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Autogascenter Esslingen "Bytomski und Co" – die mangelhafte Rolle des TÜV

Themenstarteram 22. Oktober 2010 um 12:38

Wie schon im Thread Autogascenter Esslingen "Bytomski und Co" auf Seite 52 angekündigt, werde ich meinen persönlichen Fall mal von der Seite des TÜV´s beleuchten.

 

1. Prüfung:

Anfang April 2009 bekam ich meine Gasanlage in Esslingen installiert und mit der mir ausgehändigten Seite 2 des TÜV-Berichts (damals war mir noch nicht bekannt, dass es sich um Seite 2 handelt) auch beim Landratsamt eingetragen.

Seit August 2010 weis ich nun, dass ich letztendlich mit erloschener ABE gefahren bin, weil Mr. B. in Verbindung mit der TÜV- Abnahme wohl großzügig sein konnte.

Die auf dem Blatt zur Eintragung auch vom TÜV übernommenen Teile hatten entweder nie den Weg in mein Fahrzeug gefunden oder sie waren schlichtweg einfach nur falsch. Von der nicht vorgenommenen Prüfung bezüglich Schläuchen und Verlegung derselben mal ganz abgesehen.

Zusammengefasst kann ich also zur ersten TÜV- Prüfung im April 2009 sagen, dass hier nie eine Prüfung stattgefunden hat. Welche Gründe hierfür vorlagen kann ich nicht sagen. Scheinbar sollen auch alle damit befassten Mitarbeiter aus Esslingen inklusive Vorgesetztem "entsorgt" worden sein. Was an sich ja löblich wäre. Diese Info habe ich aber nicht geprüft.

 

2. Prüfung:

2-jährige Regelprüfung ohne Probleme inklusive Gasanlage (GAP) durchlaufen. Darüber hinaus auch kein Rüffel wegen meiner erheblichen Mängel – siehe nachfolgend 3te Prüfung

 

3. Prüfung:

Nachdem ich im August 2010 die nette "Einladung" seitens des TÜVs/Innenministeriums bekommen hatte, habe ich erst mal in Unkenntnis meiner Situation recherchiert:

Ergebnis: Mein Fahrzeug ist mangelhaft; deutlich sichtbar an Blatt 1 der TÜV- Prüfung. Aber diese hatte ich ja nicht erhalten.

Warum ich da nicht früher einen Rüffel bekomme (siehe auch 2te Prüfung), wegen versäumter Fristen oder so was Ähnlichem, kann ich bis Heute nicht nachvollziehen. Aber vielleicht kann das später hier jemand noch erklären.

Also auf zum TÜV und mit ungutem Gefühl auf den Prüfer gewartet – lange gewartet…

Aus einem, offensichtlich internen Schriftstück war ersichtlich, dass die Schulung seitens des TÜV´s für seine Mitarbeiter bezüglich der Abnahme von Gasanlagen zumindest zweifelhaft sein dürfte. In dem Schriftstück war u.a. neben Bildern! zur Identifizierung von Mängeln (wie ein Bilderbuch – "wie mache ich was" in den KFZ-Foren) und der Entlohnung für jede TÜV- Prüfstelle in Höhe von € 100.- auch noch ein Verschwiegenspassus. Ich kann nicht sagen, dass dieses Schriftstück vertrauensbildend wirkte.

Der danach auftauchende Prüfer, prüfte mein Fahrzeug nach "Besten Wissen und Gewissen", war freundlich und bemüht, aber ich wurde das Gefühl nicht los, dass er nicht die notwendige Sachkenntnis für die LPG- Anlage hatte.

Maschinenbauingenieur oder was Ähnliches zu sein, reicht eben allein doch nicht aus. Bei der Breite der Technik sollte das Basiswissen, durch fundierte Schulungen ergänzt werden und nicht durch Bilderserien. Dass er mangels besseren Wissens meine Recherche bzw. mein "Fachwissen" zu Bauteilen in seinen Prüfbericht übernimmt, spricht hier Bände. Aber dafür kann ja letztendlich der Mitarbeiter nichts, sondern sein Arbeitgeber – aber das nur am Rande.

