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Auto verkauft, wer haftet für Folgeschäden ??

BMW 3er E46
Themenstarteram 1. August 2007 um 17:43

Guten Tag liebe Mituser.

 

Mein Vater hat eine Gewerbe und verkauft ab und zu Autos. Letztens hat er ebenfalls einen Gebrauchten verkauft ( Bj 1998, 137.000 Km für 2.200 € ). TÜV wurde neu gemacht  ( da abgemeldet war u .kein besass ) und keine erheblichen Mängel festgestellt.

Nach 4-5 Monaten und 4500 Km kommt nun der Käufer und will die Reparaturkosten in Höhe von 1700 € wegen erhebliche Folgeschäden haben

( das Auto ist noch nicht repariert ) Seine Aussage " Servopumpe defekt, Stoßdämpferfeder kaputt, eine Bremsseite soll fest sein, Rückwärtsgangschaltung macht beim Schlaten Geräusche, Kupplung kaputt " :confused:

Diese Probleme waren überhaupt nicht bekannt !!!! TÜV hat er bestanden,

wie sollte es mit diesen Fehlern bestehen ???

 

1)

Da es ja kein Privatverkauf war ( Gewerbe Vater ) würde ich gerne wissen, ob der Käufer diese Ansprüche haben darf und welche Möglichkeiten bzw. Rechte mein Vater hat !?

2)

Nehmen wir an, das Auto wird zurück genommen. Zum welchem Preis ??

Schliesslich hat es in der Zeit auch einen Wertverlust erhalten und es ist auch nicht sicher in welchem Zustand sich das Auto ( auch äußerlich ) nach den

4 Monaten befindet!!

 

Ich danke allen die diesen Beitrag gelesen haben und noch mehr danke ich jedem der weiterführende Antworten kennt.

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15 Antworten

Moin!

 

Da Dein Vater ein Gewerbe hat kann er die Gewährleistung nicht ausschließen. Die dauert so viel ich weiß normal 2 Jahre, kann aber auf 1 Jahr reduziert werden. Dabei gilt, dass im 1. halben Jahr der Verkäufer bei Schäden nachweisen muss, dass sie zuvor nicht da waren, im 2. halben Jahr ist dann der Käufer in der Beweißpflicht. Verschleißteile sind glaube ich eh außen vor. Was genau jetzt Verschleißteil davon ist weiß ich nicht, aber Dein Alter Herr wird da schon was von zahlen müssen...

 

Gruß,

 

Max 

 

PS: Alles ohne Gewähr, wer es besser weiß melde sich bitte!

Naja ich glaube das wird schwierig. Als gewerblicher Verkäufer kannst du die Sachmängelhaftung nicht so einfach ausschließen. Außer, wenn das Auto explizit als Bastlerfahrzeug oder nur in Export verkauft wird.

Sonst hast du (oder besser dein Vater) eine 2-jährige Sachmängelhaftung. Und im ersten halben Jahr (6 Monate) muss dein Vater beweisen, dass es bei Verkauf noch nicht vorhanden waren die Mängel. Nach den 6 Monaten gilt umgekehrte Beweislast, dass er beweisen muss, dass das zum Kauf schon bestanden hat.

Es wird wohl so sein, dass es im Notfall über einen Gutachter geklärt werden müsste, ob das in dieser Zeit erst passiert ist oder schon zum Kauf versteckt vorhanden war.

Ihr könnt das Auto auch zurücknehmen und könnt ihm Geld wiedergeben. Auch seid ihr dann berechtigt, Geld abzuziehen, da er das Fahrzeug auch schon so lange genutzt hat und es durch die km und Alter an Wert verloren hat. Notfalls muss ein Gericht entscheiden, wieviel ihr für abziehen dürft.

Hoffe, ich hab nicht zu viel Mist erzählt.

Gruß, Frank

Themenstarteram 1. August 2007 um 18:30

Vielen dank erstmal an der Stelle.

Ist der TÜV  nicht der Beweis ?? Ich meine solche Schäden fallen doch auf und wenn das Auto durch den TÜV kommt dann kann meinem Vater doch nicht vorgeworfen werden dass die Schäden vorhanden waren, oder ???

