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Autogas - Tankprüfung

Volvo 850 LS/LW
Themenstarteram 29. Juli 2010 um 16:42

Ich würde mir gar nicht so einen Kopf drum machen, bzw. wüsste es genauer, wenn ich nicht am Jahresanfang HU/AU gehabt hätte.

Passierte in der Werkstatt nach notwendigen Rep's, war nicht dabei.

Mir ist nicht bekannt, dass der Prüfer sich überhaupt die Gasanlage, geschweige denn den Tank angesehen hat (ich hatte den ganzen Kofferraum voller Gerümpel).

Der freundliche meinte neulich, das muss unbedingt sein.

Beim TÜV/DEKRA habe ich nocht nicht angefragt, weil ich tagsüber einfach nicht dazu komme.

Bisher habe ich nicht wirklich drüber nachgedacht, aber irgendwo hab ich neulich im Wäpp was von GAP und GWP für Gastanks in Fahrzeugen gelesen.

Oft liest man, dass das alle 2 Jahre mit HU gemacht werden muss,

einige schreiben, das es nur alle 10 Jahre nötig ist (und dann ein Austausch billiger sei),

andere meinen, mit einer neuen Gesetzgebung wäre das hinfällig,

.... und zig andere Meinungen mehr.

Oder gilt das nur für Erdgas-Tanks ?

Was stimmt denn nun ???

Weiß jemand wirklich was konkretes ?

Die Gasanlage ist lt. Schein von 2000, in Italien verbaut.

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21 Antworten

Gastanks müssen in D nach dem was ich gehört hab alle 10 Jahre getauscht werden.

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von jackknife

... nach dem was ich gehört hab ...

... genau das wollte nicht nicht lesen ... :D

Am Samstag hole ich nämlich meinen neuen 'alten' V70I mit Gasanlage (2005) ab.

Und ich konnte vom VK auch nix darüber in Erfahrung bringen.

TÜV ist in 2 Monaten fällig und ich habe ehrlich gesagt keine wirkliche Lust auf unangenehme Überraschungen.

 

wie oft muss eine gasanlage denn geTÜVt werden? auch alle 2 jahre?

am 29. Juli 2010 um 18:13

Hallo,

als ich bei TÜV war, hat der freundliche Prüfer sich nur den Leitungsverlauf unterhalb meines V70 angesehen.

Der Tank oder der Verbau am Motor wurde nicht kontrolliert.

Ich hatte damals meinen Einbauer gefragt, der meinte der Tank würde nur bei der Erstabnahme kontrolliert.

MFG Sven

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 18:19

Prinzipiell hier die Kernfrage.

Zur Prüfung der Anlage selbst (außer Tank und Druckleitung / Betankungseinrichtung) habe ich dazu in den letzen Tagen pberhaupt noch nichts gelesen.

Meine Vermutung geht in die Richtung:

Eingebaut und abgenommen ist halt OK und Betriebserlaubnis erteilt.

Die Kittelträger prüfen ja auch nicht, ob der Motor noch genug Kompression hat und die Kupplung, Reifen u . a. OK ist.

Und Abgaswerte müssen halt passen.

Muss halt eben alles Sicherheitsrelevantes in Schuss sein und den Bestimmungen entsprechen.

Die im WÄPP nicht definierten Diskussionen und vermeintliche (mir noch nicht unter die Augen gekommenen) Vorschriften beziehen sich da wohl eher auf das 'Sicherheitsbauteil Tank', da hier immerhin mit Drücken bis zu 10 Bar gearbeitet wird.

Wär ja auch nicht wirklich lustig, wenn dir da so ne Bombe in der Radmulde hochgeht. Siehe New York letztens...

Icxh will ja auch nicht als 'Attentäter' auf einer Liste stehen :cool:

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 18:38

Damit wir uns nicht falsch verstehen:

Mal angenommen, man wird zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle rausgewunken und es ist ein hyper-motivierter Trachtenträger dabei, der gerade die letzen 10 Schulungen 'wie erkenne ich jeden kleinsten, nicht eingetragenen / unzulässigen / abgelaufen Mist' im Auto mit gesachlossenen Augen erkennt und dieser (Un-)Mensch braucht / will noch händeringend Pickel auf der Schulter... und hat nen schlechten Tag ... und das Soll an Zetteln ist noch nicht erfüllt ... und ...

