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Auto verkauft, Käufer meldet nicht ab und will Geld

Themenstarteram 31. Mai 2014 um 12:03

Hallo Forum, ich habe vor zwei Wochen ein Auto verkauft mit dem Standard mobile.de Kaufvertrag. Vollständig ausgefüllt, danach den Vertrag als Veräußerungsanzeige zur Versicherung und der Zulassungsstelle geschickt. Beide haben Eingang bestätigt und die Versicherung sogar schon abgerechnet.

Der Käufer selbst ist exporthändler (angeblich) hat bar bezahlt und ich habe ihm alle Mängel aufgezeigt, bzw er hat auch einige gefunden die ich nicht kannte - kein Wunder bei über 300.000 km Laufleistung.

Habe ihm gesagt die Batterie geht manchmal leer und das ich die Lichtmaschine geprüft hätte - die war augenscheinlich ok (bei laufendem Motor 14V)

Habe jetzt mal bei dem angerufen da er noch nicht abgemeldet hat. Er sagt ich soll das Auto zurück nehmen oder ihm 800€ Für die Reparatur geben, sonst könnte ich 1000 Jahre auf die Abmeldung warten. Er sagt ich habe ihn vorsätzlich betrogen da ich gewusst haben muss das die Lima Defekt ist. Habe ich aber nicht, zumindest bin ich kein Fachmann und nach meinem Kenntnisstand ist sie ok gewesen, warum die Batterie ab und an leer ist wusste ich ja echt nicht.

Nur den Fehler mit dem angemeldet verkaufen hab ich mir vorzuwerfen. Und das werde ich nie mehr tun und kann auch nur davon abraten.

Die Frage: Kann der mir was? Bzw bin ich mit den Anzeigen bei Versicherung und Zulassung aus dem Schneider?

Vielen Dank fürs lesen und antworten

Wer möchte darf ruhig schreiben wie doof ich bin und das man das nicht macht mit dem angemeldet verkaufen (:

Beste Antwort im Thema
am 31. Mai 2014 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Was ich nicht verstehen kann das immer wieder Leute das Auto vor dem Verkauf nicht abmelden.

KFZ- Steuer bezahlst du weiter bis das Auto ab- oder umgemeldet wird.

Was ich nicht verstehen kann, ist, daß es noch immer Ignoranten gibt, die die Probleme des Normalbürgers einfach nicht wahr haben wollen.

Kann es sein, daß Du nen Privatplatz hast, auf dem abgemeldete Fahrzeuge stehen dürfen, bis sie wieder verkauft wurden?

Der Normalbürger, vornehmlich in der Großstadt, ist auf den öffendlichen Bereich angewiesen, um sein KFZ zu parken und dort ist es, laut Gesetz, leider verboten, abgemeldete Fahrzeuge zu parken, bis sie verkauft sind. Ergo ist der Normalbürger darauf angewiesen, sein KFZ angemeldet zu verkaufen.

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Hallo Cartdriver,

ich sehe da jetzt überhaupt kein Problem. Versicherung ist auf den Käufer übergegangen. Finanzamt oder der Zoll fordern die Steuer vom Käufer ab der Übergabe.

Die Mängel sind eh dem Käufer sein Problem. Zurück lehnen und abwarten, fertig.

 

Gruß

am 31. Mai 2014 um 12:36

Was ich nicht verstehen kann das immer wieder Leute das Auto vor dem Verkauf nicht abmelden.

KFZ- Steuer bezahlst du weiter bis das Auto ab- oder umgemeldet wird.

am 31. Mai 2014 um 12:42

@Cartdriver

Nun, diese Masche kommt mir sehr bekannt vor.

Die Gesetze sind da ganz klar. Du hast das KFZ verkauft und seine Pflicht ist es, das KFZ umzumelden

Das was er Dir da gesagt hat, würde ich der Zulassungsstelle melden, aber vorsicht, ihnen ggfls. sagen, daß Du das ggfls. nicht beweisen kannst. Weiter würde ich ihn auffordern, mit dem Fahrzeug zu Dir zu kommen, um alles zu regeln. Da würde ich aber 2 kräftige Zeugen hinzu ziehen und dann fragen, ob er das mit der Weigerung, das KFZ umzumelden, aufrecht erhält. Du bist kein Fachmann und der Verkauf erfolgte wie besehen.

