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Auto verkauft und Auto kaputt
Moin.
Habe mein Auto Verkauft heute. Es handelt sich um einen A4 B6. Das Auto ist gut gepflegt und hatte keine Schäden habe das Auto immer repariert. 1 Stunde nach dem Kauf ruft der Käufer an und sagt MKL leuchtet und Motor läuft unrund. Ich tippe auf zündspule hatte das schonmal bei dem und habe daraufhin eine gewechselt und Auto lief wieder. Wie ist das jetzt genau der Käufer hat natürlich eine probefahrt gemacht vor dem Kauf und das Auto lief auch bis zum Verkauf ohne Probleme und plötzlich kommt das. Wie läuft das nun ab ? Muss ich das Auto zurücknehmen? Ich meine ich kann ja nichts dafür das das Auto einfach kaputt geht ich habe ja nichts verschwiegen oder sonstiges. kann mir da wer weiterhelfen wäre euch sehr dankbar.
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15 Antworten
Auto zurücknehmen ganz sicher nicht.
Es lief doch bei der Probefahrt gut.
Es wurde doch privatverkauft ohne jegliche Garantie.
Wenn nichts verschwiegen wurde, dann brauchst dir keine Sorgen machen.
Das sehe ich auch so aber ich frage mich was der Verkauf eines A4 B6 (und die Thematik ansich) mit dem A6 4F zu tun hat ?
Wie sieht der Kaufvertrag denn aus? Wenn Du den Standard ADAC Privat-Kaufvertrag benutzt hast, ist dort die Gewährleistung ausgeschlossen und Du must gar nichts unternehmen.
Habt ihr nur etwas handschriftlich gemacht und die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen, musst Du nachbessern oder zurücknehmen.
Grüße,
Thilo
Da steht im Vordruck nix von Gewährleistungsausschluss drin. Ich häng immer ein „gekauft wie gesehen“ mit dran. Denke aber dennoch, dass da nichts groß auf dich zukommt. Zumal du ja scheinbar auch schon einmal „nachgebessert“ hast. Ruhig bleiben.
Im mobile Kaufvertrag steht das hier drin
II. Gewährleistung
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen
Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
Mit dem Sachmängelausschluss im Vertrag brauchst du dir keine Sorgen machen.
Damit sind beim Privatverkauf alle Forderungen bezüglich Haftung erstmal vom Tisch. Alles andere müsste über Arglist nachgewiesen werden bzw. das der Mangel bei Gefahrenübergang der Sache schon vorlag. Das ist so gut wie unmöglich. (denn bei der Probefahrt lief das Fahrzeug ja)
Exakt für diese Fälle wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit für Privatpersonen geschaffen.
Im übrigen gilt auch nur dieser oben genannte Passus als Rechtlich wirklich wasserdicht. Andere Formulierungen werden von Gerichten als AGBs gewertet & sind ungültig.
Ebenso stellen Zusätze wie "Bastlerauto" "gekauft wie gesehn" ect. keinen rechtlich wirksamen Ausschluss der Sachmängelhaftung dar.
Für dich das wichtigste jetzt:
Keine ! wirklich absolut keine Kommunikation mehr mit dem Käufer führen. Nicht telefonisch nicht schriftlich.
Egal was vom Verkäufer kommen sollte Anwaltsdrohungen oder anderer Schmuh ect. nicht darauf eingehn.
Es gilt sein Auto = sein Problem
Vor allem solls nicht selten vorkommen, dass solche "Defekte" kurz nach dem Kauf spontan auftreten und dann wird wild gedroht um am Ende den Preis zu drücken, deren "Anwalt" ist auch erstaunlich schnell bei der Hand.
Ich würd ganz ruhig bleiben. Du hast das Auto hoffentlich ohne arglistig verschwiegene Mängel übergeben, dann ist aus deiner Sicht alles ok. Der Käufer muss beweisen können, dass du einen Mangel arglistig verschwiegen hast. Sofern überhaupt ein Mangel vorliegt und nicht einer einfach unterstellt wird. Und Garrett hat vollkommen recht - es gibt keinerlei Kommunikation mehr. Je unseriöser der Typ, desto mehr Druck wird der versuchen über alle möglichen Kanäle aufzubauen.
Zitat:
@Invoker schrieb am 11. März 2018 um 13:31:49 Uhr:
habe den normalen mobile Kaufvertrag. reicht der ?
Das reicht. Unter Ziffer II wird die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Einzig wenn Du von dem Problem wusstest UND der Käufer das beweisen kann (Rechnungen, Werkstattbesuche, Forenbeiträge etc.pp.), besteht die Möglichkeit, daß er vom Kaufvertrag zurücktreten oder zuerst Nachbesserung verlangen kann.
Sieht also gut für Dich aus

.
In jedem Fall: erst den Käufer handeln lassen.
Klagen ist recht aufwändig, mit Zeitaufwand und Kosten verbunden.
Alte Regel: lieber sich verklagen lassen, als selbst klagen zu müssen.
Grüße,
Thilo
Wollte nur mal bescheid geben das alles in ordnung ist. Verkäufer hat sich gemeldet ist wirklich nur die Zündspule gewesen.
Kein "ich drück den Kurs nachträglich" Abzocker? Hui, hab ich ehrlich gesagt nicht mit gerechnet.
Wie ist denn das eigentlich, wenn man eine Probefahrt machen will und auf dieser geht etwas kaputt bzw. fängt auf einmal an irgendetwas aufzuleuchten und der Verkäufer beharrt darauf dass das vor der Probefahrt noch in Ordnung gewesen sei? Und wie ist das bei Händlern, bei denen vor einer Probefahrt eine Kaution zu hinterlegen ist? Gibt ja sicher auch einige bei denen das eine Masche ist. Alle Fehlercodes rauslöschen und Mängel verstecken wo es geht um diese dann dem potentiellen Kunden aufs Auge, inklusive Nicht-Rückgabe der Kaution aufs Auge drücken zu können?
Zitat:
@Damnson schrieb am 12. März 2018 um 14:06:04 Uhr:
Wie ist denn das eigentlich, wenn man eine Probefahrt machen will und auf dieser geht etwas kaputt bzw. fängt auf einmal an irgendetwas aufzuleuchten und der Verkäufer beharrt darauf dass das vor der Probefahrt noch in Ordnung gewesen sei?
Woraus sollte sich da ein Problem ergeben? Ein Fehler kann immer auftreten der fragt nicht wer oder warum gerade gefahren wird. Man fährt einfach zu zweit & fertig.
Zitat:
Und wie ist das bei Händlern, bei denen vor einer Probefahrt eine Kaution zu hinterlegen ist? Gibt ja sicher auch einige bei denen das eine Masche ist.
Möglich...man muß es ja nicht akzeptieren wenn es nicht gefällt. Einfach wonders Probefahren.
Das bei hochpreisigen Fahrzeugen gerne was hinterlegt wird sollte man aber als üblich ansehn. Oder drückst du deinen Bentley jedem in die Hand...

Zitat:
Alle Fehlercodes rauslöschen und Mängel verstecken wo es geht um diese dann dem potentiellen Kunden aufs Auge, inklusive Nicht-Rückgabe der Kaution aufs Auge drücken zu können?
Ganz so einfach ist die Sache für den Gewerblichen nicht. Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Pflicht. Danach ist Beweislastumkehr & du mußt nachweisen das Mängel schon beim Kauf vorhanden waren.