Der TÜV ist nur bedingt ein Anhaltspunkt - gibt ja genug berichte darüber - aber für bestimmte Sachen sollte es als entlastung dienen können. z.B. werden beim Tüv die Bremsen auf einem Prüfstand geprüft - somit sollte die Bremsengeschichte gegessen sein.

Servopumpe und Getriebe/Kupplung wird ja meist nicht mit geprüft. Könnte aber ggf. durch Probefahrt auffallen - muss aber nicht - da käme es auf den Richter an.

In Sachen Stoßdämpfer weiß ich nicht so recht - beim Tüv wenn er Ölt sollte es auffallen, wenn der Tüv unterm Auto liegt - aber ob das anerkannt wird.

Gruß, Frank

Themenstarteram 1. August 2007 um 19:03

Wie ist es, wenn mein Vater das Auto zurück nehmen und der Käufer aber behaltenwill, kann der Käufer auf die Reparatur bestehen ??

Was ich nicht so recht verstehe...wenn dein Vater öfter Fahrzeuge verkauft, dann müsste er doch wissen das er Sachmängelhaftungsfähig ist.

 

Man muss das Gewerbe ja nichtmal im Automobil Sektor betreiben und trotzdem haftet man wenn man ein Fahrzeug verkauft.

 

Im Grunde genommen hat der Käufer aber trotzdem nur geringe Chance Recht zu bekommen. Da die Teile Verschleißteile sind. Ein Gutachter müsste nun nur feststellen ob bei dem Fahrzeugtyp die Schäden (Kupplung usw) nach der Km Leistung öfter mal getauscht werden müssen. Wenn ja muss dein Vater nicht zahlen, da normaler Verschleiß.

 

Man kann ja keinen Neuwagen mit Neuteilen erwarten.

 

Wobei es problematisch werden kann mit Gutachterkosten usw...damit erhöhen sich die Kosten nur unnötig. Im besten Falle kann ein klärendes Gespräch der beiden Partein helfen. Vielleicht kennt man ja eine gute Werkstatt mit niedrigen Preisen die man ihm empfehlen kann und dann einen geringen Teil tragen.

 

Worauf ich an eurer Stelle achten würde, verkauft keine Autos mehr so...es sei denn ihr verkauft sie an Gewerbliche oder als Exportfahrzeug!!

 

Ist keine Rechtsberatung...nur ein paar Gedankenzüge.

 

Stephan

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von ste1333

Ist keine Rechtsberatung..

Eben ;)

Und deswegen würde ich an eurer Stelle mal nen Rechtsverdreher um Rat bitten.

Aber die zweijährige Gewährleistung werdet ihr trotzdem nicht los.

Meine Vermutung:

Ihr zahlt den Schaden - beweisen könnt ihr nämlich leider nicht, daß diese Schäden trotz TüV (dessen Aussage übrigens gar nix taugt...) nicht doch schon vorhanden waren.

Nicht umsonst kosten mittlerweile Gebrauchtwagen erheblich mehr, als noch vor einigen Jahren, als es die Gewährleistungspflicht noch nicht gab.

 

Zitat:

Original geschrieben von jahara

Guten Tag liebe Mituser.

 

Mein Vater hat eine Gewerbe und verkauft ab und zu Autos. Letztens hat er ebenfalls einen Gebrauchten verkauft ( Bj 1998, 137.000 Km für 2.200 € ). TÜV wurde neu gemacht ( da abgemeldet war u .kein besass ) und keine erheblichen Mängel festgestellt.

Nach 4-5 Monaten und 4500 Km kommt nun der Käufer und will die Reparaturkosten in Höhe von 1700 € wegen erhebliche Folgeschäden haben

( das Auto ist noch nicht repariert ) Seine Aussage " Servopumpe defekt, Stoßdämpferfeder kaputt, eine Bremsseite soll fest sein, Rückwärtsgangschaltung macht beim Schlaten Geräusche, Kupplung kaputt " :confused:

Diese Probleme waren überhaupt nicht bekannt !!!! TÜV hat er bestanden,

wie sollte es mit diesen Fehlern bestehen ???

 

1)

Da es ja kein Privatverkauf war ( Gewerbe Vater ) würde ich gerne wissen, ob der Käufer diese Ansprüche haben darf und welche Möglichkeiten bzw. Rechte mein Vater hat !?

2)

Nehmen wir an, das Auto wird zurück genommen. Zum welchem Preis ??