Wenn der mich nach einer vermeintlich 'Gastank-Druckprüfungs-Bescheinigung' oder sonst was zu der Anlage fragt und ich hab so was nicht, was meint ihr, was der euch erzählt ?

Schlimmsten Falls deklariert der den Elch als 'ohne Betriebserlaubnis' und lässt ihn abschleppen.

Da wird auch nicht mit den Ackseln zucken helfen und den Unschuldigen mimen, bzw. sagen 'das sagen / meinen doch alle im WÄPP das man das nicht braucht' oder ' der TÜV-Onkel hat mich das auch nicht gefragt' .... usw. etc . pp.

Den Mützenträger imteressiert das einen Sch..ß und er leiert dir dann mal eben schnell ne Latte von Paragraphen runter, die man nicht kennt und auch nicht wiederlegen kann.

Selbst hat man da in so einer Situation immer den Kürzen Streichholz in der Hand.

Und sich später dann mit den Bürokraten auf div. Ämtern rumzuärgen, um wenigstens die Karre wieder zu bekommen, ist auch ABSOLUT nicht lustig.

Vom Stress, Zeitaufwand, Ärger und ggf. noch reichlich Kosten mal abgesehen.

Glaubt ihr mir nicht ? Hatte ich schon 2 mal (nicht Gas-Anlage) ! Kein Witz !

So ein weiteres 'Spässeken' gedenke ich mit der Frage und hoffentlich wirklich fundierten Antworten dazu mit entsprechenden Aussagen / Links hier zu vermeiden.

... scheint ja ne Menge Leute zu geben, die unwissend wie ich durch die Gegend kutschieren und (bislang) noch Glück hatten ... :rolleyes:

am 29. Juli 2010 um 19:29

Hallo,

kennt sich denn jemand mit der Gasprüfung von Wohnmobilen, etc. aus?

 

Bekommt man dort eine "Gas-Test-Bestanden-Plakette" oder ein Stück Papier?

Wäre echt schön, wenn es mehr Information zu diesem Thema geben würde.

Sparen beim Fahren ist schön und gut, aber was ist wenn wir wirklich mal von einen lieben Paragraphenheini angehalten und kommplett kontrolliert werden?

Schönen Abend noch

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 19:57

Was ich sicher weiß, weil bei meiner Werkstatt unbeteiligterweise mitgehört (und mitgelitten):

Für Wohnmobile (und auch Wohnwagen-Anhänger) mit fest eingebauter Gas-Anlage (nur Propan ?) ist ein Prüfbuch erforderlich.

Einmalige Abnahme (GAP - Gasabnahmeprüfung, Hersteller/bei Zulassung) und regelmäßige Prüfung (GWP - Gaswiederholungsprüfung, alle 2 Jahre ???) absolute Pflicht !

Prüfung / Abnahme nur durch zertifizierten Fachbetrieb möglich. Vorlage der Bescheinigung beim TÜV (der kann / darf das nicht machen !).

Ist das Prüfbuch nicht vorhanden und / oder sind die Eintragungen unregelmäßig und / oder zu alt (wieviel zu alt?), ist eine komplette Neuabnahme erforderlich ! Und die kostet anscheinend reichlich...

In o.g. Fall wollte jemand ein günstig erworbenes Wohnmobil 'mal eben schnell' für den TÜV fertig machen lassen und gleich in den Urlaub fahren.

Aber das Prüfbuch war nicht vorhanden und er hätte mit so viel Geld neu die Gasanlage reparieren und abnehmen lassen, das dies den Kaufpreis / Zeitwert locker überstiegen hätte.

Dumm gelaufen - (auch) ein wahrer Fall ! Der Typ war nach der Info echt nicht gut drauf.........

Was ich mittlerweile auch sicher weiß:

Je nach Gasanlagentyp - also für Wohnmobile/-Wagen oder LPG- bzw. Erdgas-betriebene Auto-Gas-Anlagen ist immer ein jeweils entsprechender und zugelassener Fachbetrieb / Sachverständiger zu konsultieren.

Das müssen, bzw. sind nicht immer die gleichen Spezi's !

Wie gesagt: Schon gar nicht TÜV oder DEKRA selbst !

