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Autokauf Händler: Schaden nach 3 Monaten

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 10:42

Hallo Autofreunde,

ich habe mir von einem Autocenter einen Audi A3 8P gekauft.

Anfangs alles top, doch dann nach ca. 1 1/2 monaten leuchtete die ganganzeige

im KI komplett auf ( automatik getriebe). Was mir anfangs zwar etwas komisch vorkamm, doch bei der nächsten fahrt war es wieder weg.

Dann nach ca. 3 monaten nur noch bei jeder fahrt dauerleuchten.

Ab in die werkstadt. Diagnose. Schaltbetätigung am Getriebe defekt.

Kosten 600 €.

Nun meine eigentliche frage.

Meine werkstadt hat sich vom autocenter die freigabe zur Reparatur geholt und erstzt. nun wollen die nicht dafür zahlen.

Muss er aber doch oder? Ist doch daran durch die Gewährleistungspflicht gebunden,oder nicht.

Beste Antwort im Thema
am 15. Mai 2009 um 14:26

Genau direkt Anwalt beauftragen. Mindestens Selbstbeteiligung zahlen und wenn kein Rechtschutz vorhanden ist alle Kosten selber tragen.

Der Einzige der immer verdient, genau, der Anwalt.

Mache Leute scheinen ja ohne Anwalt ja gar nicht mehr durchs Leben zu kommen.

Und Golfiwolfi beteiligst du dich an den Kosten. Ist ja für einen guten Zweck.

Gruß

Frank

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am 15. Mai 2009 um 11:45

wenn ich es richtig verstehe wurde der wagen beim händler gekauft und dann in einer anderen werkstatt instand gesetzt?

im gewährleistungsfall musst man dem verkäufer die chance zur nachbesserung geben. läßt man den schaden auf eigene faust woanderes machen geht man leer aus und muss die rechnung allein tragen.

etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn der verkäufer die nacherfüllung endgültig verweigert oder der reperatur in einer anderen werkstatt zustimmt. dann muss er diesen schaden, soweit ein gewährleistungs- oder garantiefall vorliegt, übernehmen. allerdings muss man als käufer die zusätzlichen voraussetzungen beweisen.

am 15. Mai 2009 um 13:56

Da steht doch, dass sich die Werkstatt die Reparaturfreigabe vom Autocenter geholt hat.

Somit hat das Autocenter einer Reparatur woanders zugestimmt.

Gruß

Frank

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 14:03

Also die Reparaturfreigabe hat meine werkstadt sich vom Autocenter geholt und erhalten.

In den ersten 6 Monaten nach dem autokauf muss doch nun das Autocenter nachweisen das der Schaden nicht schon vor dem verkauf oder beim verkaufstag

vorlag. und ab dem 7 monat müsste ich das dann beweisen , was ja mal erhlich gesagt nicht machbar wäre.

Genauso wie das Autocenter das jetzt nicht mehr kann.

Sollte ich dem Autocenter jetzt mit nem Anwalt drohen und sie zur zahlung zwingen?

am 15. Mai 2009 um 14:16

Ich würde mal beim Autocenter nachfragen "warum" sie nicht zahlen wollen, wenn sie doch eine Reparaturfreigabe erteilt haben.

Vielleicht hat sich auch deine Werkstatt nicht dran gehalten und mehr repariert als Freigegeben war.

Fragen über Fragen.

Gruß

Frank

PS: Nicht immer direkt mit dem Anwalt drohen. Kann nämlich auch nach hinten losgehen.

Auf jeden Fall, du solltest nicht nur mit dem Anwalt drohen, sondern gleich einen beauftragen. Wenn man es auf die gute Tour macht, dann wird es das Autocenter beim nächsten gleich wieder versuchen. Aber wenn sie merken, dass heutzutage keiner mehr auf sowas reinfällt, ist es besser.

PS: Werkstatt hat nichts mit einer anderen Stadt oder so zu tun. Ist off topic, aber es tut in den Augen weh, und du lernst fürs Leben. ;)

am 15. Mai 2009 um 14:26

Genau direkt Anwalt beauftragen. Mindestens Selbstbeteiligung zahlen und wenn kein Rechtschutz vorhanden ist alle Kosten selber tragen.

Der Einzige der immer verdient, genau, der Anwalt.

Mache Leute scheinen ja ohne Anwalt ja gar nicht mehr durchs Leben zu kommen.

Und Golfiwolfi beteiligst du dich an den Kosten. Ist ja für einen guten Zweck.

Gruß

Frank

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 14:34

Ja, anwalt ist nicht immer so schön, aber die position die das Autocenter momentan stur vertritt ist numal die, das sie sagen wir dachten die Reparaturfreigabe sei für die ( Volkswagen Garantiestelle gewesen und nicht für die Reparatur in meiner Werkstadt auf kosten des Autocenters über die gewährleistungpflicht ) .

Hätte die Volkswagen Garantiestelle die kosten übernommen, wär das ok gewesen, doch Reparieren auf kosten von unserem Autocenter, nein.

Was nun?

am 15. Mai 2009 um 14:42

Schön, dass du die Informationen immer Häppchenweise präsentierst.

