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Autobahnpolizei schaut genau hin

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 10:14

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen war ich mit einem Kollegen auf der A8 Richtung Rottweil unterwegs, wir machten auf der Raststätte Sindelfinger Wald eine Pause. Das Fahrzeug hatte eine Schweizer Zulassung, da mein Kollege dort wohnt und arbeitet.

Wir wurden von der Autobahnpolizei kontrolliert, aber gründlich.

Neben den üblichen Sachen wie Führerschein, Fahrzeugschein wurde unser Auto und Gepäck unter die Lupe genommen, des Weiteren wurden wir abgetastet. Einem anderen Kollegen ist das gleiche passiert, mit der Begründung, daß es sich um ein ausländisches KFZ handelt. Darf die Polizei ins Gepäck schauen und abtasten nur weil das FZ aus der Schweiz kommt ???

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 11. Januar 2015 um 11:48:38 Uhr:

Nur der Zoll darf in den Kofferraum, dem Handschuhfach oder ins Gepäck gucken. Die Polizei hat dort nichts verloren.

Für diese Behauptung kannst du uns sicherlich auch die entsprechende Rechtsgrundlage nennen...

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Zitat:

@untermieter schrieb am 11. Januar 2015 um 11:14:15 Uhr:

Darf die Polizei ins Gepäck schauen und abtasten nur weil das FZ aus der Schweiz kommt ???

Viele Grüße

Es haben sich genug Leute über PEGIDA (Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes) aufgeregt. Man kann doch nicht jemanden verurteilen, nur weil er zum Islam gehört haben sie gesagt. Tja, auf Grund der Gleichberechtigung, die in Deutschland so sehr gewollt ist, werden nun alle Ausländer gleich behandelt. ;)

Spaß bei Seite. Die Schweiz hat die bekannten Bankgeschäfte. Da guckt die Polizei genau nach Kontoauszüfen und ähnlichem. Das ist aber schon länger so.

Meines Erachtens haben die Polizisten ihre Kompetenzen überschritten, wenn es eine normale Verkehrskontrolle war.

https://anwaltauskunft.de/.../

Zitat:

@untermieter schrieb am 11. Januar 2015 um 11:14:15 Uhr:

Einem anderen Kollegen ist das gleiche passiert, mit der Begründung, daß es sich um ein ausländisches KFZ handelt. Darf die Polizei ins Gepäck schauen und abtasten nur weil das FZ aus der Schweiz kommt ???

Wie kommst du darauf, daß die Gepäck- und Körperkontrolle nur durchgeführt wurde, weil das Fahrzeug aus der Schweiz kommt? :eek:

Selbst dem zitierten Kollegen wurde von den Beamten doch eine anderslautende Auskunft gegeben.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 11. Januar 2015 um 11:28:42 Uhr:

Meines Erachtens haben die Polizisten ihre Kompetenzen überschritten, wenn es eine normale Verkehrskontrolle war.

Daß es sich hierbei um eine "normale" Verkehrskontrolle gehandelt hat, wurde im Eröffnungsbeitrag des TE nicht expliziert aufgeführt. Offensichtlich hat er es auch versäumt, den kontrollierenden Beamten die entsprechende Frage zu stellen.

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 10:44

 

Wie kommst du darauf, daß die Gepäck- und Körperkontrolle nur durchgeführt wurde, weil das Fahrzeug aus der Schweiz kommt? :eek:

Was genau bei der anderen Kontrolle war ist mir nicht bekannt. Der Kollege hat mir das eben so erzählt.

Wir wurden gefragt ob wir schonmal was mit der Polizei zu tun gehabt haben und ob wir schon mal Drogen probiert haben oder damit probleme hatten. Wir hätten natürlich auch fragen können warum die Polizei das machen möchte, aber wir waren in Eile, haben zugestimmt und sind dann weiter. Ob für ausländische Autos/Fahrer andere Regeln gelten als für deutsche ist mir leider nicht bekannt.

Nur der Zoll darf in den Kofferraum, dem Handschuhfach oder ins Gepäck gucken. Die Polizei hat dort nichts verloren.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 11. Januar 2015 um 11:48:38 Uhr:

Nur der Zoll darf in den Kofferraum, dem Handschuhfach oder ins Gepäck gucken. Die Polizei hat dort nichts verloren.

Für diese Behauptung kannst du uns sicherlich auch die entsprechende Rechtsgrundlage nennen...

Ich kann zwar keinen Link bringen, kenne es aber auch so, dass bei einer normalen Verkehrskontrolle das Handschuhfach und der Kofferraum für Polizei tabu sind.

Dazu benötigt man einen Durchsuchungsbeschluss.

Den Blick in den Kofferraum erhalten die Beamten meist durch die Frage nach Verbandskasten und Warndreieck, dazu muss der Kofferraum oft geöffnet werden.

Und ins Handschuhfach gucken, wenn man sie einfach läßt und der Frage nicht widerspricht ... dann sind sie auch nicht illegal unterwegs.

Haarig für sie wird es, wenn der Eine den Fahrzeugführer befragt und der Kollege ungefragt im Handschuhfach rumfingert. So eine Verhaltensweise habe ich aber noch nie erlebt.

Zitat:

Für diese Behauptung kannst du uns sicherlich auch die entsprechende Rechtsgrundlage nennen...

Du könntest auch mal in meinen obigen Link schauen.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 11. Januar 2015 um 12:11:43 Uhr:

Zitat:

Für diese Behauptung kannst du uns sicherlich auch die entsprechende Rechtsgrundlage nennen...

Du könntest auch mal in meinen obigen Link schauen.

Der widerspricht ja sogar deiner obigen Behauptung, da dort beschrieben steht, unter welchen Voraussetzungen sie es eben doch ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß dürfen.

Ihr habt Probleme.

In meinem Auto ist nichts, das nicht jeder Polizist sehen dürfte.

Zitat:

Der widerspricht ja sogar deiner obigen Behauptung, da dort beschrieben steht, unter welchen Voraussetzungen sie es eben doch ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß dürfen.

Ich sehe da keinen Widerspruch. Voraussetzung wäre, dass die Beamten ihren Grund benennen. Davon hat der TE aber nichts geschrieben.

Zitat:

@untermieter schrieb am 11. Januar 2015 um 11:44:56 Uhr:

...ob wir schon mal Drogen probiert haben oder damit probleme hatten.

Eventuell fand eine Aktion der Drogenfahndung statt und Fahrzeug bzw. Insassen paßten in das Such-Raster.

Ich glaube übrigens, dass die Art der Kontrolle mehr davon abhängt wer im Fahrzeug sitzt und weniger davon, wo das Fahrzeug herkommt.

Hört doch mal den Polizeifunk ab. Die haben da durchaus ein Händchen dafür. Bei 10 Halterabfragen haben die 8 mal einen (ehemaligen) "Kunden" angehalten. Ich war davon mehr als nur erstaunt. Sowas nennt man wohl Berufserfahrung ;-)

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