Am Ende des TÜV- Besuchs hatte ich dann den 3ten Prüfbericht mit einer längeren Mängelliste in den Händen.

Danach (knapp 4 Wochen später) machte ich mich dann auf den Weg nach Esslingen und ließ dort alles erledigen, was mechanisch zu erledigen war.

4. Prüfung:

Danach ging es zu FEMITEC wegen GSP und AGG, die brauchte ich ja noch zur Legalisierung meiner Kiste.

Herr Salai (FEMITEC) prüfte meine Kiste kurz nach meiner Ankunft, bezüglich der eingebauten Teile und stellte nach 2 Minuten fest, das mein Tomasetti Multiventil falsch ist und so nicht abgenommen werden kann. Es ist für meinen Tank nicht zugelassen.

Nach 3. TÜV- Prüfungen noch Mal ein neuer "Bock", ich muss hier sagen mir schwoll in dem Moment etwas die Halsschlagader....

Der TÜV- Prüfer in Mannheim hat offensichtlich die nötige Sachkenntnis, wie Herr Salai, dies auch ohne viel Papier zu erkennen, was mir Herr Salai auch bestätigte – ich zitiere "damit kommen Sie hier beim TÜV nicht durch".

In einem mir vorliegenden Email des TÜV wird demgegenüber beschrieben, das dieser Sachverhalt falsches Ventil/falscher Tank von außen nicht sichtbar/erkennbar ist.

Demnach muss der TÜV in Mannheim respektive der verantwortliche Prüfer sowie Herr Salai, entweder über wesentlich bessere optische Systeme oder einfach nur über mehr Sachkenntnis verfügen – und hier wären wir dann wieder beim Thema Schulung.

Ich muss hier aber auch bemerken, dass die mir vorliegende Email bezug nimmt auf einen von mir gegenüber dem TÜV geäußerten Anspruch und u.a. dieser mit der nicht Sichtbarkeit abgelehnt wird....

Letztendlich habe ich jetzt mein GAP, GSP und AGG bekommen und die LPG-Anlage ist jetzt legal eingetragen.

Als Fazit zum TÜV muss ich sagen, er ist bemüht in der ganzen Sache sein Versagen zu kaschieren und möglichst nicht negativ in der Presse auf zu tauchen.

Es ändert aber nichts daran, dass die Fachkenntnisse im Bezug auf Gassysteme in Fahrzeugen wohl nur auf einige wenige Köpfe verteilt sind und nicht in jeder TÜV- Prüfstelle abrufbar.

Dies macht aber den TÜV im Zweifelsfall zum Erfüllungsgehilfen von Mr.B´s und ihren Machenschaften und dem damit verbundenen finanziellen Schaden für Dritte – Sehr bedauerlich.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. Oktober 2010 um 12:38

Wie schon im Thread Autogascenter Esslingen "Bytomski und Co" auf Seite 52 angekündigt, werde ich meinen persönlichen Fall mal von der Seite des TÜV´s beleuchten.

 

1. Prüfung:

Anfang April 2009 bekam ich meine Gasanlage in Esslingen installiert und mit der mir ausgehändigten Seite 2 des TÜV-Berichts (damals war mir noch nicht bekannt, dass es sich um Seite 2 handelt) auch beim Landratsamt eingetragen.

Seit August 2010 weis ich nun, dass ich letztendlich mit erloschener ABE gefahren bin, weil Mr. B. in Verbindung mit der TÜV- Abnahme wohl großzügig sein konnte.

Die auf dem Blatt zur Eintragung auch vom TÜV übernommenen Teile hatten entweder nie den Weg in mein Fahrzeug gefunden oder sie waren schlichtweg einfach nur falsch. Von der nicht vorgenommenen Prüfung bezüglich Schläuchen und Verlegung derselben mal ganz abgesehen.

Zusammengefasst kann ich also zur ersten TÜV- Prüfung im April 2009 sagen, dass hier nie eine Prüfung stattgefunden hat. Welche Gründe hierfür vorlagen kann ich nicht sagen. Scheinbar sollen auch alle damit befassten Mitarbeiter aus Esslingen inklusive Vorgesetztem "entsorgt" worden sein. Was an sich ja löblich wäre. Diese Info habe ich aber nicht geprüft.

