1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Autohändler drückt sich um Zahlung der Mehrwertsteuer?

Autohändler drückt sich um Zahlung der Mehrwertsteuer?

Themenstarteram 27. November 2013 um 8:15

Ich möchte meinen alten Wagen bei einem Händler in Zahlung geben. Aber der will die Mehrwertsteuer einfach abziehen, weil er angeblich sofort an einen Exporthändler weiterverkauft! Ich dachte ich bekomme den Wert mit Steuer und der Händler holt sich das Geld dann beim Finanzamt wieder, oder wie ist das?

Beste Antwort im Thema
am 27. November 2013 um 9:01

Da Du vermutlich nicht MwSt-fähige Rechnung stellen kannst, kann der Händler keine MwSt (oder besser gesagt Vorsteuer) beim Finanzamt in Abzug bringen.

Es ist aber egal, ob der Händler es ins Ausland oder an einen Deutschen verkauft, er kann aus selbem Grunde bei beiden keine MwSt (bzw Vorsteuer) in Abzug bringen.

Der Händler versucht nur den ausgemachten Preis zu drücken.

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten
am 27. November 2013 um 9:01

Da Du vermutlich nicht MwSt-fähige Rechnung stellen kannst, kann der Händler keine MwSt (oder besser gesagt Vorsteuer) beim Finanzamt in Abzug bringen.

Es ist aber egal, ob der Händler es ins Ausland oder an einen Deutschen verkauft, er kann aus selbem Grunde bei beiden keine MwSt (bzw Vorsteuer) in Abzug bringen.

Der Händler versucht nur den ausgemachten Preis zu drücken.

Themenstarteram 27. November 2013 um 9:28

Dann versuche ich den Wagen lieber privat los zu werden. Der Händlereinkaufswert ist ca. 2300 und er hat mir max. 1800 geboten.

am 27. November 2013 um 9:43

Zitat:

Original geschrieben von Jebo76

Dann versuche ich den Wagen lieber privat los zu werden. Der Händlereinkaufswert ist ca. 2300 und er hat mir max. 1800 geboten.

Was für ein Auto und Baujahr ist es denn?

Ein mindestens 15 Jahre alter Mazda 323... Schau mal hier nach, was der noch wert sein könnte.

Themenstarteram 28. November 2013 um 7:19

Is nen Renault Megane Bj. 04, 98 PS,135tkm auf der Uhr. Is schon bisschen viel, aber er is gut gepflegt mit guten Winterreifen und Sommerreifen auf neuwertigen Alus. Ne AHK hat er auch und den Fahrradträger gibts auch noch dazu...

Zitat:

Original geschrieben von Jebo76

Ich möchte meinen alten Wagen bei einem Händler in Zahlung geben. Aber der will die Mehrwertsteuer einfach abziehen, weil er angeblich sofort an einen Exporthändler weiterverkauft! Ich dachte ich bekomme den Wert mit Steuer und der Händler holt sich das Geld dann beim Finanzamt wieder, oder wie ist das?

Also da wär ich jetzt sehr vorsichtig.

Wenn Du schon Rechnungen mit MwSt. stellst, dann würde ich mich lieber mal kundig machen, wie des im einzelnen zu erfolgen hat. Hier gibt es viele Unterschiede:

Ausland, aber EU mit UstID-Nr (+ erforderliche Prüfung!)

Ausland, aber EU ohne UstID-Nr

Ausland, nicht EU

Inland

und noch weitere mehr.

Wenn Du hier einen kleinen Fehler machst, dann wird das FA sich die MwSt. später von dir zurückholen.

Also informieren bzw. beim Steuerberater beraten lassen oder Finger weg!

Ust-Betrug ist übrigens ein ganz großes Problem, hinter dem die EU-Staaten alle hinterher sind. Möglicherweise wird auch aus Unkenntnis viel falsch gemacht. Auf alle Fälle ein Gebiet, in das man sich nicht verirren sollte.

Mach im Zweifel lieber einen "normalen" Autokauf!

am 28. November 2013 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von Jebo76

Dann versuche ich den Wagen lieber privat los zu werden. Der Händlereinkaufswert ist ca. 2300 und er hat mir max. 1800 geboten.

Du solltest aber bedenken:

Wenn Du den Wagen mit MWSt. gekauft hattest und diese damals als Vorsteuer abgesetzt, dann musst Du auch beim Verkauf an privat die MWSt. auf der Rechnung ausweisen und diese an das Finanzamt abführen.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Wenn Du den Wagen mit MWSt. gekauft hattest und diese damals als Vorsteuer abgesetzt...

