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autohaus will auto einbehalten?!?!

Opel Astra F
Themenstarteram 23. Januar 2008 um 18:43

hallo,

ich hab ne frage bezüglich der vorgehensweisen eines autohauses. der tüv meines astras ist fällig, hab den zu einem autohaus gebracht, um zu checken was für einen neuen stempel zu machen wäre. nun hat die werkstatt eine nicht unerhebliche liste von mängeln entdeckt, die mich sehr stutzig macht. bin selber aus der kfz-branche und kann das halbwegs einschätzen...

die reparaturen würden sich jedenfalls auf ca. 1800.- euro belaufen. der wagen sei lt. aussage des autohauses nicht mehr fahrtüchtig und sie könnte nicht verantworten mich so weiterfahren zu lassen.

(anm. der wagen ist 100%ig scheckheftgepflegt und hat kaum mängel, das 'schlimmste' ist die handbremse hinten die nicht zieht).

ist das nicht totaler humbug? natürlich haben die eine verantwortung, keine schrottreifen autos auf die strasse zu lassen, aber das kommt doch betrug gleich - nach dem motto: entweder sie lassen das bei uns machen oder sie kriegen den schlüssel nicht ("..denn wir können das ja nicht verantworten...wenn sie nen unfall bauen und so... *augenzwinker*).

weiss wer rat??

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17 Antworten

Sofort mit Anwalt hin und drohen, dass es an die Presse und das Fernsehen weitergeleitet wird. Die sind VERPFLICHTET dir dein Auto zu geben, egal in welchem Zustand es sich befindet.

 

So ne scheiß Bude, und das nennt sich dann FREUNDLICHER OPEL HÄNDLER ... kannste alle nur inne Zelle mit weiche Wände stecken ...

Themenstarteram 23. Januar 2008 um 18:49

haha...genau das hab ich mir auch schon gedacht. coolerweise handelt es sich um genau "den freundlichen opel-händler" an der ecke, naja eher nen riesen autohaus, von dem generell nix gutes erzählt wird...danke für den tip.

*...fernsehen ist ne gute idee...*;)

Hört sich ja an wie ATU.

Da muss doch aber was schlimmeres sein, also die Handbremse, oder? Was behaupten Sie denn?

So oder so, spielt es aber eh keine Rolle.

Sag Ihnen sie sollen Dir Deinen Autoschlüssel geben und fertig.

Sie haben kein Recht dein Auto zu behalten. Du kannst es schließlich überall reparieren lassen wo du willst. Nach dieser Aktion würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall in eine andere Werkstatt gehen, denn das ist unseriös. Sicher, man kann einem Kunden in einem schweren Fall (Betriebsbremse 0 Funktion, o.Ä.) wirklich nahe legen mit dem Auto nicht mehr zu fahren, aber letztlich kann das immer der Kunde selbst entscheiden (auch wenn es tatsächlich gefährlich ist!).

Notfalls rufst Du halt die Polizei (oder drohst nur damit). Denen sagst Du dann dass Du in eine andere Werkstatt fährst, weil Du dich nicht erpressen lässt.

Nur (!!!) ein amtlich anerkannter Sachverständiger (sprich TÜV Prüfer) kann dein Auto als "nicht verkehrssicher" einstufen, was ein Untersagen der weiterfahrt sowie ggf. eine "Entstempelung" (abkratzen der Plaketten) zur Folge hätte.

Ein Mitarbeiter eines Autohauses darf dies nicht, wenn er nicht grad der Prüfer ist.

Mit anderen Worten, die MÜSSEN dir dein Auto wiedergeben, auch wenn der TÜV abgelaufen ist und das Fahrzeug Mängel hat. Wenn sie stänkern wollten, könnten sie dann direkt die Polizei informieren die vielleicht am Hoftor auf dich wartet, da musst du dann je nach Länge des Verzugs mit unterschiedlichen Strafen und ggf. einer Zwangsvorführung rechnen aber erst die Liste vom PRÜFER ist für dich bindend um die Plakette zu erhalten, die Liste vom AUtohaus kannste soweit als "freundliche Empfehlung" ansehen.

mich würde ja mal der inhalt der liste selbst interessieren.

am 23. Januar 2008 um 19:15

Ist doch ganz einfach , Polizei anrufen und schon gibt er dir den Schlüssel , er muss. Andre

Themenstarteram 23. Januar 2008 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von Habichnet

mich würde ja mal der inhalt der liste selbst interessieren.

und dann? fakt ist, die karre wird nicht einbehalten und ende.

p.s. du bist mir einfach zu nah am autohaus dran, GG-kennzeichen ist bei mir die kategorie "befangen" *lol*

am end schaffst du selber da...*lol*

(nicht zu ernst nehmen...;))

1. das freundliche gespräch suchen

2. falls 1. nicht hilft einen leihwagen holen und zur polizei fahren

3. mit polizei und leihwagen in der werkstatt auftauchen

4. auto mit nach hause nehmen, der werkstatt die rechnung für den leihwagen hinknallen

5. konzernzentrale über das vorgehen der werkstatt informieren

wie bereits geschrieben, die dame vom empfnga kann dir nicht mal eben dein auto zusperren und dir die weiterfahrt untersagen! das darf nur ein amtl. anerkannter sachverständiger.....

am 24. Januar 2008 um 21:40

Ja, so bleibt er mit Sicherheit auf den Kosten für den Leihwagen sitzen.

