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Auto zurück geben
Ich wollte euch mal fragen wie Ihr denkt das die Chance ist meinen Wagen zurück zu geben
Mein Wagen ist vom Januar 19 und hat 12.600km gelaufen
Folgende Mängel bisher
Kamera ausgefallen
PDC ausgefallen 2x
Servolenkung ausgefallen
Beifahrer Sitz neu Bezogen wegen grosser Falten
Vorderachse Gelenke neu eingestellt wegen knacken
Notrufsystem Störung 3x
Ladeluftkühlerschlauch geplatzt
Momentan ist er wieder in der Werkstat aber in einem anderen Autohaus
Im anderen Autohaus sagte man mir das das Autohaus wo ich den Wagen her habe und bisher immer war, nichts von dem eingetragen hat was am Wagen gemacht wurde, ausser es wurde eine neue Batterie eingesetzt wo ich überhaupt nichts von weiss. Das ist doch der Hammer, ist diese Vorgehensweise etwa richtig?
Wie gesagt ich würde den Wagen gerne zurück geben weil mir die Lust gänzlich vergangen ist
Wie sehen meine Chancen aus ?
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189 Antworten
Du brauchst eindeutige Nachweise, dass zwei Versuche unternommen worden, die Mängel zu beseitigen. Ich sende dem Serviceteam immer eine Mail mit den Mängeln. Die Antwort kommt dann mit meinem Text als Zitat, das ist schonmal gut als Nachweis.
Bei schwierigen bzw schwierig zu erklärenden Dingen lege ich dem Werkstattteam eine ausführliche Fehlerbeschreibung aufs Lenkrad. Diese tippe ich am Firmenpc und erstelle eine signierte PDF. So habe ich eine Zeitangabe, wann ich das Dokument erstellt habe.
Hast Du immer nur telefonisch und persönlich mit dem anderen Händler kommuniziert?
Hallo Goldkater!
Wir stehen vor einer ähnlichen Frage.
Nach meinen Infos / Erfahrungen benötigst du 3 x Werkstatttermine wobei beim letzten eine Fristsetzung schriftlich erfolgen muss.
Es sollten die Mängel möglichst genau dokumentiert sein, auch Videos / Fotos der Mängel sind erlaubt und sollten in die schriftlichen Fristsetzung mit einfließen.
Dies haben wir gemacht und haben im Oktober den nächsten Termin.
Wenn danach die Probleme wieder auftauchen wird es vertraglich zu einer Kaufrückabwicklung kommen.
Wir würden dies sehr bedauern, da dass Fahrzeug echt schön ist. Aber mit diesen Mängeln, die täglich mehr werden geht der Spass verloren.
Achso mit der schriftlichen Fristsetzung inklusive Mängel Protokoll hast du rechtlich Bestand und der Rechtsanwalt kann ggf gleich mit einsteigen.
Falls es interessiert wir haben u.a. diese Mängel:
Ausfall Soundsystem
Ausfall Navi
Verlust USB
Ausfall Frontkamara
Parksensoren spinnen auch bei über 7km/h
Störung Berganfarhilfe und Auto Hold
Störungen der Fensterheber
Veränderungen der Signaltöne bis komplett Ausfall
System hängt sich total auf, dh auch alle Lichter bleiben im Wagen an auch bei abgeschalteten Motor
Spiegel klappen fehlerhaft ein
Usw
Hinzukommen eine nicht korrekte Spur und knacken in den Pedalen.
Bis jetzt gäbe es keine Mängel die festgestellt werden können und die Relais werden immer nur zurück gesetzt. Antwort was Ford direkt gesagt hat, bleibt ausstehend.
Zur Info wir haben leider Erfahrungen mit diesen rechtlichen Dingen.
Bei Seat sind wir aus dem Vertrag raus, weil diese unseren Wagen über 1,5 Jahre nicht liefern konnten. Am Ende sollte es dann ein Auto werden welches wir nicht bestellt haben. Da ging es dann sogar noch um Schadenersatz.
Zu Ford sind wir dann weil ich mit den Fahrzeugen von Ford im Fuhrpark echt zufrieden war. Es gab keine grossen Probleme.
Diese Probleme mit Ford kenne ich nur mit anderen Fabrikaten, daher ist mir eine Rückabwicklung nichts ganz neues.
Ich wünsche dir viel Gl
Das mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages kann Jahre dauern wenn der Händler nicht mit macht und es zu Gericht geht.
Aussage vom Rechtsanwalt.
Woher weißt du das?
Die Nachweise sind ganz einfach. Bei jeder Abgabe zu Reparatur auf den ablieferungsschein mit dem aufgeführten Mangel bestehen. Ich habe die immer unaufgefordert bekommen. Wenn man die aufhebt, sollte das Nachweis genug sein.
me3
Hängt wohl wieder mal stark vom FFH ab. Wenn ich meinen Wagen vom Werkstatttermin abhole, liegt der Schein seit nunmehr über zwei Jahrzehnten, die ich meinem FFH inzwischen treu geblieben bin, stets auf dem Beifahrersitz, ohne dass ich den jemals angefordert habe.
Zitat:
@Kater Mo schrieb am 29. September 2019 um 13:53:28 Uhr:
Das mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages kann Jahre dauern wenn der Händler nicht mit macht und es zu Gericht geht.
Aussage vom Rechtsanwalt.
