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Auto verkauft, 4 Wochen später Motorschaden
Hallo,
wir haben unseren Wagen vor 4 Wochen verkauft.
Jetzt ruft mich der Verkäufer an und sagt, dass der Wagen einen Motorschaden hat.
Er hat den Wagen in eine Werkstatt schleppen lassen und die haben den Motor zerlegt.
Nach Aussage des Mechanikers hat der Zylinder Riefen und er sagt, dass eine Zündkerze
nachträglich gewechselt wurde.
Daraus leitet der Käufer jetzt ab, dass ich bewusst einen Motorschaden verschwiegen habe.
Der Wagen ist 15 Jahre alt und hat über 130tkm gelaufen.
Ich habe keine Kerze einzeln gewechselt und der letzte Wechsel aller 4 Kerzen ist
auch schon eine Weile her.
Während wir den Wagen hatten, gab es keine Probleme. Auch während der zwei Probefahrten
des Käufers war alles ok.
Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass der Wagen etwas Öl verbraucht.
Die Menge war aber im normalen Rahmen.
Er will jetzt einen Gutachter beauftragen und weitere Schritte einleiten.
Ich bin völlig geschockt. Wir haben uns nichts vorzuwerfen und es tut mir für ihn leid.
Ich kann doch nicht in den Motor schauen und einen Motorschaden erahnen.
Als Privatverkäufer bin ich davon ausgegangen, dass ich für spätere Schäden nicht haften muss, sonst
hätte ich den Verkaufserlös ja auf das Sparbuch legen müssen.
Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Suche habe ich schon genutzt und einige Beiträge gelesen.
Hat mir nicht so richtig weiter geholfen.
Vielleicht hat jemand einen guten Rat für mich?
Beste Antwort im Thema
Na dann, Glückwunsch, da hast du ja zum richtigen Zeitpunkt verkauft.
Da die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, brauchst du keine Angst zu haben das du was zu befürchten hast.
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60 Antworten
Na dann, Glückwunsch, da hast du ja zum richtigen Zeitpunkt verkauft.
Da die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, brauchst du keine Angst zu haben das du was zu befürchten hast.
Zitat:
Original geschrieben von sfb74
Daraus leitet der Käufer jetzt ab, dass ich bewusst einen Motorschaden verschwiegen habe.
Der Wagen ist 15 Jahre alt und hat über 130tkm gelaufen.
Genau das müsste er vor Gericht beweisen. Das ist sehr schwierig. Wenn deine Weste tatsächlich weiss ist, sogar unmöglich.
Da die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, haftet der Verkäufer nur bei verschwiegenen Mängeln ... dazu muss der VK von dem Schaden gewusst haben, dies nachzuweisen obliegt dem Käufer.
Den Nachweis zu erbringen halte ich für nicht möglich, der Wagen lief ja vier Wochen ohne Probleme. Wenn es dem Käufer nicht aufgefallen ist, warum sollte es dann dem Verkäufer schon vorher aufgefallen sein.
Zitat:
Original geschrieben von sfb74
Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen.
war das ein vordruck von mobile etc.?!
oder war das ein selbstgeschriebener?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
war das ein vordruck von mobile etc.?!
oder war das ein selbstgeschriebener?
Worauf willst du hinaus? Dass der Verkäufer vielleicht noch einen Fehler gemacht hat bei einem Selbstgeschriebenem?
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Dass der Verkäufer vielleicht noch einen Fehler gemacht hat bei einem Selbstgeschriebenem?
es gibt nichts, was es nicht gibt!
mittelfinger auf den scanner legen, einscannen, bild senden an käufer....
es war ein Vordruck von Autoscout....
eure Antworten sind ja schon mal beruhigend, da kann ich meinen Puls
wieder etwas herunterfahren :-)
Herzlichen Glückwunsch!
Du hast echt super gehandelt und Riesenglück gehabt.
Karre für "viel" Geld verkauft...4 Wochen später und sie wäre wertlos gewesen.
Der Händler kann dich, auf deutsch gesagt, mal am A*** lecken. Das ist sein Risiko. Natürlich passt dem das überhaupt nicht.
Wäre der ganze Fall andersrum passiert, würdest du mal dem seine arrogante Art kennenlernen.
Autoverkäufer sind und bleiben in der Regel einfach A****-Löcher, die bei jeder Gelegenheit versuchen zu bescheißen und auch vor krummen Dingern keine Skrupel haben. So sehe ich das.
Das sind die letzten Hampel...
Du musst dem ganz sicher kein Geld zurückzahlen oder sonstwie dafür gradestehen. Dass der Wagen halt jetzt kaputt gegangen ist, ist einfach Pech..und zwar dem Autohändler seins.
Wenn er nicht will, dass sowas passiert...darf er keine Gebrauchten in Zahlung nehmen.
Das nennt sich "unternehmerisches Risiko"
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Der Händler kann dich, auf deutsch gesagt, mal am A*** lecken. Das ist sein Risiko. Natürlich passt dem das überhaupt nicht.
Wäre der ganze Fall andersrum passiert, würdest du mal dem seine arrogante Art kennenlernen.
