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Autohaus verweigert Auslieferung von Neufahrzeug
Folgendes möchte ich dem Forum mitteilen, in der Hoffnung, dass jemand evtl. einen ähnlichen Fall kennt und einen Tipp hat.
Ich habe im Mai 2017 einen neuen Tiguan bei einem VW-Autohaus bestellt.
Dieser wurde in der 33.KW an dieses Autohaus geliefert. Zuerst vertröstete der Händler mich in Bezug auf die Übergabe auf etwa 35.KW, da er den Fz-Brief noch nicht hat. Da die Auslieferung in der Woche nicht klappte forderte ich einen schriftlich bestätigten VERBINDLICHEN Übergabetermin, den ich dann auch bekam.
Dieser verbindliche Termin, der in der 36. KW war, lies der Händler platzen, weil er es versäumte den Fz-Brief zu besorgen. Somit ist er jetzt schon seit ca. 4 Wochen in Verzug.
Die vertraglich vereinbarte Zuzahlung, die ich neben der Inzahlungnahme meines Gebrauchten vereinbart habe, habe ich dem Händler bereits überwiesen; ohne dass ich eine Quittung darüber erhielt.
Ettliche Schreiben meines dann eingeschalteten Anwalts und weitere Terminsetzungen führten nicht zur Übergabe des Fahrzeugs. Der Händler verspricht von Woche zu Woche, dass es dann in ein paar Tagen wirklich klappt und wenn der Termin kommt, hört man nichts mehr davon.
Mittlerweile kommt man weder telefonisch noch schriftlich zu ihm durch. Absolute Funkstille im VW-Autohaus!
Von seiten VW hat sich schon der Vertriebsleiter eingeschaltet. Dem wird von Händler auch nur versprochen, dass er das Fahrzeug bald ausliefert, was dann doch nicht geschieht.
Der Händler tanzt also sowohl VW als auch dem Kunden auf dem Kopf rum und ist absolut untätig.
Ich stehe also seit Wochen mit der VW-Kundenbetreuung in Kontakt, die mir versprechen, dass sie sich "bemühen"... bisher absolut erfolglos.
Und auch mein Rechtsanwalt kommt nicht mehr durch.
Das Auto steht seit mittlerweile 7 (!) Wochen beim Händler auf dem Hof und er verweigert die Übergabe.
Ich bin wohl jetzt gezwungen, die Herausgabe gerichtlich zu erzwingen, da ich es nicht einsehe vom Vertrag zurück zu treten.
Hat jemand einen solchen Fall schon mal erlebt?
Wenn ja, wäre ich für Infos dankbar, wie die Lösung aussah oder wie die Geschichte ausging!
Danke.
Beste Antwort im Thema
Ich habe hier nicht alles gelesen. Das war mir zu mühsam. Erstaunlicherweise meint fast jeder, sich zu Rechtsfragen äußern zu können. Ich frage mich nur, wozu man dann Jura studieren muss.
Der Erwerb einer Sache besteht nach deutschem Recht ( ist nicht überall so ) aus 2 Rechtsgeschäften, dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft, wonach der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen und der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen, u n d dem dinglichen Erfüllungsgeschäft mit der Übergabe der Sache mit dem beiderseitigen zum Ausdruck gekommenen Willen der Eigentumsverschaffung.
Mit der Haltereigenschaft und dem Status des Versicherungsnehmers hat das alles nichts zu tun. Der Eigentümer eines Fahrzeugs muss weder der Halter noch der Versicherungsnehmer sein.
Wenn hier das Autohaus bei gültigem Kaufvertrag den Wagen nicht ausliefert und übereignet, kommt es seiner Verpflichtung nicht nach, weil es zwar könnte aber nicht will oder eben nicht kann, weil möglicherweise Rechte Dritter an dem Fahrzeug bestehen.
Was dann seitens des Käufers zu tun ist, weiß jeder Anwalt. Den sollte man dann auch einschalten und nicht im Nebel nach Lösungen suchen.
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84 Antworten
Es muss ja einen Grund geben, warum die den nicht übergeben. Wenn der wirklich dort beim Händler steht und bezalt ist, kann es ja nur sein, dass das Autohaus vielleicht schon pleite ist und am Tiguan ein Pfandsiegel klebt.
Zitat:
... Ich bin wohl jetzt gezwungen, die Herausgabe gerichtlich zu erzwingen, da ich es nicht einsehe vom Vertrag zurück zu treten...
Genau das wirst du jetzt tun müssen, auf Erfüllung des eingegangen Kaufvertrages klagen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten der unterlegenen Partei.
Nachtrag: ...oder er hat noch nicht an VW bezahlt und erhält daher nicht den Kfz-Brief.
Das hört sich so an als wenn der Händler nicht genug bares hat um bei VW den Brief frei zu kaufen.
Ich würde mal direkt bei VW anrufen und dort Druck aufbauen. Mal damit drohen das man vom Kaufvertrag zurücktritt und ein Auto bei der Marken Konkurrenz kauft. VW müsste doch auch eigentlich in der Lage sein mitzuteilen warum der Brief nicht an den Händler gesendet wird. Ich würde einfach mal so auf doof bei VW anfragen: "Haben sie den Brief schon an den Händler verschickt oder können sie mir mitteilen warum dies nicht geschieht ? "
Nicht das der Händler kurz vor der Insolvenz steht und somit auch deine Zuzahlung dann evtl. futsch ist. Evtl. versuchen die Überweisung zurückzurufen.
