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Autohaus storniert verbindlichen Kaufvertrag

Themenstarteram 22. Juli 2011 um 23:31

Hallo,

 

ich habe die Tage einen Jahreswagen bei einem renommierten und lizensierten deutschen Autohaus gekauft. Eine verbindliche Bestellung/Kaufvertrag mit meiner Unterschrift und dem Stempel des Autohauses ist bereits erfolgt, alle Vertragsunterlagen liegen mir vor und die Bestellung wurde seitens des Autohauses bestätigt. Eine Anzahlung wurde noch nicht geleistet, diese sollte erst am Abholtag nächste Woche folgen.

 

Nun habe ich eine Email erhalten, dass mein bestelltes Fahrzeug unglücklicherweise durch die interne Exportabteilung bereits verkauft ist! Ich bin aus allen Wolken gefallen! Ein Vertrag ist ein Vertrag und kann nicht einseitig storniert werden. Ich werde da mit einem Zweizeiler in der Email einfach so abgespeist ohne Erwähnung jeglicher Schadensersatzansprüche bzw. Lieferung eines gleichwertigen Fahrzeugs.

 

Ich werde dort morgen anrufen. Falls ein Privatmann einen Vertrag storniert, muss dieser etwa 10% des Kaufpreises an das Autohaus zurückzahlen. Wie schaut das in diesem umgekehrten Fall aus?

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema
am 23. Juli 2011 um 7:14

Warum soll der Kaufvertrag unbedingt eine Unterschrift tragen, um verbindlich zu sein? Ein Kaufvertrag kann auch per Handschlag abgeschlossen sein und ist genauso verbindlich. Die Beweisbarkeit ist eine ganz andere Geschichte.

Letztlich ist es übrigens auch egal, ob "der Wagen bereits verkauft" war... die Erfüllung des gültigen Kaufvertrags mit dir würde es nur entgegenstehen, wenn der Wagen bereits "übereignet" ist - also gar nicht mehr im Eigentum des Autohauses ist. Theoretisch können die den 10 mal "verkauft" haben, alle Verträge wären erstmal gültig.

Das Dilemma ist, dass es eben nur dieses eine Auto gibt, das bedeutet, das Autohaus könnte nur einen der Verträge auch erfüllen.

Wenn sich das Autohaus nun entschieden hat, gerade deinen Kaufvertrag nicht zu erfüllen, dann kannst du wohl - zumindest was das begehrte Auto angeht - nichts dagegen machen. Aber wahrscheinlich würden sich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung ergeben. Darunter würden nach meinem Rechtsverstädnis mindestens mal alle Aufwendungen fallen, die man im Vertrauen auf den Vertrag getätigt hat - z.B. Zulassungskosten, Fahrkarte zur Abholung etc. Ob da weiteres dazu kommt, weiß ich nicht. Die Differenz zu einem "vergleichbaren" Fahrzeug (wie bestimmt man dieses?) wird sich wohl nur schwer als Schaden nachweisen lassen.

Einfach mit der E-Mail würde ich mich zumindest nicht abspeisen lassen.

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Ist das wirklich eine

Zitat:

verbindliche Bestellung/Kaufvertrag

Hier kommt es auf jeden Buchstaben an!

Und allein der 

Zitat:

Stempel des Autohauses

hilft auch nicht wirklich. Gibt es zu dem Stempel auch eine Unterschrift?