Welche zusätzlichen Infos hast du denn jetzt noch für uns?

Gruß

Frank

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 14:47

Sorry für die nachinformation. Aber ich wollte nunmal nicht einen 4 meter langen absatz hier reinknallen.

Ach so, nein meine werkstadt hat nicht zu viel oder so berechnet, alle unterlagen wie Kostenaufstellung, rechnung und sonstiges wurden von meiner werkstadt zum Autocenter übermittelt, keine reaktion bis jetzt ?

Zitat:

Original geschrieben von A4 vs.

Ja, anwalt ist nicht immer so schön, aber die position die das Autocenter momentan stur vertritt ist numal die, das sie sagen wir dachten die Reparaturfreigabe sei für die ( Volkswagen Garantiestelle gewesen und nicht für die Reparatur in meiner Werkstadt auf kosten des Autocenters über die gewährleistungpflicht ) .

Hätte die Volkswagen Garantiestelle die kosten übernommen, wär das ok gewesen, doch Reparieren auf kosten von unserem Autocenter, nein.

Was nun?

Wenn Reparatur durch Volkswagengarantie abgedeckt wäre, was wäre der Grund, das Autocenter überhaupt um Reparaturfreigabe zu bitten?

Umgekehrt hätte sich das Autocenter fragen müsen, warum es um Reparaturfreigabe gebeten wird, wenn Reparatur durch andere bezahlt wird.

 

O.

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 15:09

Ganz einfach, innerhalb eines bestimmten zeitraums ( Glaube 2 Jahre ) nach dem Autokauf, muss man im falle einer Reperatur das Autocenter wo man das Auto gekauft hat,die Chance oder möglichkeit geben nachzubessern oder zu reparieren.

Wer also nicht in dem Autohaus reparieren lassen will, warum auch immer

( Vertrauen, zu teuer, usw. ) und zu seiner werkstadt des vertrauens geht (

meine ist übrigens eine VW & Audi Fachwerkstadt und keine 0815 Bude ),

muss sich im falle einer Reparatur die Freigabe des Autocenters einholen.

Wenn die sagen nein, dann musst du wohl oder übel dein Auto da reparieren lassen oder die Kosten selber tragen und in deiner werkstadt reparieren lassen.

Wie gesagt, Autocenter Chance lassen.

Egal ob es sich um Volkswagengarantie oder Gewährleistung des Autocenters handelt.

Zitat:

Original geschrieben von A4 vs.

Ganz einfach, innerhalb eines bestimmten zeitraums ( Glaube 2 Jahre ) nach dem Autokauf, muss man im falle einer Reperatur das Autocenter wo man das Auto gekauft hat,die Chance oder möglichkeit geben nachzubessern oder zu reparieren.

Wer also nicht in dem Autohaus reparieren lassen will, warum auch immer

( Vertrauen, zu teuer, usw. ) und zu seiner werkstadt des vertrauens geht (

meine ist übrigens eine VW & Audi Fachwerkstadt und keine 0815 Bude ),

muss sich im falle einer Reparatur die Freigabe des Autocenters einholen.

Wenn die sagen nein, dann musst du wohl oder übel dein Auto da reparieren lassen oder die Kosten selber tragen und in deiner werkstadt reparieren lassen.

Wie gesagt, Autocenter Chance lassen.

 

Egal ob es sich um Volkswagengarantie oder Gewährleistung des Autocenters handelt.

Verstehe ich nicht.

- Wenn es ein Neuwagen ist, können Garantiearbeiten in jeder der betreffenden Markenwerkstätten gemacht werden.

- Wenn es ein Gebrauchtwagen ist, ist die Aussage zutreffend. Aber das Autocenter ist nach eigener Aussage davon ausgegangen, dass der Schaden nicht von ihr, sondern von Audi/VW bezahlt wird. Warum muss dann noch Freigabe eingeholt werden, dass das Fahrzeug in einer selbst gewählten Markenwerkstatt repariert wird, wo doch bekannt ist, dass Audi/VW nur bezahlt, wenn die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt wird, also in einer VW/Audi-Werkstatt.

 

 

O.

 

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 16:29

Eine freigabe musste meine werkstadt deswegen noch vom Autocenter holen, da das Autocenter nicht nur verkauft, sondern auch eine Audi/ VW Fachwerkstadt ist.

Theoretisch können sie also auch reparieren und das über die Volkswagengarantie abrechen lassen.

Doch ich wohne ca. 100 km von dennen weg und fahre nicht extra jedesmal da hin und sowieso traue ich keine werkstadt die ich nicht kenne.

Außerdem war ja nie die rede von einer Reparatur über die Volkswagengarantie von meiner Werkstadt aus, das nehmen die vom Autocenter jetzt , so schätze ich, als blöde Ausrede um nicht zahlen zu müssen/wollen?

Frech oder ?????

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

PS: Werkstatt hat nichts mit einer anderen Stadt oder so zu tun. Ist off topic, aber es tut in den Augen weh, und du lernst fürs Leben. ;)

Findest du es auch so demprimierend wenn deine Postings nicht gelesen werden? :)

@A4 vs.: Wieviele Einwohner hat deine Werkstadt?

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