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AutoAbo Unfall mit eigenem Dienstwagen - Wie fortfahren (Schaden bei Rückgabe)?

Themenstarteram 22. Januar 2023 um 16:52

Hallo zusammen,

es ist ein Fall passiert, den man hätte vermeiden können, wenn man sein Hirn eingeschaltet hätte:

Ich stand nachts auf dem Parkplatz und wollte rausfahren. Auf dem Parkplatz befinden sich rechts und links Fahrzeuge. Ich stand mit dem Fahrzeug auf der rechten Seite und schräg hinter mir stand mein Dienstwagen der Firma. Ich stieg in mein Fahrzeug ein und wollte rückwärts aus der Lücke fahren. - Habe zu sehr auf PDC und Kamera gezählt. Dadurch, dass ich während des Rausfahrens auch nebenbei mein Smartphone für Apple Carplay andockte, verzögerte sich das System vom Infotainment-System, sodass weder PDC noch Kamera aktiv waren. Dadurch, dass ich das allerdings nicht gemerkt habe, weil ich mein Handy einsteckte, bin ich rückwärts mit der einen Ecke am Heck in die Frontschürze des Dienstwagens reingefahren. Der Dienstwagen hat fast nichts abbekommen, mein Fahrzeug hat allerdings hinten nun eine Schramme / Kratzer am Heck, der den Lack mitgenommen hat, sodass der Lack an der Stelle durch ist.

Habe völlig aufgebracht erstmal in der Nacht den Chef angerufen, mit dem ich ein gutes Verhältnis habe und der meinte zu mir, dass es ihm scheißegal ist, was am Dienstwagen ist.

Nun habe ich allerdings eine Frage an euch, weil es mein erstes Fahrzeug ist, welches ich allgemein vertraglich geholt habe und es demnach auch abgeben werde.

Ich habe bisher keine Schadensmeldung gemacht(!)

Wie sieht es bei der Rückgabe eigentlich aus? Da wird der Schaden protokolliert und ich muss ja dafür aufkommen. Das Auto hat sowohl eine Teil- als auch eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung.

Kann ich eigentlich davon ausgehen, dass es bei der Rückgabe nicht mehr als die SB bei Vollkasko kosten wird? Ich meine, wenn es dem so wäre, dass SB bei VK sich auf X beläuft und ich dann bei der Rückgabe mehr als X zahlen muss, dann könnte man das Fahrzeug theoretisch gegen einen Baum setzen und wäre günstiger raus, weil man nur die festgelegte Summe X zahlen müsste, oder?

Soll ich eine Schadensmeldung direkt bei der Versicherung machen?

Soll ich vor der Abgabe das Fahrzeug via Smart-Repair aufbereiten lassen?

Soll ich lieber gar nichts machen und das Fahrzeug so abgeben? ( Habe öfter auch mal gelesen, dass Kratzer und diese "Schäden" vorne und hinten am Stoßfänger miteinkalkuliert sind, weil es zu "normalen" Gebrauchsspuren zählt?)

Ist zwar nichts Gravierendes, was direkt auffällt, aber trotzdem mach ich mir da Sorgen und kann die Situation null einschätzen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hierbei bisschen Klarheit schaffen könntet :D

Danke euch im Voraus und einen netten Sonntagabend wünsch ich euch :)

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6 Antworten

Wenn du mit einem Auto ein anderes Auto beschädigst gilt bzgl. des Autos was du gefahren hast: Wenn es dir nicht selbst gehört, zügig dem Eigentümer melden, also Vermietfirma, Chef, Kumpel, wer auch immer das ist. Vermietfirmen haben meist Infos auf der Webseite. Dort steht z. T. auch z. B. bis welche Kratzerlänge bzw. wieviele akzeptiert wird. Allerdings kann auch bei kleinen Remplern viel unter der Stoßstange kaputtgehen, was man kaum sieht, wenn man die nicht abnimmt. Die SB wird meist so oder so pro Versicherungsfall fällig, auch wenn's deine eigene Karre ist. Wenn du in so einem Zusammenhang versuchst Leute für blöd zu verkaufen (z. B. um nur 1x SB zahlen zu müssen), kann das für dich schlecht enden.