Normalerweise sollte VW auch mehr druck auf den Händler ausüben, die geben den Händlern so genaue Vorgaben wie Ihr Verkaufsraum auszusehen hat, welche Standards die Werkstätten ausführen müssen usw. Dann sind sie nicht in der Lage dir da zu helfen ?
Drück dir die Daumen das sich alles noch zum guten wendet.
Zitat:
@Ziegentiger schrieb am 6. Oktober 2017 um 11:11:01 Uhr:
Das hört sich so an als wenn der Händler nicht genug bares hat um bei VW den Brief frei zu kaufen.
Ich würde mal direkt bei VW anrufen und dort Druck aufbauen. Mal damit drohen das man vom Kaufvertrag zurücktritt und ein Auto bei der Marken Konkurrenz kauft. VW müsste doch auch eigentlich in der Lage sein mitzuteilen warum der Brief nicht an den Händler gesendet wird. Ich würde einfach mal so auf doof bei VW anfragen: "Haben sie den Brief schon an den Händler verschickt oder können sie mir mitteilen warum dies nicht geschieht ? "
Nicht das der Händler kurz vor der Insolvenz steht und somit auch deine Zuzahlung dann evtl. futsch ist. Evtl. versuchen die Überweisung zurückzurufen.
Normalerweise sollte VW auch mehr druck auf den Händler ausüben, die geben den Händlern so genaue Vorgaben wie Ihr Verkaufsraum auszusehen hat, welche Standards die Werkstätten ausführen müssen usw. Dann sind sie nicht in der Lage dir da zu helfen ?
Drück dir die Daumen das sich alles noch zum guten wendet.
Ich denke, dass der Händer "hofft", dass ich vom Vertrag zurücktrete, weil die Konditionen, auf die er sich im Mai eingelassen hat, aus heutiger Sicht für ihn nicht gewinnbringend sind.
Aber... wie gesagt... das werde ich nicht machen!
Laut Kundenbetreuung wurde mir der Brief bereits übergeben, was ja nicht der Fall ist. Scheinbar haben die (von wem auch immer) die Info erhalten, dass die Fahrzeugübergabe stattgefunden hat. Ich habe denen gesagt, dass die Sache noch nicht erledigt ist und gebeten, dass sie sich nochmal einschalten.
Eine Überweisung kann man nicht zurückrufen...
Wenn der Händler insolvent ist gehen sämtliche Vorauszahlungen in die Konkursmasse ein und wird an die Gläubiger verteilt. Als Kunde geht man leer aus. Deshalb, Bares ist Wahres. Bargeld gegen Brief und Auto und gut isses.
Der Händler übergibt Dir nicht Dein Eigentum, kann man da nicht die Polizei einschalten?
Zitat:
@Ascot63 schrieb am 6. Oktober 2017 um 11:20:41 Uhr:
Der Händler übergibt Dir nicht Dein Eigentum, kann man da nicht die Polizei einschalten?
Noch ist es nicht sein Eigentum, das wird der Tiguan erst mit der Übergabe (§ 929 BGB).
Zitat:
@Ascot63 schrieb am 6. Oktober 2017 um 11:20:41 Uhr:
Der Händler übergibt Dir nicht Dein Eigentum, kann man da nicht die Polizei einschalten?
Da er den Brief noch nicht in Händen hat kann er nicht beweisen das der Wagen sein Eigentum ist. Folglich wird's sehr schwer da mit der Polizei (ohne Gerichtsbeschluss) aufzutauchen und auf Herausgabe zu bestehen
Edit: @Benno119 war schneller
Zitat:
@Ascot63 schrieb am 6. Oktober 2017 um 11:20:41 Uhr:
Der Händler übergibt Dir nicht Dein Eigentum, kann man da nicht die Polizei einschalten?
"Eigentum" ist es erst dann, wenn ich im Brief eingetragen bin.
Z.Zt. ist es nur das Auto, was aufgrund meiner Bestellung gebaut und geliefert wurde... mehr nicht.
Ich finde es nur "schade", dass das VW selber da nicht "mächtiger" ist und etwas gegen solche Handlungsweisen der eigenen Autohäuser machen kann. :-(
Zitat:
..."Eigentum" ist es erst dann, wenn ich im Brief eingetragen bin.
Z.Zt. ist es nur das Auto, was aufgrund meiner Bestellung gebaut und geliefert wurde... mehr nicht.
Nicht einmal das. Eigentümer wirst du erst mit der Übergabe des bisherigen Eigentümers an dich und zusätzlich mit der Einigung über den Eigentumsübergang (Erfüllungsgeschäft).
Im Moment ist entweder VW (Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung durch den Händler) oder schon der Händler Eigentümer. Du hast lediglich die Rechte aus dem Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft).
Zitat:
@Benno119 schrieb am 6. Oktober 2017 um 12:17:46 Uhr:
Nicht einmal das. Eigentümer wirst du erst mit der Übergabe des bisherigen Eigentümers an dich und zusätzlich mit der Einigung über den Eigentumsübergang (Erfüllungsgeschäft).
Im Moment ist entweder VW (Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung durch den Händler) oder schon der Händler Eigentümer. Du hast lediglich die Rechte aus dem Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft).
Deswegen bleibt mir ja leider nichts anderes übrig als die Erfüllung vor Gericht einzuklagen.
Für mich nur unverständlich, dass es bei einem Weltkonzern wie VW (und den angeschlossenen Autohäusern) so weit kommen kann. Hier sollte man als Kunde doch auf unkomplizierte Vertragserfüllung vertrauen können.
Ich habe ja nicht bei irgendeinem dubiosen Hinterhof-Gebrauchtwagenhändler ein Auto gekauft, sondern bei einem Autohaus, der die Buchstaben VW auf dem Dach hat.