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Autogas TÜV-Abnahme

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 16:27

Hallo Gaser!

Vielleicht könnt ihr helfen. Ich lies im April 2010 mein Cabrio von einem bekannten Umrüster hier vor Ort auf Gas umrüsten. Seit dem warte ich auf die Papiere der Abnahme, um das ganze eintragen zu lassen. Seitdem wurde ich mehrfach vertröstet, wenn ich dort denn mal jemanden erreicht habe.

Da hab ich gleich mehrere Fragen:

Wie lange hat das bei euch gedauert?

Was kann ich tun, um zu meinem Recht zu kommen?

Könnte man die Abnahme eventuell nachträglich auch noch mal wo anders machen? (notfalls draufzahlen, aber wahrscheinlich einfacher und günstiger als von einem Anwalt mal ein offizielles Schreiben aufsetzen zu lassen)

Würdet ihr machen? Die erste schriftliche Frist die ich gesetzt habe ist heute abgelaufen.

Beste Antwort im Thema
am 30. Juli 2011 um 9:52

Also bei mir ist die Umrüstung so abgelaufen: Ich habe das Auto abgegeben und nach drei Tagen war alles fertig und TÜV eingetragen. Ich persöhnlich würde doch kein Geld bezahlen wenn ich nicht die erforderlichen Eintragungen und Papiere erhalte. Wenn der Umrüstbetrieb nicht eine so geringe Summe vorfinanzieren kann, dann hätte ich auch kein Vertrauen.

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Ich hab damals auch etwa drei Monate gewartet.

Dann mit zehntägiger Frist per Anwalt gemahnt.

Nach Fristablauf wurde die Nachbesserung und Abnahme bei einer anderen Werkstatt durchgeführt.

Der anschließende Prozess hat drei-einhalb Jahre gedauert.

Seit zwei Monaten versucht mein Anwalt, die mir zugesprochene Kohle einzutreiben.

Da mein Umrüster mittlerweile genug Zeit hatte, Insolvenz anzumelden, werde ich wohl leer ausgehen.

 

Es hat sich trotzdem gelohnt.

Nach mittlerweile über 110Tkm liege ich bei um 2000,-€ im Plus.

Alle 100km kommen etwa 5,-€ dazu.

am 29. Juli 2011 um 17:28

Hi,

es muss eine Typenzulassung für deinen Motor mit der speziellen Autogasanlage gemacht worden sein, welche der Anlagenhersteller in Auftrag gegeben haben muss. Korrekterweise sollte ein Autogasumrüster deine Fahrzeugpapiere kopieren, dem Anlagenhersteller schicken und dieser schickt dann einen Einbausatz mit den zertifizierten Komponenten zum Einbau an den Umrüstbetrieb.

Da das alles viel zu lange dauert und es gar nicht so viele unterschiedliche Komponenten gibt, schauen die Umrüster in ihre Liste, was sie für diesen Motortyp brauchen und holen sich die Teile aus dem Regal. Der Kunde kann schonmal fahren und erst nachdem er das AUto abgeholt und bezahlt hat, fordern sie das Gutachten und die Komponenten beim Anlagenhersteller an.

Ist nichts ungewöhnliches, dauert in der Regel wohl so 4-6 Wochen.

Wenn es sich natürlich der Umrüstbetrieb mit dem Anlagenhersteller verscherzt, dann kann das auch sein, dass er gar kein Gutachten mehr bekommt, weil die Herstellerfirma ihm keine Anlagen mehr verkauft. Dann kann Dir nur noch ein wohlgesonnener Autogasumrüster helfen, oder der direkte Kontakt zum Hersteller. Kostet sehr viel Nerven und auch Geld... ist aber alles besser, als eine Vollabnahme machen lassen. Erste Variante kostete mich damals 140 Euro... zweite kostet so 350 - 400 Euro.

Und wenn zweite Variante nicht klappt... dann kostet es das unter Umständen noch einmal..

aber nach über einem jahr würd ich mir schon gedanken machen, zumal ohne eintragung, keine betriebserlaubnis mehr

Zitat:

Original geschrieben von IceBreakerAC

Hi,

 

 

 

Ist nichts ungewöhnliches, dauert in der Regel wohl so 4-6 Wochen.

 

Unsinn, meine kompletten Papiere wurden wärend der Monteur noch am Schrauben war fertiggestellt.

Das war in der Werkstatt des Importeurs.

Mobiler-Tüv-Prüfer ging eine Runde durch die Werkstatt,

hat sich die laufenden Projekte zeigen und erklären lassen

und verzog sich dann ins Büro, um etwa zehn Sätze Papierkram zu erledigen.

 

Wenn es sich natürlich der Umrüstbetrieb mit dem Anlagenhersteller verscherzt, dann kann das auch sein, dass er gar kein Gutachten mehr bekommt, weil die Herstellerfirma ihm keine Anlagen mehr verkauft. Dann kann Dir nur noch ein wohlgesonnener Autogasumrüster helfen, oder der direkte Kontakt zum Hersteller. Kostet sehr viel Nerven und auch Geld... ist aber alles besser, als eine Vollabnahme machen lassen. Erste Variante kostete mich damals 140 Euro... zweite kostet so 350 - 400 Euro.

