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Auto zerlegen, Gesetzliche Regelung???

Themenstarteram 28. Dezember 2007 um 6:24

Hallo, habe mal eine Frage mein Freund würde sich gerne ein altes Auto kaufen und es in unserer Garage zerlegen, bzw. aufbauen.
Habe jedoch gehört das es bestimmte gesetzliche Regelungen gibt. Wo kann ich die Nachlesen??? Vielleicht im internet??? Hätte jemand eine Adresse???
Vielen Dank schonmal
LG
Nicole

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12 Antworten

Von gesetzlichen Regeln ist mir da nichts bekannt. Aufpassen würde ich nur, wo ich das mache. Kann mir vorstellen, in einem reinen Wohngebiet in einer an ein EFH angeschlossenen Garage könnt´s durch die Nachbarn Probleme geben (Einhaltung Lärmschutz/Umweltschutz etc.) Wobei wir doch bei Gesetzen wären:)
Bei Garagengemeinschaften (wo ich bin) könnte diesbezüglich etwas in der "Vereinsordnung" stehen, bei mir zum Beispiel steht drin, nur Wartungsarbeiten zulässig. Hab meinen Corsa letztes Jahr auch zerlegt gehabt, hat keinen interessiert. Wartungsarbeit ist ja auch Auslegungssache:)
Ansonsten sehe ich darin kein Problem, anders könnte es aussehen, wenn ich das Auto zerlege und Teile verkaufe/verschrotte. Da könnte es mit der Altautoverordnung/Nachweis zum Verbleib des Autos Ärger geben?!
Grüße
Thomas

Themenstarteram 28. Dezember 2007 um 6:38

Danke schonmal für die schnelle Antwort. habe mal irgentwo gelesen das ein Ölabscheider usw notwendig ist. Die Garage ist abseits und das interessiert eigentlich keinen. Will aber keinen Ärger mit dem Umweltamt bekommen.
Ölabscheider ist kein Problem aber ich weiss nicht was ich sonst noch brauche.
LG
Nicole

Sowas sollte doch nur der brauchen, der gewerblich an Autos schraubt. Für den Privatgebrauch braucht´s das nicht. Sonst hätt sich ja schon fast jeder, der schon mal einen Ölwechsel gemacht hat, strafbar gemacht:)
Natürlich sollte man das Zeug nicht ablassen und in den Wald kippen.
Würde mir an Deiner Stelle keinen Kopp machen und einfach anfangen... Und ich lege auf immer Wert drauf, nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


Sonst hätt sich ja schon fast jeder, der schon mal einen Ölwechsel gemacht hat, strafbar gemacht:)

nur weil es "jeder" macht heißt das nicht gleichsam, dass es auch legal und rechtmäßig ist!

:rolleyes:

das beste beispiel dafür, dürfte das autowaschen vorm haus sein...macht auch "jeder" obwohl es nicht überall erlaubt ist.

@te:

guck am besten mal in deiner gemeindesatzung nach, was dort darüber steht.

Magirus, da hast Du mich falsch verstanden, will ja nichts verbotenes dadurch, dass es alle machen, legal machen:) Für mich heisst es aber nicht, dass ich den Ölwechsel ohne entsprechenden Abscheider gar nicht machen darf. Das mit dem Autowaschen widerum ist klar. Ist aber auch explizit hinterlegt/verboten.
Hab aber noch nirgendwo gelesen, dass ich keinen Ölwechsel machen darf. Sehe aber auch persönlich kein Problem darin, da ich das Zeug ja auffange und entsprechend entsorge.
Galube auch nicht, dass ein Ölwechselverbot explizit in einer Gemeindesatzung oder so drin steht, aber lasse mich gern eines besseren belehren....

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


Hab aber noch nirgendwo gelesen, dass ich keinen Ölwechsel machen darf.

mittels der bekannten suchmaschine binnen weniger sekunden gefunden:

Seite 2, ganz unten

Zitat:

Jede Verunreinigung von Straßen und Anlagen ist verboten. Untersagt ist insbesondere:
a) die Lagerung von Sperrmüll außerhalb der festgelegten Zeiten,
b) das Waschen von Fahrzeugen,
c) das Abspülen von Fahrzeugen mit Wasser und sonstigen Flüssigkeiten an
Wasserläufen oder stehenden Gewässern,
d) der Ölwechsel an Fahrzeugen.

inwieweit dies nun auch ferner für die eigene garage zutrifft, wäre zu prüfen!

oder auch

hier

:

Zitat:

Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Hof,
Gehwegen und Grünflächen ist nicht erlaubt.
Fahrzeuge dürfen innerhalb der Wohnanlagen
nicht gewaschen werden. Ölwechsel und Reparaturen
an Fahrzeugen sind nicht gestattet.

