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Auto Verkauft, jetzt kommen erste probleme

Themenstarteram 3. März 2008 um 17:02

Hallo Forum Mitglieder,

ich habe mein Audi vor zwei tagen verkauft erwar bei Mobile eingesetzt Heute ruft mich der neuer Besitzer an und sagt es leuchtet Ölwarnleuchte!

Beim Mobile hatte ich reingeschrieben "Mir bekannten Mängel am Fahrzeug:(Stoßstange u.Grill beschädigt (kein Karosserie schaden) Frontscheibe hat Sprung für ca.50€ gibt beim Schrothändler neu, Öldruck leuchtet beim kaltem Motor bin der Meinung Öldruck Fühler tauschen!Privat keine Garantie BastlerFahrzeug"

Beim Verkauf wurde ein Kaufvertrag erstellt!

 

Da ich privatverkäufer bin gilt für mich Rückgaberecht?

 

Vielen dank im vorraus

Gruß Max

Beste Antwort im Thema
am 3. März 2008 um 18:59

Zitat:

Original geschrieben von mithras666

Naja, man kann solche Angebotsunterlagen von Mobile.de durchaus noch als Beweismittel mit anführen, dass der Käufer über den Mangel aufgeklärt wurde... Im Angebot stehts drin... wenn der Kollege das nich gelesen hat: Selbst schuld. Bei ner Versicherung spricht auch keiner von Arglistiger Täuschung, wenn das Kleingedruckte nich gelesen wurde.

Außerdem hat er als Privatperson überhaupt gar nix mit Gewährleistung und Regressansprüchen zu tun... der könnte höchstens auf ne Rückgabe drängen, die du ihm verweigerst, oder ne Preisminderung vor Gericht erstreiten... Aber ich denk nich dass so ein Pfenniggeiler Fuchser wegen nem beschriebenen Mangel vor Gericht geht, nur um 4€ für die nächste Kippenpackung rauszuschlagen.

greetz

Garantie und Sachmängelhaftung bei einem Privatverkauf wäre ja der Gipfel o_O

Da könnte man als Privatperson seinen Gebrauchten das ein Autohaus nicht mehr will ja gleich sofort verschrotten.

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Nein da gibts kein Rückgaberecht. Der kann sich dezent ausgedrückt runterlassen wenn du es wirklich so beschrieben hast wie du hier jetz sagst ;)

Themenstarteram 3. März 2008 um 17:17

Das ist mein Original Text:

Kilometerstand: 235.000 km

Leistung: 110 kW / 150 PS

Kraftstoffart: Benzin

Getriebe: Schaltgetriebe

Erstzulassung: 2/1992

HU: 6/2008

AU: 6/2008

Farbe: Schwarz metallic

Ausstattung:

ABS, Allradantrieb, El. Fensterheber, Scheckheftgepflegt, Schiebedach, Zentralverriegelung

Fahrzeugbeschreibung:

Audi 80 Scheckheftgepflegt bis 206.000km ab da wurde das Fahrzeug privat ggf.In Meisterwerkstat repariert Bzw. gepflegt.Ab 06.07 wurde gemacht: Dichtungen am Benzinpumpe,Lichtmaschinenregler,OffenerLu ftfilter,Zündkerzen,Zündkabel,BremsklötzeV A,Auspuffschelle,Keilriemen, Zahnriemen,Zylinderkopfdichtung,Ansaugbrüc ken Dichtung,EURO2.Am Fahrzeug wurden folgende Verschönerungen gemacht:vorne Türen Verkleidung mit zwei teiligem leder bezogen (Schwarz.Alcantara Vanil) Himmel Farbe haupt. Schwarz mit Flamen aus alcantara,Kofferraumausbau Boden und Seitenteil alles aus leder,Doorbords für zwei 16er Lautsprecher pro Seite,Original Sport Lenkrad,Zusatzinstrumente Voltmeter Öldruck Öltemp.RS Stoßstange,Tönung Folie seiten scheiben,Mir bekanten Mängel am Fahrzeug:(Stoßstange u.Grill beschädigt (kein Karosserie schaden) Frontscheibe hat Sprung für ca.50€ gibt’s beim Schrothändler neu,Öldruck leuchtet beim kaltem Motor bin der Meinung Öldruck Fühler tauschen!Privat keine Garantie BastlerFahrzeug

Wenn das wirklich so ist dann bin ich ja erleichtert! weil das geld ist schon weg

Jo lass dich nicht einschüchtern.

Noch dazu hast du es auch extra als Bastlerauto deklariert und den Mangel angeführt.

d.h. er kann auch ned auf wertminderung oder ähnliches plädieren.

cool bleiben :)

Zitat:

Original geschrieben von scooterdie

Noch dazu hast du es auch extra als Bastlerauto deklariert.

Der Begriff Bastlerfahrzeug ist nach Urteil einens Oberlandesgerichtes nur noch AussageKräftig für Fahrzeuge bis 1000€ uns schützt auch nicht bei arglistiger Täuschung.

Ein vorheriges Urteil eines Landgerichtes hatte diesen sogar ganz für nichtig erklärt.

Streitpunkt für Auslösung war damals ein Fahrzeug für 12000€ wo sich der Verkäufer mit dem Text im Kaufvertrag schön von der Gewährleistung entziehen wollte. :D

Also der Wortlaut ist ja wohl voll für die Tonne und seinen Kopf kann man damit nicht aus der Schlige ziehen.

Einzig und allein zählt die Mängelbeschreibung im KAUFVERTRAG.

Nur was DORT Drin Steht.

Mängel die bestehen aber nicht eingetragen sind kann man als Arglistige Täuschung betrachten VORSICHT.

Mängel die Später entstanden sind sind nicht betroffen.