Ich denke, das können wir ausschließen.

Falls es sich um ein privat genutztes Fahrzeug handelt, kann bzw. darf der TE gar keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. stellen. Mehr ist eigentlich nicht zu sagen, oder? Der kaufinteressierte "Händler" ist wohl eher ein windiger Kaufmann.

am 28. November 2013 um 20:35

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Falls es sich um ein privat genutztes Fahrzeug handelt, kann bzw. darf der TE gar keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. stellen.

Das ist ja wohl uns allen klar ...

Gruß

Der Chaosmanager

Windig ist wohl untertrieben. Ist der TE Vorsteuerabzugsberechtigt? Ist das Fahrzeug seiner Zeit regelbesteuert vom TE gekauft worden und ist noch im Betriebsvermögen wird die MwSt. ausgewiesen, ansonsten nicht. Der Aufkäufer hat die ges. Summe inkl. MwSt. zu zahlen, kann sie aber bei seinem Verkauf erlassen sofern das Fahrzeug in ein Nicht-EU Land ausgeführt wird und ihm die Ausfuhrbestätigung für das Finanzamt vorgelegt wird. Der TE hat aber damit nichts zu tun. Ist der zu verkaufende Wagen vom Betriebsvermögen des TE in seinen Privatbesitz gegangen kann die MwSt. nicht mehr ausgewiesen werden. Der Aufkäufer muss in jedem Fall „immer“ den vollen Preis ohne irgendwelche Abzüge zahlen. Obacht also!

am 29. November 2013 um 0:11

Der TE ist nicht MwSt Pflichtig.

Der Autokäufer sagt ihm, dass er das Auto ins Ausland verscherbeln will und die daraus verlustige MwSt ihm beim Ankauf in Abzug zu bringen hat.

Kurzum, der Käufer erzählt ihm eine Geschichte von einem Elefanten dem die Mücke in den allerwertesten getreten hat.

Ist das so schwer zu verstehen?

Ist in etwa so, wie einem Jahreswagenverkäufer mit 10 tkm gesagt wird, dass die Reifen ja schon fast abgefahren sind und da neue drauf müssen, und deshalb muss man noch 1.500 Eus vom Kaufpreis abziehen.

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Der TE ist nicht MwSt Pflichtig.

Das weiß er offenbar selbst nicht.

Ansonsten Zitat "Privatbesitz gegangen kann die MwSt. nicht mehr ausgewiesen werden. Der Aufkäufer muss in jedem Fall „immer“ den vollen Preis ohne irgendwelche Abzüge zahlen".

am 30. November 2013 um 2:24

Zitat:

Original geschrieben von _interceptor_

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Der TE ist nicht MwSt Pflichtig.

Das weiß er offenbar selbst nicht.

Ansonsten Zitat "Privatbesitz gegangen kann die MwSt. nicht mehr ausgewiesen werden. Der Aufkäufer muss in jedem Fall „immer“ den vollen Preis ohne irgendwelche Abzüge zahlen".

Jebo76 hat sich nie dazu geäußert.

Ich kann nur daraus lesen dass er nicht MwSt-Pflichtig ist.

Das mit der MwSt wird oft nem Laien vorgerechnet.

Laie kennt sich nicht aus und akzeptiert es (zumindest hin und wieder mal).

Da denk ich immer wieder an die Kaufe-Auto-An Visitenkarten die an Autos gesteckt werden.

Hab da auch mal spaßes halber angefragt, was mein Citroen C1 BJ 2012 mit damals 60 tkm ihnen wert wäre. Zur Antwort bekam ich, dass da ja paar mängel sind und das Design nicht besonderlich gefragt ist, weil 2012 Modellwechsel war, zudem daher nur in den Osten exportiert werden kann. Angebot lag bei 1.800 Euro auf die Hand.

Dat Auto hat aber keine optischen Mängel (außer vllt außen bissl verdreckt). Dat Modell 2012 ist mit Facelift aktuell, und Export oder nicht is mir egal.

Listenpreis 9.450 Eus damals und bei 5.500 hätte man sich treffen können (hab es selbst für 6.790 Eus erworben zzgl 290 Eus Eil-Überführung).

Was der Visitenkarten-Anstecker in der kurzen Zeit gefunden hatte war phänomenal:

Risse an Reifen Beifahrerseite (müssen beide erneuert werden), Stoßstangen vorne und hinten wurde angeeckt, Auspuffrohr hatte einen Riss zwischen Mittel- und Endschalldämpfer (schlechte Schweißnaht) - den Mittelschalldämpfer suche ich heute noch und hab ihn noch nicht gefunden :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen