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Autohaus hat Unfall verursacht - wie is das mit der Versicherung?

Themenstarteram 12. November 2007 um 19:27

Hallo

Ich hatte mein Auto beim Autohaus in Reparatur.

Is ja schließlich praktisch so ein hol-und-bring Service...

...nur hat der Mitarbeiter, der uns das Auto zurückbringen wollte gedacht, er hüpft mal über einen Bordstein und mäht einen (ziemlich teuren) Zaun nieder.

Auto wirtschaftlicher Totalschaden und dem Zaun gehts auch nicht mehr ganz so gut. :(

Jetzt geht es darum, wer den Schaden am Zaun zahlt

Die Autohausversicherung meint, dass den meine Versicherung bezahlen soll.

Im Ausgleich wollen die irgendwie ausrechnen, was mich die Hochstufung (von 45% auf 60% !!!) über die nächsten 7 Jahre oder so kostet, und mir das dann auszahlen.

Ich habe aber das Gefühl, dass ich dabei am Ende mit Minus herausgehe.

Dazu kommt, dass ich eigentlich jährlich die Versicherung wechsel und man ja immer angeben muss, ob man in den letzten 2 Jahren einen Schaden verursacht hat, was wiederrum höhere Beiträge bedeutet.

Ausserdem fällt mir das Argument weg, ich hätte ja schliesslich in den letzten 20 Jahren keinen Unfall gebaut (bla bla)

Das sind mir alles viel zu viele Nachteile und mir wär am liebsten, das Autohaus zahlt den Schaden am Zaun

Weiss einer von euch wie das rechtlich aussieht und was ich für möglichkeiten habe?

Am besten irgendwelche § oder etwas, das ich dem Autohaus unter die Nase halten kann.

Bin für alle Tipps und Hilfen dankbar.

Vielen Dank

Quicks

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14 Antworten

lass das autohaus das regeln und halte deine versicherung schön da raus.....

anderweitig, sofern die sich nciht geben, solltest du schleunigst einen anwalt aufsuchen und einen netten brief an den konzern verfassen, dem das autohaus angehört.....

Die Schadenregulierung ist hier voll und ganz vom Verursacher (Autohaus) zu übernehmen. Lass dich nicht auf solche "Spielchen" mit der Hochrechnerei ein.

 

Hier geht es dem Autohaus wohl nur um Ihre Schadenquote und um Ihre eigene  Hochstufung  und sonst um nichts.

 

Den Wiederbeschaffungswert respektive die Schadenhöhe von deinem Fahrzeug solltest du von einem Sachverständigen deines Vertrauen ermitteln lassen.

 

Nicht das die auch noch auf die Idee kommen, das "Rechnen wir mal eben schnell für dich selber aus"

 

Stimmt das Autohaus deinem Wunsch nicht zu, ist etwas Faul im Staate Dänemark" wie man so schön sagt.

 

dann hilft dir ein Rechtsanwalt weiter.

 

Also Morgen klare Ansagen treffen im Autohaus.:cool:

 

Das sind Profis, die Wissen genau was die Glocke geschlagen hat..... :mad:

Themenstarteram 12. November 2007 um 20:30

Ok, vielen dank, das wollt ich hören :D

Werd denen das mal unterbreiten.

Was den Wiederbeschaffungswert angeht hab ich meinen eigenen Gutachter bestellt und ich denke das ergebnis ist ok - auch wenn ichs auto lieber weitergefahren wäre.

Ich hab das Geld zwar noch nicht am Konto, aber die schriftliche Zusage.

Geht also nur noch um den Zaun.

Grüssle,

Quicks

Das hast du sehr gut gemacht (das mit dem eigenen Gutachter) :D

 

ps.: hätte sich der Fahrer deines Auto an die Richtgeschwindigkeit gehalten.....

      wir beide wissen Bescheid und lassen die anderen hier dumm sterben OK? :cool:;)

 

 

Themenstarteram 12. November 2007 um 21:37

hehehe :D

wir wollen aber nicht dumm sterben......:p oder :rolleyes:?