Und nur der Eigentümer entscheidet, wo & wie repariert wird, außer es ist explizit was anderes vereinbart.

Der Vollständigkeit halber: Und natürlich nicht vergessen dem Geschädigten Bescheid zu geben und wenn das nicht möglich ist der Polizei, aber das hast du wohl schon gemacht.

Achja: Schreib den hier zuständigen Forenpaten oder alternativ Mod an (wer das ist sieht man hier im Unterforum in der Threadübersicht), dass er dich in den Kfz-Versicherungsbereich schieben soll. Zumindest IMHO passt der Thread dort besser.

notting

Themenstarteram 22. Januar 2023 um 17:20

Zitat:

@notting schrieb am 22. Januar 2023 um 18:01:33 Uhr:

Wenn du mit einem Auto ein anderes Auto beschädigst gilt bzgl. des Autos was du gefahren hast: Wenn es dir nicht selbst gehört, zügig dem Eigentümer melden, also Vermietfirma, Chef, Kumpel, wer auch immer das ist. Vermietfirmen haben meist Infos auf der Webseite. Dort steht z. T. auch z. B. bis welche Kratzerlänge bzw. wieviele akzeptiert wird. Allerdings kann auch bei kleinen Remplern viel unter der Stoßstange kaputtgehen, was man kaum sieht, wenn man die nicht abnimmt. Die SB wird meist so oder so pro Versicherungsfall fällig, auch wenn's deine eigene Karre ist. Wenn du in so einem Zusammenhang versuchst Leute für blöd zu verkaufen (z. B. um nur 1x SB zahlen zu müssen), kann das für dich schlecht enden.

Und nur der Eigentümer entscheidet, wo & wie repariert wird, außer es ist explizit was anderes vereinbart.

Der Vollständigkeit halber: Und natürlich nicht vergessen dem Geschädigten Bescheid zu geben und wenn das nicht möglich ist der Polizei, aber das hast du wohl schon gemacht.

Achja: Schreib den hier zuständigen Forenpaten oder alternativ Mod an (wer das ist sieht man hier im Unterforum in der Threadübersicht), dass er dich in den Kfz-Versicherungsbereich schieben soll. Zumindest IMHO passt der Thread dort besser.

notting

Vielen Dank für den Beitrag.

Den Schaden hab ich dem Chef bereits mitgeteilt und er weiß es, aber er meinte, dann ist das halt so und ich bräuchte mir da keinen Kopf drüber machen. - Zumindest für den Teil, der sich auf den Dienstwagen bezieht.

Den Schaden am Auto habe ich dem Unternehmen, woher ich das AutoAbo habe, noch nicht gemeldet, weil es "nur" ein Mini-Bagatellschaden ist und ich es im Endeffekt bei der Abgabe ja sowieso zahlen werde.

Ich möchte keine Personen für blöd verkaufen. Nicht, dass es falsch aufgefasst wird: Es ist halt das erste Mal, dass ich überhaupt ein Abo abgeschlossen habe und wollte nur für mich erstmal bisschen Licht in meine dunkle Birne bringen, weil ich mir überhaupt nicht vorstellen kann, was nun auf mich zukommt etc.

Mit im Vertrag sind TK und VK mit SB.

Habe nur überlegt, ob es denn möglich ist, mehr als die festgelegte Summer der Selbstbeteiligung für Vollkasko zahlen müsste, weil man dann "günstiger" dran wäre, wenn man das Auto gegen einen Baum setzt und "nur" die Summe der SB von der VK zahlen müsste. - Dieser Aspekt erschließt sich mir halt nicht so ganz :D

Habe halt im Internet noch gelesen, dass solche Sachen ja auch als Gebrauchsspuren zählen KÖNNEN und es bei der Rückgabe keine Probleme damit gibt. Deshalb wusste ich nicht so wirklich, wie ich vorzugehen habe..

