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Autofahrer die nicht aufpassen (wollen) - potentielle Mörder?
Ein Zitat aus einem ähnlichen Thema:
Zitat:
Es sind doch nicht nur einige Radfahrer die sich der Gefahr nicht bewußt sind.
Sehr gefährdet sind auch die "dunklen Gestalten" (Fußgänger) besonders natürlich im Winter.
Ausgehend davon,
sind Autofahrer die beim Abbiegen, beim Ausfahren aus Einfahrten, beim Einfahren (aus Einmündungen) in Vorfahrtsstraßen nicht auf Geh- und Radwege achten (wollen),
sondern nur auf die Fahrbahn,
potentielle Mörder?
Beste Antwort im Thema
Leute welche solch blödsinnige Threads erstellen - potentielle Trolle?
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19 Antworten
Nö die sind nur nicht geeignet um an den Straßenverkehr teil zu nehmen. Gilt auch für Fußgänger, die bei rot oder an ungeeigneten Stellen die Fahrbahn überqueren und auch für Radfahrer, die meinen, die Verkehrsregeln gelten nur für die anderen!
Das Thema mit Mördern Ja/Nein gabs ja schon mal im Bezug auf Soldaten und es wurde genau so wenig objektiv diskutiert. Wenn du hier eine sachliche und zivilisierte Diskussion bei dem Titel des Threads erwartest musst du sehr naiv sein
Frohe Ostern an alle!
HTC
Schau in §211 StGB, da findest du die Definition von Mord. Dann überleg noch mal, was das mit deiner Frage zu tun hat: nämlich nichts.
Leute welche solch blödsinnige Threads erstellen - potentielle Trolle?
Ich denke, es handelt sich hier um den satirischen Hinweis auf Stil und "Sinnhaftigkeit" eines parallel gestarteten Themas über Radfahrer.
Denkt dran es sind Osterferien......und da wissen viele nicht was sie mit ihrer Zeit anfangen können, wollen, für doofe Threads´s aufzumachen reicht es allerdings.
KINDERGARTEN
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ein Zitat aus einem ähnlichen Thema:
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Zitat:
Es sind doch nicht nur einige Radfahrer die sich der Gefahr nicht bewußt sind.
Sehr gefährdet sind auch die "dunklen Gestalten" (Fußgänger) besonders natürlich im Winter.
Ausgehend davon,
sind Autofahrer die beim Abbiegen, beim Ausfahren aus Einfahrten, beim Einfahren (aus Einmündungen) in Vorfahrtsstraßen nicht auf Geh- und Radwege achten (wollen),
sondern nur auf die Fahrbahn,
potentielle Mörder?
Abgesehen von der Definition bzw. den Tatbestandsmerkmalen des Mordes, Birscherl hat auch schon darauf hingewiesen, war etwas mit deinen Ostereiern nicht in Ordnung, oder liegt das echt an den Ferien? Was ist das denn für eine Frage?
Hier sind derzeit sehr viele Mörder und Selbstmörder-Themen. Ich glaube, dass uns Archduchess nur mal aufzeigen will, was hier einige für eine Einstellung haben.
Nur weil man mal unachtsam im Straßenverkehr war, ist dieser doch nicht gleich ein Mörder oder Selbstmörder !!!
Schlimmer noch, dann sind auch gleich alle Verkehrsteilnehmer dieser Fahrzeuggruppe Mörder oder Selbstmörder.
Es sollten schon mal einige darüber nachdenken, bevor man ein solches Thema hier mit der solchen Überschrift eröffnet.
Danke Archduchess
Abgesehen davon, dass die Sinnhaftigkeit der Frage bereits angezweifelt wurde, mal eine Gegenfrage:
Ist schon mal ein Autofahrer wegen eines tödlichen Unfalls als Mörder verklagt worden? Die Antwort lautet NEIN!
Es kommen ganz andere Dinge wie Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung etc in Frage. Ich sage allerdings ausdrücklich(!) das ich weder Fachmann noch Jurist bin! Allerdings ist mir so was in meinem recht kurzen Leben auch noch nicht untergekommen, zumindest nicht in unserer Republik.
Wie das im Ausland ausschaut kann ich nicht sagen.
Davon abgesehen geht von JEDEM Kraftfahrzeug eine Betriebsgefahr aus. Das wissen nur die wenigsten oder sind sich bei einem Unfall dessen bewusst. Damit alleine steht jeder Verkehrsteilnehmer immer mit einem Bein im Knast bzw. mindestens vor Gericht je nach schwere des Unfalles. Denn JEDER Unfall mit Personenschaden ruft den Staatsanwalt auf den Plan. Darum kann man auch nur JEDEM dazu raten die Polizei zu rufen, wenn eine Person irgendwie durch ein Kraftfahrzeug verletzt wurde. Wurde mir SO nach einem recht harmlosen Unfall mit einem Kind erklärt
Ich wäre dafür den Fred zu schließen bevor er in einer unsinnigen Diskussion endet bzw. ausartet.
Man kann mit einem Auto einen Mord begehen.
Keine Sorge, mir ist bewußt was für Hürden ein Mord hat.
Hier wäre es wohl mehr fahrlässige Tötung - unter Umständen (siehe Zitat) vielleicht vorsätzliche Tötung? Wohl eher nicht. Aber hatten wir durchaus auch schon im Programm.
