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Autokauf Probleme

Themenstarteram 13. August 2006 um 12:10

Hallo,

habe vor 2 Wochen ein Oldtimer gekauft (Probefahrt,dann Anzahlung 500.-,Rest dann überwiesen).Es wurde auch ein Kaufvertrag (kein Bastlerfahrzeug!)gemacht.Vor 2 Tagen wollte ich dann das Auto abholen und er sprang nicht an,das der Verkäufer schon wußte,weil er ein Überbrückungskabel in der Hand hatte (das hat mich schon geärgert,ich fahre 500 Km und er kann nicht mal vorab testen,ob er läuft!).Also er sprang nicht an (gut, er stand fast ein Jahr in der Tiefgarage abgemeldet,bis auf die Probefahrt,rum),hab dann Sprit geholt,auch nicht besser,dann ADAC gerufen.Der stellte dann fest,das der keinen Zündfunken hat.Dann meinte der Verkäufer ich solle mich Reperatur selber kümmern,mir würde die Karre ja jetzt gehören!Frechheit!!!Ich sagte dann zu ihm,ich nehme das Auto nur mit,wenn die Karre auch läuft (war ja auch Vertragsbestrandteil),er soll es auf seine Kosten reparieren oder ich trete vom Kaufvertrag zurück und möchte mein Geld zurück!Wenn ich da nochmal hinfahre möchte ich auch eine Wertminderung haben,schließlich ist das ja nicht gleich um die Ecke,das kostet jedes Mal Zeit und Sprit!Das ist doch mein Gutes Recht oder was meint ihr?

MfG

Stick123

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24 Antworten

Wann hast du denn den Kaufvertrag unterschrieben?

Direkt nach der Probefahrt?

am 13. August 2006 um 12:42

Wenn der Wagen nicht anspringt, weil er keinen Zündfunken hat, wie kontest du dann ne Probefahrt machen?

CU Markus

Das ist zwar alles ganz schön ärgerlich für dich - aber rein "Rechtlich" gehört dir nach Vertragsschluss das Fahrzeug.

Mit Wertminderung oder so ähnlichem brauchst du erst gar nicht anfangen. Es handelt sich ja um ein Geschäft zwischen Privat und Privat. Du hast ja nicht bei einem Händler gekauft.

Arglistig getäuscht hat er dich ja wohl auch nicht... wie es z.B. währe, wenn er dir einen Unfall verheimlicht hätte. Du hast ja eine Probefahrt gemacht und da ging ja alles.

Jetzt müsste man halt auch erst mal wissen, was für ein Problem genau das Fahrzeug hat?

Und ihr habt im Vertrag stehen, dass du das Fahrzeug nur dann abnimmst – wenn es fährt/geht. Dies habt ihr explizit mit aufgenommen? So was steht normalerweise in den Standardverträgen nicht drin!

Bitte füttere uns mal mit noch ein paar Details. Vielleicht gibt es ja noch was zu retten. Wobei ich da keine Chance für dich sehe.

Mal ein kleines Beispiel:

Wenn du heute ein Auto bei Privat kaufst (also Vertag ist geschlossen/du bist jetzt der Besitzer) und dann es nächste Woche abholst und in der Zwischenzeit hat sich ein Mader an dem Fahrzeug zu schaffen gemacht oder es war ein Vandale an dem Fahrzeug (hat es verkratzt) kannst du den Vorbesitzer nicht dafür haftbar machen.

Moin,

Stick123 ... ein Privatverkäufer darf auch, wenn er das Fahrzeug NICHT als Bastlerfahrzeug verkauft ... die Gewährleistung auf das Auto ausschließen, da er kein Fachmann ist, dem der Gesetzgeber eine Gewährleistungspflicht aufgedrückt hat.

Steht in deinem Kaufvertrag drin, das die Gewährleistung ausgeschlossen ist ... dann ist es DEIN Fahrzeug mit allen Rechten und Pflichten, ergo du musst auch für die Reparatur aufkommen und hast kein Recht darauf das das Fahrzeug zurückgenommen wird, oder du irgendwelches Geld siehst. Klar kann es sein, das der Verkäufer freundlich ist, und sich beteiligt ... allerdings glaube ich da nicht dran, weil du ja offenkundig schon ziemlich aggressiv reagiert hast.

Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat. Dann wäre er in der Pflicht den Mangel zu beheben. Kannst du dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen müßte er auch dafür eintreten. Nur sage Ich dir schonmal direkt ... das dieser Nachweis so gut wie unmöglich zu führen sein wird, schließlich lief der Wagen offenbar bei der Probefahrt ... also kann der Schaden auch erst nach dem Kauf eingetreten sein...

