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Autogas und H-Kennzeichen

Themenstarteram 3. März 2008 um 16:22

Servus gasgetriebene Freunde, hab grad beim TÜV mein Waterloo erlebt...

Frage: Ich habe eben aus Holland eine 1969er Citroen DS Break gekauft (darf sie am nächsten montag endlich abholen), die eine 1995 nachgerüstete LPG-Autogas-Anlage hat. Bezüglich Zulassung in Deutschland habe ich vom ersten Moment der Planung an immer alle wichtigen Fragen vorab mit dem zuständigen TÜV abgeklärt. Eben war ich beim TÜV, um für nächste Woche konkret einen Termin zu planen zur Abwicklung des ganzen Prozedere.

Und falle aus allen Wolken, als man mir erklärt "ätsch, ätsch, ausgeschmiert, Gesetzänderung, gültig ab jetzt, März 2008, Oldtimer dürfen keine Autogasanlagen haben, es sei denn, sie sind auch 30 Jahre alt, was sich aber nicht mit dem Gesetz verträgt, das sagt, bestimmte sicherheitsrelevante Teile wie Tank usw. müssen nach 10 Jahren erneuert werden. H-Kennzeichen werden deswegen nicht erteilt bzw. falls schon bestehend, wieder aberkannt. Basta!"

Finde ich einen Skandal! Seit Monaten (seit 11-07) plane ich jeden Schritt mit der Zulassungsstelle und dem TÜV und mache auch meine Autokauf-Entscheidung u.a. von deren Auskünften abhängig, und jetzt, als ich gekauft habe und die Zulassung machen möchte, erfahre ich, dass es nicht mehr möglich ist. Weiss jemand von Euch etwas über eine derartige neue Gesetzeslage?

Habe im Internet gesucht und konnte nichts finden. Kann mich auch nicht erinnern, je in einer Zeitschrift o.ä. irgendwas dazu gelesen zu haben.

Frustrierte Grüße

Stefan

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16 Antworten
am 3. März 2008 um 16:52

Zitat:

Original geschrieben von stefha

Servus gasgetriebene Freunde, hab grad beim TÜV mein Waterloo erlebt...

Frage: Ich habe eben aus Holland eine 1969er Citroen DS Break gekauft (darf sie am nächsten montag endlich abholen), die eine 1995 nachgerüstete LPG-Autogas-Anlage hat. Bezüglich Zulassung in Deutschland habe ich vom ersten Moment der Planung an immer alle wichtigen Fragen vorab mit dem zuständigen TÜV abgeklärt. Eben war ich beim TÜV, um für nächste Woche konkret einen Termin zu planen zur Abwicklung des ganzen Prozedere.

Und falle aus allen Wolken, als man mir erklärt "ätsch, ätsch, ausgeschmiert, Gesetzänderung, gültig ab jetzt, März 2008, Oldtimer dürfen keine Autogasanlagen haben, es sei denn, sie sind auch 30 Jahre alt, was sich aber nicht mit dem Gesetz verträgt, das sagt, bestimmte sicherheitsrelevante Teile wie Tank usw. müssen nach 10 Jahren erneuert werden. H-Kennzeichen werden deswegen nicht erteilt bzw. falls schon bestehend, wieder aberkannt. Basta!"

Finde ich einen Skandal! Seit Monaten (seit 11-07) plane ich jeden Schritt mit der Zulassungsstelle und dem TÜV und mache auch meine Autokauf-Entscheidung u.a. von deren Auskünften abhängig, und jetzt, als ich gekauft habe und die Zulassung machen möchte, erfahre ich, dass es nicht mehr möglich ist. Weiss jemand von Euch etwas über eine derartige neue Gesetzeslage?

Habe im Internet gesucht und konnte nichts finden. Kann mich auch nicht erinnern, je in einer Zeitschrift o.ä. irgendwas dazu gelesen zu haben.

 

Frustrierte Grüße

Stefan

Hallo Stefan,

irgendwie hat man Dir im Vorfeld doch schon Blödsinn erzählt. In den Bedingungen für die H-Kennzeichen ist doch schon lange klar beschrieben, dass keine "Neuzeitlichen" Umbauten abgenommen werden. Die Gasanlage ist einfach zu jung.