Mir ist mal sowas ähnliches passiert. Man kann sich erst mal an die nächste Polizeiwache (zum Autohaus) wenden. Ich hab damals direkt auf der Wache dort angerufen, nicht den 110, sondern bei der Nr. aus dem Telefonbuch.

In dem Fall könnte es sinnvoll sein mit den Papieren, auch dem Brief, selber zur Polizei zu gehen, damit man das Eigentum am Fahrzeug beweisen kann. Entweder kommt dann jemand mit, oder die schreiben sich das auf und man ruft dann später vom Tatort aus an.

Nimm Dir in jedem Fall einen Zeugen mit, auch zur Polizei. Schreib Dir den Namen von jedem auf, der beim Autohaus irgendwie mit der Sache zu tun hatte. In Zweifel später einen Agenten hinschicken, der so tut, als ob er einen Opel kaufen will und die Namen rausfindet.

Und wenn Du Dein Auto wiederhast: Schreiben/ Anzeige an die Zuständige Staatsanwaltschaft :

versuchter Diebstahl, Unterschlagung, Nötigung, Erpressung, Eingriff in den Strassenverkehr, Freiheitsberaubung.......und was Dir sonst noch so einfällt.

Nachrichtlich an die KfZ Innung und die treue Firma Opel .

Zitat:

Original geschrieben von benny09

 

In Zweifel später einen Agenten hinschicken, der so tut, als ob er einen Opel kaufen will und die Namen rausfindet.

 

 

Zieh mal den Stecker deines DVD-Players raus ... die Filme bekommen dir nicht :rolleyes:

Am besten vertickste deine James Bond Reihe bei EBAY ;)

na es bleibt doch auch noch die option des abschleppens.

ob nun am haken oder auf nen hänger.

wenn wirklich die polizei dabei ist und die erheblichen

mängel bestätingen sollten. in diesem fall ist doch allen

der wind aus den segeln genommen und die katte muss

herausgegeben werden ohne weiteren stress.

mfg

Was die Polizei sagt ist relativ wumpe, die ist in dem Fall nur ausführendes aber nicht wertendes Organ. Wer hat denn nun die "Diagnose" "nicht verkehrssicher" gestellt? Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder lediglich ein Autohausmitarbeiter?

Also, wenn ein Meister jemandem ein nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug einfach so wiedergibt riskiert er seinen Meistertitel! Er kann das Fahrzeug aber auch nicht einfach so einbehalten! Er könnte sich aber von dem Besitzer schriftlich bestätigen lassen das er ihm ausdrücklich mitgeteilt hat das das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, und er unbedingt eine Werkstatt aufsuchen muss, bzw. das Fahrzeug vom verkehr zu entfernen hat. Und das er auf eigene Verantwortung fährt! Na ja Fackt ist das die das Auto nicht einfach so einbehalten dürfen!!

am 25. Januar 2008 um 21:50

Hallo Larsvollgas,

wie ist es denn nun weitergegangen ? Dein Auftrag an die Werkstatt lautete ja auf Feststellung möglicher Fehler des Wagens . Liste und fertig.

Einen Anwalt nehmen und loslegen kostet jede Menge Geld, die Du evtl. nicht ersetzt bekommen wirst. Das mit der Polizei habe ich Dir vor allem empfohlen weil es schnell geht und kostengünstig ist. Und bei mir und anderen Leuten hat es geklappt.

Das mit dem Agenten und der Strafanzeige war keine gute Idee, da hat Bassuchti recht.

Mit Agent hatte ich eine dem Autohaus noch nicht bekannte Person gemeint, die die Daten und Namen für eine hier mögliche umfangreiche Strafanzeige herausfindet.

Ich dachte, das wäre klar. Es ist aber unlauter und zeigt schlechten Charakter, dritte Personen zum Opel Autohaus, das Deinen Wagen unrechtmässig einbehalten hat, vorbeizuschicken, um eine Strafanzeige wasserdicht zu bekommen.

Halte ein von diesem Tun, werde wie nun wie ich und Bassuchti ein braver und und konsensorientierter Mitmensch.

benny

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