvertrag immer noch eine Strafzahlung von 50.- € für jeden Tag verzögertem Abmelden zusichern - wer das unterschreibt wird das Auto auch ummelden.

Huuu, das schreckt die bösen Buben bestimmt ab :rolleyes: Und wie kommst du an dein Geld, wenn der Käufer es doch nicht macht? Lässt du auch gleich ein Lastschriftmandat mit ausfüllen? Abgesehen davon, das Auto ist dann trotzdem nicht umgemeldet...totaler Blödsinn so eine "Klausel". Kommt bestimmt vom selben Typ, der bei Ebay das EU-Recht ausschließt :rolleyes:

Themenstarteram 13. Juli 2014 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von tzeelim

Reicht es zum Beispiel aus wenn ich bei der Übergabe das Kennzeichen abschraube und der Käufer ein rotes, oder Kurzkennzeichen anbringt um es zu überführen.

Nein, das geht nicht. Rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht an einem zugelassenen Fahrzeug angebracht werden.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Ich lasse mir im Kaufvertrag immer noch eine Strafzahlung von 50.- € für jeden Tag verzögertem Abmelden zusichern - wer das unterschreibt wird das Auto auch ummelden.

Huuu, das schreckt die bösen Buben bestimmt ab :rolleyes: Und wie kommst du an dein Geld, wenn der Käufer es doch nicht macht? Lässt du auch gleich ein Lastschriftmandat mit ausfüllen? Abgesehen davon, das Auto ist dann trotzdem nicht umgemeldet...totaler Blödsinn so eine "Klausel". Kommt bestimmt vom selben Typ, der bei Ebay das EU-Recht ausschließt :rolleyes:

Nein ich werde nie mehr ein Auto angemeldet übergeben denn beim letzten hat der Käufer einen deutschen Perso gehabt der Kaufvertrag war auch mit einem Vermerk versehen hat aber alles nichts genutzt denn ich muss zwar keine Strafzettel zahlen wenn ich es rechtzeitig bei der Zulassungsstelle melde aber die Versicherung läuft weiter auf meinem Namen ich muss zwar auch da keine Schäden mehr bezahlen wenn ich es denen sofort melde aber es vergehen mindestens 4 Wochen bis sich die Versicherung an den Käufer wendet und um Abmeldung bittet oder er eine Weiterversicherung für sich wünscht aber ich muss weiter die Beiträge der Versicherung zahlen solange bis die Versicherung der Zulassungsbehörde den Fall meldet erst dann war der Fall für mich erledigt hat aber jede Menge Ärger und Zeit ( fast 2 Monate) gekostet und wer meint die Polizei würde sich um den Fall kümmern der irrt gewaltig denn die interessiert das alles überhaupt nicht

am 13. Juli 2014 um 10:53

Dann musst du halt an einen Händler um die Ecke verkaufen.

Dann ist es am besten, wenn Du nach dem Besichtigungs- noch einen Übergabetermin verabredest. An dem Tag dann morgens abmelden, dann kann der Käufer es noch mit den entstempelten Kennzeichen bis 23.59 Uhr fahren oder er nutzt Kurzzeit- oder rote Kennzeichen.

Alternativ zahlt er das Auto, nimmt die Papiere und Kennzeichen mit und meldet es auf sich um. Herausgabe des FZ dann, wenn es umgemeldet ist. Dazu müsste es dann aber einen Tag in einer Einfahrt oder auf sonstigem Privatgrund stehen.

am 13. Juli 2014 um 11:50

Zitat:

Original geschrieben von tzeelim

… Reicht es zum Beispiel aus wenn ich bei der Übergabe das Kennzeichen abschraube und der Käufer ein rotes, oder Kurzkennzeichen anbringt um es zu überführen. …

Das ist wohl nicht erlaubt (siehe Teccis Beitrag), wird aber trotzdem gern gemacht.