Die Erdgas-Fahrer scheinen da ein besonderes Handycap zu haben - mehr Druck im Tank (100 bar) und mehr Anforderungen.

(... und diese sch..ß riesen Gaspullen im Koffer-/Laderaum. Wer hat sich denn das ausgedacht ?)

Das mit dem "zertifizierten Fachbetrieb" ist Humbug - der Tüv ist (sollte) in der Lage sein diese Abnahmen zu machen und darf das auch. Nur haben viele Prüfer keinen Bock darauf oder das Equipment nicht, damit sie aber die Kohle für die eigentliche Prüfung selber bekommen schicken sie einen natürlich nicht zu einer Prüfstelle die den Kram hat.

Ist dasselbe wie beim Gasanlagen-Selbsteinbau: Muss durch einen kundigen Einbauer erfolgen und alle EU-Vorschriften erfüllen. Die Vorschriften (Typnummern der Behälter und co die zulässig sind) kann man beim Tüv erfragen, stehen glaub ich auch irgendwo im Netz. Und kundig ist jeder, der sich eben genau bezüglich dieser Sachen und korrekter gasfester Verbindungen schlaugemacht hat.

(also z.B. ein Buch über den Einbau solcher Dinger gründlich durchgelesen hat)

Abnehmen darf und kann das dann wieder jeder Tüv, die Behauptung einiger Umrüster dass man nicht selber umbauen darf und das dann keiner abnimmt ist schlichtweg falsch. Nur trifft man hier beim Tüv auch wieder auf Unkenntnis gepaart mit Faulheit (theoretisch darf es jeder Prüfer abnehmen, praktisch sind sich die Meisten zu bequem oder haben das Equip nicht, oder aber in diesem Fall auch Verträge mit Umrüstern in ihrer Region und wollen denen nicht die Kohle abspenstig machen).

So zahlt man gerne für die Eintragung bei einigen Umrüstern das X-Fache was notwendig wäre.

Das Teuerste beim Umrüsten lassen ist aber immernoch der Arbeitslohn, ist ja auch ein ganz schönes Geraffel wenn das hinterher sauber aussehen soll (und sicher ist!).

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 21:29

Mal zur Klärung, was auch nicht die meisten wissen und jeweilige Begriffe nicht mißzuverstehen / falsch zu verwenden:

Ein Sachkundiger ist ...

... jemand, der dem 'veralteten' Begriff 'Fachmman' in der Form entspricht, welcher 'einer Sache kundig' ist (praxisorientiert, auf eine Sache, oder auch Bereich konzentriert).

Damit ist eine Person gemeint, die von einem Sachgebiet ausreichende Kenntniss besitzt um die, die Sache betreffenden Handlungen fachlich oder sachlich richtig, bzw. fach- oder sachgemäß ausführen kann.

Diese Person muss nicht den vollständigen Überblick über das ganze, betreffende Fachgebiet haben.

Das kann z. B. bereits ein Lehrling im 1. Jahr oder auch ein Autodidakt sein.

 

Ein Fachkundiger ist ...

eine Person, die sich in einem Fachgebiet auskennt, darin ausgebildet ist und in entsprechenden Fachgebieten bestimmte Befähigungsnachweise (Prüfungen) vorweisen kann.

Die Fachkunde umfasst:

- Kenntnis der fachspezifischen Ausdrücke und Fachtermini

- Kenntnis der fachspezifischen Methoden, Hilfsmittel und Werkzeuge und deren sachgemäße Verwendung.

- Kenntnis der in einem Fach behandelten Themen und Sachen (Überblick über das Ganze Fachgebiet)

- Kenntnis der vom Umgang mit der Sache ausgehenden Gefahren und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen

Sach- und Fachkundige führen in der Regel Arbeiten aus und bewerten diese nicht, bzw. dürfen lediglich sach- oder fachgerechte Arbeiten bescheingen.

Derartige Bescheinigungen besitzen keinen amtlichen Charakter und erstetzen nicht gesetzlich vorgeschreiebene Abnahmen.

Ein Fachkundiger ist demzufolge mindestens ein Geselle mit abgeschlossener Prüfung.

Zur Ausstellung von Bescheinungen für die sachlich und fachliche korrekte Ausführung von handwerklichen und regressoflichtigen Arbeiten ist immer ein Meister-Titel erforderlich.