Schliesslich hat es in der Zeit auch einen Wertverlust erhalten und es ist auch nicht sicher in welchem Zustand sich das Auto ( auch äußerlich ) nach den

4 Monaten befindet!!

 

Ich danke allen die diesen Beitrag gelesen haben und noch mehr danke ich jedem der weiterführende Antworten kennt.

-So wie ich das sehe muss er nur für die Servopumpe aufkommen, der rest ist normaler Verschleiß ...Kupplung, Bremsen, Stoßdämpfer...und bei der laufleistung auch fast normal.

Das er für den Preis von 2200,-euro keinen Neuwagen erwarten kann ist auch jedem Richter klar, würde ihm also vorschlagen für die Servopumpe aufzukommen.

Themenstarteram 3. August 2007 um 7:49

Einen Anwalt haben wir eingeschaltet. Der hat z.B. diese ganzen Punkte mit den Verschleissteilen garnicht erklärt :( und das waren ja die Überlegungen meines Vaters. Schliesslich ist es ein Gebrauchtwagen

( kein Neuwagen ) und diese Verschleissteile sind halt zu erwarten -> dafür haften zu müssen wäre ja echt nicht ganz normal.

Die daraus ergebende Frage ist nun -> Waren die Schäden vorhanden oder sind diese nun ganz normal ( Verschleiss ) entstanden und wie beweist man es ?? Danach richtet es sich doch, ob mein Vater aufkommen muss oder nicht ??!!

 

Zitat:

Was ich nicht so recht verstehe...wenn dein Vater öfter Fahrzeuge verkauft, dann müsste er doch wissen das er Sachmängelhaftungsfähig ist.

Man muss das Gewerbe ja nichtmal im Automobil Sektor betreiben und trotzdem haftet man wenn man ein Fahrzeug verkauft.

undefined

Hast definitiv Recht aber das versteht man erst richtig, wenn es solche Fälle dann vorkommen.

 

Danke also für die ganzen Tipps bis hierher, macht weiter so :)

Zitat:

Original geschrieben von jahara

Einen Anwalt haben wir eingeschaltet. Der hat z.B. diese ganzen Punkte mit den Verschleissteilen garnicht erklärt :( und das waren ja die Überlegungen meines Vaters. Schliesslich ist es ein Gebrauchtwagen

( kein Neuwagen ) und diese Verschleissteile sind halt zu erwarten -> dafür haften zu müssen wäre ja echt nicht ganz normal.

Die daraus ergebende Frage ist nun -> Waren die Schäden vorhanden oder sind diese nun ganz normal ( Verschleiss ) entstanden und wie beweist man es ?? Danach richtet es sich doch, ob mein Vater aufkommen muss oder nicht ??!!

 

Zitat:

Was ich nicht so recht verstehe...wenn dein Vater öfter Fahrzeuge verkauft, dann müsste er doch wissen das er Sachmängelhaftungsfähig ist.

Man muss das Gewerbe ja nichtmal im Automobil Sektor betreiben und trotzdem haftet man wenn man ein Fahrzeug verkauft.

undefined

Hast definitiv Recht aber das versteht man erst richtig, wenn es solche Fälle dann vorkommen.

 

Danke also für die ganzen Tipps bis hierher, macht weiter so :)

Da dein Vater in den ersten 6 monaten in der Beweispflicht steht das die mängel nicht vorhanden waren, wird es schwerr sein dies zu belegen. Es sei den er hat ein übergabeprotokoll angefertigt wo alle mängel aufgeführt waren.

Der Rest (kupplung,Bremsen,Stoßdämpfer) sollte unter Verschleißteile fallen die wie schon geschrieben bei der Laufleistung "normal" sind und für jeden (selbst nicht Kfz-ler) verständlich.

Kein gericht wird von dir erwarten nochmals 1700,-euro in ein Fahrzeug zu investieren, das einen verkaufswert von 2200,-euro erzielt hat.

Biete ihm fairerweise die reparatur bzw tausch der Servopumpe an, und den rest würde ich auf verschleiß hinweisen.

 

 

am 3. August 2007 um 11:15

Also wenn ich jetzt meine Gedanken hier auch mal spielen lassen:

Alos erstmal hat dein Vater den größten Vorteil überhaupt, nämlich das der Käufer etwas von ihm will.

