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Auto verwertung aufmachen Gewerbe anmelden. Welche Bestimmungen/Auflagen muss man beachten?

Themenstarteram 9. März 2009 um 1:19

Hallo,

das ist hier wohl die falsche Kategorie, aber hab keine passendere gefunden.. Thema kann ja gern von den Moderatoren verschoben werden..

Ich möchte gern Gewerblich einen Schrottplatz betreiben.. bzw.. ich möchte Autos annehmen, diese Schlachten und dann die Ersatzteile verkaufen..

Welche Auflagen gibt es dafür..?

Was muss man beachten?

Vielleicht betreibt hier der ein oder andere ein Verwertungsunternehmen, und kann mir vielleicht was dazu sagen..

Welches Gewerbe muss man anmelden?

 

Beste Antwort im Thema

Moin,

DA gibt es ein gewaltiges Problem.

Du musst ein solches Gewerbe auf einem Gelände genehmigen lassen und zwar vom für dich zuständigen Umweltamt. Das Problem ist: Du hast Bundesrecht, Landesrecht und Lokales Recht zu beachten. Daher sind die Auflagen von Bundesland zu Bundesland und sogar von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich, insbesondere die wasserrechtlichen Begebenheiten sind oftmals die problematischsten.

In diesem Fall kommst du um eine Beratung bei einem Fachmann nicht herum. Und bitte beachtet: Eine offizielle Verwertung aufzumachen ist vergleichsweise Teuer.

MFG Kester

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21 Antworten
am 9. März 2009 um 7:27

Hey du musst ein Gewerbe bei deinem Amt anmelden. Da du mit Gebrauchtwaren handelst, d.h gebrauchten Autoteilen müsstest du ein Führungszeugnis vorlegen und Gewährleistung geben .D.h sollte ein Teil bei einem Kunden nicht funktionieren musst du es zurücknehmen.

Bin Grade auch dabei so eine Sache auf die Beine zu stellen , allerdings etwas kleiner , und habe auch vor ganze Autos zu verkaufen.

am 9. März 2009 um 7:31

Geh doch mal in die Agentur für Arbeit. Die können dich in so einem Existenzgründerseminar mit Sicherheit besser beraten. Außerdem kannste dann gleich noch zuschüsse von der KfW für deine "Ich-AG" abstauben :) Oder an was für eine Rechtsform hast da gedacht? Einzelkaufmann? GmbH (da brauchst Stammkapital)? OHG? KG? Hast irgendwelche Partner?

Themenstarteram 9. März 2009 um 16:39

Hallo,

schon mal danke für die Antworten!

@Kawasaki2008heizer: Ja so hatte ich das auch vor.. entweder komplettes Auto (je nach Zustand) oder halt Teile. Was ich mich halt vorallem frage ist welche Auflagen bzgl. des Umweltschutzes ich beachten muss. Hab lediglich anfangs ein Grundstück, und nen bisschen Werkzeug zur verfügung... Keine Bühne nix.. Ich weiß, das man z.b wenn man eine Werstatt hat einen Ölabscheider braucht.. Aber wie sieht das bei einer Verwertung aus?

 

fruchtzwerg: Naja... da bin ich noch am überlegen. Ich liebäugel ja mit der Gründung einer Limited wegen der Haftung, aber am Anfang wirds warscheinlich erstmal ne GbR, da diese wohl mit dem geringsten Kostenaufwand verbunden ist

 

am 9. März 2009 um 16:45

Also, bei einer Autoverwertung werden alle Flüssigkeiten fachgerecht entsorgt.

Gruß

Frank

Themenstarteram 9. März 2009 um 17:56

das is schon klar.. hab ja auch net vor die Brühe in nen Fluss zu kippen..:rolleyes:

Ich meine vorallem welche technischen Vorraussetzungen man erfüllen muss..

Braucht man einen Ölabscheider, wie muss das Grundstück begeben sein...

Das die Flüssigkeiten richtig entsorgt werden müssen, un man das Zeug net einfach irgendwo hinkippt, sollte eigentlich klar sein...

Moin,

DA gibt es ein gewaltiges Problem.

Du musst ein solches Gewerbe auf einem Gelände genehmigen lassen und zwar vom für dich zuständigen Umweltamt. Das Problem ist: Du hast Bundesrecht, Landesrecht und Lokales Recht zu beachten. Daher sind die Auflagen von Bundesland zu Bundesland und sogar von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich, insbesondere die wasserrechtlichen Begebenheiten sind oftmals die problematischsten.

In diesem Fall kommst du um eine Beratung bei einem Fachmann nicht herum. Und bitte beachtet: Eine offizielle Verwertung aufzumachen ist vergleichsweise Teuer.