Alles in allem ... solltest du das Auto auf einen Hänger laden und dann den Schaden an der Zündanlage beheben. Meistens iss das eh nicht sonderlich viel...was da kaputtgehen kann und die Verschleißteile der meisten Zündanlagen kann man heutzutage noch auftreiben, oder die Zündanlage für recht kleines Geld umrüsten. Und du solltest dich damit meiner Meinung nach beeilen, da der Verkäufer dir ansonsten "Lagerkosten" aufbrummen darf ;)

MFG Kester

Themenstarteram 13. August 2006 um 17:15

Hallo,

bei der Probefahrt ist der auch noch gelaufen.Der Verkäufer sagte mir,er wäre direkt nach der Probefahrt wieder in die Tiefgarage gefahren um es da abzustellen.Mit dem Hänger ist das nicht so einfach,schließlich wohne ich 600 KM weit weg und das Auto steht unten in der Tiefgarage,da kommt man mit dem Hänger nicht runter (ist mit dem Auto schon ganz schön knapp).

Mit dem "Marder oder Vandalismus" gebe ich dir Recht,aber wenn ein Auto nicht anspringt,dann ist das ein Fehler in der Sache,den der Verkäufer beheben muß.Ich kann doch nicht jemand ein Auto verkaufen und wenn er es abholen will und es springt nicht an,sagen "Pech gehabt".Ich als Käufer muss doch erwarten können,daß er läuft.Ich finde der Käufer macht es sich zu einfach.Für mich ist ein Kauf abgeschlossen,wenn er mit dem Auto vom Hof fährt.

am 13. August 2006 um 17:39

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von stick123

(...)Ich finde der Käufer macht es sich zu einfach.Für mich ist ein Kauf abgeschlossen,wenn er mit dem Auto vom Hof fährt.

Auch wenns sicher ein Verschreiber war - aber ja, der Käufer macht es sich hier zu einfach. ;)

Wie Rotherbach schon schrieb, ist hier einzig und allein die Gewährleistung im Kaufvertrag relevant.

In den meisten privaten steht sie als ausgeschlossen da (zumindest in den Vordrucken).

Der Kauf ist abgeschlossen wenn jeder der beiden Vertragspartner seine Schuld erfüllt hat - du dein Geld, er die Papiere und die Schlüssel.

Sicher ärgerst du dich in erster Linie deshalb weil er wohl patzig "Pech gehabt" antwortete. Hier macht auch der Ton die Musik - und man hätte sich sicher einigen können (z.B. den Altbesitzer nach seiner Stammwerkstatt vor Ort fragen können).

Hol dir im Oldie-Unter-Forum einen Reparaturtipp und los gehts.

Grüße

Schreddi

am 14. August 2006 um 10:50

Hier machen es sich viele zu einfach. Dies ist ein kauf, das heißt:

der Käufer hat den kaufpreis zu zahlen, der VK hat die gekaufte Sache zu übereignen.

Nun entspricht die Ware ja offensichtlich NICHT mehr dem Vertragsgegenstand (Sprich Zustand zum Zeitpunkt der Probefahrt). Die erste Frage ist nun wann denn das Fahrzeug dem Käufer überlassen wurde, denn genau so lange trägt der VK die Sorgfaltspflicht. Dies ist NICHT notwendigerweise der zeitpunkt der leistung des Käufers.

Die Rechte aus dem BGB bleiben dem Käufer auch bei Ausschluss der Gewährleistung unbenommen.

Meine Interpretation:

Es liegt bisher eine einseitige leistung vor, das fahrzeug befindet sich zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mehr in vertragsgemäßem Zustand.

Eine Anfechtung wegen Irrtums ist in diesem Fall auch möglich, ob Arglist zu beweisen ist (STRAFTAT!!!!!!) ist erstmal sekundär,...

Notfalls Anwalt fragen

Ach ja:

Der Ausschluss der Gewährleistung entbindet nicht von den vertraglichen Pflichten.

Hi,

mit der Überweisung des Restbetrages ist das Auto an stick123 als Eigentümer übergegangen.

Ob die Fehlerursache nun vorher oder nachher auftrat wird keiner beweisen können.

Fakt ist, dass der VK bis zur vollen Bezahlung Eigentümer bleibt, und somit auch noch die Reparatur u.U. hätte zahlen müssen.

Wo und wie lange stick123 nun aber das Auto stehen lässt und wem er die Papiere (nach der Überweisung sind es ja seine) überlässt, hängt ganz von Ihm ab. Der VK hätte Ihm ja alles vorher (z.B. bei Barzahlung) überlassen können.

Bsp.:

Hatte mein Auto auch verkauft. Der Käufer hat Ihn besichtigt und auch angelassen. Probefahrt war durch Abmeldung nicht mehr möglich. Soweit OK. Er hat die Hälfte angezahlt und eine Woche später den Restbetrag Bar bezahlt. Gleichzeitig bekam er die Schlüssel und alles drumherum. 4 Stunden später wurde das Auto abgeholt und sprang nicht mehr an.