Ich würde noch nicht mal einen Anwalt einschalten, zumal der eingeschaltete auch noch nicht einmal Ahnung davon zu haben scheint. Einen Anwalt einschalten reicht imho. dann, wenn es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Die Schäden befinden sich alle bis auf die Servopumpe an Verschleißteilen, mit defekter Bremse sollte kein Wagen TÜV bekommen! Eine nicht funktionierende Servolenkung sollte bei der ersten Fahrt auffallen und nicht erst 4 Monate später. Ähnlich ist es bei der Kupplung, hat sie in den ersten Monaten funktioniert? Dann bestand der Defekt also nicht als das Auto gekauft wurde.

Auch wenn das jetzt nicht besonders Kundenfreundlich ist würde ich dem Käufer erst mal gar nichts oder sehr wenig anbieten, vielleicht so etwas wie die nötigsten Reparaturen zum Einkaufspreis bei einer befreundeten Werkstatt o.ä.

Genau solche Vorgänge sind übrigens der Grund warum, Fahrzeuge in diesem Preissegment entweder völlig überteuert sind, nur in Kommission für den privaten Besitzer verkauft werden oder nur mit Abschluss einer Garantie angeboten werden..

Themenstarteram 3. August 2007 um 11:22

Klingt ja erstmal vielversprechend das mit den Verschleissteilen :D

Übergabeprotokoll o. im Kaufvertrag wurde nichts genannt ( weil ja nichts bekannt war ).

 

Habe ich es richtig verstanden

-> wenn der eindeutige Beweis nicht vorhanden ist ob diese Schäden schon beim Kauf waren -> dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese Teile beim Richter als normaler Verschleiss anerkannt werden

( natürlich alles unter Vorbehalt ) ?

Aber wie ist es, wenn es sich bei der Verhandlung herausstellt, es sind Verschleissteile und nur die Servopumpe muss erneuert werden. Wer trägt dann die Kosten für die Verhandlungen ?? Auf beide aufgeteilt  ?

Das ist ja auch entscheidend ob man es soweit kommen lässt :( Was bringt es uns wenn wir nur zum Teil Recht bekommen dafür aber die Kosten blechen sollen.

Zitat:

Original geschrieben von jahara

Klingt ja erstmal vielversprechend das mit den Verschleissteilen :D

Übergabeprotokoll o. im Kaufvertrag wurde nichts genannt ( weil ja nichts bekannt war ).

 

Habe ich es richtig verstanden

-> wenn der eindeutige Beweis nicht vorhanden ist ob diese Schäden schon beim Kauf waren -> dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese Teile beim Richter als normaler Verschleiss anerkannt werden

( natürlich alles unter Vorbehalt ) ?

Aber wie ist es, wenn es sich bei der Verhandlung herausstellt, es sind Verschleissteile und nur die Servopumpe muss erneuert werden. Wer trägt dann die Kosten für die Verhandlungen ?? Auf beide aufgeteilt ?

Das ist ja auch entscheidend ob man es soweit kommen lässt :( Was bringt es uns wenn wir nur zum Teil Recht bekommen dafür aber die Kosten blechen sollen.

Die meisten die mit anwalt oder Gericht drohen sind sowieso nur schwätzer und haben noch nicht mal eine Rechtschutz. Wahrscheinlich hat er irgendwo was von Gewährleistung bei Gewerbetreibenden gehört und meint jetzt er habe lebenslange garantie. Ich würde ihm den vorschlag mit der Servopumpe machen und natürlich schriftlich alles festhalten. Sollte es zu einer verhandlung kommen, bist du somit erstmal auf der sicheren seite und bist ihm entgegen gekommen mit dem vorschlag zur reparatur.

Das übergabeprotokoll kannst du ihm dann nach der reparatur immer noch vorschlagen, gibt es z.b. hier http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.html unter checkliste downloaden, damit kann er der später nicht nochmal kommen.

Themenstarteram 3. August 2007 um 12:02

Ok soweit klar.

Könnt ihr was zum Thema der Rückwärtsschaltung sagen ? Die soll ja schwergängig sein und beim einlegen Geräusche machen. Zum Verschleissteil sollte es nicht gehören denke ich, oder ?

Sowas muss doch beim Kauf auffallen bzw. kurze Zeit später und nicht nach 4 Monaten.:confused:

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