 

2. Prüfung:

2-jährige Regelprüfung ohne Probleme inklusive Gasanlage (GAP) durchlaufen. Darüber hinaus auch kein Rüffel wegen meiner erheblichen Mängel – siehe nachfolgend 3te Prüfung

 

3. Prüfung:

Nachdem ich im August 2010 die nette "Einladung" seitens des TÜVs/Innenministeriums bekommen hatte, habe ich erst mal in Unkenntnis meiner Situation recherchiert:

Ergebnis: Mein Fahrzeug ist mangelhaft; deutlich sichtbar an Blatt 1 der TÜV- Prüfung. Aber diese hatte ich ja nicht erhalten.

Warum ich da nicht früher einen Rüffel bekomme (siehe auch 2te Prüfung), wegen versäumter Fristen oder so was Ähnlichem, kann ich bis Heute nicht nachvollziehen. Aber vielleicht kann das später hier jemand noch erklären.

Also auf zum TÜV und mit ungutem Gefühl auf den Prüfer gewartet – lange gewartet…

Aus einem, offensichtlich internen Schriftstück war ersichtlich, dass die Schulung seitens des TÜV´s für seine Mitarbeiter bezüglich der Abnahme von Gasanlagen zumindest zweifelhaft sein dürfte. In dem Schriftstück war u.a. neben Bildern! zur Identifizierung von Mängeln (wie ein Bilderbuch – "wie mache ich was" in den KFZ-Foren) und der Entlohnung für jede TÜV- Prüfstelle in Höhe von € 100.- auch noch ein Verschwiegenspassus. Ich kann nicht sagen, dass dieses Schriftstück vertrauensbildend wirkte.

Der danach auftauchende Prüfer, prüfte mein Fahrzeug nach "Besten Wissen und Gewissen", war freundlich und bemüht, aber ich wurde das Gefühl nicht los, dass er nicht die notwendige Sachkenntnis für die LPG- Anlage hatte.

Maschinenbauingenieur oder was Ähnliches zu sein, reicht eben allein doch nicht aus. Bei der Breite der Technik sollte das Basiswissen, durch fundierte Schulungen ergänzt werden und nicht durch Bilderserien. Dass er mangels besseren Wissens meine Recherche bzw. mein "Fachwissen" zu Bauteilen in seinen Prüfbericht übernimmt, spricht hier Bände. Aber dafür kann ja letztendlich der Mitarbeiter nichts, sondern sein Arbeitgeber – aber das nur am Rande.

Am Ende des TÜV- Besuchs hatte ich dann den 3ten Prüfbericht mit einer längeren Mängelliste in den Händen.

Danach (knapp 4 Wochen später) machte ich mich dann auf den Weg nach Esslingen und ließ dort alles erledigen, was mechanisch zu erledigen war.

4. Prüfung:

Danach ging es zu FEMITEC wegen GSP und AGG, die brauchte ich ja noch zur Legalisierung meiner Kiste.

Herr Salai (FEMITEC) prüfte meine Kiste kurz nach meiner Ankunft, bezüglich der eingebauten Teile und stellte nach 2 Minuten fest, das mein Tomasetti Multiventil falsch ist und so nicht abgenommen werden kann. Es ist für meinen Tank nicht zugelassen.

Nach 3. TÜV- Prüfungen noch Mal ein neuer "Bock", ich muss hier sagen mir schwoll in dem Moment etwas die Halsschlagader....

Der TÜV- Prüfer in Mannheim hat offensichtlich die nötige Sachkenntnis, wie Herr Salai, dies auch ohne viel Papier zu erkennen, was mir Herr Salai auch bestätigte – ich zitiere "damit kommen Sie hier beim TÜV nicht durch".

In einem mir vorliegenden Email des TÜV wird demgegenüber beschrieben, das dieser Sachverhalt falsches Ventil/falscher Tank von außen nicht sichtbar/erkennbar ist.