Privatpersonen haben keine Gewährleistungsansprüche zu befürchten.

Wenn der Mangel also im KAUFVERTRAG steht hast du nichts zu befürchten.

Ist der Mangel später aufgetreten auch nicht.

Also immer Ganz vorsichig bei Privatverkäufen....immer ALLES im Kaufvertrag Festhalten.

So kann man eine Klage gleich von Anfang an Ausschließen.

mfg MVP-Cruiser

 

 

Themenstarteram 3. März 2008 um 17:42

Das auto hab ich für 1.500,- verkauft

 

und vor lauter hektik hab ich das nicht rein geschrieben!

wegen dem könnte ich mich Inder Arsch beißen:(

Naja mit gut glück kannste ihm ja die Beschreibung nochmal schön reden.

Juristisch allerdings könnte ein Rechtsverdreher der Karrieregeil ist wiederum nen Strick draus gehen.

Es wurde von den Gerichten definitiv Festgelegt das nur die Mängel im KAUFVERTRAG gegenstand sind.

Alles andere gilt als Verschwiegen.....

Naja arglistig kann man das bei deiner Beschreibung ja eigentlich nicht deuten.

Aber klagen kann in Deutschland ja jeder der will und das gegen alles.....der Erfolg steht allerdings auf nem anderen Blatt.

Schreib ihm erstmal das er doch die Beschreibung gelesen hat und darüber Belehrt war.Rückmail aufheben.

Oder per Telefon und Freichspreh mit nem Zeugen dabei.

Wenn er dir Bestätigt das er das gelesen hat dürftest auch raus sein. :D

Nicht ganz fair aber Warheitsgemäß *lol*

Bei dem Kaufpreis kann eh nicht viel Passieren.

Da wir hier aber keine Rechtsverdreher sind ...im Zweifel bitte an so eine Wenden...

Beratungen gibts auch ab und an mal Kostenlos...

mfg MVP-Cruiser

Das is natürlich blöd ^^ wenigstens bastlerfahrzeug und keine garantie oder gar nichts ?

Bastlerfahrzeug kannst zwar schreiben hat aber Rechtlich keinerlei auswirkungen.....der Spruch is fürn arsch....

Wird nur noch für Fahrzeuge unter 1000€ anerkannt damit Organspende Fahreuge auch noch nen Platz auf dem Markt finden.

Da händler sonnst sowas garnicht mehr verkaufen könnten ohne Gewährleistung.

Egal was man Heutzutage Schreibt egal was der Händler erzählt ......OHNE GEWÄHRLEISTUNG bei HÄNDLERN geht garnicht mehr.

der Ausschluß der Gewährleistung daher mit keinen Mitteln möglich.

Außer eben unter 1000€ bei Fahrzeugen.

Selbst ein A&V beim Verkauf eines gebrauchten PS2 Gamepads für 5€ muss mindestens 4 Wochen Gewährleistung geben.

Neue Artikel generell 2 Jahre.

bei Privatpersonen ist das sowieso egal.

Die geben keine Gewährleistung.

Entbindet jedoch nicht von der Wahrheitsgemäßen Mängelbeschreibung im KAUFVERTRAG.

am 3. März 2008 um 18:06

Thema Täuschung, da die dir aber KEINER nachweißen kann ist alles in Butter und fertig.....

Rückgaberecht gibs nicht, aus ende!

Naja mit nicht Nachweisen...mhhh da wäre ich vorsichtig.

Da begibt man sich schnell auf Glatteis.

Der Mangel war bekannt aber nicht im Kaufvertrag.

Wenn der Käufer das nachweisen kann is er auf der besseren Seite.

Wie gesagt würd mir da aber keine großen Sorgen machen.

Schreib ihm einfach das er die Beschreibung doch gelesen hat da stehts drinne.

Wenn er mit Ja antwortet hat er ganz verspielt.

am 3. März 2008 um 18:44

Naja, man kann solche Angebotsunterlagen von Mobile.de durchaus noch als Beweismittel mit anführen, dass der Käufer über den Mangel aufgeklärt wurde... Im Angebot stehts drin... wenn der Kollege das nich gelesen hat: Selbst schuld. Bei ner Versicherung spricht auch keiner von Arglistiger Täuschung, wenn das Kleingedruckte nich gelesen wurde.

Außerdem hat er als Privatperson überhaupt gar nix mit Gewährleistung und Regressansprüchen zu tun... der könnte höchstens auf ne Rückgabe drängen, die du ihm verweigerst, oder ne Preisminderung vor Gericht erstreiten... Aber ich denk nich dass so ein Pfenniggeiler Fuchser wegen nem beschriebenen Mangel vor Gericht geht, nur um 4€ für die nächste Kippenpackung rauszuschlagen.

greetz

am 3. März 2008 um 18:45

---doppelpost---

sorry...

Wenn im Kaufvertrag drin steht keine Sachmängelhaftung ist es ok. Die arglistige Täuschung muss vom Käufer nachgewiesen werden bei Mängeln die nicht erwähnt wurden das ist fast aussichtslos das nachzuweisen. Hier wurde es ja von anfang an erwähnt.

Selbst wenn man im Kaufvertrag ankreuzt es sind keine schweren Mängel bekannt muss man sich keine sorgen machen den auch da gilt als erstes der Ausschluß der gewährleistung gefolgt von dem Nachweis das er arglistig verschwiegen wurde(Mängel).

Bin selber gerade in einer ähnlichen Situation und kann dir schon so sagen du musst dir absolut keine gedanken machen wenn er den rechtsweg nutzen möchte soll er das doch tun. Viele Käufer denken das nur sie rechte haben und immer recht haben das ist aber nicht ganz richtig.

Naja es gab schon Fälle da gings um cent beträge :D

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