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Autokauf Sonntag - Auto noch angemeldet

Themenstarteram 10. Februar 2015 um 6:23

Hey,

Also ne frage

Wenn ich am Sonntag ein Auto kaufen will und direkt mitnehme mit roten schildern (hat ein bekannter) kann ich es dann bei mir im bezirk auf mich ummelden? Das auto wäre am sonntag noch angemeldet

Kennzeichen bleiben beim vorbesitzer da er sie für das nächste auto bräuchte.

Beste Antwort im Thema

Hi,

Fahrzeuge seit diesem Jahr auch Online abgemeldet werden Aber nur für Fahrzeuge seit dem 1.1.2015 zugelassen wurden und auf den Papieren entsprechende Codenummern haben.

Dürfte also noch ein wenig dauern bis sich das am Gebrauchtwagenmarkt bemerkbar macht ;)

Übrigens wenn der Wagen noch angemeldet ist darf der nicht mit roten Kennzeichen gefahren werden!!

Gruß Tobias

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Nein, zum ummelden (oder abmelden) brauchst du die Kennzeichentafeln.

Und kommt ja nicht auf die Idee, selbst die Plaketten abzukratzen (hat auch schon mal jemand gemacht :rolleyes:).

Themenstarteram 10. Februar 2015 um 6:43

Verdammt ok.

Warum sollte man die plakette runterkratzen? Der tüv ist neu bis 2017

Zitat:

@arti96 schrieb am 10. Februar 2015 um 07:43:13 Uhr:

Warum sollte man die plakette runterkratzen?

Entsiegelt -> Fahrzeug nicht mehr zugelassen. Da aber nicht bekannt ist, ob z.B. mal die Kennzeichen neu vergeben und somit neu mit Siegel versehen wurden -> das Entsiegeln muss immer direkt bei der Zulassungsstelle vor den Augen des Beamten vollzogen werden.

Ich habe hier z.B. auch noch entsiegelte Kennzeichen herumliegen. Die gleiche Nummer nutze ich bei meinem derzeitigen Fahrzeug.

Jetzt könnte ich bei einem Verkauf einfach die alten vorzeigen von wegen »Schauen Sie, ich habe daheim schon entsiegelt« und die neuen, mit Siegel versehenen Kennzeichen weiter behalten.

_____

Der Verkäufer soll entweder das Fahrzeug davor abmelden oder dir das Fahrzeug samt Kennzeichen und schriftlich fixiertem Übergabezeitpunkt (Gefahrenzeitpunktübergabe) aushändigen.

Wenn du sowieso in einem anderen Zulassungsbezirk wohnst, wäre es kein Problem. Allerdings müsste er dann eben schnell reagieren und am Folgetag online das Kennzeichen als Wunschkennzeichen reservieren.

Die Kennzeichen sind nicht Eigentum des Verkäufers, sondern gehören beim Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs mit zum Fahrzeug.

Grüße, Martin

Zitat:

@arti96 schrieb am 10. Februar 2015 um 07:43:13 Uhr:

Warum sollte man die plakette runterkratzen? Der tüv ist neu bis 2017

Eben, das frage ich mich auch. Der Verkäufer wollte die Tafeln behalten, und dachte, der neue Käufer kann einfach so mit den Papieren abmelden. Was nicht ging.

Moin,

Genau - und anschließend verpackst du sie ordentlich und schickst sie dem bisherigen Besitzer per Einschreiben zu. Dann kann er das neue Auto entsprechend damit anmelden.

MfG Kester

Ungestempelte Kennzeichen als Einschreiben verschicken wenn man sie neu schon für 13,50 Euro (inkl. Versand) haben kann? Macht - meiner Meinung nach - wenig Sinn.

Hier habe ich meine letzten Kennzeichen immer geordert.

Ich befürchte eher das der bisherige Besitzer davon ausgeht, dass er bei Vorlage der alten Nummernschilder automatisch auch diese Kombination wieder bekommt. Dem ist nicht so. Falls beim Abmelden nicht reserviert wird, können sie theoretisch am nächsten Tag (oder sogar schon am selben Tag, technisch spricht inzwischen nichts mehr dagegen) schon wieder vergeben werden.