Sorry, ich konnte jetzt nicht anders.

 

skysurfer5:)

Themenstarteram 13. November 2007 um 11:00

Hallo

Also nachdem die Autohausversicherung gesagt hat, dass sie das so nicht macht, habe ich mir vom ADAC eine kostenlose Rechtsberatung per Telefon geholt.

Da es vielleicht auch andere Interessiert, hier das Fazit des Telefonats:

Meine Auto-Haftpflicht ist verpflichtet den Schaden zu bezahlen! Es zahlt immer die Versicherung des KFZ-Halter! Punkt!

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Die Autohausversicherung zahlt den Schaden an meine Haftpflicht komplett zurück. Damit wird der Schadensfall gestrichen und alles ist gut. Allerdings kenne ich seit heute die Schadenshöhe und bin mir nicht so sicher, dass die Versicherung das übernimmt.

2. Die Autohausversicherung muss mir solange JÄHRLICH meinen Schaden, also das was ich mehr zahle bezahlen, solange bis ich irgendwann mal auf SF26 angekommen bin.

Das kann sich über Jahrzehnte hinziehen!

Einer Einmalzahlung aufgrund einer Hochrechnung über die nächsten 7 Jahre soll ich auf keinen Fall zustimmen, da ich da in jedem Fall mit Minus rausgehe.

Oh mann was ein stress!

Ich schätze ich muss mir einen Anwalt nehmen!

Grüssle

Quicks

Zitat:

Original geschrieben von Quicks

Hallo

 

Also nachdem die Autohausversicherung gesagt hat, dass sie das so nicht macht, habe ich mir vom ADAC eine kostenlose Rechtsberatung per Telefon geholt.

Da es vielleicht auch andere Interessiert, hier das Fazit des Telefonats:

 

Meine Auto-Haftpflicht ist verpflichtet den Schaden zu bezahlen! Es zahlt immer die Versicherung des KFZ-Halter! Punkt!

 

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Die Autohausversicherung zahlt den Schaden an meine Haftpflicht komplett zurück. Damit wird der Schadensfall gestrichen und alles ist gut. Allerdings kenne ich seit heute die Schadenshöhe und bin mir nicht so sicher, dass die Versicherung das übernimmt.

 

2. Die Autohausversicherung muss mir solange JÄHRLICH meinen Schaden, also das was ich mehr zahle bezahlen, solange bis ich irgendwann mal auf SF26 angekommen bin.

Das kann sich über Jahrzehnte hinziehen!

Einer Einmalzahlung aufgrund einer Hochrechnung über die nächsten 7 Jahre soll ich auf keinen Fall zustimmen, da ich da in jedem Fall mit Minus rausgehe.

 

Oh mann was ein stress!

Ich schätze ich muss mir einen Anwalt nehmen!

 

Grüssle

Quicks

Das mag ich so aber nicht ganz glauben. Sicherlich muss die Haftpflichtversicherung gegenüber Schäden dritten haften. Aber das Fahrzeug war in der Werkstattobhut, dort ist es passiert und die sind dagegen mit Sicherheit Versichert.

 

Hier brauchst du wirklich einen Anwalt. :mad:

 

Aber halte uns doch bitte mal auf dem laufenden. So etwas hat man ja auch nicht jeden Tag....

Themenstarteram 13. November 2007 um 11:45

Der Geschädigkte - also die Firma der der Zaun gehörte - tritt immer an meine Versicherung ran.

So hat es mir der ADAC Anwalt gesagt.

Klar ist das Autohaus versichert.

Aber dieser Versicherungschutz besteht zwischen dem Autohaus und mir, nicht dem Autohaus und dem Geschädigten.

Halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden wie das weitergeht.

