Auto von der BMW-Werkstatt beschädigt. Was tun?
Hallo Zusammen,
wie der Titel schon sagt, wurde mein Auto von einem Mechaniker des BMW-Vertragshändlers meines Vertrauens gestern beim Ausparken beschädigt.
Die Vorgeschichte: ich habe gestern Morgen mein Auto abgegeben. Die vorderen Bremsscheiben sollten auf Garantie getauscht werden, da Unwucht, Lenkradflattern, usw.
Am Abend desselben Tages sollte ich das Auto abholen. Gestern Nachmittag hat mich der Serviceberater angerufen und gesagt, dass mein Auto beschädigt wurde. Kratzer am Kotflügel, Kratzer am Scheinwerfer und Stoßstange gerissen. Siehe Bilder im Anhang.
Der Serviceberater fügte auch hinzu, dass die den Schaden selbstverständlich übernehmen, den Scheinwerfer und die Stoßstange ersetzen und den Kotflügel lackieren werden. Kosten ca. 1.500 – 1.600 Euro.
Jetzt habe ich eine Frage an euch. Soll ich das Auto einfach richten lassen und gut ist oder was soll ich tun? Ist das jetzt ein Unfallwagen? Kann ich irgendwas vom Händler verlangen?
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14 Antworten
Dafür hat die Werkstatt ja ne Haftpflichtversicherung, ich würde es richten lassen und gut ist.
Hallo,
ich bin kein Rechtsanwalt, aber Grundsätzlich wäre ich auch der Meinung den Schaden von der Werkstatt Fachgerecht richten zu lassen, da es sich hier auch nicht um einen Unfallschaden handelt wäre auch eine Wertminderung hier nicht anzusetzen. Leihwagen wäre aber Optional für die dauer der Repratur selbstverständlich.
gruß
PS.: Man kann froh sein das die Werkstatt diesen Schaden freiwillig auf ihre Kappe nimmt.
Einen Leihwagen habe ich von Anfang an bekommen, bin da schon lange Kunde und mache auch alles immer dort. Ich muss nur den Sprit bezahlen. Ich finde den Service des Vertrgashändlers auch gut und will auch keinen Vorteil aus der Geschichte ziehen. Es geht mir darum wie es nachher ist, wenn ich das Auto mal verkaufen will. Muss ich sowas angeben beim Verkauf?
P.S.: Dass die Instandsetzung von der Werkstatt übernommen wird, ist für mich selbstverständlich und ich glaube da würde auch kein Vertragshändler Mucken machen, wenn er den Schaden selbst angerichtet hat.
Hier mal ein Link zum Thema: Was ist ein Unfallwagen?:
http://www.autobild.de/.../unfallschaeden-an-gebrauchtwagen_36981.html
Ich denke auch, dass nach dem Teiletausch und einer Lackierung in der Fachwerkstatt der Wagen keine Wertminderung erfährt, auch wenn er per Definition als "Unfallwagen" gilt. Ich würde mir aber einen Beleg für die durchgeführten Reparaturen geben lassen, damit du den Vorgang einem eventuellen Käufer deines Fahrzeuges plausibel machen kannst. Dann gilt: "Unfallrei im Übrigen".
Gruß
Hogend
Hi Avtolübitel,
da es sich bei einem Betrag von 1600 Euro nicht mehr um
einen Bagatellschaden handelt, musst du es bei einem
Verkauf angeben! Was ich aber machen würde wäre, wenn
du keinen Vorteil gegenüber der Werkstatt aus der Sache
ziehen willst - die Reperatur und den entstandenen Schaden
sauber durch die Werkstatt dokumentiert a la Schaden ist am
xx.xx.xxxx durch unachtsamkeit eines Mechanikers entstanden
und aus diesem Grunde wurde Fachgerecht die Stosstange,
Kotflügel ..., zu Gesamtkosten von XXXXX,XX Euro durch die
Werkstatt, auf Kosten dieser instandgesetzt. Diesen Vorfall
bitten wir zu entschudigen. bla bla bla !!!
Das legst dem Käufer vor, und Ihr seit beide auf der sicheren
Seite , und bei Fragen einfach an die Werkstatt verweisen.
Gruß
Black
ahhhhhhhhh Hogend war schneller !
Gruß
Black
ganz ehrlich ich würde das als ein schaden nicht angeben!
aber wenn du es doch tun solltest dann lass dir ein bericht geben darüber wie es mein vorredner erwähnt hat! weil sonst denkt jeder bei stoßstange scheinwerfer und kotflügel dass da ein größerer unfall gewesen sei beim wieder verkauf.
lass dir den Schaden und die Reparatur gut dokumentieren
dann hast de für den späteren Verkauf was in der Hand .
Es sollte schon ein Sachverständiger ran und Rechtsanwalt
so wars bei mir , habe jede Menge Dokumentation und Bilder
vom Sachverständiger .
@TE
Dass die Werkstatt für den Schaden verantwortlich ist, ist wohl sonnenklar, wenn die Werkstatt Dir alles wieder repariert ist das m.E. auch OK.
Würde den Schaden jedoch ein Gutachter besichtigen, so würde die Schademssumme vermutlich eher im Bereich 3.000 - 4.000 Euro liegen.
Hallo Zusammen,
danke euch für die hilfreichen Beiträge. Die Vorschläge mit der Dokumentation des "Unfall"-Hergangs sind wirklich sehr gut, werde nachher den Serviceberater anrufen.
Dass die Schadenssumme bei einem unabhängigen Sachverständigen wesentlich höher ausfallen würde, glaube ich auch. Ich hoffe das Auto ist heute fertig, der 118i Ersatzwagen ist zwar ein gutes Auto, aber ich will wieder ein "normales" haben.
Also 3 bis 4000 ist aber schon etwas sehr hoch geschätzt...
Ich hätte einfach ein Foto gemacht und bei Verkauf vorgelegt.Ja mei wer hat keine lackierte Haube heutzutage?
Zitat:
Original geschrieben von Cem_52
ganz ehrlich ich würde das als ein schaden nicht angeben!
aber wenn du es doch tun solltest dann lass dir ein bericht geben darüber wie es mein vorredner erwähnt hat! weil sonst denkt jeder bei stoßstange scheinwerfer und kotflügel dass da ein größerer unfall gewesen sei beim wieder verkauf.
Deswegen werden so viele Fahrzeuge, die per Definition zweifelsfrei Unfallwagen wären, im Handel als unfallfrei angeboten
"Merkantiler Minderwert" würde auch bei einem "normalen" Gutachten eher nicht angesetzt.
Fahrzeug zu alt in Verbindung mit (relativ) geringem Schadensumfang.
Hallo Zusammen,
habe gestern das Auto abgeholt. Alles ok auf den ersten Blick. Nur über eine Sache war ich verwundert. Der rechte Scheinwerfer ist ja jetzt neu und der leuchtet nicht blau (Xenon), sondern gelb, als wäre es gar kein Xenonscheinwerfer, ist aber definitiv einer, ich habe nachgeschaut. Der Freundliche meinte, dass das Licht sich noch "einbrennen" wird. Dauert 2 bis 3 Wochen. Ist diese Aussage korrekt?
Hat keiner eine Idee was es sein könnte? Kann es damit zusammenhängen, dass die Hersteller mittlerweile Xenonbrenner mit einer niedrigeren Kelvinzahl verwenden und das Licht deshalb gelber bzw. weißer ist?