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Autokauf doch es ist eine riesen entäuschung :(

Themenstarteram 9. Juni 2006 um 10:11

Hallo,

 

ich habe mit meinem Freund einen Golf II GT gekauft, ich weis nicht wo ich mich hinwenden kann(Ausser nachher beim anwalt). Wir haben das Auto Privat gekauft und wahren so am anfang zufriesen bis wir beim TÜV waren um es mal durchchecken zu lassen, weil was ratterte.

Also erst mal zu dem Auto

Golf II GT

90PS

Bj. 90

So nun zu dem Vertrag den wir gemacht haben dort, mit dem Privatverkäufer.

Der geht so:

"Ich Mario S. verkaufe einen Golf II GT am 29.05.2006, für 900€. Das Fahrzeug wird mit einem HEckschaden verkauft. Auf fehler und Mängel wurde hingewiesen. Das Fahrzeug wird verkauft ohne jegliche Gewährleistung. Das Fahrzeug wurde mit Kurzkennzeichen abgeholt und die Original Kennzeichen sind ab dem 30.05.2006 sofort abzumelden für jeglichen Schaden übernimmt der Käufer die volle Verantwortung."

 

So dieses war der vertrag, nun zu dem Schaden was das Auto hat was der TÜV uns sagte.

TÜV:" Das Auto ist schrottreif und darf nicht mehr im Straßenverkehr gefahren werden, die Mängel an dem Auto sind zu hoch. Diese Wären z.B. Alle Scheibenbremsen sind hinüber, die Seitenschweller sind mit Kupferblech und Silokon beklebt, damit sie überhaupt noch halten, Das Radlager vorne links ist ebenfalls hinüber und muss so schnell es geht ernäuert werden, die Seitenschweller wieder hinzubekommen kosten rund 600Euro, Das Radlager 180Euro wenn es hoch kommt. Dazu kommt noch das das Auto wenn es warm wird Standgas hat und bis zu 4000Umdrehungen geht. Da ist auch der Schalter Kaputt damit es wieder normel dreht. Der Auspuff ist komplett durchgerostet. Der TÜV der vor 5 Monaten gemacht wurde muss ein gekaufter TÜV sein denn so kommt kein Auto übern TÜV"

Uns wurde versichert das der auspuff hält und nicht abfällt, er ist nin 3 mal abgefallen während der fahrt, die halterungen sind durchgerostet, man kann den Auspuff nun nicht mehr befästigen.

Wie ist das nun mit dem Recht wir gehen zwar heute nachmittag zum anwalt da haben wir einen termin aber doch möchte ich gerne wissen was ich da alles erwähnen sollte.

Der Verkäufer hat gesagt das er das auto laut vertrag als Bastlerfahrzeug/Nicht fahrbereit verkauft hat.

Dort steht aber nur Heckschaden, das er einen hatte. Und ADAC sagt auch das der HEckschaden nichts mit Bastlerfahrzeug zu tun hat.

 

Ich bedanke mich für jegliche Antworten. :(

 

Traurige Grüße Aus Kassel

Nina

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24 Antworten
am 9. Juni 2006 um 10:20

Hallo,

entschuldige, aber wie kann man so ein Auto kaufen??

Kritisch zu werten:

Zitat:

Auf fehler und Mängel wurde hingewiesen.

Die Aussage

Zitat:

Der Verkäufer hat gesagt das er das auto laut vertrag als Bastlerfahrzeug/Nicht fahrbereit verkauft hat.

zieht nach der aktuellen Rechtssprechung zwar nicht mehr, in Verbindung mit der (wenn auch unzureichenden) Mängelaufklärung könnte es hier aber problematisch werden. Bremsen und Radlager zählen m.M. nach als Verschleissteile.

Alles weitere wäre eine Rechtsberatung im Einzelfall, daher für den Anfang dieser Link

http://www.adac.de/.../default.asp?...

Ein Anwalt ist hier schonmal der richtige Ansatz. Kostet zwar ein paar €, hilft aber sicherlich weiter. Achte bitte unbedingt auf den Zusatz "Fachanwalt für Verkehrsrecht".