Demnach muss der TÜV in Mannheim respektive der verantwortliche Prüfer sowie Herr Salai, entweder über wesentlich bessere optische Systeme oder einfach nur über mehr Sachkenntnis verfügen – und hier wären wir dann wieder beim Thema Schulung.

Ich muss hier aber auch bemerken, dass die mir vorliegende Email bezug nimmt auf einen von mir gegenüber dem TÜV geäußerten Anspruch und u.a. dieser mit der nicht Sichtbarkeit abgelehnt wird....

Letztendlich habe ich jetzt mein GAP, GSP und AGG bekommen und die LPG-Anlage ist jetzt legal eingetragen.

Als Fazit zum TÜV muss ich sagen, er ist bemüht in der ganzen Sache sein Versagen zu kaschieren und möglichst nicht negativ in der Presse auf zu tauchen.

Es ändert aber nichts daran, dass die Fachkenntnisse im Bezug auf Gassysteme in Fahrzeugen wohl nur auf einige wenige Köpfe verteilt sind und nicht in jeder TÜV- Prüfstelle abrufbar.

Dies macht aber den TÜV im Zweifelsfall zum Erfüllungsgehilfen von Mr.B´s und ihren Machenschaften und dem damit verbundenen finanziellen Schaden für Dritte – Sehr bedauerlich.

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am 22. Oktober 2010 um 13:35

Der TÜV Süd hat an dem ganzen Schlamassel erheblichen Anteil.

Der Prüfer Herr Olaf Bu....h hat die Einbauten in Esslingen seinerzeit alle abgenommen und wir haben dafür auch bezahlt.

Jetzt behauptet der TÜV, Bytomski wäre alleine schuld an den Mängeln.

Bei dem Umfang der Mängel die auftauchen und der hohen Anzahl der umgerüsteten Fahrzeuge liegt hier vorsätzlicher Betrug seitens des TÜV Süd nahe, ist aber sehr schwer nachzuweisen.

Der Tüv ist bemüht, nun die Sache still und leise geradezubiegen.

Dass der kostenlosen wiederholten Prüfung eine kostenpflichtige Prüfung (nach der Nachbesserung) folgt, stand nicht in der Einladung vom Tüv.

Zitat:

Original geschrieben von robert130

Der Tüv ist bemüht, nun die Sache still und leise geradezubiegen.

Dass der kostenlosen wiederholten Prüfung eine kostenpflichtige Prüfung (nach der Nachbesserung) folgt, stand nicht in der Einladung vom Tüv.

Da würde ich allerdings auch Stunk machen---schließlich wurde für die Erbringung der Leistung schon einmal bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Lancelot.the1st

 

1. Prüfung:

Anfang April 2009 bekam ich meine Gasanlage in Esslingen installiert und ...

2. Prüfung:

2-jährige Regelprüfung ohne Probleme inklusive Gasanlage (GAP) durchlaufen. Darüber hinaus auch kein Rüffel wegen meiner erheblichen Mängel – siehe nachfolgend 3te Prüfung

Verstehe nicht ganz wegen der 2-jährigen Prüfung. Wenn die Anlage 04.2009 eingebaut wurde, dann steht diese Prüfung doch erst 04.2011?! Oder war dein TÜV für das Auto zwischen drin abgelaufen und die LPG-Prüfung war dann mitgemacht worden? Wenn ja, wie bist du durch den TÜV durchgekommen wenn die LPG-Anlage gar nicht eingetragen war?

Themenstarteram 22. Oktober 2010 um 15:07

@Mr.Heft

Die 2te Prüfung war die turnusmäßige TÜV-Prüfung im April 2010 (wie vermutet TÜV abgelaufen), dabei wird auch eine GAP gemacht.

Zu diesem Zeitpunkt war meine ABE formal schon fast 1 Jahr erloschen. Ich möchte nicht wissen welche Ideen eine Haftpflichtversicherung hat, wenn sie im Schadensfalle das spitz bekommt.

Aber meine Karre ging einfach durch. Kein Hinweis darauf, dass meine Karre "erheblichen Mängel" aufweist.

