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Auto -> Zulassungsstelle (entwertete Kennzeichen)

Themenstarteram 24. März 2011 um 18:40

Hallo.

Ich habe folgende Frage. Ich werde meinen 2er Golf in den nächsten Wochen verkaufen und mir dann innerhalb von 2 Wochen was neues kaufen (wird ein Golf 1 Cabrio, welcher weiß ich noch nicht).

Die alten Kennzeichen wollte ich mir reservieren lassen und sie behalten und sie am Cab dann anbringen.

Mein Betreuer bei der Versicherung meinte jetzt, dass ich mein jetziges Auto ganz normal abmelden kann. Sobald ich das Cab gekauft habe bzw schon vorher gibt er mir die Versicherungsnummer, welche zum anmelden bei der Zulassungsstelle benötigt wird und dann fahre ich mit meinen alten Kennzeichen von meinem 2er Golf zur Zulassungsstelle den direkten Weg.

Ist das möglich? Der Kaufort wird maximal 100km von der nächsten Zulassungsstelle in meinem Bezirk entfernt sein. Das Auto wird Tüv etc haben. Papiere habe ich dann auch dabei.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

 

Mfg

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16 Antworten

Wenn

es der gleiche oder angrenzende Zulassungsbezirk ist

und die Kennzeichen dem Cab von der Zulassungsstelle zugeteilt sind (nur auf deinen Namen reserviert reicht nicht - Ausnahme Köln)

und der Versicherungsheini schön schreibt "zu Zwecken der Zulassung auch mit zugeteilten Kennzeichen" oder so ähnlich

dann ja.

Ansonsten nein.

am 24. März 2011 um 18:50

wird das Fahrzeug in dem selben oder in dem angrenzenden Bezirk angemeldet, ist die Aussage des Kollegen richtig, aber nur auf dem direkten weg zur Zulasungsstelle bzw. zum TÜV von dort aus zur Zulassungsstelle.

Wichtig ist das die Daten für die eVB - Nummer vorliegen, solltest Du auf dem Weg zur Behörde von der Polizei kontrolliert werden, fragen die Beamtem die Daten beim Kraftfahrbundesamt ab.

viel Spass mit dem neuen Fahrzeug

die kennzeichen auf einem anderen fahrzeug anzubringen ist verboten.

mit den entwerteten kennzeichen auf dem abgemeldeten fahrzeug, darfst du auf kuerzestem weg von der abmeldung nach hause (und zum zwecke der anmeldung duerftest du auch mit dem G2 wieder hin).

dieses auch nur im gleichen und einem angrenzenden zulassungsbezirk.

das ist ja aber hier nicht gegeben.

du moechtest ja mit den alten kennzeichen am neuen fahrzeug fahren.

Themenstarteram 24. März 2011 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wenn

es der gleiche oder angrenzende Zulassungsbezirk ist

und die Kennzeichen dem Cab von der Zulassungsstelle zugeteilt sind (nur auf deinen Namen reserviert reicht nicht - Ausnahme Köln)

und der Versicherungsheini schön schreibt "zu Zwecken der Zulassung auch mit zugeteilten Kennzeichen" oder so ähnlich

dann ja.

Ansonsten nein.

Also da es vermutlich im 100 km Umkreis ist, ist es wohl nicht der gleiche oder angrenzende Bezirk?

Desweiteren wi elasse ich die alten Kennzeichen auf mein neues Auto reservieren? Geht das telefonisch? Ich kann mir doch nicht bei jedem Wagen den ich anschaue, die Dinger umreservieren?

Mir geht es v.a. darum, dass ich nicht ein Auto anschauen will, kaufen, zurückgurken nur mit Papieren, anmelden, wieder zum Kaufort fahren, anschrauben und zurückfahren.

Mfg

am 24. März 2011 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von hekaria

Mir geht es v.a. darum, dass ich nicht ein Auto anschauen will, kaufen, zurückgurken nur mit Papieren, anmelden, wieder zum Kaufort fahren, anschrauben und zurückfahren.

Mfg

Du hast nicht wirklich eine andere Möglichkeit...

Du könntest alternativ eine Kurzzulassung inkl. Kennzeichen für 5 Tage erwerben und die Fahrzeugdaten dafür erst eintragen, wenn du wirklich ein Auto kaufst...

Zitat:

Original geschrieben von hekaria

Ich kann mir doch nicht bei jedem Wagen den ich anschaue, die Dinger umreservieren?

zum dem zweck gibts ja auch extra die kurzzeitkennzeichen.

da trägst du die daten erst nach kauf bzw vor fahrtantritt ein.

du brauchst allerdings auch eine besondere eVb.