Ob die Batterie nun in den 4 Stunden leer wurde oder früher kann keiner mehr beweisen.

Themenstarteram 14. August 2006 um 12:23

Hallo,

@exmaniac

Wenn es nur um eine Batterie gänge,wäre doch das alles nur halb so schlimm,dann würde ich mir eine neue kaufen,erledigt!!

@fuchs755

so sehe ich das auch.Habe das Auto am So. vor 2 Wochen Probe gefahren,keine Probleme,wollte es am letzten Fr. abholen und dann lief es auf einmal nicht mehr.Bevor der Käufer es abholt,muß doch der Verkäufer schauen,ob alles O.K. ist.Er braucht ja keine Inspektion machen,sondern nur schauen ob er anspringt,alle Lichter gehen u.s.w.,besonders wenn der Käufer weiters weg wohnt.Für mich ist das kein Geschäftgebaren.Das ist ja kein kleiner Mangel,sondern gegen den Vertragsbestandteil.

Themenstarteram 14. August 2006 um 12:25

Ob die Fehlerursache nun vorher oder nachher auftrat wird keiner beweisen können.

@exmaniac

Klar ist der Fehler später aufgetreten,sonst hätte ich doch keine Probefahrt machen können.

am 14. August 2006 um 12:43

Also WENN es ein oldtimer ist, und die kiste zumal noch 1 jahr in der tiefgarage stand, solltest du dich sowieso nicht reinsetzen und schuppdiwupp 600 km fahren.entweder legs aufn hänger, oder lass es wenigstens nochmal durchchecken von nem bekannten , oder geh kurz in die werkstatt.

ich mein, falls du planst das ding zu pflegen (zustand? alter?) und zu erhalten werden eh kosten auf dich zukommen - und wenn du nich selbst schraubst wird das ding "schnell" in die werkstatt schaffen den braten ganz sicher nich fett machen....

 

dass du angepisst bist dass die mühle es nichtmal aus eigener kraft vom hof schafft kann ich verstehen - aber du hast bestimmt mehr davon wenn du alle deine freundlichkeit zusammennimmst und den verkäufer anrufst und ihn fragst ob ihm was einfällt wie man das ding wieder gangbar bekommt. und wenn du lange genug freundlich bleibst und der typ kein kompelttes a****loch ist werdet ihr euch bestimmt einig :)

 

in diesem sinne

mfg Alex

@stick

Ich meinte die Zeit einerseits zw. Probefahrt und deiner Überweisung und andererseit zw. Überweisung und Abholung. ;)

Wie gesagt, das Auto war seit deiner Überweisung dir.

Rede freundlich mit ihm und lass dich überraschen.

mfg

Hi

 

ohne jetzt den genauen Zustand oder den Typ des Oldtimers zu kennen. Wenn sowas letztlich vor Gericht geht, wird so ziemlich jeder Richter, aufgrund der langen Standzeit und der Tatsache das es sich um ein altes Auto handelt, im Zweifel für den Verkäufer urteilen. Da geht schon mal was kaputt.....

Und nach Überweisung ist der Käufer neuer Eigentümer.

Was anderes ist es, wenn man sich ein Zustand 1 Auto beim spezialisierten Oldie Fachbetrieb zulegt.

Aber wie bereits geschrieben, gelten für den Privatkauf eh andere Gesetze.

 

Gruß

Andi

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Hier machen es sich viele zu einfach. Dies ist ein kauf, das heißt:

der Käufer hat den kaufpreis zu zahlen, der VK hat die gekaufte Sache zu übereignen.

Nun entspricht die Ware ja offensichtlich NICHT mehr dem Vertragsgegenstand (Sprich Zustand zum Zeitpunkt der Probefahrt). Die erste Frage ist nun wann denn das Fahrzeug dem Käufer überlassen wurde, denn genau so lange trägt der VK die Sorgfaltspflicht. Dies ist NICHT notwendigerweise der zeitpunkt der leistung des Käufers.

Die Rechte aus dem BGB bleiben dem Käufer auch bei Ausschluss der Gewährleistung unbenommen.

Meine Interpretation:

Es liegt bisher eine einseitige leistung vor, das fahrzeug befindet sich zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mehr in vertragsgemäßem Zustand.

Eine Anfechtung wegen Irrtums ist in diesem Fall auch möglich, ob Arglist zu beweisen ist (STRAFTAT!!!!!!) ist erstmal sekundär,...

Notfalls Anwalt fragen

Ach ja:

Der Ausschluss der Gewährleistung entbindet nicht von den vertraglichen Pflichten.

So sieht'aus und nicht anders.

Lass dir nichts anderes aufschwetzen.

Und wenn es nicht anders geht, dann muss das Ding auch ausgefochten werden.Vor Gericht.

Und das Beste an der Sache - du kriegst Recht.

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