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Autoberürung ohne Schaden ...Kosten für das Nachsehen ....

Themenstarteram 24. März 2016 um 11:55

Hallo

Beim Einparken meiner Tochter berührte der Reifen Nachbars Auto :

Es ist nichts zu sehen , aber der Nachbar möchte seine Blende abbauen lassen , um zu sehen , ob dahinter ein Schaden ist .

Das Kostet 150 € . Nun will er eine Kostenzusage haben ...ist das rechtens ?

Danke für die Info

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. März 2016 um 6:03

Bevor die Sache hier aus dem Ruder läuft das Ergebnis :

Zuerst als Kleinigkeit , es war nicht meine Tochter , sondern eine Ihrer Freundinnen .... Ich hätte von Beginn an anders agiert .......aber das ist nebensächlich

Also die Verursachervesicherung bot an , an einer von Ihr beauftragten Werkstatt nach sehen zu lassen , zu lasten der Versicherung .

Und das macht nun auch mein Nachbar.....das sich alle Beteiligten dämlich dabei anstellten lass ich einfach mal unkommentiert ....

Euch ein großes Danke für die Tips , die ich weitergegeben habe .

Frohe Ostern

slibo

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Hallo,

Eine Kostenzusage würde ich auf gar keinen Fall machen.

Was ist wenn da ein Schaden ist den er aber irgendwann selber verursacht hat?!.

Seelze 01

Nun weiß man nicht, wie der Unfallhergang war. Was bedeutet, der Reifen hat die Blende berührt? Welche Blende? Tür? Stoßstange? Welches Fahrzeug? Mit wieviel km/h? Oder lediglich beim Stillstand und beim Einlenken, oder Rollen?

 

Also ein Schaden muss schon da sein. Wenn kein Schaden erkennbar ist (Delle, Beule, Lack, Riss, ...), muss man auch keinen solchen andichten. Das wäre ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, die der "Geschädigte" als Pflicht gegen sich selbst hat.

 

Wenn kein Schaden vorliegt, gibt es keinen Geschädigten und auch keinen Schädiger.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Schadensminderungspflicht

 

So wie es viele Regengüsse und kleine Hagelschauer gibt und dabei kein Schaden eintritt. Nur bei massiven Hagel kann ein Schaden entstehen.

 

Wie man von vielen Aussagen der Polizei und Versicherungen gelernt haben soll, möge man keine Äußerung unterschreiben, dass man die Schuld eingesteht. Insofern würde ich so eine Kostenübernahme nie und nimmer unterschreiben. Selbst unterzeichnen tut man i.d.R. nur "etwas", wenn man selbst einen Vorteil hat.

 

Mit Blick auf andere Versicherungen (nicht die von Kfz) erkennt man, dass die Erste Schadensanzeige sowie der Nachweis stets auf eigene Kosten zu erfolgen hat, um einen Schaden geltend zu machen. Dies soll den Gegner davor schützen, abenteuerliche Forderungen und Ansprüche abzuwehren.

 

Hierbei hilft aber auch ein Anruf bei der eigenen Versicherung.

Sehe es wie Romanusko. Kein Schaden sichtbar, also kann er auf seine Kosten die Blende abbauen und nachschauen lassen.

Der Geschädigte muss erst mal auf eigene Rechnung nachweisen, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist.

Sollte dahinter ein Schaden sein der auf das Berühren zurück zu führen ist, das der Versicherung melden.

Wenn ein Reifen ein Fahrzeugteil berührt, sollten i. d. R. Spuren vorhanden sein.

Foto wäre nicht schlecht.

Zitat:

@slibo schrieb am 24. März 2016 um 12:55:07 Uhr:

Hallo

Beim Einparken meiner Tochter berührte der Reifen Nachbars Auto :

Es ist nichts zu sehen , aber der Nachbar möchte seine Blende abbauen lassen , um zu sehen , ob dahinter ein Schaden ist .

Das Kostet 150 € . Nun will er eine Kostenzusage haben ...ist das rechtens ?

Danke für die Info

Dein Nachbar hat natürlich das Recht, das ein Fachmann welches ein Kfz-Sachverständiger ist, sein Auto auf möglicherweise verborgene Schäden prüft. Wenn dazu eine Verkleidung bzw. Blende demontiert werden muss dann gehören diese Kosten auch dazu.

Die gesamten, für diese Überprüfung erforderlichen Kosten sind von Euch als Verursacher zu tragen.

Eine vorherige Kostenübernahmebestätigung musst du jedoch nicht erteilen. Der Geschädigte ist verpflichtet seinen Schaden zu beziffern und kann dannach die damit verbundenen Aufwendungen ggf. zusammen mit der Schadenersatzforderung bei euch bzw. euer Versicherung geltend machen.