Wenn der Verkäufer im Vertrag auf die echten Mängel (also nicht Verschleiss) hingewiesen hat, sehe ich keinerlei Erfolgsaussichten. Lies im ADAC-Text mal den Absatz "arglistige Täuschung"; wenn diese vorliegt, sieht es wiederum anders aus.

 

gruß

chris

P.S. Machen die Leute heutzutage keine Probefahrten mehr? Die o.g. Mängel hätte auch ein Laie auf Anhieb erkennen können...Naja, vielleicht läufts ja wenigstens bei der WM

:D ;)

Themenstarteram 9. Juni 2006 um 10:30

Hallo,

 

doch Probefahrt wurde durchgeführt, aber da hörte man nichts von dem Radlager man hörte was doch er versicherte uns ganz genau das es die neuen reifen seien. Wir sind noch nie nagelneue reifen gefahren da die felgen neu waren.

Die seitenschweller hatten wir angefasst und die haben sie so gut zugeklebt, das wir nichts merkten von der kompletten durchrostung und brüchigkeit.

Ok das mit dem radlager und den bremsen kann ich evt verstehen, aber mal schaun anwalt kostet uns auch nur 10 euro da mein freund lehrling ist und somit rechtskostenbeihilfe bekommt. Ansonsten hätten wir uns den anwalt nicht leisten können.

Und das dauergas kommt auch erst wenn es drausen richtig warm ist bzw das auto richtig warm ist und man muss mit dem auto dann ca. schon 1ne stunde fahren bis das dauergas kommt und solang war unsere probefahrt nicht. :(

 

Lg

 

P.s. Hat der heckschaden etwas mit bastlerfahrzeug zu tun?

 

//edit// Es wurde nur auf den leichten rost, auf kleine dellen, und auf den auspuff hingewiesen.

 

Desweiteren geht hinten links die scheibe nicht runter. Aber unsere eigene schuld. Hinten rechts tgeht die tür von aussen auch nicht auf.

 

Wie wollten ja nur ein auto für 2 Jahre haben, wir haben hier ja noch nen BMW ohne mängel stehen den wollten wir aber behalten und erst einmal aufbauen daher ein kostengünstigeres auto holen. Also im verbrauch etc.

 

Wir sind eher auf BMW Spezialisiert anstatt VW :D

am 9. Juni 2006 um 11:05

Ich finde es immer wieder ärgerlich, wenn sich Gerichte (sollte es soweit kommen) mit so einem M*** befassen müssen - es gibt wichtigeres! Ein Anwalt, der etwas auf seine Berufsehre gibt, wird a.G. der Sachlage sich ohnehin nicht weitergehend mit dem Fall befassen... ;)

Was erwartet man denn, wenn man ein 16 (!!) Jahre altes Auto (vermutlich mit zig Vorbesitzern) kauft?? Dazu noch mit Unfallschaden!

Ob TÜV gekauft hin oder her - die Untersuchung war vor fünf Monaten, das Fahrzg. wurde seitdem gefahren - da ist fast 1/4 der Laufzeit schon wieder um... wer sich da noch blind auf eine vermeintliche "Mängelfreiheit" beruft, könnte auch versuchen, einen 4,5 Jahre alten, täglich benutzten, Wagen als "Neuwagen" zu verkaufen...

Sorry, aber schreibt die 900 Kröten als Lehrgeld ab und spart noch ein bisschen, bis ihr euch ein "ordentliches" Fahrzeug kaufen könnt...

Gruß

etku

Zitat:

Auf fehler und Mängel wurde hingewiesen.

Wenn Ihr das unterschrieben habt, wünsch ich viel Erfolg, das Gegenteil zu beweisen. Das wird nämlich verdammt schwer...

Klar ist dumm. Aber hättet ihr (komplett wertungsfrei, ohne Schadenfreude etc.) die 40,-- für den Gebrauchtwagencheck bei der Probefahrt ausgegeben, hättet Ihr das Problem jetzt nicht.