 

Ein Sachverständiger (oder Gutachter, Berater von Gerichten (Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien ist...

eine Person mit 'besonderer Sachkunde und fachlicher Kompetenz', welche nachzuweisen ist aus

- ein für das Fachgebiet geeignetem Hochschulstudium mit Abschluss

- oder mit Abschluss als Handwerksmeister

- mehrjährige Berufserfahrung im Fachgebiet

- Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Fachgebiet

Die Bezeichnung 'Sachverständiger' ist in Deutschland nicht geschützt

Sachverständige unterstützen lediglich einen Entscheidungsprozess und wirken nicht an der eigentlichen Entscheidung mit.

Jeder darf sich 'Sachverständiger' nennen, sofern er nicht gegen die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, in dem er die Bezeichnung irreführend verwendet und keine entsprechende Fachausbildung oder mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nachweisen kann.

Neben freien Sachverständigen unterscheidet man speziell:

- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

- amtlich anerkannte Sachverständige

- freie und allgemein anerkannte Sachverständige

- Behörden/Ämter als Sachverständige (mit entsprechenden Mitarbeitern)

Allem voran steht die deutsche Legislative - sprich Gesetzgebung.

Wer darf was wann wo wie und wann,

Daraus resultiert haben eben dieser 'Schwachsinn', das der eine nicht wirklich weiß, was der eine konkret zu machen hat und was der

demzufolge zu machen hat.

Sprich: Einer schiebt es auf den anderen und das Karussell dreht sich stetig.

Altes Leid ...

am 29. Juli 2010 um 21:36

Die GAP Gasanlagenprüfung ist mit dem TÜV alle 2 Jahre fällig.

Es gibt dafür auch eine extra Bescheinigung die aber nicht mitgeführt werden muß.

Es gibt nicht viele TÜV Prüfer die diese Prüfung durchführen dürfen.

Deshalb ist es besser diese Prüfung vorher in einem zugelassenen Betrieb durchzuführen. Im Prinzip nur eine Dichtigkeitsprüfung.

Die ASU beim TÜV wird immer im Benzinbetrieb gemacht.

Der Tank ist alle 10 Jahre einer Druckprüfung zu unterziehen.

Da das teurer ist als ein neuer Tank, wird ein Neuer eingebaut.

Ich hoffe deine Anlage ist in den Papieren eingetragen.

Ich hatte was von Italien gelesen.

Wenn sie nicht in die Papiere eingetragen ist , wirst du dein blaues Wunder erleben.

Ich hoffe dich aufgeklärt zu haben.

Gruß

willi

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 21:58

@ Willi

Du haust da so locker Dinge als 'nackte' Wahrheit raus...

... kannst du die auch nachweislich belegen - sprich hast du da entsprechende Bestimmungen schwarz auf weiß vorliegen ?

... oder ist das (sorry) auch alles nur ne Sch..ßhausparole irgendwo aus dem WÄPP ?

Was ich - und sicher zig-tausend andere Gas-User - endlich mal wirklich verbindlich mit einem Zettel in der Hand wissen wollen, ist doch:

Muss ich, soll ich, darf ich, kann ich ... normal mit meiner Autogas-LPG-Anlage leben ? (Erdgas-User machen sich bitte selber nen Kopf...)

Oder macht mich morgen / nächste Woche der Sheriff zur Sau ?

Meine Gas-Anlage ist eingetragen - siehe Info weiter oben.

HU/AU anfang des Jahres 'ohne Fragen' zur Gas-Anlage. (s.o.)

Wer so was ohne gültige Pappe fährt, ist selber schuld.

am 29. Juli 2010 um 22:27

Da du so zweifelnt bist, gebe ich dir den Rat: Rufe beim TÜV an.

Die erklären dir das dann nochmal und schicken dir gegen eine kleine Gebühr die entsprechenden Kopien von den Vorschriften über die GAP.

Gruß

willi

Ps. Oder suche mal im Netz nach nach Vorschriften für Druckgasanlagen.

am 29. Juli 2010 um 22:39

Bei mir hat die Suche im Netz nicht mal eine Minute gedauert.

In Wikipedia ist alles unter dem Begriff: Gassystem-Einbauprüfung

nachzulesen.

Gruß

willi

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