Wenn er der Ansicht ist, daß Du ihn vorsätzlich betrogen hast, dann soll er Anzeige gegen Dich erstatten und dann prüft das alles die Justiz.

Könnte mir vorstellen, daß dann bei dem einiges zum Vorschein kommt.

Jedenfalls kann seine Aussage mit den 1000 Jahren als Nötigung, oder Erpressung gewertet werden; deshalb das mit den Zeugen.

Du hast deine Versicherung und die Zulassungsstelle informiert und wenn er mit dem KFZ fährt, dann könnte es sein, daß er das ohne Versicherungsschutz macht. Frage da mal Deinen Vertreter.

Ich kann jedenfalls den privaten Verkäufern nur raten, im Fahrzeug Motorteile unauffällig zu markieren, denn es ist schon vorgekommen, daß betrügerische Käufer Motorteile gegen defekte ausgetauscht haben, um dann den Verkäufer, wegen angeblich verschwiegener Mängel, unter Druck zu setzen.

Themenstarteram 31. Mai 2014 um 12:42

Eben das ist wohl nicht so, das ich die Steuer weiter zahle. Aber ist schwer da von offizieller Seite was zu hören, auf der Zulassung waren drei Angestellte mit drei Meinungen...

Die Versicherung ist gekündigt, das Auto läuft bereits ohne Versicherungsschutz, bzw es steht wohl eher...

Danke für die antworten

am 31. Mai 2014 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Was ich nicht verstehen kann das immer wieder Leute das Auto vor dem Verkauf nicht abmelden.

KFZ- Steuer bezahlst du weiter bis das Auto ab- oder umgemeldet wird.

Was ich nicht verstehen kann, ist, daß es noch immer Ignoranten gibt, die die Probleme des Normalbürgers einfach nicht wahr haben wollen.

Kann es sein, daß Du nen Privatplatz hast, auf dem abgemeldete Fahrzeuge stehen dürfen, bis sie wieder verkauft wurden?

Der Normalbürger, vornehmlich in der Großstadt, ist auf den öffendlichen Bereich angewiesen, um sein KFZ zu parken und dort ist es, laut Gesetz, leider verboten, abgemeldete Fahrzeuge zu parken, bis sie verkauft sind. Ergo ist der Normalbürger darauf angewiesen, sein KFZ angemeldet zu verkaufen.

am 31. Mai 2014 um 12:59

Warum sollte es nicht möglich sein mit einem Käufer zur Zulassungsstelle zu fahren und das Auto ab- bzw. umzumelden.

Das sollte doch eine der leichtesten Übungen sein.

Ein Händler hat so gut wie immer rote Nummernschilder und ist auf ein angemeldetes Auto nicht angewiesen.

Höchstens wenn er von vorne herein böses vor hat. :D

Ich würde ein Auto nur abgemeldet verkaufen, wenn das einem Käufer nicht passt soll er sich zum Teufel scheren.

Themenstarteram 31. Mai 2014 um 13:12

Mit deiner Methode müsste ich bei jeden exporttyp der sich angemeldet hat und dann nicht kam einen Tag Urlaub nehmen da die Zulassung am Wochenende nicht arbeitet und meine Dienstzeiten mit deren identisch sind.

Hatte das Auto seit Februar drin und war einfach nur froh das endlich mal einer kam und es mitgenommen hat. Und das obwohl ich täglich damit ohne Probleme zur Arbeit Gefahren bin.

FabJo, es gibt auch Autos, die sind vielleicht 300 Euro wert, so wie unser Escort, der im März den Besitzer wechselte. Den haben wir angemeldet mit Veräußerungsanzeige(n) verkauft. Wechselte sogar an eine Deutsche unweit des Verkaufsortes, weil die ein günstiges Winterauto suchte.