Was die Eintragung betrifft, meine Anlage war komplett eingetragen. Mit allen falschen Werten der TÜV-Abnahme aus Esslingen. In meinem Fahrzeugschein stand, zusätzlich zu der Aufzählung der Teile - es darf geschmunzelt werden - "nur gültig mit Abgasgutachten". Mittlerweile kann ich darüber lachen, im August fand ich das weniger lustig

Also ich bin ebenso angepisst wegen dem TÜV!

Erstes mal durchgekommen und fast alles war ok.

Anlage beim LRA eingetragen und gut is.

Einige Monate später lese ich hier im forum welche mängel gegeben sind.

daraufhin schaue ich mir selber meine komponenten an und merke "bei mir wurde auch scheiß verbaut"

Daraufhin bin ich freiwillig zum tüv und wollte das nochmal überprüfen lassen! - natürlich musste ich bezahlen da ich nicht angeschrieben wurde.......

bei der zweiten prüfung mit dem gleichen prüfer herr St..... Tüv Ulm jägerstraße fand er auf einmal, dass alles scheiße ist.....

Da war ich echt sauer.

Mängel behoben und nochmal zum tüv - wieder kleinere mängel - ich wieder zum nachbesser - tüv - alles ok.

Ich finde das unglaublich und vertraue in den TÜV keinesfalls mehr.....

Sowas darf nicht passieren!!!

Hätte ich eine Rechtschutz, würde ich TÜV und B verklagen!

Zitat:

Original geschrieben von robert130

Dass der kostenlosen wiederholten Prüfung eine kostenpflichtige Prüfung (nach der Nachbesserung) folgt, stand nicht in der Einladung vom Tüv.

Ich habe beim TÜV für beide Nachprüfungen keinen Cent bezahlen müssen. Nach der zweiten Nachprüfung wurde sogar ein GSP gemacht und mir die Bescheinigung ohne Berechnung ausgehändigt.

Auch war mein Ingenieur äußerst kompentent. Mir war er schon fast zu kompetent. Ich kam mir schon so vor wie ganz früher, als ich beim TÜV so manches mal einen Prüfer vorfand, der sich gerade bei meinem Fahrzeug sehr gut auskannte und sogar alle verdeckten Mängel zielgenau fand.... Gut - diesmal war danach alles okay. Schließlich habe ich mein Fahrzeug zur Nachbesserung nicht zu B. gebracht. :-)

 

Zitat:

Original geschrieben von Cowboy56

Zitat:

Original geschrieben von robert130

Dass der kostenlosen wiederholten Prüfung eine kostenpflichtige Prüfung (nach der Nachbesserung) folgt, stand nicht in der Einladung vom Tüv.

Ich habe beim TÜV für beide Nachprüfungen keinen Cent bezahlen müssen. Nach der zweiten Nachprüfung wurde sogar ein GSP gemacht und mir die Bescheinigung ohne Berechnung ausgehändigt.

...

Das verdient mal ein Lob. Eigentlich wäre diese zweite Prüfung (inkl. GSP) kostenpflichtig gewesen. Die ganze Sache verhält sich so (weiß ich auch erst seit etwa zwei Wochen, weil da beim TÜV Süd in München den Aufstand geprobt habe): Bytomski hat uns allen damals eine GSP ausgestellt. Da ging das noch, die Berechtigung zum Ausstellen der GSP wurde seinen Betrieben erst dieses Jahr im Sommer entzogen. Bei der Vorführung der GAsanlage beim TÜV wurde eben diese GSP einfach vorgelegt, der TÜV ist damit aus dem Schneider, denn er hat ja keine GSP vorgenommen. Das waren Bytomskis Betriebe in HDH bzw. ES. Der TÜV-Mensch vergleicht bei der Abnahme der baulichen/technischen Veränderung nur noch die Nummern der verbauten Bauteile mit den in der GSP erwähnten (Tank, Rails, Steuergerät, Verdampfer etc.). Schläuche sind in der GSP nicht erwähnt! Und der TÜV-Heini muss auch nicht unter das Auto, das haben Bytomski und seine HAndlanger ja schon gemacht. Hätte man gleich die GSP durch den TÜV machen lassen (wie es ja wohl im Nachhinein bei dem einen oder anderen hier geschehen ist) wären die Mängel gleich aufgefallen.