Wenn ich mal wieder in meinem gefährlichen Halbwissen der letzten Schuldrechtvorlesung krame, kommt mir der Begriff "relative und absolute Unmöglichkeit" in den Sinn. Google doch mal danach.

am 23. Juli 2011 um 6:52

Was steht denn im Kleingedruckten?  Sind dort irgendwelche Ausnahmen aufgeführt bzw. Einschränkungen, denn nicht immer ist unten drin was oben drauf steht.

am 23. Juli 2011 um 6:59

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

Wenn ich mal wieder in meinem gefährlichen Halbwissen der letzten Schuldrechtvorlesung krame, kommt mir der Begriff "relative und absolute Unmöglichkeit" in den Sinn. Google doch mal danach.

ich glaube du meinst faktische und praktische, hier hast du dann nach die wirtschaftliche und rechtliche Unmöglichkeit, als Unterpunkt noch die naturgesetzliche UM:-) du verwechselst das mit ralativem und absoluten Fixgeschäft ;-)

am 23. Juli 2011 um 7:14

Warum soll der Kaufvertrag unbedingt eine Unterschrift tragen, um verbindlich zu sein? Ein Kaufvertrag kann auch per Handschlag abgeschlossen sein und ist genauso verbindlich. Die Beweisbarkeit ist eine ganz andere Geschichte.

Letztlich ist es übrigens auch egal, ob "der Wagen bereits verkauft" war... die Erfüllung des gültigen Kaufvertrags mit dir würde es nur entgegenstehen, wenn der Wagen bereits "übereignet" ist - also gar nicht mehr im Eigentum des Autohauses ist. Theoretisch können die den 10 mal "verkauft" haben, alle Verträge wären erstmal gültig.

Das Dilemma ist, dass es eben nur dieses eine Auto gibt, das bedeutet, das Autohaus könnte nur einen der Verträge auch erfüllen.

Wenn sich das Autohaus nun entschieden hat, gerade deinen Kaufvertrag nicht zu erfüllen, dann kannst du wohl - zumindest was das begehrte Auto angeht - nichts dagegen machen. Aber wahrscheinlich würden sich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung ergeben. Darunter würden nach meinem Rechtsverstädnis mindestens mal alle Aufwendungen fallen, die man im Vertrauen auf den Vertrag getätigt hat - z.B. Zulassungskosten, Fahrkarte zur Abholung etc. Ob da weiteres dazu kommt, weiß ich nicht. Die Differenz zu einem "vergleichbaren" Fahrzeug (wie bestimmt man dieses?) wird sich wohl nur schwer als Schaden nachweisen lassen.

Einfach mit der E-Mail würde ich mich zumindest nicht abspeisen lassen.

Die feine Art ist es absolut nicht, den Autokäufer mittels zweizeiliger E-Mail davon in Kenntnis zu setzen, dass das per Vertrag erworbene Fahrzeug anderweitig verhökert worden ist. Was mich stutzig macht ist die fehlende Unterschrift des Verkäufers. Ob ein Kaufvertrag wie schon von ichtyos erwähnt nur mit aufdrücktem Stempel gültig ist oder zusätzlich eine rechtsverbindliche Unterschrift erfordert.

Wollen wir hoffen, dass sich die Seriosität des Autohauses dadurch bestätigt, indem es ein gleichwertiges Angebot mit einer kleinen Draufgabe nachreicht.  Bitte weiter berichten.

am 23. Juli 2011 um 7:25

Wie gesagt, ein Kaufvertrag hat absolut keinerlei Formerfordernisse. Der ist sogar per Handschlag (wenn denn beweisbar) absolut und voll gültig. Daher würde ich auf das Detail, ob da nun nur ein Stempel, oder eine Unterschrift, oder beides, nicht sooo viel Wert legen.

Zitat:

und die Bestellung wurde seitens des Autohauses bestätigt.

In welcher Form auch immer - ich gehe davon aus, dass der KV erstmal gültig ist.

@Rheinostfriese

 

Wenn für einen Kaufvertrag keine besondere Formvorschriften bestehen, warum bieten dann der ADAC und andere Institutionen Vordrucke an für den Kauf bzw. Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen. Also muss es doch gewisse Kriterien geben, welche die Interessen beider Parteien berücksichtigt.

am 23. Juli 2011 um 7:42

Das wird angeboten, weil es selbstverständlich für beide Seiten besser ist, möglichst alle potenziell streitigen Punkte zu klären und dies auch schriftlich (also beweisbar) zu fixieren.

