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Autofinanzierung mit geringer Rente legal?

Hallo, ein Bekannter hat bei einer Autohauskette ein Auto gekauft. Er bekommt rund 920€ Frührente und kann absolut nicht mit Geld umgehen. Nun ist sein altes Auto kaputt gegangen und er dachte er könnte ein neues im Autohaus erwerben. Dort hat man ihm ein Hyndai i20 für rund 21000€ angeboten. Die Rate beträgt 230€. Der Autoverkäufer hat sich die finanzielle Situation angeschaut und der Kredit wurde bewilligt.

Einen Monat später wurde meinem Bekannten bewusst, dass er es sich nicht leisten könne bzw nur dann, wenn er nichts mehr essen würde.

Daraufhin wollte er das Auto zurückgeben, was nur gegen einer Gebühr von 4000€ möglich gewesen wäre.

Nun frage ich mich, ob das alles überhaupt legal ist. Ich meine jedem Menschen der mit Geld etwas umgehen kann, wird sofort bewusst das diese Finanzierung nicht klappen kann.

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54 Antworten

Klingt wenig glaubwürdig.

Das Einkommen liegt weit unter der Pfändungsfreigrenze. Zahlt der Schuldner nicht, hat die Bank keine Möglichkeit, an das Geld zu kommen.

Weiterhin ist bei dem Kaufpreis und der Rate das Auto erst nach 7,5 Jahren abbezahlt. Zinsen nicht eingerechnet. Warum sollte eine Bank so ein Risiko eingehen?

Wenn alle Daten so stimmen, gehe ich davon aus, dass es einen Bürgen gibt oder anderweitige Sicherheiten. Ohne Sicherheiten und mit dem Einkommen hätte man den Kredit nie bekommen.

Normalerweise werden Finanzierungsanfragen unterhalb der Pfändungsgrenze automatisch abgelehnt. Bei uns zumindest.

Ich stelle mir aber die Frage warum es illegal sein sollte? Solange die Bank mitspielt, kann ich mit meinem Geld doch machen was ich will, auch wenn es objektiv unklug ist.

Die geforderten 4000 € bei der Rückgabe wird das Autohaus beim Käufer nicht realisieren können, wenn es keinen Bürgen geben sollte. Die können dann ihr Glück bei der Bank versuchen, welche den Kredit bewilligt hat.

Er sollte mal in den Finanzierungsantrag schauen, was da für ein Einkommen angegeben wurde. Wäre nicht das erste Mal, dass da ein "Schreibfehler" vorkam.

Und dazu mal überprüfen, ob die notwendige Widerrufsbelehrung erfolgt ist.

Hat er wahrheitsgemäße Angaben im Finanzierungsantrag gemacht und unterschrieben, ist der Betrugstatbestand nicht erfüllt, es fehlt an der Täuschung. Dass er sich bei dem Einkommen die Raten nicht leisten kann, sollte jeder Bank auf den ersten Blick auffallen.

Vielleicht mal das Fahrzeug inserieren, bei den derzeitigen Lieferschwierigkeiten könnte er Glück haben und das Auto ohne Verlust verkaufen.

Gab es da vor einiger Zeit nicht mal eine Rechtsänderung, dass Banken bei Vergabe von Krediten genauer hinsehen müssen?

Ich kenne mich da nicht aus, aber muß man das Einkommen bei der Bank nicht nachweisen (Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, usw.)? Reichen da eigene Angaben aus?

Mir fehlt die Phantasie, warum eine Bank das mitmachen sollte. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit nicht bedient werden kann, ist sehr hoch und beim Kreditnehmer ist nichts zu pfänden. Wenn das Auto voll finanziert ist, ist es auch keine Sicherheit, da immer weniger wert als die offene Forderung.

Solle sich das so abgespielt haben.

Dann kann er jetzt umsonst Auto fahren bis es mal abgeholt wird. Geld wird im keiner abnehmen können.

Also einfach nicht zahlen und fahren.

Ich hatte mal Bekannte, die fuhren tatsächlich ihre geleasten Autos solange "umsonst", bis sie wieder abgeholt wurden. Liefen auf eine GmbH, der es laut Steuerbescheiden ganz gut ging, nur waren die zwei Jahre alt und die neuen Steuererklärungen waren noch nicht gefertigt.