 

Wäre die Gasanlage etwa 25 - 30 Jahre alt gäbe es keine Probleme. Dass dann der Tank schon nicht mehr Original ist, versteht sich von selbst, denn er könnte ja mal nach einer 10 Jahresuntersuchung austauschreif gewesen sein. Es zählt das Datum der Umrüstung!

Die Reifen, Bremsbeläge, Batterie, Auspuffanlage sind ja auch schon mehrmals ausgetauscht worden. Evtl wurde auch mal von Diagonalreifen auf Radialreifen umgerüstet?

 

Die rote 07 Sammlernummer ist ja auch keine echte Alternative, wegen der Nutzungseinschränkung?

 

Kopf hoch Gruß Horst

am 3. März 2008 um 16:59

Diese Verfahrensweise ist eigentlich nicht neu. H-Zulassungen werden nur an 30Jahre alten Fahrzeugen erteilt, die im orginal Zustand als erhaltungswürdig gelten. Und da es keinen Hersteller gab, der vor 30 oder mehr Jahren eine orginal Gasanlge mit anbot, dürften eigentlich keine historischen Fahrzeuge mit einer H-Zulassung fahren, in denen eine Gasanlage verbaut ist, da keine Orgininalität vorliegt. Bei unserm TÜV gibt es dass schon seit Jahren. Das ist auch der Grund warum ich mich von einem alten W116 mit 6,9ltr Motor Gedanken als Alltagauto verabschiedet habe. Dieser Wagen wäre bei 20TKM pro Jahr nur mit einer Gananlage wirtschaftlich. Den Wagen habe ich mittlerweile verkauft, tat mir in der Seele weh! Und glaub mit, ich habe alles versucht um diese Zulassung zu bekommen, dass ging soweit, dass ich mit dem TÜV Menschen und gleichzeitig Gasspezialisten auf unserm Schützenfest auf meine Kosten ordlich einen "gepichelt" habe um Stunden später es erneut zu versuchen: Keine Chance!:(

Gruß Uwe

am 4. März 2008 um 7:31

1. Würde ich mir eine sog. "Gesetztesänderung" immer schriftlich zeigen lassen.

2. Nachrüstungen aus Gründen des Umweltschutzes wahren, soweit ich das bisher mitbekommen habe, immer möglich...

Neuer Versuch bei anderem TÜV und gut...

Never give up,

Ralf.

Zitat:

Original geschrieben von Njumaen

2. Nachrüstungen aus Gründen des Umweltschutzes wahren, soweit ich das bisher mitbekommen habe, immer möglich...

genau - sonst dürfte man ja auch keinen KAT nachrüsten.....

das problem dabei ist - inwiefern eine gasanlage als "umweltschutz" tituliert werden kann....

Zitat:

das problem dabei ist - inwiefern eine gasanlage als "umweltschutz" tituliert werden kann....

Das GAS umweltfreundlicher ist, hat die Regierung mit der Steuerbegünstigung bis 2018 zu alternativen Kraftstoffen doch selbst bestätigt! Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz! Ist doch total abwegig in meinen Augen, wenn eine Auto nur dann als Oldtimer zugelassen wird, wenn der "Original" schon weiterhin Dreck macht, anstatt suber mit GAS zu fahren. Insoweit bleibt die Kiste ja auch ein Benziner nur halt mit der Möglichkeit auf GAS zu fahren. Bin zwar kein Rechtsanwalt aber, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte, würde ich gegen eine solche unsinnige Regelung in den Kampf ziehen. Der Umweltschutz sollte auf jeden Fall immer Vorang haben, zumal auch beim GAS-Antrieb keine äußerlichen Veränderungen am Fahrzeug selbst sichtbar werden bzw. sind. Oder sehe ich da was falsch?

