ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto zulassen ohne Auto ??

Auto zulassen ohne Auto ??

Themenstarteram 5. März 2011 um 15:12

Hallo.

 

Ich hab da mal ne Frage.

Und zwar habe ich mir ein neues Auto gekauft, (kein neuwagen E36 bj 95)

Ich habe eine Anzahlung gemacht habe die kompletten Papiere mitbekommen und wollte das Auto am Montag anmelden und dann holen. Weil das Auto steht nur 20 Minuten von mir weg, deshalb wollte ich auch keine Wochenkennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen holen. Das ist immer so teuer...

 

Das Auto war im nachbarkreis angemeldet..

 

jetzt ist mir aber eingefallen immer wenn ich ein Auto anmelde kontrollieren die bei der Zulassungsstelle die Fahrgestellnummer vom Schein ob die auch am Auto stimmt..

 

Problem is das auto habe ich ja jetzt noch garnet ?!

ist das für die jetzt ein Grund mir zu sagen das ich erst das auto holen muss und mir für die 30 KM Wochenkennzeichen holen muss ???

oder kann ich es trotzdem anmelden ? ich kanns ja von mir aus dann noch zeigen.

 

Weiß das zufällig jemand ?

danke

P.S: Tüv/au Brief schein etc alles da.. Nur das Auto steht noch beim Privathändler..

danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 18. April 2019 um 21:31:03 Uhr:

Bei den Totalschäden ja, bei dem von mir beschriebenen BMW nicht... dazu war der doch noch zu gut in Schuß, das war ein extremes Langstreckenfahrzeug, daher relativ neu... aber halt diese blöden gut 400.000km auf der Uhr und ein paar reparierte Unfallschäden... der Rest hat sich meiner Einschätzung nach ganz gut mit den Mittelchen der Aufbereiter kaschieren lassen.

Der is zu 100% mit gedrehtem Tacho irgendwo wieder in den Verkauf an ein ahnungsloses Opfer gegangen...

Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?

 

Grüße vom Ostelch

51 weitere Antworten
Ähnliche Themen
51 Antworten
am 10. April 2008 um 7:51

Hallo,

muss man denn unbedingt das Auto bei der Zulassungsstelle vorführen, oder reicht es aus wenn man Perso, und die ganzen Papiere inklusive letzte HU und AU dabei hat?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto vorführen bei Zulassung?' überführt.]

am 10. April 2008 um 10:47

Hallo,

also bei mir ist noch nie einer von der Zulassungsstelle mit auf den Hof gekommen :) Der Wagen wird also nicht besichtigt - was sollten die da auch sehen? Du brauchst allerdings den Brief etc.

Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto vorführen bei Zulassung?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Erazor12

Hallo,

muss man denn unbedingt das Auto bei der Zulassungsstelle vorführen, oder reicht es aus wenn man Perso, und die ganzen Papiere inklusive letzte HU und AU dabei hat?

Davon habe ich noch nie gehört. Wie soll das denn auch gehen, wenn man ein neues oder still gelegtes Auto erstmalig oder wieder anmelden will. Dann darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr gar nicht bewegt werden.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto vorführen bei Zulassung?' überführt.]

Ich habe aber folgenden Hinweis gefunden:

 

bei Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbereich muss das Fahrzeug grundsätzlich zur Überprüfung vorgefahren werden.

Ausnahmen hiervon sind geregelt. Bitte beachten Sie daher den Hinweis:

Vorführung der Fahrzeuge im Zulassungsverfahren

Gemäß § 6 Abs. 8 FZV ist jedes Fahrzeug bei Zuteilung oder Abstempelung des Kennzeichens und zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorzuführen, sofern diese nicht darauf verzichtet.

Die genaue Verfahrensweise erfragen Sie bitte vor Ort bei den Sachbearbeitern der Kfz-Zulassungsbehörde.

Wenn ich also ein Auto vom Händler mit einem Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) abhole, muss ich es dann vorfahren oder nicht?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto vorführen bei Zulassung?' überführt.]

am 10. April 2008 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von Erazor12

Ich habe aber folgenden Hinweis gefunden:

bei Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbereich muss das Fahrzeug grundsätzlich zur Überprüfung vorgefahren werden.

Ausnahmen hiervon sind geregelt. Bitte beachten Sie daher den Hinweis:

Vorführung der Fahrzeuge im Zulassungsverfahren

Gemäß § 6 Abs. 8 FZV ist jedes Fahrzeug bei Zuteilung oder Abstempelung des Kennzeichens und zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorzuführen, sofern diese nicht darauf verzichtet.

