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Auto verkauft - abgemeldet - wie holt der Käufer ab?
Hallo zusammen,
mein erster Verkauf zu privat steht an. Es geht um relativ viel Geld für mich daher möchte ich das ganze gerne sauber und ohne Probleme durchführen.
Käufer ist seriös und hat auch schon Anzahlung geleistet. Auto ist derzeit noch angemeldet.
Da ich ein Folgefahrzeug diese Woche bekomme möchte ich dies natürlich auch auf meine aktuelle Schadenfreiheitsklasse versichern, was nicht möglich ist, da das alte, zu verkaufende Auto darauf noch versichert ist.
Ich muss das Auto jetzt also abmelden, damit ich den neuen entsprechend billig versichern kann.
Welche Möglichkeit hat jetzt der Käufer das Auto abzuholen?
Kurzzeitkennzeichen wären die einfachste Lösung, ich möchte allerdings nicht die Papiere vorab zusenden (weder Kopie noch original), demzufolge kann er ja keine KZK anmelden, oder?
Hänger oder ähnliches hat er auch nicht.
Der Käufer wohnt ungefähr 300km entfernt.
Bitte helft mir,
Vielen Dank vorab
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9 Antworten
Fahrt gemeinsam zur Zulassung.
Du meldest ab, und er kann sich ein KzK besorgen.
Er kann sich die Kurzkennzeichen bei der Zulassungsstelle die bei Dir vor Ort ist holen..brauch nur eine Evb Nummer von seiner Versicherung für halt ein Kurzkennzeichen.Mfg
Zuerst: Frage den Versicherungsagenten. Es gibt eine Kulanzfrist, innerhalb derer zwei Fahrzeuge mit der gleichen SF-Klasse versichert werden können. Das sind bei meiner Versicherung 14 Tage, ist aber individuell.
Wenn du dein Kennzeichen behalten willst, musst du schon aus diesem Grund abmelden. Dann darf der Wagen aber auch nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen.
Am besten, DU holst ein KZK oder Exportkennzeichen. Dann kann der Verkäufer damit nach Hause fahren.
Er kann dir ja die Kosten erstatten, weil er selbst nichts holen muss.
Zitat:
@Deloman schrieb am 4. September 2018 um 09:09:51 Uhr:
Zuerst: Frage den Versicherungsagenten. Es gibt eine Kulanzfrist, innerhalb derer zwei Fahrzeuge mit der gleichen SF-Klasse versichert werden können. Das sind bei meiner Versicherung 14 Tage, ist aber individuell.
Wenn du dein Kennzeichen behalten willst, musst du schon aus diesem Grund abmelden. Dann darf der Wagen aber auch nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen.
Am besten, DU holst ein KZK oder Exportkennzeichen. Dann kann der Verkäufer damit nach Hause fahren.
Er kann dir ja die Kosten erstatten, weil er selbst nichts holen muss.
Und im Falle eines Unfalls muß dann die Versicherung des TE einspringen.
Der Käufer kann sich doch selbst ein KzK besorgen. Warum so umständlich?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 4. September 2018 um 08:57:33 Uhr:
Fahrt gemeinsam zur Zulassung.
Du meldest ab, und er kann sich ein KzK besorgen.
Das geht ja aber nur wenn
1. ich akzeptiere dass mein neues Fahrzeug dann ein paar Tage ohne meine SF versichert ist (Kulanzzeit gibt es bei meiner Versicherung nicht mehr meinte mein Agent)
2. ich nicht die Kennzeichen vom alten behalten will
Richtig?
Der Verkäufer hat doch schon schon eine Anzahlung gemacht - normalerweise geht man dann davon aus, dass solche wichtigen Punkte dann schon geklärt sind.
Falls da was zur Übergabe (an- oder abgemeldet) vereinbart wurde, solltest du dich selbstverständlich auch daran halten.
Wenn nicht, gibt es natürlich mehrere Möglichkeiten
- abmelden und nach mir die Sintflut
- angemeldet übergben und hoffen, dass die Abmeldung schnell gemacht wird (üblicherweise können die beiden Versicherungen kurzzeitig parallel laufen)
Zitat:
@oachkatzlschwoaf187 schrieb am 4. September 2018 um 09:21:22 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 4. September 2018 um 08:57:33 Uhr:
Fahrt gemeinsam zur Zulassung.
Du meldest ab, und er kann sich ein KzK besorgen.
Das geht ja aber nur wenn
1. ich akzeptiere dass mein neues Fahrzeug dann ein paar Tage ohne meine SF versichert ist (Kulanzzeit gibt es bei meiner Versicherung nicht mehr meinte mein Agent)
2. ich nicht die Kennzeichen vom alten behalten will
Richtig?
Hast du das neue Fahrzeug denn schon bzw. bekommst du es vor Abgabe des Alten?
Wenn ja, meldest du den neuen mit der evb deiner Versicherung an. Die kann je nach Versicherung schon mal ein paar Wochen laufen, ohne irgend welche SF geregelt zu haben. Abkassiert eird eh zum Schluss.
Willst du dein Kennzeichen behalten? Dann muß der Alte vor Anmeldung des Neuen abgemeldet werden.
Wie schon erwähnt wurde, was hast du mit den Käufer bezüglich der Übergabe geklärt?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 4. September 2018 um 09:29:04 Uhr:
Zitat:
@oachkatzlschwoaf187 schrieb am 4. September 2018 um 09:21:22 Uhr:
Das geht ja aber nur wenn
1. ich akzeptiere dass mein neues Fahrzeug dann ein paar Tage ohne meine SF versichert ist (Kulanzzeit gibt es bei meiner Versicherung nicht mehr meinte mein Agent)
2. ich nicht die Kennzeichen vom alten behalten will
Richtig?
Hast du das neue Fahrzeug denn schon bzw. bekommst du es vor Abgabe des Alten?
Wenn ja, meldest du den neuen mit der evb deiner Versicherung an. Die kann je nach Versicherung schon mal ein paar Wochen laufen, ohne irgend welche SF geregelt zu haben. Abkassiert eird eh zum Schluss.
Willst du dein Kennzeichen behalten? Dann muß der Alte vor Anmeldung des Neuen abgemeldet werden.
Wie schon erwähnt wurde, was hast du mit den Käufer bezüglich der Übergabe geklärt?
also, Kennzeichen würde ich gerne übernehmen, daher wird das Auto abgemeldet. Der neue wird dann 1-2 Tage später angemeldet.
Der Käufer hat bei der Zulassungsstelle bei sich vor Ort angerufen, es reicht eine Kopie vom Fahrzeugschein. Dies ist für mich ohne Probelme möglich, ich schicke ihm diese dann einfach und er kommt mit KZK den Wagen abholen bzw zur Barzahlung in die Bank.
Na dann ist doch alles geklärt!