Ich schließe mich da an: wer ernsthaft über eine Rückabwicklung nachdenkt, sollte lieber zum Anwalt gehen. Eine Erstberatung ist noch günstig. Danach kann man seine Chancen realistisch einschätzen.
Evtl. auch Verbraucherzentrale, die bieten zu diversen Themen Beratung, hab aber KA ob KFZ dabei ist.
In jedem Falle hilft eine Rechtsschutzversicherung.
Einen Anwalt brauchst du erst, wenn der Händler auf stur schaltet. Bei zwei nachgewiesenen erfolglosen Nachbesserungen ist es dein gutes Reht, vom KV zurück zu treten. Wenn du die Nachweise dazu hast, genügen 2 Zeilen Text auf Papier. Dazu ist weiß Gott kein Anwalt nötig.
Erst wenn der Händler das nicht anerkennt, musst du zu einem Anwalt gehen.
me3
Zitat:
@me3 schrieb am 29. September 2019 um 20:30:10 Uhr:
Einen Anwalt brauchst du erst, wenn der Händler auf stur schaltet. Bei zwei nachgewiesenen erfolglosen Nachbesserungen ist es dein gutes Reht, vom KV zurück zu treten. Wenn du die Nachweise dazu hast, genügen 2 Zeilen Text auf Papier. Dazu ist weiß Gott kein Anwalt nötig.
Erst wenn der Händler das nicht anerkennt, musst du zu einem Anwalt gehen.
me3
Sorry aber das halte ich für ein Gerücht aber viel Erfolg mit der Taktik. Fakt ist, du trittst nicht vom Kaufvertrag zurück! Das sollte hier nicht verwechselt werden.
Meine Meinung dazu ist, wenn wir mit unserem Ford Fiesta Active solche Probleme hätten, ich betone hätten wäre für uns es ein einfaches wenn wir mit dem Händler nicht einig würden das Fahrzeug einfach zu verkaufen. Muss aber auch gestehen, dass wir noch nie in so einer Situation waren und auch nicht kommen werden, denn ich brauche keine zig Anläufe ob nun erfolgreich Repariert wird oder nicht und Anwalt ebenfalls nicht.
Zitat:
@Friesengeist schrieb am 29. September 2019 um 21:16:44 Uhr:
Zitat:
@me3 schrieb am 29. September 2019 um 20:30:10 Uhr:
Einen Anwalt brauchst du erst, wenn der Händler auf stur schaltet. Bei zwei nachgewiesenen erfolglosen Nachbesserungen ist es dein gutes Reht, vom KV zurück zu treten. Wenn du die Nachweise dazu hast, genügen 2 Zeilen Text auf Papier. Dazu ist weiß Gott kein Anwalt nötig.
Erst wenn der Händler das nicht anerkennt, musst du zu einem Anwalt gehen.
me3
Sorry aber das halte ich für ein Gerücht aber viel Erfolg mit der Taktik. Fakt ist, du trittst nicht vom Kaufvertrag zurück! Das sollte hier nicht verwechselt werden.
Er hat das Recht auf Wandlung, abzüglich Nutzungsgebühr. Nach 2Facher erfolgloser Mängelbeseitigung und schriftlicher Fristsetzung gegenüber dem Verkäufer.
Sprich wenn der gleiche Sachmangel ein 3tes mal auftritt.
Zitat:
@Overload1983 schrieb am 29. September 2019 um 21:33:54 Uhr:
Zitat:
@Friesengeist schrieb am 29. September 2019 um 21:16:44 Uhr:
Sorry aber das halte ich für ein Gerücht aber viel Erfolg mit der Taktik. Fakt ist, du trittst nicht vom Kaufvertrag zurück! Das sollte hier nicht verwechselt werden.
Er hat das Recht auf Wandlung, abzüglich Nutzungsgebühr. Nach 2Facher erfolgloser Mängelbeseitigung und schriftlicher Fristsetzung gegenüber dem Verkäufer.
Sprich wenn der gleiche Sachmangel ein 3tes mal auftritt.
Richtig, recht auf Wandel aber kein Rücktritt vom Kaufvertrag! Das ist ein feiner Unterschied und sollte nicht verwechselt werden. Nachher glaubt das noch jemand.
Was mich aber stutzig macht ist das es im System keine Vermerke gibt was alles am Fahrzeug gemacht wurde, nur das beim Ausfall der Servolenkung eine neue Batterie eingesetzt wurde. Der Händler zu dem ich jetzt gewechselt bin sagt man muss alles eintragen was am Auto gemacht wurde, auch als Nachweis für Ford weil der Händler sonst kein Geld bekommt.
Denn so gesehen sieht es danach aus als wenn mein Eagen dort nie zur Reparatur war und nichts gemacht wurde
Zitat:
@Goldkater schrieb am 29. September 2019 um 22:50:05 Uhr:
Was mich aber stutzig macht ist das es im System keine Vermerke gibt was alles am Fahrzeug gemacht wurde, nur das beim Ausfall der Servolenkung eine neue Batterie eingesetzt wurde. Der Händler zu dem ich jetzt gewechselt bin sagt man muss alles eintragen was am Auto gemacht wurde, auch als Nachweis für Ford weil der Händler sonst kein Geld bekommt.
Denn so gesehen sieht es danach aus als wenn mein Wagen dort nie zur Reparatur war und nichts gemacht wurde. Für Ford würde es dann so aussehen als hätte ich ein tadelloses Auto