 

am 24. März 2016 um 18:40

Zitat:

@slibo schrieb am 24. März 2016 um 12:55:07 Uhr:

Hallo

Beim Einparken meiner Tochter berührte der Reifen Nachbars Auto :

Es ist nichts zu sehen , aber der Nachbar möchte seine Blende abbauen lassen , um zu sehen , ob dahinter ein Schaden ist .

Das Kostet 150 € . Nun will er eine Kostenzusage haben ...ist das rechtens ?

Danke für die Info

Jein,

wenn ein Schaden nachträglich (nach der Abnahme der Blende) festgestellt wird, sind es Schadenfeststellungskosten die der Schädiger zu tragen hat.

wenn kein Schaden vorhanden ist, hat er kein Anrecht auf Erstattung.

Wenn noch nicht einmal äußerlich ein Schaden entstanden ist (Gerade bei Gummi), wie soll denn dann bitte dahinter ein Schaden entstanden sein. Vielleicht habe ich auch zu wenig Phantasie :-)

Zitat:

wenn kein Schaden vorhanden ist, hat er kein Anrecht auf Erstattung.

oh doch, das hat er sehr wohl

am 25. März 2016 um 8:49

Zitat:

@KSV schrieb am 25. März 2016 um 08:46:19 Uhr:

Zitat:

wenn kein Schaden vorhanden ist, hat er kein Anrecht auf Erstattung.

oh doch, das hat er sehr wohl

Sollte ja dann auch irgendwo zum nachlesen sein.

Haste mal eine Quelle?

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 25. März 2016 um 09:49:14 Uhr:

Zitat:

@KSV schrieb am 25. März 2016 um 08:46:19 Uhr:

 

oh doch, das hat er sehr wohl

Sollte ja dann auch irgendwo zum nachlesen sein.

Haste mal eine Quelle?

Gegenfrage:

Ich fahre gegen das Vorderrad Deines Fahrzeuges.

Spur wird vermessen.

Die Kosten für die Vermessung nur zahlen wenn etwas krumm ist?

am 25. März 2016 um 13:56

Ich frage deshalb, weil Phaeton, der ja Mitarbeiter im KFZ Innendienst ist, was anderes sagt.

am 25. März 2016 um 14:14

Naja, sich an der Auffassung anderer zu orientieren ist problematisch, wenn es darum geht einen Diskussion zu führen und nichts anderes ist mehr oder minder ein Thread. Wenn alle "blind" einer Meinung folgen, wieviele Meinungen hat man dann wirklich?

Ein Schaden ist immer eine Verletzung eines Rechtsgutes durch ein schädigendes Ereignis.

  • Das betroffene Rechtsgut ist hier die Vermögensphäre (Minderung dieser durch "Prüfkosten")
  • Das schädigende Ereignis könnte das Anfahren sein.

Ich bin der Auffassung, dass das schädigendes Ereignis unmittelbar ein Schaden verursacht haben muss und dass die Schadenfeststellungskosten hieraus erst abgeleitet werden.

Germania ist der Auffassung, dass die Berührung (unabhängig davon, ob sich aus diesem ein unmittelbarer (hier: Sach-) Schaden ergibt) ausreicht, um benannte "Prüfkosten" zu rechtfertigen bzw. dem vermeidlichem Schädiger edit: der Gegenpartei aufzubürden. Der blose Verdacht, dass ein Schaden enstanden sein könnte, reicht dem Ausführungen nach als Begründung aus bzw. ist wird als Schaden definiert.

Ich sehe es anders. Sehr einfach eigentlich.

Dann versuche ich mal es Dir, als absolutem Laien, zu erklären:

Es ist verboten, gegen fremde Autos zu fahren. Dabei kann immer etwas kaputt gehen. Das Gesetz nennt so etwas "unerlaubte Handlung". Der Betroffene dieser Handlung hat selbstverständlich das Recht, von einem Fachmann überprüfen zu lassen, ob etwas, möglicherweise auch verdeckt, beschädigt wurde.

Die Kosten dieser Schadensfeststellung sind von dem zu tragen, der die unerlaubte Handlung begangen hat, auch dann, wenn diese Feststellung eine Höhe von 0,- € ergibt.

am 25. März 2016 um 15:19

danke dir aber nicht nötig. deinen geistigen dünnschiss brauche ich nicht.

p.s.: sowie man in den wald reinruft, so schallt es heraus...

Das Stichwort lautet: Verhältnismäßigkeit.

Daraus leitet sich ab, welche Maßnahmen zu vergüten sind und welche nicht.

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