Autoverkäufer sind und bleiben in der Regel einfach A****-Löcher,
Wo bitte war bisher die Rede von einem Händler ?
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Der Händler kann dich, auf deutsch gesagt, mal am A*** lecken. Das ist sein Risiko. Natürlich passt dem das überhaupt nicht.
Wäre der ganze Fall andersrum passiert, würdest du mal dem seine arrogante Art kennenlernen.
Autoverkäufer sind und bleiben in der Regel einfach A****-Löcher,
Wo bitte war bisher die Rede von einem Händler ?
Er spricht oben von einem "Verkäufer".....
Wenn er schreibt, dass ihn der "Verkäufer" angerufen hat, gehe ich davon aus, dass er den "Auto-Verkäufer" sprich den Mitarbeiter des Autohauses meint.
Sonst hätte er ja vom "Käufer" gesprochen und damit den normalen privaten "Autokäufer" gemeint.
Deswegen bin ich auf Händler gekommen.
Entschuldigung, dass ich wohl für so manchen "zu weit" gedacht habe.
An meiner Meinung über Angestellte von Autohäusern ändert sich trotzdem nichts, auch wenn es in diesem Fall doch ein privater Käufer sein sollte
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Wo bitte war bisher die Rede von einem Händler ?
Er spricht oben von einem "Verkäufer".....
Wenn er schreibt, dass ihn der "Verkäufer" angerufen hat, gehe ich davon aus, dass er den "Auto-Verkäufer" sprich den Mitarbeiter des Autohauses meint.
Sonst hätte er ja vom "Käufer" gesprochen und damit den normalen privaten "Autokäufer" gemeint.
Deswegen bin ich auf Händler gekommen.
Entschuldigung, dass ich wohl für so manchen "zu weit" gedacht habe.
An meiner Meinung über Angestellte von Autohäusern ändert sich trotzdem nichts, auch wenn es in diesem Fall doch ein privater Käufer sein sollte
Trotzdem hast Du noch eine positive Einstellung zu Angestellten von Autohäusern, wenn Du unterstellst, dass sie das Auto angekauft haben. Kein Autohaus würde dieses Auto angekauft haben!
Zitat:
Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen.
Glückwunsch.
Viele schreiben rein "Privatverkauf", und meinen das reicht. Wichtig ist, dass die Gewährleistung wirklich ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Ich hab das mit so Verträgen auch nie so genau genommen und immer an den Handschlag geglaubt, bis ich irgendwann mal nen BMW von mir verkauft hatte, der auch einige Wochen nach VK einen größeren Schaden hatte. Dann haben sich die Anwälte hin und her geschrieben, rausgekommen ist das meine Rechtsschutzversicherung 1600€ an meinen Anwalt bezahlt hat, weil die sich gegenseitig Blödsinnsbriefe geschrieben haben.
Hätte man sich sparen können.
Also zurücklehnen und vor nem eventuellen Gang zum Rechtsanwalt erstmal Rechtsschutzversicherung prüfen, wenn keine da, Anwalt sparen.
Ich habe tatsächlich am Anfang einmal Verkäufer geschrieben....
Gemeint ist natürlich Käufer. Der Wagen wurde von Privat an Privat verkauft.
Der Kauf ging eigentlich ganz normal über die Bühne.
Er wollte den Preis halt mehrfach drücken, ist ja legitim.Nach der ersten Probefahrt
störte ihn das harte Fahrwerk. Es stand in der Anzeige natürlich Sportfahrwerk mit genauer
Bezeichnung drin (KW Var. 1), das sollte ein deutliches Anzeichen für nicht ganz weich sein.
Dann waren noch eine Roststelle an der Tür und Heckklappe.
Nach längerer Überlegungszeit von ihm haben wir uns auf einen Preis geeinigt.
Ich habe ihm noch zugesagt, den Rost zu entfernen, Öl- und Bremsflüssigkeitswechsel
durchzuführen und die Räder (wegen Vibrationen um 100 km/h) auszuwuchten.
Zur zweiten Besichtigung mit Probefahrt waren die Punkte abgearbeitet und er hat den Wagen mitgenommen.
Nach ca. 1 Woche hat er dann das erstmal angerufen und sich beschwert das an der Reserveradmulde Rost ist.
Er meint das ich mich hier an den Kosten beteiligen muss und bezweifelt, dass das der Tüv vor einem
Jahr den Rost nicht gesehen hat.
Jetzt kommt er nach 4 Wochen mit der Motorschaden Geschichte.....
Ich weiss nicht auf was er hinaus will. Er reitet immer auf der Aussage seines Mechanikers herum,
dass eine Zündkerze nachträglich gewechselt wurde.
Ich habe definitiv keine einzelne Zündkerze gewechselt.
Wen jetzt der Wagen bei einem Gutachter vorgestellt wird und der bestätigt die Aussage, was ist dann?
Ich will ihm ja nichts unterstellen, aber er konnte in den vier Wochen an dem Auto auch selbst
irgendwas gewechselt haben, vielleicht falsche Kerzen genommen?