LPG es ist umweltfreundlicher - keine frage.....

ich meinte das in einer anderen beziehung - oft werden autogasumrüstung bei spritschluckern gemacht, weil die dann doch noch alltagstauglich sind wegen ihres hohen verbrauches - in dem fall bleibt der "umweltschutz" komplett auf der strecke.

und bei oldtimern ist es ja im prinzip so - vor allem bei H-kennzeichen, die werden ja "erhaltenswert" genannt - und sind so ansich nicht als alltagsauto gedacht, machen daher auch nicht viele km, verschmutzen also auch nicht besonders viel.In dem sinne macht die umrüstung nämlich nicht wirklich sinn (wirtschaftlich und in punkto umweltschutz)

da gibt es so gesehen schon eine gewisse Logik warum H-kennzeichen+LPG nicht geht.

die alten Autos ohne H-kennzeichen kann man ja umrüsten - dies soll dann ein "alltagsauto" werden.

Nun ja ich kann mir aber nicht wirklich vorstellen, dass man die GAS-Anlage in einem H-Oldeimer nur aufgrund einer Vermutung über die zukünftig zu fahrenden Kilometer verwehrt! Es gibt ja schließlich auch keine Jahres Km-Beschrängung mit Ausgabe des H-Kennzeichens. Ob man nun mit H Kennzeichen 30.000 oder nur 2000 km im Jahr fährt interessiert keine Behörde, sondern allenfalls nur die KFZ-Versicherung.

in dem sinne schon richtig.....es hat sich aber bestimmt jemand was dabei gedacht, dass dies nicht geht ;)

im sinne des umweltschutzes ist natürlich ein Kat möglich, dieser ist aber ansich nur eine ganz kleine veränderung am motor gegenüber einem Gas-anlageneinbau.

ausserdem, eine Gas-anlage allein (ohne kat) ist auch nicht wirklich umweltfreundlich - man produziert zwar effektiv weniger CO2, aber die restlichen Abgase sind trotzdem nicht der knüller (stickoxide-, HC- und CO-emissionen) - die bleiben...

... im gegenteil - durch die erhöhte verbrennungstemperatur (wird ja immer behauptet) beim Gas steigen die stickoxid-werte - was nunmal gar nicht im sinne des umweltschutzes ist!

liegt da vielleicht der grund? (---> abgasgutachten?)

Ich habe nicht die große Ahnung von dem Abgas habe aber irgendwo gelesen, dass bei Gas wohl 18-20% weniger CO2 entsteht und Schadstoffe wohl prinzipiell um stolze 80% sinknen. Das soll wohl unabhängig vom KAT so sein. In dem Staat denken leider viel zu viel sich irgendetwas aus und passen dann ihre vieleicht einst sinnvollen Gesetze nicht wieder den aktuellen Gegebenheiten an. Siehe das Bahn-Strecken Monopol, welches nur auf ein Gesetz von sprichwörtlich Kaisers-Zeiten stammt, als die Bahn zu 100% staatlich war. Genau aufgrund dieses absolut nicht mehr Zeitgemäßen Gesetzes kann die Bahn heute noch lohnenswerte Bus- und Bahnstrecken der Konkurenz untersagen. Obwohl sich alle einig sind, dass das Gesetz auch aufgrund von EU-Wettbewerbsrechten quasi Gesetzwidrig ist, denkt der Busenfreund (Verkehrsminister Tiefensee) des Bahn Chefs (Hartmut Mehdorn) nicht zum Nachteil aller Verbraucher daran, dass Gestz aus der Steinzeit zu kippen. Was ich damit sagen will ist, dass Gesetze in diesem Staat oft nichts mit Logik zu tun haben, als vielmehr mit Interessen weniger Mächtiger oder so lange sich keiner aufregt, die Gesetzestextlaichen auch erhalten bleiben.

Wäre nat. schade um deinen DS als Oldtimer! Nur: Oldtimer sind als Oldtimer anerkannt,

wenn sie eben original und daher als representatives Gut der jew. vergangenen Epoche

als erhaltungswürdig gelten. Eine Gasanlage macht das Ding leider nicht mehr bauartgerecht

und dem Baujahr entsprechend nicht mehr original. Eine Gasanlage dient in erster Linie

der günstigeren Alltagstauglichkeit und Oldtimer dürfen ja eh nur zu gewissen Zwecken

bewegt werden, wo das keine Rolle spielt, denn da gehts um Werteerhaltung und

-vorführung. Beides, günstige und vielzählige Alltagsbetätigung und originaler Oldtimer,

vertragen sich daher logischerweise nicht. Also, wenn du Wert auf einen originalen

Oldtimer legst: bau dat Dingens wieder aus und rüste zurück. Oder du hast eben

einen im Gegensatz zum anerkannten Oldtimer im Unterhalt fix zwar teureren aber

in Bewegung geldwert billigeren uneingeschrenkten Alltagswagen, was mir persönlich

wichtiger wäre, wenn ich den öfter fahren will (geht als Oldtimer ja eh nicht, ist nur

für Sammler sinnig). Zu Oldtimertreffen könntest du dann doch trotzdem fahren und

deinen DS dort präsentieren, oder wöllten die dich ohne H-Kennzeichen nicht haben?