Für Mord fehlt es noch an einem/paar Merkmalen.
Das Thema selbst:
Nun, ich komme online, sehe ein ähnliches Thema, sehe, daß ein MOD das Thema offenbar akzeptabel findet, sehe ein interessantes Statement (Zitat) in Bezug auf dunkel gekleidete Fußgänger.
Neues Thema weil:
Im Ursprungsthema geht es um Radfahrer ohne Licht. Und hier in diesem Thema möchte ich Autofahrer beleuchten die ihre Pflichten gern abwälzen nach dem Motto "selber schuld wenn er dunkel gekleidet ist. Da kann ich ja nix dafür wenn ich so fahre, daß ich den nicht sehen kann."
Oder auch Autofahrer die den Blick nur auf die Fahrbahn richten wenn sie irgendwo rausfahren.
Oder den Blick nur auf die Fahrbahn der Straße richten in die sie fahren.
Und Geh- und Radwege einfach nicht beachten.
Das hat nichts mit Trollen die Ostereier suchen zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Abgesehen davon, dass die Sinnhaftigkeit der Frage bereits angezweifelt wurde, mal eine Gegenfrage: Ist schon mal ein Autofahrer wegen eines tödlichen Unfalls als Mörder verklagt worden? Die Antwort lautet NEIN!
Die Antwort lautet ganz klar: Ja.
Und das ist weit aus kein Einzelfall.
Ok, akzeptiert, nicht nur, weil ich diese Zeitschrift nicht kenne und auch nicht abonniert habe.
Wir sind auch keine Juristen, die sich nun vortrefflich darüber streiten könnten ob es wirklich die Mordmerkmale erfüllt.
Wenn man heute Gerichtsurteil anschaut kommen einem Zweifel, ob die Richter überhaupt wissen was sie da tun. Die Außenwirkung manchen Urteils ist verheerend, weil ein Laie die Gründe der Verurteilung nicht nachvollziehen kann.
Die vom TE zitierten Beispiele werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders beurteilt.
Ok, wir können natürlich nun mit unserem juristischen Halbwisssen und gesundem Menschenverstand noch Seitenweise weiter spekulieren, ohne wirklich an ein reales Ergebnis heran zu kommen.
In einem Punkt aber dürften wir doch Einigkeit erzielen, dass manche Urteile das Papier nicht wert sind auf dem sie abgedruckt sind.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ein Zitat aus einem ähnlichen Thema:
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Zitat:
Es sind doch nicht nur einige Radfahrer die sich der Gefahr nicht bewußt sind.
Sehr gefährdet sind auch die "dunklen Gestalten" (Fußgänger) besonders natürlich im Winter.
Ausgehend davon,
sind Autofahrer die beim Abbiegen, beim Ausfahren aus Einfahrten, beim Einfahren (aus Einmündungen) in Vorfahrtsstraßen nicht auf Geh- und Radwege achten (wollen),
sondern nur auf die Fahrbahn,
potentielle Mörder?
Man merkt wirklich, dass gerade Ferien sind. Hoffentlich fängt bald die Schule wieder an.
Schon der Titel "Autofahrer die nicht aufpassen (wollen)" - was soll das WOLLEN
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ok, akzeptiert, nicht nur, weil ich diese Zeitschrift nicht kenne und auch nicht abonniert habe.
Wir sind auch keine Juristen, die sich nun vortrefflich darüber streiten könnten ob es wirklich die Mordmerkmale erfüllt.
Wenn man heute Gerichtsurteil anschaut kommen einem Zweifel, ob die Richter überhaupt wissen was sie da tun. Die Außenwirkung manchen Urteils ist verheerend, weil ein Laie die Gründe der Verurteilung nicht nachvollziehen kann.
Die vom TE zitierten Beispiele werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders beurteilt.
Ok, wir können natürlich nun mit unserem juristischen Halbwisssen und gesundem Menschenverstand noch Seitenweise weiter spekulieren, ohne wirklich an ein reales Ergebnis heran zu kommen.
In einem Punkt aber dürften wir doch Einigkeit erzielen, dass manche Urteile das Papier nicht wert sind auf dem sie abgedruckt sind.
Deine Argumentation ist sehr merkwürdig. Erst nimmst du einen Standpunkt ein, dann willst du wieder alles relativieren und weglabern.
Nein, was ein Mord ist, ist klar definiert und auch für Laien nachvollziehbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
Ja, ein PKW kann eine Mordwaffe sein. Nein, wenn man jemand wegen "nicht aufpassen" tötet, ist das kein Mord. Da gibt es keine Abwägungsfragen.
Wobei die Fragestellung tatsächlich sehr auf gelangweilten Schüler deutet. Ich kann mir schwer vorstellen, was "nicht aufpassen wollen" eigentlich meint. Wobei eben jemand der nicht in der Lage oder willens ist im Straßenverkehr ausreichende Achtsamkeit an den Tag zu legen eben ein verkehrsuntauglicher "Idiot" ist, keinen Führerschein haben darf.
Genauso wie ein Fahrradfahrer der Nachts ohne Licht auf der Straße unterwegs ist auch ein verkehrsuntauglicher "Idiot" ist, der wegen mangelnder Einschätzung der Situation nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfte.
Man beachte, dass die beiden letzten Sätze jeweils einen Konjunktiv beinhalten, die reale Situation sieht häufig genug anders aus.