Wenn man selbst das eigene Fahrzeug abmeldet wird man (Zulassungsbezirk Neu-Ulm) gefragt, ob man sich das Kennzeichen für 12 Monate reservieren will. Kostet dann die Gebühr vom Wunschkennzeichen.

Wenn der Käufer die Abmeldung vornimmt, kann er sich das Kennzeichen reservieren lassen. Nicht jedoch der Verkäufer.

Grüße, Martin

Hi,

Fahrzeuge seit diesem Jahr auch Online abgemeldet werden Aber nur für Fahrzeuge seit dem 1.1.2015 zugelassen wurden und auf den Papieren entsprechende Codenummern haben.

Dürfte also noch ein wenig dauern bis sich das am Gebrauchtwagenmarkt bemerkbar macht ;)

Übrigens wenn der Wagen noch angemeldet ist darf der nicht mit roten Kennzeichen gefahren werden!!

Gruß Tobias

Moin,

Typischerweise kosten Schilder in den meisten Städten so um die 25-30€ - bestellen machen ja nun in dem Fall eher wenige Personen. Für den ein oder anderen lohnt das durchaus. Manches Mal ist es ja auch Nostalgie bzgl. eines Wunschkennzeichens.

MfG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 10. Februar 2015 um 11:05:40 Uhr:

Typischerweise kosten Schilder in den meisten Städten so um die 25-30€ - bestellen machen ja nun in dem Fall eher wenige Personen.

So wenig sind das gar nicht. Zumindest wenn man die Themen in den Foren mitverfolgt.

Mache das jetzt schon seit mehreren Jahren weil es nicht mehr kostet (trotz Wunschkennzeichen) oder sogar noch günstiger ist und man nicht noch mal zum Schildermacher laufen muss.

Grüße, Martin

Moin,

Wenn du die Schilder bestellst - hat das einen Nachteil ;) Du hast die zusätzliche Wunschkennzeichengebühr - deshalb geht das ja nicht in jedem Fall. Und wenn ich das mal so überschlage läuft dass dann am Ende kostenseitig irgendwie aufs gleiche hinaus.

Klar sieht man in Foren einige Menschen die das machen :) Meist sind Forennutzer diesbezüglich offener als die Allgemeinbevölkerung. Insofern kann ich es gut nachvollziehen, dass man die Schilder gerne behalten möchte.

MFG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 10. Februar 2015 um 17:02:51 Uhr:

Wenn du die Schilder bestellst - hat das einen Nachteil ;) Du hast die zusätzliche Wunschkennzeichengebühr - deshalb geht das ja nicht in jedem Fall. Und wenn ich das mal so überschlage läuft dass dann am Ende kostenseitig irgendwie aufs gleiche hinaus.

Hatte ich ja bereits oben schon geschrieben: Kosten heben sich auf/mit Wunschkennzeichen geringfügig günstiger.

Die Gebühr kostet bundesweit einheitlich 12,80 Euro. Für die Schilder (Set für PKW) werden hier lokal beim Schildermacher bis zu 40 Euro aufgerufen. 30 Euro sind die Regel (pro Schild 15 Euro). Beim Krad-Kennzeichen wollten sie von mir 20 Euro.

Gebühr für Reservierung und Kennzeichen 12,80 Euro zzgl. 15 Euro für das Kennzeichen -> unter 30 Euro.

Nicht viel, aber darum ging es mir auch nie. Mir geht es darum, nicht noch mal 10 Minuten länger blöd in der Gegend herumstehen zu müssen. Oder - auch schon passiert: Schildermacher A macht gerade Pause, also 300 Meter weiter zu Schildermacher B. Der ist aber mit meinem Wunsch ein 480er Kennzeichen zu machen völlig überfordert... 15 Minuten blöd in der Gegend herumgelaufen, dann wieder neu Anstellen dürfen bei der Zulassungsstelle. Dann doch lieber bestellen und gut.

Beim Krad-Kennzeichen habe ich übrigens nichts gespart (beim ersten Mal). Beim Ändern des Saisonkennzeichenzeitraums (PKW defekt, daher Saisonbeginn einen Monat vorverlegt) dann aber schon. Aber da musste ja auch nichts reserviert werden. :)

Grüße, Martin

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