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Auto Verkauft wie geht es weiter Abmeldung Versicherung ?

Themenstarteram 8. Juli 2008 um 14:50

Hallo

Ich habe heute mein Auto verkauft, mit einem Vordruck ausm Internet, bei Leistung des Keufers wurde dort festgehalten, das der Käufer 3 Tage Zeit hat das Auto auf sich Umzumelden aber bevor er fuhr meinte er das es bis zu 4 Wochen dauern könnte, da er das Fahrzeug 500km überführen will was mache ich da nun kann ich bewirken das das Auto nach 3 Tagen abgemeldet wird ebenso wie dei Versicherung, sonst zahle ich ja 4 Weitere wochen Versicherung und Steuer für ein Fahrzeug das ich nicht mehr besitze ?

also wie mache ich das nun genau irgendwie habe ich angst nen grossen Fehler gemacht zu haben.

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13 Antworten

Steuern kann dir im schlimmsten Fall sogar noch ein Jahr in Rechnung getellt werden, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet.

Versicherung: Schick deiner Versicherung den Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit. Dies ist wichtig im Falle eines Unfalles nach dem Verkauf, sonst könntes du sogar noch hochgestuft werden bei einem vom Verkäufer verursachten Unfall.

Ebenfalls kann es nicht schaden die Zulassungsstelle über den Verkauf zu informieren.

Habe dir ein Merkblatt und Verkaufsvorlagen als Anhang angefügt

Themenstarteram 8. Juli 2008 um 15:09

Ja ich hatte so nen Vorlage und der Keufer hat auch unterschrieben den Punkt das er

das Auto inerhalb von 3 Tagen ummeldet, macht er das nicht ises ja ein vertragsbruch dort steht auch das er mir sämtliche kosten seitens eines Unfalls mir erstatten muss falls er das nicht macht

Zitat:

Original geschrieben von Dmaster01

Ja ich hatte so nen Vorlage und der Keufer hat auch unterschrieben den Punkt das er

das Auto inerhalb von 3 Tagen ummeldet, macht er das nicht ises ja ein vertragsbruch dort steht auch das er mir sämtliche kosten seitens eines Unfalls mir erstatten muss falls er das nicht macht

Vertragsbruch hin oder her, wenn er das Fahrzeug nicht abmeldet wendet sich das Finanzamt an dich bis zu einem Jahr für die Steuern.

Mit den 4 Wochen ist zwar ärgerlich, aber lohnt denn der Aufwand den Käufer zu verklagen ?

Bei z.B. 120€ im Jahr wäre der Streitwert 10€ für die 4 Wochen.

Versicherung geht an den Eigentümer über, da muss er nichts an dich erstatten im Falle eines Unfalles nach dem Kauf, daher ist es wichtig im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit zu notieren und deine Versicherung zu informieren ;)

Themenstarteram 8. Juli 2008 um 15:14

Also ist das mit der Steuer immer die gefahr des verkeufers bei einem Verkauf von nem Auto das noch Angemeledt ist ?

Ja die Gefahr läufst du immer bei einem Verkauf eines angemeldeten Fahrzeuges.

Ich verkaufe an Privat nur im abgemeldeten Zustand. Oder auf Wunsch des Käufers nach einem noch angemeldeten Auto gibt es eben einen Aufschlag in der Höhe der Steuern für 1 Jahr ;)

Eigentlich ist es andersrum ;)

Durch die Meldung mit Kaufvertrag an die Zulassungsstelle bist du die Steuern los und bekommst ab diesem Datum zurück. Die Versicherung geht zwar auf den Käufer über und du wirst bei Schäden nicht hochgestuft, allerdings bleibst du der Versicherung den Jahresbeitrag schuldig, den du nur durch ordentliche Kündigung zum Jahresende loswirst (Frist beachten!)

Grüße

Steini

Themenstarteram 8. Juli 2008 um 17:39

Wie meinste das mit Kündigung ?

Nunja, theoretisch muss ein Vertrag ja gekündigt werden. Wenn du aber eh ein neues Fzg, in den alten Vertrag nimmst ist das kündigen dann IMHO überflüssig. Sowas sollte dann aber im Fall der Fälle eh mit dem Versicherer besprochen werden. In deinem Fall würde ich evtl sogar versuchen Anzeige zu erstatten, kann ja nit sein das einer nach dem kauf nebenbei bemerkt das er eh erst in 4 Wochen ummeldet :(. Also schnellstmöglich die Meldungen machen und dann heißts leider abwarten.

Grüße

Steini

am 8. Juli 2008 um 23:13

Moin Moin.

Ich hoffe mal für den TE,das es sich um ein Mißverständnis handelt.

Es erschliest sich mir nämlich nicht,warum der Käufer für 500km Überführungefahrt,

4 Wochen benötigen sollte.

Bis zu vier Wochen kann es dauern,bis der Verkäufer von seiner Versicherung die

Abrechnung bekommt,nach Abmeldung in einem anderen als dem

Zulassungsbezirk des Halters.

So oder ähnlich könnte es gemeint gewesen sein.

Es ist auch sehr Unwahrscheinlich das der Käufer schon beim rausgehen sagt:

Ha Ha ich melde erst in 4 Wochen um.

Hoffen wir das beste für den TE.

MfG.alrock01

am 12. Juli 2008 um 21:05

Ich will mein Auto verkaufen. Im Kaufvertrag, den ich von mobile.de runtergeladen habe, heisst es:

"Sofern das Fahrzeug bei der Übergabe noch angemeldet ist, versichert der Käufer, dass er das Fahrzeug umgehend, spätestens aber drei Werktagen ab Übergabe, um- oder abmeldet und den Verkäufer von sämtlichen Schäden freihält, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen."

Das Fahrzeug ist im Moment noch angemeldet. Wenn sich ein vertrauenswürdiger Käufer findet, werde ich es auch angemeldet verkaufen. Was bedeutet "von sämtlichen Schäden freihält"?

Was ist, wenn der Käufer einen Unfall baut, wenn das Auto noch nicht umgemeldet war?

Wichtig ist, dass Du gleich nach dem Verkauf eine Veräußerungsanzeige an Deine Versicherung und die Zulassungsstelle schickst, mit Datum und Uhrzeit vom Verkauf.

Und Datum/Uhrzeit kommt auch in den Kaufvertrag rein.

Aber ich rate Dir eins: verkaufe Dein Auto lieber abgemeldet!

Ganz so einfach bist Du aus der Sache nicht raus, wenn etwas passieren sollte oder der Käufer das Auto nicht ummeldet.

Gruß

Berni

am 13. Juli 2008 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Aber ich rate Dir eins: verkaufe Dein Auto lieber abgemeldet!

Ganz so einfach bist Du aus der Sache nicht raus, wenn etwas passieren sollte oder der Käufer das Auto nicht ummeldet.

Ich würde den Wagen auch lieber abgemeldet verkaufen. Aber wie soll ich dann eine Probefahrt machen?

Oder soll ich ihn angemeldet lassen für die Probefahrt, dann, wenn einer kauft, erst abmelden vor Fahrzeugübergabe?

Wie macht man das am besten, wenn man noch eine Probefahrt machen lassen will?

Ach Leutz......immer das gleiche ;)

Alles hat seine Vor und Nachteile!

Die Risiken sind oben im Thread beschrieben, entscheiden muss jeder für sich selbst ;)

Grüße

Steini

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