Nun, wie auch immer ich finde ja das alles etwas daneben, wenn man sich als Zulassungsstelle daran aufgeilt bzw. ein H verwehrt, nur weil eine GAS-Anlage drin ist. Könnte das ja irgendwo verstehen, wenn anstatt eines Original Motors ein anderer verbaut ist oder die Scheinwerfer nicht original sind. Bei einer Autogas-Anlage ist es aber so, dass nur etwas zusätzlich hinzu kommt, was nicht wirklich etwas am Originalzustand verändert. Das ist ja so als würde ich fürs Auto nur deshalb kein H bekommen, weil ich auf dem Rücksitz ein modernen CD-Player habe, welcher nicht zur Epoche des fahrzeuges passt. Es wird doch immerhin nichts am Fahrzeug durch ewas anderes ersetzt!

Hallo,

also von dieser neuen Regelung (März2008) ist mir nichts bekannt. Oldtimer (mit H-Kennzeichen) und Autogas ist schon ein spezielles Thema und leider ist nicht jeder Tüv da wirklich kompetent. Aber ich würde mal mit den Profis sprechen: Herr Gerst vom Heilbronner Tüv Süd hat einen Richtlinienkatalog erarbeitet (zusammaen mit dem DEUVET ebenfalls ein Ansprechpartner) wie die Kombi Oldtimer plus Gasanlage zu behandeln ist.

am 5. März 2008 um 21:57

Zitat:

Original geschrieben von kaeferfan1303

Hallo,

also von dieser neuen Regelung (März2008) ist mir nichts bekannt. Oldtimer (mit H-Kennzeichen) und Autogas ist schon ein spezielles Thema und leider ist nicht jeder Tüv da wirklich kompetent. Aber ich würde mal mit den Profis sprechen: Herr Gerst vom Heilbronner Tüv Süd hat einen Richtlinienkatalog erarbeitet (zusammaen mit dem DEUVET ebenfalls ein Ansprechpartner) wie die Kombi Oldtimer plus Gasanlage zu behandeln ist.

Es gibt doch bereits die Regelung innerhalb welcher Fristen ab der 1. Zulassung Fahrzeugumbauten trotzdem die H Kennzeichen nicht verhindern. Wenn jemand z.B. seinen 2002 BMW vor 25 Jahren bereits mit Alpina -Teilen verändert hatte, bekommt er trotzdem heute seine begehrte H Zulassung. Ähnlich müßte es doch auch mit einer alten Gasanlage sein.

 

Ich habe für meinen Bj 1984 extra die Original Federn aufgehoben, da ich mit dem jetzt verbauten Fahrwerk die H Zulassung in 6 Jahre nicht bekommen werden. Das Lederlenkrad aus 1984 und die 14" BBS Alufelgen aus dem Jahre 1987 wirken sich nicht hinderlich aus.

 

Gruß Horst

Hallo,

@ Horstbenz: Den Richtlinienkatalog zur Erlangung eines H-Kennzeichens gibt es - vollkommen richtig. Aber quasi als Ergänzung zu diesem Richtlinienkatalog hat der Tüv (Herr Gerst vom Tüv) einige Anweisungen "erlassen".

Deshalb mein Rat mal beim "Häuptling" anfragen, vielleicht spielen dann auch die "Indianer" wieder mit. Natürlich gibt es auch Einschränkungen (zu modern sollte die Anlage nicht sein) und immernoch einen Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers.

Es gibt auch Spezialisten die Oldtimer ohne H-Kennzeichenverlust heutzutage umrüsten. Also es sollte da schon Mittel und Wege geben.

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