- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Auto vom Händler gekauft; nach 2 Tagen Mängel festgestellt, was tun?
Auto vom Händler gekauft; nach 2 Tagen Mängel festgestellt, was tun?
Hallo allerseits!
Habe ein folgendes Problem und würde mich auf ein paar Tipps freuen))
Habe am Mittwoch einen gebrauchten Audi A4 (Bj. 2002) gekauft.
Habe mit einem Mitarbeiter des Autohauses zwei kurze Probefahrten gemacht (vielleicht 2-3 km) und nichts ungewöhnliches festegestellt.
Nun, nach ca. 20 km kann ich einige Geräusche im Bereich der Vorderachse festgestellt (beim Abbiegen und beim fahren auf normalen Geschwindigkeiten). Die Geräusche kommen nicht immer, aber sehr oft.
Der Wagen wurde vor dem Verkauf an mich in einer an den Autohaus nahen Werkstatt auf der Bühne gecheckt (aber nur gekuckt, nicht gefahren). Von außen konnte man keine Mängel feststellen (deswegen habe ich auch den Wagen gekauft).
Jetzt vermute ich, dass es vielleicht Probleme im Achsenbereich gibt; vermutlich nichts dramatisches, aber ein paar Hundert wird es schon kosten.
Ich habe gleich den Autohausbesitzer angerufen und für Do. einen Termin vereinbart, damit wir zusammen den Wagen fahren (vielleicht ca. 30 min).
Aber irgendwie bin ich skeptisch. Vielleicht wird er keine Nachbesserungen vornehmen wollen (ist ja verständlich)... Er wird vielleicht sagen, dass es alles nicht so schlimm ist und dass er keine Geräusche hört))
Meine Frage:
soll ich möglicherweise bereits jetzt einen Anwalt einschalten, damit er ein Gutachten veranlasst (habe eine RS Versicherung).
Sonst habe ich Angst, dass sich das ganze sehr lange dauern wird; denn gerade einen Händler zu bewegen mehr Geld für eine Reparatur auszugeben könnte schwierig sein.
Würde mich auf Eure Meinungen freuen!!
Danke))
Beste Antwort im Thema
Wenn die genannten Mängel im Kaufvertrag nicht erwähnt bzw. ausgeschlossen wurden muss der Händler sie auf seine Kosten beseitigen. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf ist es rein rechtlich so, dass davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits vor Übergabe vorhanden war. Also der Händler müßte Dir nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war.
Aber warte erst einmal den Termin am Donnerstag ab. Dann kann man seine Forderung immer noch mit der "Brechstange" durchsetzen ...
Ähnliche Themen
19 Antworten
Du hast Gewährleistung, also muss er haften. Aber warte doch erstmal den Termin am Donnerstag ab.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Du hast Gewährleistung, also muss er haften. Aber warte doch erstmal den Termin am Donnerstag ab.
Ja, danke;
für mich ist wichtig, wie ich am besten vorgehen sollte, um möglichst meine Nerven und Zeit zu sparen.
Den Wagen auf den Hof stellen und auf Reparatur drängen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Du hast Gewährleistung, also muss er haften. Aber warte doch erstmal den Termin am Donnerstag ab.
- Woher weist du, dass der TE kein gewerblicher Kunde ist, bei dem dem die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen werden kann?
- Selbst wenn nicht: Hier geht es um einen fasst 10 Jahre alten Wagen. Die Laufleistung hat der TE nicht angegeben. Da kann so ziemlich alles unter "alterstypischen Verschleiß" verbucht werden.
Viel wichtiger wäre zu wissen, ob der TE vom Verkäufer eine Gebrauchtwagengarantie erhalten hat (oder ob die noch schnell abgeschlossen werden kann). ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Du hast Gewährleistung, also muss er haften. Aber warte doch erstmal den Termin am Donnerstag ab.
- Woher weist du, dass der TE kein gewerblicher Kunde ist, bei dem dem die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen werden kann?
- Selbst wenn nicht: Hier geht es um einen fasst 10 Jahre alten Wagen. Die Laufleistung hat der TE nicht angegeben. Da kann so ziemlich alles unter "alterstypischen Verschleiß" verbucht werden.
Viel wichtiger wäre zu wissen, ob der TE vom Verkäufer eine Gebrauchtwagengarantie erhalten hat (oder ob die noch schnell abgeschlossen werden kann). ;-)
Danke für die Antwort)
1. Bin normaler Verbraucher
2. Eine Garantie (sehr umfangreiche wurde abgeschlossen)
3. Ich könnte vermuten, dass es sich um Verschleißteile handelt
Haftet denn der Wagenhändler dann überhaupt nicht; d.h. der Wagen wurde mit bestimmten Mängeln übergeben; muss ich dann (wenn es sich um Verschleißteile handelt) alles selbst bezahlen? (der Wagen hat eine Laufleistung von ca. 105000)
- Wäre er gewerblicher Händler, dann hätte er es sicher dazugeschrieben
- Egal ob altersbedingter Verschleiß oder nicht, sollte dem Käufer egal sein
- Garantie braucht er bei zwei Tagen nicht, da die Gewährleistung greift
Wenn die genannten Mängel im Kaufvertrag nicht erwähnt bzw. ausgeschlossen wurden muss der Händler sie auf seine Kosten beseitigen. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf ist es rein rechtlich so, dass davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits vor Übergabe vorhanden war. Also der Händler müßte Dir nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war.
Aber warte erst einmal den Termin am Donnerstag ab. Dann kann man seine Forderung immer noch mit der "Brechstange" durchsetzen ...