MFG Kester

bevor du großartig anfängst zu planen solltest du erstmal klären ob in deinem wohngebiet ein solches gewerbe überhaupt zulässig ist.......

grundsätzlich kannst du allerdings davon ausgehen, das die fläche wo du die autos "schlachtest" dicht sein muss sowie ein öl-/leichtbenzinabscheider bzw. zusätzlich ein koaleszenzabscheider vorhanden sein muss, der abscheider muss regelmäßig gereinigt werden (an-/abfahrt des saugwagens kostet alleine schon rd. 100-250€).....

wenn du das nicht "groß" aufziehst sondern nur nebenbei hobbymäßig wirste zu 99% draufzahlen, deshalb rechne dir genau durch ob sich das lohnt

Themenstarteram 10. März 2009 um 0:09

hm..

und wie ist das jetzt, wenn ich nur einen Autohandel anmelde.. und die Teile dann nur ab un zu verkaufe, wenn sich ein Auto im ganzen nicht verkaufen lässt..

Wie ist das eigentlich mit den Verträgen zwecks Gewährleistung bei einem gewerblichen Verkauf von Autos..

Ich habe gehört das es Verträge gibt, die die Gewährleistung ausschließen, wenn man die Autos nur noch als Schrott verkauft, und diese so nichtmehr für den Straßenverkehr geeignet deklariert.

Zitat:

Original geschrieben von e30TouringFreak

und wie ist das jetzt, wenn ich nur einen Autohandel anmelde..

auch hier solltest du zuerst mal klären was bei dir im wohngebiet zulässig ist!

Zitat:

und die Teile dann nur ab un zu verkaufe, wenn sich ein Auto im ganzen nicht verkaufen lässt..

wenn du die teile selbst ausbaust bzw autos zerlegst/reparierst wird dich das zsutändige ordnungsamt schond arüber aufklären, was di verbaut haben wollen......"ferndiagnose" ohne konkrete pläne deinerseits sind kaum möglich!

Zitat:

Ich habe gehört das es Verträge gibt, die die Gewährleistung ausschließen, wenn man die Autos nur noch als Schrott verkauft, und diese so nichtmehr für den Straßenverkehr geeignet deklariert.

du meinst wenn die fz als bastlerfahrzeuge-/ersatzteilträger verkauft werden? höchst komplexes thema und einzelfallabhängig! wenn du dazu konkrete pläne hast, würde ich mich da mal anwaltlich bearten alssen (den wirst du eh früher oder später benötigen)...

 

 

Themenstarteram 10. März 2009 um 1:03

Naja.. ich könnte ja z.B die Autos mit Hänger in eine Mietwerkstatt fahren und dort schlachten, da ist ja Ölabscheider und alles vorhanden, der Rest der Noch übrig bleibt wird ja anschließend sowieso nicht von mir entsorgt, sondern wird mit Kaufvertrag an einen befreundeten Schrotthändler verkauft.. Also die Karosse und so.. Also was der dann damit macht, ist ja dann seine Sache. Hauptschweerpunkt an Ersatzteilen sollen ja eh nur Blechteile, Beleuchtung, Schalter etc. sein. Daher werden die Auto ja eh nur Teilgeschlachtet und den Rest bekommt wie gesagt mein Bekannter.

Das Grundstück ist ja nicht bei mir vor der Haustür, sondern ein alter leerstehender Bauernhof, den ich für nen paar Euro miete..

Muss mich dann mal bei uns in der Gemeinde informieren ob das gestattet ist..

Wie sieht das eigentlich aus.. gibt es da auch richtlinien, wie das Grundstück beschaffen sein muss, wo komplette Autos stehen... denn die Parkplatzhändler Ali XY werden ja auf ihrern Schotterplätzen auch keinen Abscheider haben..

Sobald ich ein Gewerbe angemeldet habe, habe ich ja als Händler auch selbst die Möglichkeit rote Nummern zu bekommen , oder ? Hatte mich da schon mal informiert wegen den Preisen..

Weil momentan muss ich die mir immer bei nem bekannten leihen, und der hat auch nicht immer Zeit bzw. brauch sie ja selber..

Themenstarteram 10. März 2009 um 4:40

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Ich habe gehört das es Verträge gibt, die die Gewährleistung ausschließen, wenn man die Autos nur noch als Schrott verkauft, und diese so nichtmehr für den Straßenverkehr geeignet deklariert.

du meinst wenn die fz als bastlerfahrzeuge-/ersatzteilträger verkauft werden? höchst komplexes thema und einzelfallabhängig! wenn du dazu konkrete pläne hast, würde ich mich da mal anwaltlich bearten alssen (den wirst du eh früher oder später benötigen)...