Die genaue Verfahrensweise erfragen Sie bitte vor Ort bei den Sachbearbeitern der Kfz-Zulassungsbehörde.

Wenn ich also ein Auto vom Händler mit einem Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) abhole, muss ich es dann vorfahren oder nicht?

Hallo,

so wie ich das verstehe, sagt das nur aus, dass die Zulassungsbehörde berechtigt ist, sich den Wagen zeigen zu lassen. Praktisch wird das wohl aber fast nie gemacht (höchstens in Zweifelsfällen). Oder versteh ich das falsch?

Gruß

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto vorführen bei Zulassung?' überführt.]

Das muß man bei unserer Zulassungsstelle mitbringen :

kann durch Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht erfolgen

Fahrzeug ist vorzuführen

bei Kfz-Steuerschuld keine Bearbeitung möglich

Benötigte Unterlagen

Personaldokument

Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II

Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen oder Bestätigung der Außerbetriebsetzung

Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung

Versicherungsbestätigung

Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer

 

Formulare

Kfz-Angelegenheiten: Antrag auf Fahrzeugzulassung

Kraftfahrzeugsteuer: Einzugsermächtigung

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto vorführen bei Zulassung?' überführt.]

Ich pushe mal den alten Fred, da ich ein Ähnliches Problem habe....

Meine Zulassungsstelle fordert wohl auch, das das Auto vorgeführt werden muss(!)

Hab aber das Problem das es ein Neufahrzeug ist und am 16.08.10 incl. Schilder eigentlich vom Werk in Neckarsulm abgeholt werden müsste.

Wie soll ich das Auto also vorführen, wenn ich es doch vorher zulassen muß...???

Habe diese "Praktik" meinem Händler mitgeteilt und der hat erstmal 1 Minute nur gelacht und im Anschluß gesagt - "Sowas habe ich seit 20 Jahren nicht gehört, das es sowas geben soll"

Toll - jetzt ist Freitag mittag die Behören haben zu und nächste Woche bin ich im Urlaub:confused:

Meine Terminplan wird eng

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto vorführen bei Zulassung?' überführt.]

las den wagen doch vom händler anmelden wo du den wagen gekauft hast

hole mein wagen auch in NU ab aber die anmeldung macht mein händler

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto vorführen bei Zulassung?' überführt.]

kannst ohne Auto anmelden. Die FGN wird nicht mehr überprüft.

Themenstarteram 5. März 2011 um 15:21

Seit wann ?? Mein letztes Auto wurde im Oktober 2010 angemeldet also noch nicht so lange her, da wurde die Fahrgestellnr. noch kontrolliert ?!?!?!

Zitat:

Original geschrieben von VR-Tim

Seit wann ?? Mein letztes Auto wurde im Oktober 2010 angemeldet also noch nicht so lange her, da wurde die Fahrgestellnr. noch kontrolliert ?!?!?!

Quatsch, das gibts schon ewig nicht mehr !

Evtl. wars bei dir ein Oldtimer und es ging um kleinere Kennzeichen, oder was anderes wegen einer

Außnahme ?

Zitat:

Original geschrieben von VR-Tim

Seit wann ?? Mein letztes Auto wurde im Oktober 2010 angemeldet also noch nicht so lange her, da wurde die Fahrgestellnr. noch kontrolliert ?!?!?!

Ich glaube, das ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Ich habe das in den letzten 25 Jahren nicht erlebt. Hatte nie zur Zulassung das Auto dabei.

Themenstarteram 5. März 2011 um 15:26

Also seit den letzten 7 Jahren musste ich das immer Zeigen.

1 mal ging es ohne da mein Vater die Frau kannte und sagte das Auto wird nachgezeigt oder so, das war aber 2004 oder 2005...

 

Nein es sind ganz normale Auto anmeldungen. Nichts besonderes

 

P.S ich wohne in Hessen

habe gehört soll der schlimmste Landkreis sein oder so wenn es um anmeldungen geht :)

Bei meinem Neuwagen wurde bei der Erstzulassung Anfang Oktober 2010 die FIN ebenfalls überprüft.

Ich hatte eine Frist von 7 Tagen in denen ich das Fahrzeug vorführen konnte. Anmeldung erfolgte ebenfalls "ohne Auto", da es noch 150 km weiter beim Händler stand.

War absolut kein Problem, ich bin einfach am nächsten Tag mit dem Auto nochmal hingefahren zur FIN Überprüfung.

Am besten also mal bei der Zulassungsstelle nachfragen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen