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Auto verkauft Versicherung gemeldet
Hallo ich benötige dringend rat da es mich um denn verstand bringt, weil jeder was anderes sagt.
Ich habe mein auto verkauft mit schilder und auch der versicherung es per vertrag festgelegt mitgeteilt.
Der käufer hat unterschrieben das ich ihn diesen versicherungsschutz nicht mit verkauft habe.
meine versicherung bearbeitet es noch und nun ist meine frage ob ich trozdem zahlen muss obwohl er es noch nicht umgemeldet hat ?
Ich habe mir auch ein neues Auto gekauft und möchte es nicht doppelt bezahlen obwohl er seiner flicht nicht nach kommt.
Mfg marco
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20 Antworten
Zu einem ordnungsgemäßen Kaufvertrag, z. B. nach ADAC-Muster, gehören die von beiden Parteien unterschriebenen Mitteilungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung.
Wenn das erfolgt ist, hat man i. d. R. keine größeren Probleme zu erwarten.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 16. April 2017 um 13:21:55 Uhr:
Zu einem ordnungsgemäßen Kaufvertrag, z. B. nach ADAC-Muster, gehören die von beiden Parteien unterschriebenen Mitteilungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung.
Wenn das erfolgt ist, hat man i. d. R. keine größeren Probleme zu erwarten.
Also du meinst die: Die Veräußerungsanzeige
Da steht zwar jetzt nicht Veräußerungsanzeige sondern nur mitteilung an der Kfz zulassungsbehörde.
Ist das dann das selbe ?
Und ich kann einfach das neue zulassen?
Ja, so wie am Ende des ADAC-Formulars:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/kaufvertrag_privat_33300.pdf
Wenn beide Mitteilungen ausgefertigt und übersendet wurden, sollte das klappen.
Was sagt denn deine Versicherung, haben die die von beiden Parteien unterschriebene Mitteilung erhalten?
Ansonsten kannst du immer ein Fahrzeug zulassen und die schadenfreien Jahre übertragen.
Du zahlst noch den Versicherungsbeitrag bis zur Ummeldung durch den Erwerber.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 16. April 2017 um 13:38:56 Uhr:
Ja, so wie am Ende des ADAC-Formulars:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/kaufvertrag_privat_33300.pdf
Wenn beide Mitteilungen ausgefertigt und übersendet wurden, sollte das klappen.
Was sagt denn deine Versicherung, haben die die von beiden Parteien unterschriebene Mitteilung erhalten?
Ansonsten kannst du immer ein Fahrzeug zulassen und die schadenfreien Jahre übertragen.
das ist noch in bearbeitung und die Bearbeitung liegt im zwischenfach. ansonnsten kriege ich bescheid wegen einer gutschrift.
nur wenn er nicht umeldet dann zahle ich doch bis zu einen monat umsonnst , weil er ja verflichtet ist es um zu melden.
Also die versicherung hat ein schreiben beider pateien bekommen und die zulassung auch.
jetzt habe ich noch gelesen das ich ihn auf fordern kann es ab zu melden und wenn er es nicht erledigt dann kann ich es zwangsabmelden was wieder mit kosten verbunden ist
Zitat:
@celica1992 schrieb am 16. April 2017 um 14:00:13 Uhr:
Du zahlst noch den Versicherungsbeitrag bis zur Ummeldung durch den Erwerber.
Ne oder ?
auch wenn ich das neue fahrzeug ersetze in meiner versicherung ?
Also mein Vertrag würde auf das andere überlaufen ohne neu zu versicheren denke ich mal ?
Auszug AKB
G.6 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
Übergang der Versicherung auf den Erwerber
G.6.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs
die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für den
Fahrerschutz.
G.6.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben
des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags
verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des
Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt
wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der
Versicherung folgt.
G.6.3 Den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr können wir entweder von
Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
Anzeige der Veräußerung
G.6.4 Sie
und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs
unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den
Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des
Versicherungsschutzes.
Kündigung des Vertrags
G.6.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6
oder wir nach G.3.6 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag
nur von Ihnen als Veräußerer verlangen.
Uber sowas macht man sich doch vorm verkauf schlau..
Neues auto -> neuer vertrag.
Der Versicherungsvertrag wird von Gesetzes wegen "mitverkauft"... Allerdings behältst Du natürlich Deinen Rabatt! Die Versicherung wird auch nur in den seltensten Fällen vom Erwerber weiter geführt...
Aber zum Thema: wann wurde das Auto verkauft? Reden wir von Tagen oder Wochen?
Bei Tagen würde ich mich nicht stressen, bei Wochen schleunigst veranlassen, dass Deine Versicherung eine Erwerberkündigung ausspricht...
Zitat:
@Mimro schrieb am 16. April 2017 um 15:43:56 Uhr:
Der Versicherungsvertrag wird von Gesetzes wegen "mitverkauft"... Allerdings behältst Du natürlich Deinen Rabatt! Die Versicherung wird auch nur in den seltensten Fällen vom Erwerber weiter geführt...
Aber zum Thema: wann wurde das Auto verkauft? Reden wir von Tagen oder Wochen?
Bei Tagen würde ich mich nicht stressen, bei Wochen schleunigst veranlassen, dass Deine Versicherung eine Erwerberkündigung ausspricht...
Ich habe mir da nicht so die Gedanken gemacht und eigentlich war das so vereinbartoll das ich am nächsten oder in 3 Tage meine kennzeichen wieder gekommen und war der Verkäufer angeblich mit dem Fahrzeug nach Polen gefahren um es zu reparieren und nun reagiert er nicht mehr auf anrufe.
Also ein paar Tage ist das her.
In dem Vertrag beider Pateien steht das ich ihn alles übergeben habe und das der bestehende VersicherungsVertrag nicht überlaufen soll. Also muss ich nicht mehr dieses Auto finanzieren obwohl es nicht um gemeldet ist.
Was ihr da vereinbart, ist für die Versicherung nicht bindend, es gilt die AKB
Zitat:
@celica1992 schrieb am 16. April 2017 um 16:15:33 Uhr:
Was ihr da vereinbart, ist für die Versicherung nicht bindend, es gilt die AKB
G.2.5 Kündigung bei Veräußerung oder Zwangs-
versteigerung des Fahrzeugs
Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht
der Versicherungsvertrag nach G.7 auf den Erwerber über. Der
Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach
dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen
der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst
ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit
sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags
endet.
G.2.6 Vertragsabschluss durch den Erwerber
Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab
und legt er bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung
vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen
Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versiche-
rung wirksam
Das steht bei mir drin also habe ich nix zu befürchten.
Ich probiere einfach morgen an zu rufen und das zu klären.
Die Kfz-Steuer zahlst du natürlich auch bis zur Abmeldung bez Ummeldung
Ich hab ja jetzt einige ähnliche Threads hierüber gelesen..
Aber die Antworten hier geben mir zwei Fragen auf:
1. wozu soll ich die Zulassungsstelle über den Verkauf unterrichten, wenn ich ohnehin die Kfz-Steuer bis zur Ummeldung zahlen soll? Wenn ein Strafzettel kommt, kann ich ja immer noch sagen, dass das Fahrzeug verkauft wurde.
2. wie funktioniert das jetzt genau mit dem Übergang der Versicherung?
Wenn der Käufer einen Unfall baut, wird ja meine Sf-Klasse nicht belastet?!