In meinen Fall wurde nach der Nachbesserung eine Prüfung der Gasanlage durch den TÜV Süd in München durchgeführt, Kostenpunkt 29,90 Euro. Dafür habe ich jetzt eine gültige GAP (GasAnlagenPrüfung) inkl. Bescheinigung. Eine gültige GAP hätte ich zur Hauptuntersuchung im Januar ohnehin verlegen müssen, insofern ist es mir tatsächlich scheißegal, ob ich die knapp 30,- Tacken im Oktober oder im Januar zahle. Hauptsache jetzt ist alles gut und der Tüv ist auch zufrieden.

Ein AGG habe ich übrigens nie gesehen. Ob der TÜV-Macker aus Esslingen das damals gleich behalten hat weiß ich nicht, ist mr aber auch schnurz, ich habe immer noch die Besscheinigung der Einbauabnahme und auf der steht "... Ihr Fahrzeug ... entspricht insoweit den geltenden Vorschriften..."

Nochmal kurz zusammengefasst: wurde zur Einbauabnahme eine (damals) gültige GSP vorgelegt ist der TÜV raus aus der Sache. Anders verhält es sich, wenn die GSP durch den TÜV vorgenommen wurde und jetzt durch den TÜV Mänel am Einbau festgestellt wurden. Dann hat tatsächlich nicht nur Bytomski gepfuscht, sondern auch der TÜV.

mfg

Pippo

am 22. Oktober 2010 um 23:50

Lieber Pippo,

diese Rechtsauffassung ist nicht richtig.

Nach § 41a Absatz 5 StVZO muss für ein Fahrzeug, das mit einer Gasanlage nachgerüstet ist, für die keine ECE-Genehmigung nach der ECE-Regelung Nr. 115 vorliegt (auch wenn für die Einzelteile Genehmigungen nach der ECE-Regelung Nr. 67 vorliegen) eine Begutachtung des Fahrzeugs nach § 21 StVZO zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis für das Fahrzeug durchgeführt werden. Eine neue Betriebserlaubnis nach § 21 (Betriebserlaubnis für

Einzelfahrzeuge) StVZO wird nur erteilt, wenn der amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) bescheinigt, dass das mit der Gasanlage nachgerüstete Fahrzeug den Vorschriften von § 19 Absatz 1 StVZO entspricht.

Die letztendliche Verantwortung für die Eintragung liegt beim aaS. Der TÜV Süd redet sich im Fall Bytomski damit heraus, die GSP entlaste ihn von seinen Pflichten. Da TÜV hat aber in unserem Staat noch nicht die Rolle des Gesetzgebers übernommen und deshalb kam das zuständige Ministerium in Baden-Württemberg auch zu der Entscheidung, die Rückholaktion in die Wege zu leiten, was übrigens auch zweifelsfrei bei solchen Vorfällen in der StVZO geregelt ist. Und da der TÜV Süd bereits seit Anfang 2010 von den Unregelmäßigkeiten in Esslingen informiert war, ist es um so unverständlicher, warum er nicht genauer hingeschaut hat. Schließlich werden für die Abnahme Gebühren an den TÜV entrichtet.

Die Fehler an den Multiventilen sind technisch so gravierend, dass die bisher zugelassenen Fahrzeuge immer noch nicht zulassungsfähig waren. Zu kleine Multiventile wurden verbaut, im Inneren des Tanks wurden Teile buchstäblich zurechtgebogen und "passig" gemacht, zu kurze Schlauchstücke einfach angestückelt. Laut KBA sind ca. 400.000 Autogasfahrzeuge in Deutschland zugelassen, der überwiegende Teil nicht nach ECE 115. Da kann sich jeder ausrechnen, was der TÜV (nicht nur TÜV Süd) bisher am Thema Autogas allein bei den Abnahmen verdient hat. Man könnte erwarten, dass er zumindest zum jetzigen Zeitpunkt über eine gewisse Sachkenntnis verfügt. Die ist aber nicht ansatzweise vorhanden. Nach meinem Verständnis müssten alle Fahrzeuge, die bisher im Rahmen der Rückholaktion untersucht wurden, noch einmal untersucht werden. Ob der TÜV Süd dafür allerdings die notwendige Kompetenz besitzt, darf nach diesen Vorkommnissen bezweifelt werden.

