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Auto verkauft und bei der Überführung ist es überhitzt
Sers
Ich habe letztens mein Auto verkauft mit frischem TÜV. Als ich es gefahren habe ist es einwandfrei gelaufen ohne Probleme.
Doch als der Käufer damit nach Hause gefahren ist, sei es anscheinend in Rauch aufgegangen. Wir haben einen ganz normalen
Privatverkäufer Vertrag von mobile.de ausgefüllt und ich habe in meinem Inserat geschrieben, dass ich keine Garantie und keine Gewährleistung übernehme. Doch jetzt will der Käufer nachverhandeln.
Was habe ich zu machen?
Könnt ihr mir helfen?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@franjo94 schrieb am 20. Mai 2015 um 18:38:43 Uhr:
Was habe ich zu machen?
Nichts, du bist schließlich Privatverkäufer. Der abgerauchte Wagen ist zu 99 % erfunden. Bei dem einem verbliebenen Prozent ist es das Pech des Käufers. Er hätte vor der Fahrt den Kühlmittelstand prüfen müssen/die Temperatur während der Fahrt im Auge haben müssen.
Das ist inzwischen leider gängige Vorgehensweise. Kurz nach dem Kauf geht dies und jenes kaputt und der Käufer will Geld haben.
Sag ihm, wenn er sich betrogen fühlt, soll er Anzeige erstatten. Deine Daten hat er ja aus dem Kaufvertrag. Danach die Kommunikation einstellen bis was (eher nichts) von der Staatsanwaltschaft, Mahnbescheid von einem Gericht etc. kommt
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14 Antworten
Zitat:
@franjo94 schrieb am 20. Mai 2015 um 18:38:43 Uhr:
Was habe ich zu machen?
Nichts, du bist schließlich Privatverkäufer. Der abgerauchte Wagen ist zu 99 % erfunden. Bei dem einem verbliebenen Prozent ist es das Pech des Käufers. Er hätte vor der Fahrt den Kühlmittelstand prüfen müssen/die Temperatur während der Fahrt im Auge haben müssen.
Das ist inzwischen leider gängige Vorgehensweise. Kurz nach dem Kauf geht dies und jenes kaputt und der Käufer will Geld haben.
Sag ihm, wenn er sich betrogen fühlt, soll er Anzeige erstatten. Deine Daten hat er ja aus dem Kaufvertrag. Danach die Kommunikation einstellen bis was (eher nichts) von der Staatsanwaltschaft, Mahnbescheid von einem Gericht etc. kommt
Gar nix....der will nur nachkobern, das hat einen gaaanz langen Bart
Auch bloss nix anbieten..,,
Einfach aussitzen das ganze
Gruss aus Kassel und viel Geduld, denn die wirst du brauchen
Er hat gemeint das er das Auto in die Werkstatt bringt und sich dann meldet. Er möchte schauen lassen ob der Schaden davor schon bekannt War etc. Aber ich weiß dass das Auto in Ordnung War weil ich selbst eine Woche zuvor 300 km und am selben Tag 20 km gefahren bin.
Mein nächstes dummes Problem ist das er noch meine Schilder hat
Zitat:
Mein nächstes dummes Problem ist das er noch meine Schilder hat
AUA! Sowas macht man doch nicht!
Will die Werkstatt etwa in die Glaskugel gucken, um zu sehen, ob dir der "Mangel" bekannt war? Außerdem hat der Käufer doch sicher eine Probefahrt gemacht. Da hätte der Wagen ja auch schon überhitzen müssen, wenn da der "Schaden" schon da war.
Zitat: "Er hat gemeint das er das Auto in die Werkstatt bringt und sich dann meldet...."
Und die Werkstatt wird ev. ein guter "Bekannter/Freund" des Käufers sein, die Aussagen zu den Kosten dementsprechend hoch.
Tja, als Verkäufer hast du mal wieder die Ar***karte gezogen.
Hättest du das Auto abgemeldet verkauft hättest du jetzt ein Problem weniger.
Zitat:
@ExKadett schrieb am 20. Mai 2015 um 19:28:37 Uhr:
Zitat:
Mein nächstes dummes Problem ist das er noch meine Schilder hat
AUA! Sowas macht man doch nicht!
Das ist egal, solange der Käufer einen Wohnsitz in D hat. Dann gehen die Kosten der Versicherung auf ihn über, wenn der Verkäufer den Verkauf bei der Zulassungsstelle meldet.
Deswegen unbedingt Nachweis des Wohnsitzes einsehen beim Verkauf und die Daten vom Paß/Ausweis notieren. Bei ausländischen Erwerbern benötigt man eine möglichst frische Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt. Da muß man halt schon bei der telefonischen Terminvereinbarung drauf bestehen.
Dumm wird es nur, wenn der Erwerber keinen Wohnsitz in D hat. Dann zahlt man ggf bis zu einem Jahr lang (glaube ich) die Versicherung weiter.