Denn so ein Kurzzeitkennzeichen kostet mit Versicherung schon 70 bis 90 Euro, und wenn die Probefahrt nicht zufriedenstellend war, dann hat der Kaufinteressent fast ein Drittel des Fahrzeugpreises "auf gut Glück" ausgegeben. Das machen die Leute einmal und irgendwann kriegst Du kein günstiges Auto mehr verkauft. Weil das Geld gibt keiner aus... würde ich auch nicht.

Wir haben uns mal einen Explorer anschauen wollen, haben vorher Kurzzeitkennzeichen besorgt, fahren eine Stunde durch den Spreewald, stehen bei dem Verkäufer vor der Tür und der sagt "ist verkauft"

... und dann such mal eben ein weiteres Auto innerhalb einer Stunde mitten im Nichts. Irgendwann ist Wochenende rum und die Kennzeichen gelten max. fünf Tage.

Und zur Zulassungsstelle fahren klappt nicht an einem Samstagnachmittag. Es soll auch Leute geben, die zu Amtssprechzeiten arbeiten müssen und sich nicht jedes Mal Urlaub nehmen können, das Gleiche gilt für Kaufinteressenten. Es werden nun einmal viele Autos privat am Wochenende angesehen und gekauft. Genau dafür ist doch diese Regelung mit privatem Kaufvertrag und Veräußerungsanzeige.

Und letztendlich, es wurde schon gesagt, darf man nicht einfach wild Autos abmelden und herumstehen lassen. Ich habe z.B. momentan keinen Platz auf meinem Grundstück und müsste das abgemeldete Fz. im öffentlichen Straßenverkehr abstellen. Das guckt sich das Ordnungsamt aber nicht lange an!

Wenn die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle und an die Versicherung gegangen ist und wenn dann noch die Gewährleistung als Privatmann ausgeschlossen wurde... zurücklehnen und fertig. Solange kein Brief vom Gericht kommt, auf den man IMMER antworten muss, braucht man nichts zu tun. Und dann wird sich der lustige Verkäufer das drei Mal überlegen, was für Schritte er in Erwägung zieht, denn die kosten sein Geld - und das wird in der Regel auch dabei bleiben.

Das ist ein Blender... nicht drauf reinfallen. Bei 300.000 km ein Fass aufzumachen, der tickt doch nicht sauber. :D

cheerio

am 31. Mai 2014 um 14:15

@ TE, hast ne Mail!

am 31. Mai 2014 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

@ TE, hast ne Mail!

Wenn da die gleichen, halbgaren Tipps drin stehen wie in den Postings hier, dann tut der TE gut daran deine Mails sofort in den Papierkorb umzuleiten.

Genau so wie er gut daran tut, dich auf die Ignoreliste zu setzen, bevor er wegen deinen "fabelhaften" Ratschlägen tatsächlich noch Schwierigkeiten bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Was ich nicht verstehen kann das immer wieder Leute das Auto vor dem Verkauf nicht abmelden.

KFZ- Steuer bezahlst du weiter bis das Auto ab- oder umgemeldet wird.

Nö.

- Versicherung zahlt Te bis zur Abmeldung, kann sich den Betrag aber vom Käufer wiederholen. Es besteht gesamtschuldnerische Haftung von Käufer und Verkäufer für Versicherungsbetrag nach Übergabe.

- Kfz-Steuer zahlt Te bis zum Eingang der Verkaufsanzeige bei Zulassunggsstelle. s. KraftStG §5 (5)

O.

Themenstarteram 31. Mai 2014 um 14:40

Nein Versicherung zahle ich sicher nicht, die ist gekündigt und abgerechnet :)

Danke für die mail, ich antworte nachher, habe aber keine mailadresse oder fax von dem

am 31. Mai 2014 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von Cartdriver

Danke für die mail, ich antworte nachher, habe aber keine mailadresse oder fax von dem

Ich kann nur davor warnen auf Ratschläge von User hara einzugehen.

Bisher stehst du sauber da. Also ist es das Beste nichts zu unternehmen.

Jegliche Aktion deinerseits birgt das Risiko dich selber in eine schlechtere Ausgangslage zu bringen und ist deshalb überflüssig und gefährlich.

Sorry aber solange das Fahrzeug zugelassen ist, besteht auch die Versicherung auf deinen Namen. Das wird dir jeder Versicherungsberater sagen.

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