Wie steht es doch unter jedem Schreiben des TÜV Süd: TÜV Süd, mehr Sicherheit, mehr Wert!

Hi,

Jungs, ich hab da mal zwei Sachen.

Im zweiten Posting ist ein Name eines TÜV Prüfers angedeutet. Bitte, tut Euch einen Gefallen und lasst den Scheiß. Vermutlich ist er eh schon bekannt und es gibt genügend Irre die wegen dem Geld für ne TÜV Prüfung ganz seltsame Dinge machen (sowas wie auto zerstören, Drohanrufe etc..). Macht lieber folgendes bevor Ihr der armen sau da noch mehr schadet (muß doch echt nicht sein, oder ??)

Zweitens: Probiert doch mal folgendes. Schreibt den TÜV Süd direkt an. Die haben eine Kontaktseite oder sogar eine seite mit Vorstandsnamen. Schreibt die an !!! Wenn nötig sogar per Briefpost direkt an die Herren Vorstand (wenn nötig einzeln). Situation nochmal kurz schildern und Unzufriedenheit darüber ausdrücken das man da erneut zahlen muss als unwissender Kunde.

Aber lasst, zumindest aus dem Netz, den Namen des armen TÜV Schweins raus. stellt Euch vor Ihr mact einen Fehler und bei euch rufen die Leute an und drohen Euch wegen läppischen 100€ oder so. Ich weiß Ihr hattet viel Ärger, verseht mich nicht falsch.

Themenstarteram 23. Oktober 2010 um 8:22

@Langsamfahrer

Also der Vorstand weiß bestimmt schon lange darüber Bescheid und war bestimmt an der Vereinbarung zwischen Innenministerium und TÜV maßgeblich beteiligt. Das da nach außen viel rüber kommt bezweifele grundsätzlich.

Aber vielleicht kann man hier den Thread nutzen und das Innenministerium und vielleicht die Öffentlichkeit (Zeitung, Magazin) auf die Sachlage hinweisen. Und gerade das Ministerium wäre wahrscheinlich der bessere Adressat. Es gibt ja bestimmt eine Darstellung des TÜV´s gegenüber dem Ministerium, ob die unseren eigenen Erfahrungen entspricht, lasse ich mal offen...

Was die Zeitung/Magazin betrifft, werde ich das zumindest versuchen, wenn der Threat sich entsprechend entwickelt.

Was die TÜV-Prüfer asu Esslingen angeht, ich weiß bis Heute nicht ob diese einfach nur unfähig, faul oder kriminell waren. Da mir diese Info fehlt stimme ich dir zu. Außerdem ist es rechtlich zumindest problematisch.

Wenn es jemand aber tröstet, beruflich haben die mit Sicherheit einen tiefen Sturz hinter sich, unabhängig von ihrer Motivation. In diesem Gewerbe finden die mit der Vita keinen Job mehr.

 

Was die Prüfung angeht - Nummernvergleich und so - die hat bei mir definitiv nicht stattgefunden. Die Qualifikation Lesen hätte ausgereicht zu sehen, dass die Teile und die scheinbar damals vorhandene GSP nicht zusammenpassen.

Zitat:

Original geschrieben von Lancelot.the1st

Als Fazit zum TÜV muss ich sagen, er ist bemüht in der ganzen Sache sein Versagen zu kaschieren und möglichst nicht negativ in der Presse auf zu tauchen.

Es ändert aber nichts daran, dass die Fachkenntnisse im Bezug auf Gassysteme in Fahrzeugen wohl nur auf einige wenige Köpfe verteilt sind und nicht in jeder TÜV- Prüfstelle abrufbar.

Dies macht aber den TÜV im Zweifelsfall zum Erfüllungsgehilfen von Mr.B´s und ihren Machenschaften und dem damit verbundenen finanziellen Schaden für Dritte – Sehr bedauerlich.