Ich hab meine Autos immer angemeldet verkauft, obiges beachtet und nie ernsthafte/kostenträchtige Probleme gehabt.
Zitat:
@franjo94 schrieb am 20. Mai 2015 um 18:38:43 Uhr:
...dass ich keine Garantie und keine Gewährleistung übernehme.
Damit ist doch alles ausgesagt und besiegelt. Beide Parteien haben dafür unterschreiben. Gekauft wie gesehen und gefahren.
P.S. Die Abmeldung des KFZ durch den Käufer war wirklich keine gute Idee
Moin,
Melde die Veräußerung des Fahrzeuges an das Amt und deiner Versicherung. Die machen zwar nicht sofort etwas (jeder hat ein paar Tage Zeit) - aber irgendwann legen die auch los.
Sonst erstmal gar nichts machen (außer ihn ggf. ans ab-/ummelden erinnern) und höflich bleiben. Wenn er etwas WILL soll er sich äußern ... sofern du wirklich nichts wusstest oder etwas wirklich offensichtliches (das dann auch der Laie sehen kann) ist die Chance das was passieren kann deiner Schilderung nach sehr gering. Wenn irgendwas substanzielles.kommt hast du immer noch genug Zeit für eine passende Reaktion.
MfG Kester
Das LKA hat dazu jetzt sogar bei uns ne Meldung rausgehauen. Hier bezieht es sich zwar auf Libanesen aber die Masche ist ja beliebig "erweiterbar".
Zitat:
Das Landeskriminalamt warnt:
Erpressung nach Fahrzeugverkauf über Ebay
Bereits seit dem Jahr 2009 gibt es in ganz Deutschland Fälle, bei denen Personen, die gebrauchte Fahrzeuge über Ebay verkauft haben, angerufen und wegen angeblicher Mängel an dem Fahrzeug massiv unter Druck gesetzt werden. Der Anrufer, der verschiedene libanesische Rufnummern verwendet, verlangt dabei drohend, dass der Verkäufer eine finanzielle Entschädigung per Western Union in den Libanon überweisen soll.
Weigert sich der Angerufene, droht der Anrufer in der Regel damit, ihn gesundheitlich schädigen zu wollen. Durch die Drohungen eingeschüchtert, kommen viele Geschädigte der Forderung nach. Bisher ist der Polizei allerdings kein Fall bekannt geworden, bei dem jemand nach der Weigerung, Geld zu überweisen, tatsächlich geschädigt worden ist.
In Rheinland-Pfalz gibt es seit 2011 bislang 85 derartige Fälle, wobei es in den meisten Fällen beim Versuch blieb. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein, da viele Geschädigte das Gespräch direkt beenden oder aus Scham keine Anzeige erstatten.
Um nicht Opfer einer solchen Erpressung zu werden, rät die Polizei bei derartigen Anrufen:
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Notieren Sie sich die Nummer des Anrufers, die stets mit 00961 (Vorwahl Libanon) beginnt und sämtliche mitgeteilten Kontaktdaten.
Weisen Sie den Anrufer daraufhin, dass Sie den Käufer des gebrauchten Fahrzeuges kontaktieren, um alles zu klären und beenden Sie das Gespräch. Der Käufer wird Ihnen bestätigen, dass mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist und er Sie nicht angerufen hat!
Erstatten Sie umgehend eine Strafanzeige, auch wenn Sie nicht auf die Masche hereingefallen sind und teilen Sie der Polizei die notierten Daten mit.
Quelle: Polizei Rheinland-Pfalz
Und wozu soll man im Fall wie oben, Anzeige erstatten? Wenn die Drahtzieher im nahen Osten sitzen.....ich glaube kaum das es ein Abkommen mit dem Libanon gibt, die haben bestimmt andere Sorgen
Geballte Kompetenz der Polizei. Von IP-Telefonie haben die offensichtlich noch nie gehört - OMG !!!
Zitat:
@picardjl schrieb am 24. Mai 2015 um 02:44:06 Uhr:
Geballte Kompetenz der Polizei. Von IP-Telefonie haben die offensichtlich noch nie gehört - OMG !!!
Erkläre das mal Erna Treudoof und Fritz Handylos.
»Ei-Pieh-Telefonie? Meins ist von AEG!«
Dann doch lieber so wie im Text beschrieben. Habe bei meinem letzten Verkauf mein ehemaliges Zweithandy (beruflich genutzt) als Kontaktnummer angegeben. 2 Jahre lang kamen da nur verwählte Anrufe. Seit einem Angebot bei mobile.de und den iBäh Kleinanzeigen habe ich zwei Mercedes gewonnen, soll mich per SMS zurückmelden und - obwohl ich ein Motorrad verkaufen wollte - sollte ich einen gebrauchten BMW kaufen.
Grüße, Martin