 

Heißt das, ich fülle so ein Schadensmeldeformular aus und bei der Reparatur etc. muss ich maximal den SB-Preis zahlen und bin raus? Bin nicht so hell, merke ich :D

Zitat:

@guccitee schrieb am 22. Januar 2023 um 18:20:44 Uhr:

Heißt das, ich fülle so ein Schadensmeldeformular aus und bei der Reparatur etc. muss ich maximal den SB-Preis zahlen und bin raus? Bin nicht so hell, merke ich :D

Ja, melde unbedingt zügig den Schaden der Vermietfirma. Wie gesagt, unter der Stoßstange kann einiges kaputt sein, was man nur sieht, wenn man sie abbaut.

notting

"Habe nur überlegt, ob es denn möglich ist, mehr als die festgelegte Summer der Selbstbeteiligung für Vollkasko zahlen müsste, weil man dann "günstiger" dran wäre, wenn man das Auto gegen einen Baum setzt und "nur" die Summe der SB von der VK zahlen müsste. "

"Ich möchte keine Personen für blöd verkaufen. "

Ich glaub doch :)

Also nur mal für die Leser, die vielleicht mal auf diesen Beitrag stoßen.

1) Wer fahrlässig einen Schaden verursacht, wird vermutlich auch über die SB haften.

2) Wenn sowieso die SB anfällt, kann man doch auch gleich den Schaden am Firmenwagen regulieren. (Vorsicht, wenn es das eigene Auto wäre, könnte man auch einen Versicherungsbetrug vermuten!)

3) Der Leihwagen ist vermutlich Eigentum der Leihwagenfirma, sprich dem Mieter steht eine Reparatur nicht zu.

4) Wäre dieser Fall Wirklichkeit und würde der Mieter den Wagen gegen einen Baumsetzen, so dürfte es sich um Betrug handeln und man sich ggf. für den ganzen Schaden verantworten müssen.

Themenstarteram 22. Januar 2023 um 19:00

Zitat:

@OpasOldtimer schrieb am 22. Januar 2023 um 19:24:13 Uhr:

"Habe nur überlegt, ob es denn möglich ist, mehr als die festgelegte Summer der Selbstbeteiligung für Vollkasko zahlen müsste, weil man dann "günstiger" dran wäre, wenn man das Auto gegen einen Baum setzt und "nur" die Summe der SB von der VK zahlen müsste. "

"Ich möchte keine Personen für blöd verkaufen. "

Ich glaub doch :)

Also nur mal für die Leser, die vielleicht mal auf diesen Beitrag stoßen.

1) Wer fahrlässig einen Schaden verursacht, wird vermutlich auch über die SB haften.

2) Wenn sowieso die SB anfällt, kann man doch auch gleich den Schaden am Firmenwagen regulieren. (Vorsicht, wenn es das eigene Auto wäre, könnte man auch einen Versicherungsbetrug vermuten!)

3) Der Leihwagen ist vermutlich Eigentum der Leihwagenfirma, sprich dem Mieter steht eine Reparatur nicht zu.

4) Wäre dieser Fall Wirklichkeit und würde der Mieter den Wagen gegen einen Baumsetzen, so dürfte es sich um Betrug handeln und man sich ggf. für den ganzen Schaden verantworten müssen.

Du glaubst es, ich weiß es :)

Das war darauf bezogen, dass ich die Klausel dann nicht verstehe, aber hat sich doch geregelt. Habe jetzt erstmal den Schaden gemeldet, weil die eine Hotline dafür haben und darauf verwiesen, dass ich ein Formular ausfüllen soll auf deren Seite. Dann wird mir eine Werkstatt dafür gesagt und ich bekomme einen Kostenvoranschlag, der geprüft wird. Die Gesellschaft zahlt es im Vorfeld und ich muss es dann bei denen begleichen und alles hat sich gegessen.

warum denn immer diese sinnlosen vollzitate??????

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