Themenstarteram 24. März 2011 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von hekaria

Ich kann mir doch nicht bei jedem Wagen den ich anschaue, die Dinger umreservieren?

zum dem zweck gibts ja auch extra die kurzzeitkennzeichen.

da trägst du die daten erst nach kauf bzw vor fahrtantritt ein.

du brauchst allerdings auch eine besondere eVb.

der ganze mist kostet mich dann ja auch nochmal 50 ocken aufwärts? darauf hab ich eben, wie schno erwähnt keine lust...

dachte es gäbe da vllt ne andere möglichkeit.

an rote kennzeichen kommt man wohl auch nicht so leicht ran..

im Prinzip wird das ganze mit abgemeldeten Fahrzeugen eigentlich nur von Leuten angewandt bei denen am eigenen Fahrzeug noch eine HU gemacht werden muß oder in die Werkstatt muß (und keine Quelle für rote Nummern da ist). :D

----

Kurzzeitkennzeichenversicherung bei deinem Versicherungsheini anfragen.

Bei vielen Versicherungen wird der Versicherungsbetrag gutgeschrieben wenn das Fahrzeug anschließend regulär versichert wird.

die schilder und die verwaltungsgebuehren fallen natuerlich trotzdem an.

ca 10 eur (ist nicht bundeweit gleich) fuer die papiere und die kosten der schilder AB 20 eur ?!

am 24. März 2011 um 19:40

Es ist halt hin und wieder ein wenig problematisch, wenn man ein Auto zulassen möchte.

In der Regel kann das Auto ja auch noch angemeldet sein, und der alte Eigentümer / Besitzer gib dir die Möglichkeit das FZ in den nächsten Tagen nach dem Kauf auf deinen Namen zuzulassen, kommt aber auch immmer darauf an, wie ich bei dem Verkäufer ankomme.

Nur versicherungstechnisch wurde der Ablauf hier auch schon von den Kollegen sehr gut wiedegegeben.

Solltest Du regelmäßig FZ kaufen würde Dir ein rotes Kennzeichen wohl sehr gut stehen.

 

ENMichael

Zitat:

Original geschrieben von ENMichael

 

Solltest Du regelmäßig FZ kaufen würde Dir ein rotes Kennzeichen wohl sehr gut stehen.

selbst, wenn er alle 2 wochen ein neues fahrzeug kauft und verkauft, duerfte das ohne gewerbe eher schwierig sein eines zu bekommen?!

(mal von den nachfragen des finanzamts abgesehen ;) )

am 24. März 2011 um 20:19

Wenn er den regelmäßig Fahrzeuge kauft und nach kurzer Zeit wieder verkauft, ist das bei einer Regelmäßigkeit auch ein Gewerbe und sollte somit mit allen Vor- und Nachteilen so gemeldet bzw. registriert werden.

Somit würden meiner Meinung nach viele noch offenstehende Fragen mit der Anmeldung eines Gewerbes entfallen.

Es kann aber auch nicht sein, das man nach allen Regeln der Kunst, immer versucht den einen oder den anderen Versicherungsvermittler auszutricksen um für seine persönlichen Dinge die Versichertengemeinschaft mit den Beiträgen die diese zahlen, zu belasten.

Auch wenn es veile Kunden nicht hören wollen, es sind immer noch die Gelder der Versichertengemeinschaft die, die Gesellschaften verwalten.

Also das alte Kennzeichen ist nach dem abmelden einige Wochen gesperrt. (Ich glaube 4 Wochen) So habe ich es noch in Erinnerung. Die Zulassungsstelle gibt da genaue Auskunft.

Danach kann man seine alte NUmmer wieder, vermutlich als Wunschkennzeichen gegen Mäuse, zugeteilt bekommen.

Mit den entstempelten Schildern einfach das "neue" Fahrzeug ausstatten und damit fahren gibt ganz gewaltigen Ärger.

Aber man kann, wenn man den Brief des neuen hat, das Fahrzeug zulassen, mit den Schildern zum Fahrzeug fahren, sie dort anschrauben und losfahren.

Das früher übliche Vorfahren und Beleuchtungskontrolle ist ja weggefallen. Vorausgesetzt das "neue" hat noch TÜV. Dann kann es wieder anders sein.

Aber wenn man das Fahrzeug noch nicht gesehen und überprüft hat, würde ich es nicht mit dem Brief auf mich zulassen und dann eine Rostlaube abholen. Da ist das Geld für ein Kurzkennzeichen, das man dann nicht nutzt besser angelegt.

Neue Schilder kann man sich günstig zuschicken lassen. Am nächsten Tag sollten sie im Briefkasten liegen.

Im Netz gibt es ein preiswertes Unternehmen in Weiterstadt. Am späten Vormittag lagen da schon eine ganze Menge fertiger Schilder für d en Versand. Kostet weniger als die Hälfte des örtlichen "Schilderdienstes". Vor allem wenn man gleich 3 braucht.

 

schrauber

 

eine grundsätzliche sperre ueber 4 wochen gibt es nicht mehr. es liegt ja auch kein wechsel des kennzeicheninhabers vor.

allerdings sind die ausfuehrungsvorschriften wohl auch nicht bundeseinheitlich, so dass von "drehen sie sich 2x im kreis" bis "x" stunden wohl vieles moeglich ist.

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