OK, war mir bisher nicht bekannt, dass auch das so explizit geregelt ist. Aber man lernt ja immer dazu....
Wobei sich das erste Beispiel ja "nur" auf "Strassen und Wege" der Stadt und das zweite auf die "Wohnanlage" bezieht.
Habe ich im ersten Fall eine eigene Garage, sollte ich es dürfen, bei einer gemieteten ist die Garagenordnung halt zu prüfen. Wie Du schon sagst, es ist zu prüfen, aber ein generelles Verbot scheint es nicht zu geben.

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


Wie Du schon sagst, es ist zu prüfen

bingo!

aber wer verschafft sich schon zutritt zu einer von innen verschlossenen garge, wenn dort jemand drinne am werkeln ist

:p

Wieso ist denn der Ölwechsel verboten? Weil es laut ist? Weil es blendet? Nein, weil etwas daneben gehen KANN wenn man nicht aufpasst. Das gilt für fast alles was man so machen kann und ist deswegen Schwachsinn die eine Sache so zu betonen.
Richtige Auffangbehälter und etwas grosszügiger mit einer Folie auskleiden und schon ist die ganze Motivation des Verbots nichtig.
Und übrigens ist es meistens so dass der Ölwechsel in Garagen verboten ist und zwar vom Vermieter aus, die Frage ist nur welche Gültigkeit das besitzt. Schlüssig ist die Motivation wie oben gezeigt nur bedingt, daher kann er es ruhig sinnlos hinschreiben. Wenn im Mietvertrag von einer Wohnung steht dass Tiere verboten sind und man es unterschreibt, hat es dennoch keine rechtliche Wirkung da Gerichte die Kleintierhaltung davon unabhängig erlaubt haben. Vergleichbar müsste es ausgehen wenn man erläutert wie ordnungsgemäss und ohne Risiko für Umwelt der Ölwechsel gemacht wird (also Folie auslegen etc.)
A propos Waschen, definiert es mal.
Ich gehe auch schon zw. den Wäschen, besonders im Winter, mit einer Wasserflasche zum Auto um die Scheiben kurz abzuspülen und wenn was übrig bleibt kommt es auch auf die verdreckte Motorhaube...
Was das mit Waschen zu tun hat, weiss ich nicht. Da können mich die Nachbarn gerne Anzeigen. Wie sie nachträglich beweisen wollen dass im Wasser ein Reinigungsmittel war (was es nicht war), erschliesst sich mir nicht so ganz.
Immerhin ist der Antragsteller beweispflichtig.
Ausserdem was wäre wenn das Reinigungmittel 100%ig biologisch abbaubar wäre (ja solche gibt es auch) ? Ich kenne im Outdoorbereich Universalseifen die ich Naturschutzgebiet für Körperhygiene und div. andere Reinigungen benutzen darf, würde mich wundern dass ich damit im Naturschutzgebiet in Kanada mitten im See waschen kann und nicht auf der Strasse.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


A propos Waschen, definiert es mal.

da hat jeder seine eigenen ansichten....letzendlich kommt es dadrauf an, ob der zuständige staatsdiener einem ans bein pissen will oder nicht.....

zumindest dieser absatz ist ziemlich eindeutig "

c) das Abspülen von Fahrzeugen mit Wasser und sonstigen Flüssigkeiten an Wasserläufen oder stehenden Gewässern

"

Moin,
Bei so einem Vorhaben kann man mit vielen Punkten kollidieren. z.B. sind Arbeiten an Fahrzeugen in reinen Wohngebieten beinahe nirgendwo erlaubt, sofern es über z.B. Scheibenwischerwechseln hinnausgeht. Weiterhin gibt es Probleme mit dem Abfallkreislaufgesetz und der Altautoverordnung, mit einigen Gemeindeordnungen und selbstredend vielen Umweltschutzauflagen.
Man sollte also grundlegend bei solchen Arbeiten auf oder auch in privaten Gemarkungen niemandem der einem "böses" will auffallen. Sonst sind Auto und viel Geld schneller weg, als man guggen kann.
MFG Kester

am 28. Dezember 2007 um 18:06

Man benutze Google und suche nach "Altautoverordnung".

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