Hallo Lancelot,

die Prüforganisationen, gleich welchen Namens, sind nur noch korrupte Plakettenkleber.Geh mal unangemeldet in einer grösseren Werkstatt vorbei und schau dir an wie die Abnahmen dort gemacht werden..... 40% , 50 % werden am Schreibtisch ohne einen Blick auf das Auto gmacht, wenn es nicht noch mehr sind .

Aus reiner Profitgier .

Und sie können sich noch drauf verlassen das die Aufsichtsbehörden ( KBA , Verkehrsministerien ) die decken .

Ich rate jedem der von seinem Umrüster auf die Byt. Tour gelinkt worden ist auch die Prüforganisation und die entsprechende Aufsichtsbehörde mit anzuzeigen. Irgendwann erzeugt das Handlungsdruck. Weil Politiker nichts mehr hassen und meiden wie Verantwortung .

Gruss

am 23. Oktober 2010 um 9:08

Wie wäre dann folgende Begründung für eine Klage gegen den TÜV Süd:

"Da bei der Fahrzeugabnahme durch den aaS des TÜV Süd nur ein Mangel, nämlich das fehlende Abgasgutachten, festgestellt wurde, konnte der Geschädigte darauf vertrauen, dass in allen anderen Punkten sein Fahrzeug frei von Mängeln war und mit dem Beibringen des Abgasgutachten auch der TÜV eine Einwände mehr hatte. Aus diesem Grund verzichtete der Geschädigte zunächst auf sein Recht auf Nachbesserung und zahlte zusätzlich den kompletten Preis, im Vertrauen auf die "ordentliche" Fahrzeugabnahme des TÜV. Wären die Fehler sofort durch den Sachverständigen entdeckt worden, hätte man auch umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch genommen...."

Ich finde, der TÜV Süd hat in diesem Fall eine erhebliche Mitverantwortung an den Schäden und versucht, sich dieser gerade recht erfolgreich zu entziehen.

Kann man nicht verallgemeinern.

Unsere Prüfingenieure der TÜV-Organisationen Mainz und Wiesbaden

sind hart, bestimmend, diskusionsbereit, aber auch herzlich.

Nicht eine Sekunde konnte ich den Eindruck gewinnen es herrsche ein Schulungsmangel oder sogar Unkenntnis.

Natürlich mag es auch andere Prüfer geben, die gerne von bestimmten Betrieben aufgesucht werden um ihre eigene Unfähigkeit zu verdecken und eine "bequeme" Abnahme haben zu können.

Andererseits ist eine Sachkundige Abnahme auch ein Qualitätsmerkmal für den Kunden als auch für den Einbaubetrieb.

Und mal ehrlich, wer seine Arbeit ordentlich und vorschriftsmäßig ausführt hat auch nichts zu befürchten.

Grüße

am 23. Oktober 2010 um 9:55

Verallgemeinern sollte man niemals.

Nur herrscht bei TÜV und Dekra offentsichtlich ein Klima vor, dass solche Machenschaften fördert oder zumindest nicht wirksam unterbindet. Vielleicht ist ja auch der Arbeitsdruck für einige aaS so groß, dass man gerne geneigt ist, den vermeintlich einfacheren Weg zu gehen.

Wichtiger ist meiner Meinung nach, für die Zukunft eine tragfähige Lösung zu finden, denn die Affäre Bytomski zeigt, dass die staatlichen Lösungen zu sehr geprägt sind von Einzelinteressen der TÜVs/Dekra und des ZDK, der Endverbraucher bleibt dabei auf der Strecke und auf Dauer auch das Thema Autogas. Man muss nur bei Google eingeben "Autogas Probleme", dann würde sich jemand, der sich erstmals mit dem Thema beschäftigt, es sofort verwerfen. Natürlich tragen daran die Sachverständigenorganisationen nicht die alleinige Schuld, auch schlechte, mangelhaft geschulte Umrüster tragen dazu bei. Aber wenn man am letzten Glied der Kette etwas genauer hinschauen würde, wäre das schon hilfreich.

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