Grüssle

Quicks

Zitat:

Original geschrieben von Quicks

Der Geschädigkte - also die Firma der der Zaun gehörte - tritt immer an meine Versicherung ran.

So hat es mir der ADAC Anwalt gesagt.

Klar ist das Autohaus versichert.

Aber dieser Versicherungschutz besteht zwischen dem Autohaus und mir, nicht dem Autohaus und dem Geschädigten.

Halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden wie das weitergeht.

Grüssle

Quicks

Vorsicht Halbwissen.

Deine VS zahlt den Schaden vom Zaun.Holt sich die Kosten von VS des Autohauses zurück.Die VS des Autohaus zahlt deinen kompletten Schaden.

Denke,das es so laufen sollte/müsste.

Gruß

hätte es genauso erklärt wie die rechtsberatung vom ADAC. Die Kfz - Versicherung muß zuerst ran. Ob dann ein Regress an das Autohaus stattfinden kann wegen der Schadenhöhe, muß geprüft werden, wenn nicht möglich - jährlich zettel bei der Versicherung anfordern wieviel teurer es durch den Schadenfall anno 2007 ist und die differenz erstatten lassen.

Was ich persönlich machen würde?

Klar, ist einfach, man macht minus, aber ich würde dennoch so ne Sofortzahlung für 7 Jahre nehmen. Was meinst du, wie dich das nnerfen wird, jedes Jahr irgendwelche Bescheinigungen anzufordern und weiterzuleiten. In 7 Jahren bist du wieder auf 45% und wärst sonst auf 40 oder 35 - für die paar Kröten so nen ambach? und es betrifft ja nun auch wirklich nur die Haftpflicht. Hast du jetzt Kasko? ansonsten noch ganz kurzfristig mit rein nehmen ( vor Jahresende ).

Grund: Kasko SFR wird an Kasko angeglichen. Zum 01.01. folgt Höherstufung in der Haftpflicht und wenn du dann ein neues Auto bekommst und nimmst die Kasko rein - würde der niedrigere SFR von der Haftpflicht angeglichen. Wenn du über den 01.01 hinaus ne Kasko hast - geht es in der Haftpflicht rauf und Kasko bleibt niedrig ;)

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15

 

Klar, ist einfach, man macht minus, aber ich würde dennoch so ne Sofortzahlung für 7 Jahre nehmen.

 

auch unter dem Gesichtspunkt, dass 7 Jahre eine lange Zeit sind. Wer weis ob es dann das Autohaus noch geben wird. In der heutigen Zeit sind Konurse in der Autobranche ja leider an der Tagesordung .... :(

 

sorry, muß kurz nen Schreibfehler berichtigen - sonst macht es überhaupt keinen Sinn:

 

Grund: Kasko SFR wird an Kasko angeglichen - -- - -ist natürlich falsch, es muß heißen:

Kasko SFR wird an Haftpflicht angeglichen

mach am besten ein Beispiel ( zum besseren Verständnis mit %ten und nicht mit SFR):

jetzt 40% Haftpflicht, keine Kasko

Haftpflichtschaden

2008 - 60% Haftpflicht, keine Kasko

mitte 2008 - 60% Haftpflicht, 60 % Kasko

und andere Variante:

jetzt 40% Haftpflicht, 40% Kasko

Haftpflichtschaden

2008 - 60% Haftpflicht, 40% Kasko

mitte 2008 - 60% Haftpflicht, 40 % Kasko

Ich hoffe, es ist halbwegs verständlich worauf ich hinaus will.

es wird die SF-Klasse, nicht der SFR angeglichen. Denn der kann in der VK abweichend von der KH sowie des Versicherungsanbieters sein.;) 

Je nachdem, welche SF-Klasse bei VK-Einschluß besteht.

 

Beispiel: KH = SF-Klasse 12 -> SFR 40%

Angleichung VK an KH-SF-Klasse 12 ->  SFR 45% 

 

skysurfer5:)

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