Also das mit dem deklarieren als Bastlerfahrzeug im Kaufvertrag geht bei Händlern meines wissens nach nicht mehr.. Mir hat mal ein Händler gesagt das es da gewisse Vordrucke gibt und man die Gewährleistung als Händler nur ausschließen kann, wenn man in den Vertrag reinschreibt, das das Fahrzeug so nichtmehr für den Straßenverkehr verwendbar ist und lediglich als Schrott verkauft wird..

 

am 10. März 2009 um 9:46

Bei der zuständigen Industrie und Handelskammer einfach mal anfragen

am 14. März 2009 um 4:09

Ja, ich denke das der Hof und die Halle in einem ausgewiesenen Gewerbe-Gebiet oder einem Gemischten Gebiet sein muss, also reines Wohngebiet ist nicht zulässig

dan denke ich das Ölabscheider für ein gewerblichen Gebrauch einer Halle vorgeschrieben ist, und der befreundete Schrottplatz befreit nicht von dieser Verpflichtung

Dann wird man nur als Meister oder wenn man einen Meister angestellt hat gewisse Reparaturen ausführen dürfen, sonst darf man wohl nur Handel betreiben oder "Service"

ja mit dem Hander und der gewährleistung,

man kann zwar Garantie ausschliessen, aber nicht die Gewährleistung das das Auto den Tatsachen entspricht die man angiebt. So muß z.B. ein unfallfreier Wagen auch unfallfrei sein... usw

Und ob jeder Kunde der sich ein Auto kauft auf "Teileträger" und "Bastler-Autos zum Wiederaufbau" einlässt, das schränkt aber den potentionellen Kundenkreis sehr ein,

Die Geschäftsidee bedarf wohl noch reichlicher planung und überlegung.

möge man mich Korrigieren wenn ich Blödsinn geschrieben habe

Themenstarteram 16. März 2009 um 11:16

Zitat:

Ja, ich denke das der Hof und die Halle in einem ausgewiesenen Gewerbe-Gebiet oder einem Gemischten Gebiet sein muss, also reines Wohngebiet ist nicht zulässig

Wie gesagt, handelt es sich um einen alten Bauernhof, welcher neben einem Bauernhof liegt, der neben einem Bauernhof liegt,welcher neben einem Bauernhof liegt. Nebenan, ist noch ein EDEKA Geschäft, ein Antikmöbelgeschäft, und eine Knpeipe, außerdem eine Kegelbahn, und die Gemeindeverwaltung.

Und wenn man einen Bauernhof als Firma ansieht, was ja glaub ich so ist, sofern man nicht nur selbstversorger ist, könnte man ja von einem gemischten Gebiet sprechen.

Zitat:

dan denke ich das Ölabscheider für ein gewerblichen Gebrauch einer Halle vorgeschrieben ist, und der befreundete Schrottplatz befreit nicht von dieser Verpflichtung

Die Schlachtung könnten z.b in einer Mietwerkstatt stattfinden, wo ja ein Ölabscheider vorhanden ist.

Den Rest, bekommt mein Bekannter verkauft, oder landet beim Verwerter aus der Nähe, und ich erhalte einen Entsorgungsnachweis.

Zitat:

Dann wird man nur als Meister oder wenn man einen Meister angestellt hat gewisse Reparaturen ausführen dürfen, sonst darf man wohl nur Handel betreiben oder "Service"

Ich habe nicht vor Reperaturen anzubieten, es handelt sich Ausschließlich um einen Auto bzw. Teilehandel.

Zitat:

ja mit dem Hander und der gewährleistung,

man kann zwar Garantie ausschliessen, aber nicht die Gewährleistung das das Auto den Tatsachen entspricht die man angiebt. So muß z.B. ein unfallfreier Wagen auch unfallfrei sein... usw

Und ob jeder Kunde der sich ein Auto kauft auf "Teileträger" und "Bastler-Autos zum Wiederaufbau" einlässt, das schränkt aber den potentionellen Kundenkreis sehr ein,

Jap.. aber wie ist es wenn ich einen Wagen von dem ich aus gehe das er Unfallfrei ist, als Unfall Wagen deklariere..um Ärger gleich zu vermeiden. Mag zwar sein, das sich weniger Kunden bei dem

Verkauf von Schrottfahrzeugen mit Tüv melden, aber dann werden die Kisten halt geschlachtet.

 

Zitat:

möge man mich Korrigieren wenn ich Blödsinn geschrieben habe

Kein Blödsinn, jedoch hast du meine Beiträge nicht richtig gelesen.

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