Und wenn zweite Variante nicht klappt... dann kostet es das unter Umständen noch einmal..

Grundsätzlich Verlässt kein Kunde ohne die erforderlichen Papiere zur Eintragung in Schein /Brief die Werkstatt.

In der heutigen Zeit kein Problem.

Ich verwende auch oft aus dem Regal und Mailverkehr an Stelle Brieftaube.

Es gibt keine Ausnahmen und Ausreden, ich empfinde es einfach als Sauerei, Geld zu nehmen und den Kunden wie Sch... zu behandeln.

Gasumrüstung ist ein Dienst am Kunden.

Übrigens, wer nicht fähig ist Achtung und Respekt zu zollen, dessen Leben bleibt immer ein Hürdenlauf, womit sich dieser Kreis zumindest wieder schließt.....

Kleiner Hinweis: Viele Importeure halten das Gutachten so lange zurück, bis der Umrüster seine Gasanlage seinerseits beim Importeur bezahlt hat. Kommt das Gutachten etliche Wochen später ist das ein Hinweis auf Cashflow-Management zu Lasten des Kunden.

Wenn sich nix rührt an den Importeur wenden, das Gutachten (und nur dieses) bei dem bezahlen (kostet 100-200€) und dann die Anlage endlich eintragen lassen. Das minimiert die Schadenssumme und macht die Umrüstung legal. Weil eigentlich die Betriebserlaubnis ab dem Umbau erloschen ist.

Das ist der einzige kostengünstige Weg für den Kunden.

Ändert aber nichts an der Tatsache und warum das Abgasgutachten nicht rechtzeitig da ist.

Es ist wirklich jedem Umrüstwilligen anzuraten erst nach Vorlage der Abgasverhaltensbescheinigung umrüsten zu lassen.

Wer einen Kurzfristigen Umrüsttermin bekommt sollte ohnehin hellhörig sein.

In 2 bis 3 Tagen nach Vertragsabschluss ist immer das AGG da.

Ansonsten taugt Lieferant (den ich sofort wechseln würde) als auch Umrüstbetrieb nichts.

am 30. Juli 2011 um 9:52

Also bei mir ist die Umrüstung so abgelaufen: Ich habe das Auto abgegeben und nach drei Tagen war alles fertig und TÜV eingetragen. Ich persöhnlich würde doch kein Geld bezahlen wenn ich nicht die erforderlichen Eintragungen und Papiere erhalte. Wenn der Umrüstbetrieb nicht eine so geringe Summe vorfinanzieren kann, dann hätte ich auch kein Vertrauen.

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 9:57

Beim nächsten Mal bin ich schlauer ;)

Ich hab dann gestern noch mal dort angerufen, eine Woche warte ich dann nochmal... aber dann muss auch gut sein!

Wenn diese Werkstatt in deiner nähe ist wieso fährst du nicht hin und haust einmal auf den Tisch.

Das hätte ich schon nach einem Monat gemacht und nicht ein Jahr gewartet.

Außerdem fährst du über ein Jahr mit einem Fahrzeug rum das so keine "Betreiebserlaubniss" hat.

Denn ohne eintragung weist du ja auch nicht ob die Anlage vorschriftsmäßig eingebaut wurde.

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 17:32

Ich war mehrfach vor Ort, aber welche Möglichkeit besteht denn außer ordentlich auf den Tisch zu hauen?

Ich kom mir dabei langsam blöd vor!

Mit der Betriebserlaubnis hast du natürlich absolut Recht, das ist mir bewusst.

am 30. Juli 2011 um 18:41

Also bei meinem Einbau ( rd. 8 Stunden) habe ich bei der Abholung die Tüv-Bescheinigung sofort erhalten, die ein fliegender Tüv-Prüfer ausgestellt hatte, der nach dem Einbau die Anlage vor Ort geprüft hat.

Zeig ihn wegen Betrug an. Das als erste Möglichkeit, ist obendrein kostenlos.

Dazu noch such dir nen Anwalt. Du hast bezahlt und keine Ware erhalten.

Eine Betrugsanzeige macht nur dann Sinn, wenn du (bzw. der Staatsanwalt) nachweisen kann, dass er eine Leistung nie vorgehabt hat zu erbringen. Dies wäre dann anzunehmen, wenn eine Anlage technisch gar keine Chance hat ein Abgasgutachten zu bekommen oder er die Abgasgutachten nirgendwo bestellt, aber natürlich versprochen hat.

Setz ihm eine letzte Frist von 14 Tagen dir dein Abgasgutachten beizubringen. Schriftlich, mindestens als Einschreiben. Reagiert er nicht ist es für dich billiger und effektiver, dir dein Abgasgutachten über den Importeur zu besorgen und die Mehrkosten dem Umrüster in Rechnung zu stellen. Zahlt er diese Rechnung erwartungsgemäß nicht erwirkst du einen Mahnbescheid, fechtet er den an gehts automatisch vor Gericht. Und erst ab diesem Zeitpunkt brauchst du einen Anwalt.

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