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auto zulassung ohne deutschen wohnsitz als ausländer?
wir ham von unserer tochterfirma den junior als praktikanten an der backe. radschan aus indien ist also ein jahr in good old germany. er hat eine kleine 1 zimmerwohnung in deutschland die aber NICHT sein erstwohnsitz ist. er wohnt da nur.
so nun will der natürlich auch etwas mobil sein in deutschland und sucht ein auto. und da komm dann ich ins spiel und soll ihm nach einem günstigen seelenverkäufer schauen. ein auto is ja auch gleich gekauft, ABER MIR ist jetzt kein weg bekannt wie ER ein auto zugelassen bekommen würde.
ist das überhaupt möglich?
- er ist ausländer aus indien (also nicht eu land) und hat (zuminderst denke ich das) alle nötigen visa für einen längerfristigen aufenthalt in deutschland.
- er hat einen "festen" wohnsitz in deutschland der aber NICHT in seinen dokumenten steht.
in australien z.b. ist es ja leicht möglich als "work and travel" touri für n jahr n auto zuzulassen und das ganze zu regeln. in deutschland fällt mir aber nichts ein. braucht man zwangsläufig einen deutschen/europäischen wohnsitz?
Beste Antwort im Thema
Wenn er ueber das Meldeamt unter der Adresse gefuehrt wird, was eigendlich bei einem so langen Aufenthalt pflicht ist, kann er sicher ein Auto anmelden. Er bracht dazu die Meldebstaetigung vom Amt
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43 Antworten
Wenn er ueber das Meldeamt unter der Adresse gefuehrt wird, was eigendlich bei einem so langen Aufenthalt pflicht ist, kann er sicher ein Auto anmelden. Er bracht dazu die Meldebstaetigung vom Amt
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Wenn er ueber das Meldeamt unter der Adresse gefuehrt wird, was eigendlich bei einem so langen Aufenthalt pflicht ist, kann er sicher ein Auto anmelden. Er bracht dazu die Meldebstaetigung vom Amt
d.h. er sollte n zettelchen haben vom einwohnermeldeamt? ich kenns halt nur als deutscher, umziehen, meldeamt, bepper in perso rein und gut. in seinem pass steht eben nix. also muss/sollte es da ein zettelchen geben. werd den guten mal fragen die tage.
Jo, ich glaube in seinem Reisepass kann er sich auch die Adresse eintragen lassen. Aber normalerweise muesste bei ihm schon die Meldebscheinigung reichen.
Der Threadtitel ist falsch. Natürlich hat die betreffende Person einen deutschen Wohnsitz und ist auch an diesem gemeldet. Das einzige "Problem" ist, dass dies nicht in ausländischen Ausweisdokumenten steht. Das ist aber bei allen so die einen ausländische Staatsbürgerschaft haben, auch bei Menschen die in Deutschland geboren sind, eine Aufenthaltsberechtigung (mittlerweile Niederlassungserlaubnis) besitzen und selbst vlt. noch nie im Ausland waren.
Dementsprechend ist die Lösung genauso einfach wie weitverbreitet bekannt: Man braucht eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt. Das machen 6-7 Millionen in Deutschland lebende Staatsbürger anderer Nationen so, die einen Mobilfunkvertrag abschließen, sich in der Videothek oder Fitnessstudio anmelden oder ein Auto zulassen wollen.
Als Großstadtmensch erlaubst du mir die direkte Frage: Hast du in deinem Bekanntenkreis sonst niemanden mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Aufenthaltstitel den du hättest fragen können? Ich dachte immer so Sachen bekommt man ohnehin zwangsläufig mit von seinen Mitmenschen.
Bei uns reicht der Reisepass mit Aufenthaltstitel, sofern man in der Stadt gemeldet ist, die Meldedaten holen die sich dann vom Einwohnermeldeamt.
Man muss hier zwischen einem Reisepass und einem Ausweis unterscheiden. In einem Reisepass steht die Adresse nie drin, egal welche Nation. In einem Ausweis steht die Adresse immer drin.
Ich kann jetzt nur von mir als Italiener sprechen.