Zum Abmelden brauchst du nämlich nur die Kennzeichen und die ZUB I (Fahrzeugschein), nicht aber ZUB II (Fahrzeugbrief). Das heißt, du kannst den Brief getrost dem Käufer mitgeben (ein Eigentumsnachweis ist das eh nicht) und die Schilder und den Schein per Post an die Zulassungsstelle schicken (mindestens in München Land geht das so).

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Huuu, das schreckt die bösen Buben bestimmt ab :rolleyes: Und wie kommst du an dein Geld, wenn der Käufer es doch nicht macht? Lässt du auch gleich ein Lastschriftmandat mit ausfüllen? Abgesehen davon, das Auto ist dann trotzdem nicht umgemeldet...totaler Blödsinn so eine "Klausel". Kommt bestimmt vom selben Typ, der bei Ebay das EU-Recht ausschließt :rolleyes:

Du kannst das für blöd erklären, ich habe das jetzt bestimmt schon über 10 Mal so gemacht und nur gute Erfahrungen damit. An das Geld kommt man recht unproblematisch per Mahnbescheid, muss man aber nicht, da die bösen Buben solche Klauseln nicht unterschreiben. Im Übrigen sollte man diese vorher aussortieren.

Im Übrigen kostet eine solche Klausel nichts - wenn sie nur ein bißchen nutzt zahlt es sich schon aus. Selbstverständlich ergreift man die anderen Sicherheitsmaßnahmen zusätzlich.

Moin,

ich fahre schon 35 Jahre Auto und hab daher schon einige verkauft...

mein Motto ist..lieber 100 Euro weniger beim Verkauf und an seriöse Menschen verkaufen als Monate lang noch Steuern für den Käufer zahlen..und die zahlst du bis er endlich ummeldet, die Polizei interssiert das alles nämlich nicht..ein weitverbreiteter Trugschluss

mein Fazit: angemeldetes Auto nur wenn der Käufer mir einen deutschen Perso vorlegen kann, wenn nicht muss er woanders kaufen

Gruß aus Kassel

Nachtrag:

Ich habe nix gegen irgendwelche Ausländer, und mache auch gern Urlaub im Ausland, aber der Käufer ohne deutschen Perso muss dann eben für ein Kurzzeit-/Ausfuhrkennzeichen selber sorgen, da würde ich nur abgemeldet verkaufen

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Huuu, das schreckt die bösen Buben bestimmt ab :rolleyes: Und wie kommst du an dein Geld, wenn der Käufer es doch nicht macht? Lässt du auch gleich ein Lastschriftmandat mit ausfüllen? Abgesehen davon, das Auto ist dann trotzdem nicht umgemeldet...totaler Blödsinn so eine "Klausel". Kommt bestimmt vom selben Typ, der bei Ebay das EU-Recht ausschließt :rolleyes:

Du kannst das für blöd erklären, ich habe das jetzt bestimmt schon über 10 Mal so gemacht und nur gute Erfahrungen damit. An das Geld kommt man recht unproblematisch per Mahnbescheid, muss man aber nicht, da die bösen Buben solche Klauseln nicht unterschreiben. Im Übrigen sollte man diese vorher aussortieren.

Im Übrigen kostet eine solche Klausel nichts - wenn sie nur ein bißchen nutzt zahlt es sich schon aus. Selbstverständlich ergreift man die anderen Sicherheitsmaßnahmen zusätzlich.

Der Mahnbescheid kostet vorab zuerst Dein eigenes Geld.

Widerspricht der Empfänger, dann bleibt Dir nur der Weg über ein Zivilverfahren um Deine Ansprüche durchzusetzen. Die Verfahrenskosten musst Du natürlich auch vorstrecken, nennt sich Gerichtskostenvorschuss. Und wenn Du vor Gericht gewinnst, dann hast unter Umständen nur einen vollstreckbaren Titel und noch lange nicht Dein Geld.

Mach Dich zuerst ein bissl schlau, bevor Du solch komische Tipps von Dir gibst. :D

 

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