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Wenn die genannten Mängel im Kaufvertrag nicht erwähnt bzw. ausgeschlossen wurden muss der Händler sie auf seine Kosten beseitigen. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf ist es rein rechtlich so, dass davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits vor Übergabe vorhanden war. Also der Händler müßte Dir nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war.
Aber warte erst einmal den Termin am Donnerstag ab. Dann kann man seine Forderung immer noch mit der "Brechstange" durchsetzen ...
Danke an alle))
Ich zeige bis Do den Wagen ein paar Freunden, damit wir 100% sicher sind, dass es Mängel gibt und dann versuche ich eine Einigung mit dem Händler zu erzielen))
Ich wuerde nicht gleich zu schwarz malen. Wenn du an dem Wagen was feststellen tust, dann fahr morgen hin und Zeig bzw erzæhl was los ist. Mit sicherheit schauen sie es sich an und Rep. das Teil. Wenn nicht, dann kannst drueber nachdenken was gegen zu tun. Mach dir nicht schon vorher s einen Kopf, sonst gibts schnell graue Haare
Dann wünsche ich Dir viel Erfolg
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ich wuerde nicht gleich zu schwarz malen. Wenn du an dem Wagen was feststellen tust, dann fahr morgen hin und Zeig bzw erzæhl was los ist. Mit sicherheit schauen sie es sich an und Rep. das Teil. Wenn nicht, dann kannst drueber nachdenken was gegen zu tun. Mach dir nicht schon vorher s einen Kopf, sonst gibts schnell graue Haare
Ganz genau so ist es. Die Medien berichten dauernd von schwarzen schafen, und pfusch beim autokauf. Hier im Forum gibts hunderte Meldungen, wo ein Autokauf daneben gegangen ist.
Da es aber keinen beitrag gibt "habe ein Auto gekauft, und es war nichts dran" denkt man, das die hälfte der Autokäufe daneben geht. Genau so denkt man, das fast alle Autos, die rumfahren Kernschrott sind, weil im Internet über "standard-Probleme" diskutiert wird.
Es bleibt dir leider nichts anderes über als abzuwarten, genau so wie mit einem alten Wagen zum TÜV zu fahren, und sich sorgen machen, das etwas gefunden wird, was man nicht weiß.
Wenn die sich blöd anstellen lohnt es sich erst die Pferde scheu zu machen. Vorher ist es Panikmache.
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Du hast Gewährleistung, also muss er haften. Aber warte doch erstmal den Termin am Donnerstag ab.
- Woher weist du, dass der TE kein gewerblicher Kunde ist, bei dem dem die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen werden kann?
gehe ich nich von aus, wurde so nicht erwähnt. (und selbst da kann man unter umständen arglistige täuschung geltend machen)
- Selbst wenn nicht: Hier geht es um einen fasst 10 Jahre alten Wagen. Die Laufleistung hat der TE nicht angegeben. Da kann so ziemlich alles unter "alterstypischen Verschleiß" verbucht werden.
alterstypischen verschleiß gibt es nach eigentumsübertritt in der form nicht. verwechsel bitte nicht gewährleistung und garantie. wenn innerhalb kurzer zeit (wenige kilometer) mängel auftreten, müsste der verkäufer dem käufer nachweisen, das diese bei eigentumsübertritt nicht vorhanden waren. ein radlager beispielsweise zerlegt sich, ohne vorschäden, nicht innerhalb von 300km bei normaler nutzung.
Viel wichtiger wäre zu wissen, ob der TE vom Verkäufer eine Gebrauchtwagengarantie erhalten hat (oder ob die noch schnell abgeschlossen werden kann). ;-)
das ist völlig unrelevant. innerhalb der ersten 6 monate trifft den händler die gewährleistung ohne wenn und aber. was auch immer die "gebrauchtwagengarantie" für konditionen hat...kann dem TE egal sein.
Gewährleistung ist aber auch nicht zu vergleichen mit 6 Monaten Vollgarantie.
Zum einen braucht man nicht zu erwarten, das bei einem 9 Jahre alten Gebrauchtwagen mit über 100.000km alles ist wie neu.
Zum anderen muss man auch an den Wertausgleich denken.
Wenn an dem Auto nach 3 Monaten der Auspuff abfällt, gibt es darauf auch trotz Gewährleistung eher nichts. Das der Auspuff bei Kauf noch OK war, dürfte ja schließlich recht offensichtlich sein und wenn er nach 9 Jahren abfällt, ist das alterstypisch und kein Mangel.
Wenn natürlich nach 2 Tagen ein defekt an der Vorderachse zu Tage kommt, kann dies ein Mangel sein. Beim Anwalt ist man aber falsch aufgehoben, man sollte zum Händler, das mit dem besprechen, und dann funktioniert das im Regelfall.
Bei einem Defekt nach so kurzer Zeit sollte jeder "vernünftige" Autohändler mit Kulanz reagieren. Stellt er sich quer würde ich zum Anwalt (nicht bei 50€ Reparaturschaden )
Und jetzt nicht nach jeder kleinen Beule suchen...das macht direkt unsympatisch und hätte vor dem Kauf geschehen sollen.
Warte den Termin ab...ich hatte mal am selben Tag nach einem Autokauf einen Getriebeschaden und den Kaffee sowas von auf. Um das eigene Gesicht und einen guten Ruf zu bewahren wurde auf Kulanz ein neues Getriebe inkl. Kupplung eingebaut. Für lau.
Also genieß das Wochenende und du wirst sehen...alles wird gut!