Holt Euch auf jeden Fall mal Rechtsberatung ein (natürlich nicht hier im Forum ;) ), ob sich der Aufwand denn lohnt, bei den Erfolgsaussichten.

 

Dragon46

Ich finde es schon recht komisch das man einen BMW wieder aufbauen will und sich dann so eine Schrottkare andrehen lässt.

Auch wenn man eher von BMW Ahnung hat so hätte man diese gravierenden Mängel doch auch bei einem VW bemerken müssen.

Man hat ja scheinbar noch nicht mal unters Auto geschaut, denn wenn der Auspuff sooo runter ist und die Halterungen durch sind, hätte man das auch als laie gesehen.

Dabei hätte man dann wohl auch gleich die Schwellerbefestigung mittels Silikon bemerkt.

Das die Bremsen runter sind sieht man eigentlich auch so.

Und noch mal, wenn man einen BMW auf machen möchte, dann sollte man zumindest wissen wie verschliessene Bremsen aussehen, denn sonst frage ich mich wie man einen BMW Fachmännich herrichten möchte.

Also große aussichten auf erfolg sehe ich da auch nicht.

Die Mängel sind teils sehr offensichtlich, und es wurde ja laut Vertrag auf die Mängel hingewiesen

P.S.: Ich glaub ich muss mal eben zum Schrottplatz ein paar Nwuwagen für den Weiterverkauf kaufen gehen. ;o)

am 9. Juni 2006 um 11:32

wenn ihr schreibt das ihr einen BMW neu aufbauen wollt....

Also dann kann ich echt nicht verstehen wie solche "bastler" die Fehler übersehen?

oder meint ihr mit neu aufbauen nur die reifen wechseln :D

*g*

Ob BMW oder VW.... wenn ihr solche Bastler seit die einen BMW wieder Komplett aufbauen, dann müsstet ihr ja so kleine Macken mit Links erkennen...

Oder hat den Golf II eine Blondine verkauft wo dann die augen hingefallen sind :D

wenn man gebrauchte Autos kauft und dann vor allem so alte kann man sich doch ruhig mal ne Stunde Zeit nehmen und ALLES angucken...

am 9. Juni 2006 um 11:45

Wenn ich so die Mängelliste anschau kommt mir das kalte grausen, vorallem wenn ich mir vorstell wie sieden BMW aufbauen (wahrscheinlich ATU.tuning mehr trau ich nicht zu bei der Schilderung)

Das beste wird sein mal mit dem verkäufer zu reden und schauen das er das Auto zurück nimmt. Es hat sowohl der Verkäufer als auch ihr gravierende Fehler gemacht. Allerdinsg sind das Mängel die selbst meiner Oma aufgeafllen wären. Und wegen sowas wird jetzt Prozesskostenbeihilfe gewährt die WIR, die Steuerzahler, finanzieren. Ungalublich...

OT:

Wie läuft das mit Prozesskostenbeihilfe überhaupt ab?

Wer bekommt die und wie wird entschieden ob man Sie bekommt?

 

Vielleicht hoft man in diesem Fall auf Prozesskostenbeihilfe, und hat aber noch kein OK dafür. Wobei ich auch sagen würde das hier so etwas Steuerverschändung wäre.

Moin,

Da es sich um einen Privatkauf handelt ... darf der Verkäufer die Gewährleistung komplett ausschließen, wie er es tat. Er gibt lediglich die Begründung an, das es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt.

Selbst Händler dürfen dies machen, wenn das Fahrzeug weit unter dem üblichen Verkehrswert veräußert wird.

Sorry ... aber Ich sehe da KEINE sonderlich großen Chancen was zu drehen. Den Kauf wandeln ginge nur, wenn man dem Verkäufer nachweisen kann, das er von den erheblichen Sicherheitsmängeln an den Schwellern wußte (Arglistige Täuschung, denn darauf hätte er HINWEISEN müssen, wußte er es nicht (und das musst du beweisen), isser aussem Schneider). Nur diese Beweisführung ... kann SEHR schwer sein.