Wir bekommen hier aus unserem Konsulat auch einen Ausweis ausgestellt, der ist Europaweit gültig und darin steht die Adresse und falls erwünscht auch der Beruf mit drin.
Der Reisepass ist Weltweit gültig und darin ist keine Adresse vorhanden.
Wenn ich mein Wagen zulasse benötige ich eine Meldebescheinigung ohne bekomme ich den Wagen nicht zugelassen. Zumindest nicht hier in Köln.
Was mir allerdings im März als ich meinen neuen Wagen anmeldete auffiel war, dass die Sachbearbeiterin Zugang über EDV zu meine Meldedaten hatte und ich nicht verstand wieso ich hier eine Meldebescheinigung mit bringen musste.
Also wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest nimmst du entweder den Durchschlag mit als er sich zu damaliger Zeit gemeldet hatte oder ihr müsst hierzu extra eine Meldebescheinigung einholen.
Ihr könnt es auch ohne versuchen, nur kann es sein, dass dieser Gang dann umsonst war, wenn es ohne Meldebescheinigung nicht geht.
Wenn man sich in einer neuen Wohnung meldet, bekommt man eine Bestätigung und dieses ist auch ausreichend, man muss dann nicht extra eine Meldebescheinigung einholen.
Die Aufendhaltsgenemigung wurde bei mir nie angefordert.
Nach meinen Aufenthaltstitel hat bisher auch noch niemand explizit gefragt, da er aber eh im Reisepass steht, wär ein Nachweis vor Ort kein Problem.
Ich würde einfach beim Amt nachschauen bzw. -fragen, welche Unterlagen für einen Antragsteller aus einem Drittland vonnöten sind - auf der Homepage meines Wohnorts steht genau drin, welche Dokumente unter welchen Konstellationen beizubringen sind.
Es dürfte gar nicht so schwer sein trotz Hauptwohnsitz z.B in A das Fahrzeug in D zu kaufen und anzumelden.
Ein solche Fahrzeug ist etwas biliger als in A.
Doch wenn die Finanzpolizei dann Kontrollen durchführt - vor einiger Zeit im Raum Kufstein - wird sie Geschichte ganz schön teuer.
Zitat:
Original geschrieben von Sencer
Als Großstadtmensch erlaubst du mir die direkte Frage: Hast du in deinem Bekanntenkreis sonst niemanden mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Aufenthaltstitel den du hättest fragen können? Ich dachte immer so Sachen bekommt man ohnehin zwangsläufig mit von seinen Mitmenschen.
ich komm vom dorf bei uns gibts keine ausländer. bzw die die ich kenne sind ja schon "deutsche", haben also n perso.
aber danke für die tips. das es einen zettel vom meldeamt gibt wusst ich nicht. werd ich gleich am montag mal weitergeben.
Den Wagen bekommst du problemlos Zugelassen auf die Person.
Wie oben geschrieben, Meldebescheinigung und Reisepass mitbringen.
Rudiger
Sein Führerschein ist nicht automatisch in Deutschland gültig, sondern muss nach einer gewissen Zeit umgeschrieben werden. Bitte schau dort auch genauer hin.
Der Fuhrerschein -IDP International Driving Permit- ist wenigstens 6 Monate gultig. Wenn zwischendurch Aus - Eingereist wird, beginnt die Zeit von vorne.
Das einfachste ist, das Fahrzeug auf die Firma Zulassen.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von hoechst
Sein Führerschein ist nicht automatisch in Deutschland gültig, sondern muss nach einer gewissen Zeit umgeschrieben werden. Bitte schau dort auch genauer hin.
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Den Wagen bekommst du problemlos Zugelassen auf die Person.
Wie oben geschrieben, Meldebescheinigung und Reisepass mitbringen.
Rudiger
Was übrigens auch für JEDEN Deutschen gelten würde. Man braucht zur Zulassung eines Kfz. nicht zwingend den BPA vorlegen!
Das Straßenverkehrsamt ist sehr auskunftsfreudig, ein kurzer Anruf genügt, und die teilen mit welche Unterlagen gebraucht werden.
Normalerweise reicht es am Wohnsitz angemeldet zu sein, eine Meldebescheinigung wird nur in Ausnahmefällen/manchen Städten verlangt.