Die Nutzung eines schriftlichen Vertrags ist aber nicht vorgeschrieben. Es gibt nur sehr wenige Kaufverträge, wo es Formvorschriften gibt - im normalen Leben würde mir da nur der Grundstückskaufvertrag einfallen.

Zitat:

Eine verbindliche Bestellung/Kaufvertrag

Hallöchen,

was war es denn jetzt genau? Eine verbindliche Bestellung oder ein Kaufvertrag?

Die Fahrzeuge, die ich bisher gekauft habe, wurden zunächst immer mit einer verbindlichen Bestellung beim Händler bestellt. Verbindlich deshalb, damit der Kunde sich an die Bestellung bindet. Eine Bindung des Händlers wird in diesen Formularen in der Regel ausgeschlossen und erst auch für den Händler verbindlich, wenn er die Lieferung angezeigt hat, also die Lieferung des bestellten Fahrzeuges erklärt, in der Regel durch eine Auftragsbestätigung; erst dann kommt der Kaufvertrag zustande, da der Händler dann erst der Willenserklärung des Käufers (Bestellung) zustimmen kann.

Kein Händler wird sich auf die Lieferung eines Fahrzeuges verbindlich festlegen, dass er nicht auf dem Hof stehen hat; insbesondere bei Werks- und Jahreswagen hat er nämlich keinen 100%igen Einfluss darauf, ob das noch im System verfügbare Fahrzeug noch frei und für ihn bestellbar ist.

Es ist zwar wie vorher schon geschrieben, kein netter Zug vom Händler Dich mit einem Zweizeiler abzuspeisen aber ich würde ehrlich drauf tippen, dass auf Deinem Vertrag "verbindliche Bestellung" steht ;)

am 23. Juli 2011 um 7:49

Zitat:

Original geschrieben von ambassador24

Ein Vertrag ist ein Vertrag und kann nicht einseitig storniert werden.

Lies Dir bitte den Vertrag einschließlich dem Kleingedruckten sowie die AGBs des Händlers vollständig durch. Ich bin mir ziemlich sicher, dass darin Klauseln zu finden sind, unter denen der Verkäufer berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten; ein solcher Fall scheint hier eingetreten zu sein.

Viele Grüße

Verdinand.

@ TE:

SCAN DAS DING EIN, mach meinetwegen die Namen unkenntlich und dann reden wir weiter.

Mit DING meine ich

1. Kaufvertrag

2. E-Mail

3. Händler AGB

(4. Deine AGB, falls du nicht privat gekauft hast)

Grüße

am 23. Juli 2011 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von ambassador24

Eine verbindliche Bestellung/Kaufvertrag

was war es genau?

eine "verbindliche bestellung" und ein "kaufvertrag" sind zwei verschiedene dinge!

solltest du nur eine "verbindliche bestellung" unterschrieben haben (wovon auszugehen ist) ist das auto weg und der händler i.d.r. nicht regresspflichtig...

lies dir also genau durch, was du da unterschrieben hast!

TE hat geschrieben:

 

"Eine verbindliche Bestellung/Kaufvertrag mit meiner Unterschrift und dem Stempel des Autohauses ist bereits erfolgt, alle Vertragsunterlagen liegen mir vor und die Bestellung wurde seitens des Autohauses bestätigt. "

 

Die Frage ist, was wurde bestätigt:

- die Aufgabe einer verbindlichen Bestellung

- die Annahme der verbindlichen Bestellung

 

Im Fall 1 ist kein Vertrag zustande gekommen.

Im Fall 2 ist ein Vertrag zustande gekommen.

 

Ich vermute, Händler hat die Verbindliche Bestellung mitunterzeichnet und TE hat dies fälschlicherweise als Auftragsbestätigung interpretiert.

 

O.

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