Bevor du zum Anwalt gehst ... ruf den Vogel ERSTMAL an, und weise Ihn daraufhin, das er schwere Sicherheitsmängel verschwiegen hat und du das Fahrzeug daher gerne zurückgeben möchtest.

Sagt er Nein ... habt Ihr vermutlich KAUM eine Chance was zu machen. Dumm gelaufen ... merke : ERST zum Gebrauchtwagencheck fahren ... DANN kaufen und nicht umgekehrt, wie ihr es gemacht habt !

MFG Kester

am 9. Juni 2006 um 12:23

Sicher ärgerlich.

Solche Leute gibts aber immer wieder. Auch ich frage mich, wie der "Aufbau" selbst eines BMW laufen soll, bei diesen offenbar mangelhaften Technikkentnissen.

Ähnliche Sache:

Käufer A kauft bei Verkäufer B einen Passat VR6.

Hinweis, auch im Vertrag: NICHT Fahrbereit. Zylinderkopfdichtung defekt.

Käufer A denkt sich: " Die 250 Km nach Haus schaff ich noch"

Fährt und siehe da, nach ca. 40 Km machts ploff, dann macht es knack, (dann wurd er schwarz, dann fiel er ab)

Ergo: Motor Festgefressen.

Käufer rannte gleich zu uns (Autobahnpolizei) von wegen Anzeige Betrug und so.

Kurzer Blick in den Vertrag. "Da stehts doch, lieber Bürger. Warum fahren Sie dann damit?"

"Naja, ich DACHTE......"

Schönen Dank!

am 9. Juni 2006 um 12:30

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

"Naja, ich DACHTE......"

Ich glaub jeder Polizist der das hört sitzt schon uterm Tisch. Ich kenn 2 Polizisten udn was die so erzählen *g* allerdings ging mir des als ich im Krankenhaus gearbeitet hab genauso. Was Menschen alles denken ist schon unglaublich, manchmal glaub ich es ist besser wenn wir nicht denken.

Bin mal gespannt wie euer BMW dann aussieht und was aus dem Fall wird, ne Halbierung des Kaufpreises wär z.B. ne Lösung, der Verkäufer hat j avon den Mängeln gewusst und siw verschwiegen. Leider vor Gericht nicht einzuklagen, befürchte ich...

Vor allem würde ich mal gerne ein Bild vom Wagen sehen.

Hab jetzt mal kurz bei Autoscout geschaut.

Da gehen die Preise so bis 2.000€ für so einen Wagen.

Also rund 200 gefunde Golf in dem alter, nicht nur GTs.

Davon rund 130 bis 1000€. Der tuerste geht für fast 7.000€ weg, dann aber mit Flip-Flop Lackierung. *g

Oft verbastelt halt, aber wohl auch einige gut gepflegte.

Somit sieht man das 900€ eigentlich schon recht teuer ist für den Wagen und man da auch einiges erwarten kann.

Man hätte wohl einfach mal vergleichen sollen.

Themenstarteram 10. Juni 2006 um 7:48

Hallo,

 

es hat sich ja nun eh erledigt, gestern fuhr mein Freund wegen der WM durch die Stadt, und Rums. Saß ihm ein Nissan Micra hinten im Arsch drinnen..... Auto hat nun wirtschaftlichen Totalschaden und kann nicht mehr gefahren werden, das auto wurde tiefergelegt daher hat mein freund nur gefühlt, wagenheber hat er auch keinen gehabt. Aber wir haben halt dazu gelernt.

 

Anwalt sagt das der Vertrag zu 60% nichts rechtsgültig sei. Es geht 4 gegen 1.... Meine Mutter mein NAchbar mein Freund und ich die bezeugen können das er nicht diese mängel aufsagte.... Denn der Verkäufer stand alleine draußen.

Aber da das auto eh hinüber ist nun... kann man da nichts machen.

am 10. Juni 2006 um 7:52

Mit einem Auto zu fahren, dass laut TÜV offenbar "schrottreif" ist, halte ich für mehr als mutig.

Viel Spass mit eurem Wuppdich.

Grüße

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