In dem Fall vermute ich aber, dass eine strafbare Handlung vorliegt, wenn die Angaben über die Zahlungsfähigkeit der GmbH wissentlich falsch gemacht wurden.

Wenn hier aber wahrheitsgemäß die Höhe der Rente angegeben wurde und der Kredit dennoch bewilligt wurde, kann man dem Kreditnehmer da rechtlich keinen Vorwurf machen.

Na klar, war den Typen aber vollkommen egal. Denn der Geschäftsführer, der die Verträge unterschrieben hatte, verstarb kurz danach, GmbH rutschte in die Insolvenz und Sohn und Witwe fuhren die Autos noch mehrere Monate.

Dass dem Kreditnehmer hier - wahrheitsgemäße Angaben vorausgesetzt - strafrechtlich nichts passieren kann, hatte ich oben schon geschrieben.

Und "dank" eines Einkommens unterhalb der Pfändungsfreigrenze gibt es allenfalls einen Vollstreckungstitel, den die Bank sich an die Wand nageln kann (sofern kein sonstiges Vermögen vorhanden ist). Ein ergebnisloser Vollstreckungsversuch, dann erfolgt die Vermögensauskunft und danach ist für drei Jahre Ruhe. Idealerweise stellt der Kreditnehmer schon jetzt einen Insolvenzantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung.

Allerdings würde ich dem Kreditnehmer raten, der Bank jetzt schon seine Zahlungsunfähigkeit mitzuteilen und diese aufzufordern, das Fahrzeug wieder abzuholen.

Privatinsolvenz wegen 4000 € Schulden bei der Fahrzeugrückgabe. Das macht ja mal 0 Sinn ...

Natürlich macht eine Privatinsolvenz Sinn, wowon soll er denn sonst leben? Und da er sowenig hat, muss er auch noch nicht mal etwas zahlen. Er ist Frührentner, also wird er wohl auch keine zumutbare Tätigkeit aufnehmen können.

Ich befürchte nur, dass die Angaben in der Selbstauskunft friesiert wurden. Ich musste nicht immer Gehaltsabrechnungen vorlegen bei einer Autofinanzierung. Ist aber lange her. Weil wenn er das unterschrieben hat, er scheint da ja nicht so ganz mit vertraut zu sein, dann kann man ihm womöglich Betrug unterstellen. Ausser es kommt raus, dass der Verkäufer, aber das muss erstmal bewiesen werden.

Also Vertrag zeigen lassen und hoffen dass die Rente/Einkommen richtig angegeben wurden.Und dann in der Tat nicht mehr zahlen und das Auto zurückgeben.

Ist der Verkäufer überhaupt noch im Autohaus? Die bekommen ja Provision, nach ihm die Sindflut... Schließlich war es offensichtlich, dass derjenige sich das Auto nicht leisten kann.

Mit einem 450€ Job hätte er die 4000 € schnell zusammen... natürlich ist die Privatinsolvenz die schnellste und vermeintlich bequemste Lösung, bietet aber auch viel Ärger. Dazu kommen weitere Kosten nach der Privatinsolvenz in Höhe von ungefähr 2500 €. Macht unterm Strich bestenfalls "gesparte" 1500 €. Kommt es noch raus, das er betrogen hat, ist die ganze Sache doppelt sinnlos. Natürlich ist es jetzt das dümmste, die Zahlung einfach einzustellen, nichts zu tun und zu warten. So produziert man nur weitere Kosten.

Hier sind ja echte Finanzexperten unterwegs.

Vermutlich könnte ein Fahrzeugverkauf schon sämtliche Kosten decken, immerhin herrscht gerade Fahrzeugmangel.

Also ich finde die Idee das Auto zu verkaufen, bzw die Finanzierung zur Übernahme anzubieten, auch am besten.

Könnte wegen der aktuellen Situation durchaus gut klappen, und ist allemal besser als sich wegen so einer "Kleinigkeit" in die Privatinsolvenz zu stürzen, oder seine Schufa zu ruinieren.

Schufa dürfte hier recht egal sein. Mit dem Einkommen am Existenzminimum wird er sowieso nie einen Kredit bewilligt bekommen oder einen Handyvertrag abschließen können.

Wer ihm trotzdem einen gibt (wie hier beim Autokauf), den interessiert auch die Schufa-Auskunft nicht.

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