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Autokauf, LPG Anlage OHNE Eintragung (Bitte um Hilfe!)

Themenstarteram 11. August 2009 um 20:27

Hallo liebe Gemeinde,

ich stehe vor einem Autokauf. Ich habe den Verkäufer gebeten TÜV neu zu machen. Leider hat er keine Plakette bekommen, da die Anlage zwar abgenommen ist, aber noch nicht eingetragen bzw. EBE noch nicht erteilt (Anhang sagt alles).

Der Verkäufer behauptet, das er nichts davon wuste, das die Anlage einzutragen wäre. Der Dekra Mensch hat zu ihm gesagt, das eine Eintragung kein Problem ist und für ca. 15€ gemacht werden kann oder eben bei der Ummeldung von neuen Käufer. Jetzt bin ich platt und ich weiss nicht weiter. Please help!

 

Grüße,

Martin

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12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 8472

Hallo liebe Gemeinde,

ich stehe vor einem Autokauf. Ich habe den Verkäufer gebeten TÜV neu zu machen. Leider hat er keine Plakette bekommen, da die Anlage zwar abgenommen ist, aber noch nicht eingetragen bzw. EBE noch nicht erteilt (Anhang sagt alles).

Der Verkäufer behauptet, das er nichts davon wuste, das die Anlage einzutragen wäre. Der Dekra Mensch hat zu ihm gesagt, das eine Eintragung kein Problem ist und für ca. 15€ gemacht werden kann oder eben bei der Ummeldung von neuen Käufer. Jetzt bin ich platt und ich weiss nicht weiter. Please help!

 

Grüße,

Martin

Hallo Martin,

ich kann Dir mit Sicherheit helfen.

Gruß Harold

Nah, dann soll er das doch machen, und die Sache für 15 Euro eintragen lassen (Warum hat er das dann nicht gerade mitgemacht?) Aber kostenneutral für dich. Denk dran er will als Verkäufer nur dein Bestes, nämlich dein Geld!

Wenn es dann doch Probleme gibt und er das als Mangel in den Kaufvertrag aufgenommen hat stehst du dumm da. Dann warst du über den Mangel informiert und hast den Krempel an der Backe, dann ist auch nichts mit zurückgeben. Kein verdeckter Mangel, denn wenn er schlau ist klemmt er den TÜV-Bericht als Anlage an den Vertrag, dann muss er wahrscheinlich nicht mal was besonderes dazuschreiben. Ist ja sozusagen amtlich dabei. Man könnte zwar als Klausel in den Vertrag irgendwelche Rücktrittrechte einbauen, aber das sollte jemand machen der Ahnung hat (Anwalt).

Wenn Dokumente fehlen sind das nämlich keine 15 Euro sondern schnell mal einige Hundert.

Wenn die Anlage TÜV-abgenommen ist, incl. GSP, Abgas-Gutachten und Tank-Gutachten und nur die Eintragung durch das Strassenverkehrsamt fehlt, ist das alles kein Problem mehr.:)

Sollte der Verkäufer jedoch unseriös erscheinen, sollte man den Vertrag dahingehend erweitern...daß der Kaufpreis erst nach der Ummeldung in voller Höhe bezahlt wird.;)

Themenstarteram 12. August 2009 um 6:53

Moin moin,

vielen lieben Dank für eure Antworten. der Verkäufer hat mir noch folgende Dokumente zukommen lassen. Dies reicht zur EIntragung aus, hat er gemeint.

Ist dem so?

Grüße,

Martin

Jo, müsste genau so sein.

Nimm deine Fahrzeugpapiere (ALLE) mit zur Zulassungsstelle und den Wisch, den du hier eingestellt hast.

Dann trägt die Zulassungsstelle das ein.

Themenstarteram 12. August 2009 um 7:10

GAP Prüfung ist als solches nicht erforderlich, um die Gasanlage in die Fahrzeugpapiere einzutragen, oder? Die GAP kann vor der HU vom Prüfer gemacht werden.

Grüße,

Martin

GAP wird standartmäßig bei der HU durchgeführt und kostet etwa 20,-€.

am 12. August 2009 um 7:30

Die Abnahme der Anlage erfolgte, wenn ich das richtig lese im März 2008

Soweit mir bekannt verliert die Bescheinigung nach 3 Monaten die Gültigkeit und muss erneuert werden.

Ich würde mich auch fragen, warum der gute Mann es in 1,5 Jahren nicht geschafft hat, mit den 15 € zur Zulassungsstelle zu gehen.

Ich wäre da verdammt vorsichtig und würde ohne Eintragung keinen Pfennig für den Wagen zahlen.

... tolle Ausrede, dass er das mit der Eintragung nicht gewusst hat. :rolleyes: Steht ja nur dick und fett auf der TÜV-Bescheinigung.

Der Verkäufer soll das Ding eintragen lassen, natürlich möglichst auf seine Kosten. Schließlich verkauft er ja gerade ein Auto ohne Betriebserlaubnis, was den Preis ansonsten stark drücken sollte. In allerhöchsten Not würde ich ihm als Käufer sogar die 15 € zahlen. Machen müsste er es aber, laut seiner Aussage ist das ja so leicht - das Risiko sollte auf seiner Seite bleiben.

PS: Ansonsten Hände weg, vielleicht war er ja schon einmal bei der Zulassungsstelle und hat die Eintragung aus irgendwelchen Gründen nicht durchbekommen. Wer weiß?

Grüße

am 12. August 2009 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von S80-Cruiser

Die Abnahme der Anlage erfolgte, wenn ich das richtig lese im März 2008

Soweit mir bekannt verliert die Bescheinigung nach 3 Monaten die Gültigkeit und muss erneuert werden.

Nein, man hat 18 Monate Zeit (wie bei jeder techn. Änderung), dass bedeutet hier, dass er bis 14.09.2009 zur Zulassungsstelle muss.

Ich war genau wegen dem Thema gestern dort.

... ist aber nicht irgendeine technische Änderung, sondern eine mit Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Deshalb mit Verlust der Betriebserlaubnis.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von rogowafe

... ist aber nicht irgendeine technische Änderung, sondern eine mit Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Deshalb mit Verlust der Betriebserlaubnis.

Grüße

Ja und?

Wo ist das Problem?

 

Die Dekra hat sich bei so 'nen Sachen ziemlich pissig.

Die HU hätte trotzdem bestanden werden können (mal abgesehen von den anderen Mängeln), auch wenn die Papiere noch nicht berichtigt worden sind. Dies ist ein geringfügiger Mangel.

Der aaS von der Dekra hätte z.B. auch drauf schreiben können, HU erfolgreich aber Plakette nicht erteilt, da Fahrzeugpapiere nicht berichtigt.

Die BE war in diesem Fall nämlich NICHT erloschen, da ja die Gasnalge ordnungsgemäß abgenommen wurde. Die fehlende Berichtigung der Papiere ist eine OWi. Die Polizei würde auch nicht mehr machen...

 

gruß

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