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Autokauf, Versicherungsbeginn und Prozente

Themenstarteram 28. November 2004 um 20:55

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Ich möchte von einer Freundin ein Auto kaufen, es auf meinen Namen zulassen, aber über meinen Vater als Zweitwagen mit 85% versichern. Der Vertreter der DEVK hat mir zugesagt, dass ich (Fahranfänger über 25 Jahre) dann am 1.1.2006 den Wagen mit 85% auf meinen eigenen Namen versichern kann. Dies ist auch zwingend nötig, da mein Vater Ende 2005 als Rentner seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen wird und die Zweitwagenregelung dann wegfällt.

Das Problem ist jedoch, dass die Freundin das Auto bis zum 2.1.2005 auf ihren Namen laufen lassen möchte, weil sie angeblich nur so selbst in der SFK eine Stufe sinkt. Wenn ich jedoch den Wagen nicht in diesem Jahr auf meinen Namen zulasse, kann ich nach Aussage des Vertreters erst ein Jahr später (zum 1.1.2007) den Wagen mit 85% auf meinen eigenen Namen versichern, obwohl es sich ja nur um ein paar Tage spätere Zulassung handelt.

Sind die Aussagen der Versicherungen richtig?

Gibt es irgendeine Möglichkeit, aus diesem Dilemma herauszukommen?

Danke für eure Hilfe!

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17 Antworten

??????

Warum einfach, wenns kompliziert auch geht.....

Wenn dir deine Freundin das verkauft, hat sie sich gefälligst nicht drum zu kümmern, was mit ihrer Versicherung passiert.

Bis zum 02.01. ist Quark --> es reicht, wenn das Auto 6 Monate im Jahr 2004 auf sie versichert war und die Unterbrechung zum nächsten Auto nicht länger als 6 Monate dauert

Bsp:

Sie meldet es jetzt ab zum 01.12.04 --> wenn sie bis 01.06.05 ein neues Auto brigt, steigt sie ganz normal in ihrer SF-Klasse. Bringt sie esspäter als dort, bleibt auf der SF-Klasse von 2004 sitzen, richtig.

Die Aussage des Versicherungsvertreters ist sicher irgendwie richtig....

Liegt einfach daran, dass du dann zu dme Zeitpunkt entsprechend viele "versicherte Jahre" vorweisen kannst, um eine SF2 auf dich zu übernehmen - sonst wird da nix.

Wenn dein Vater aber eh ins Ausland geht - warum dann nicht von ihm die SF-Klassen übernehmen - mit 25 Jahren ahste ja evtl. schon 7 Jahre lang die Fleppen, da geht doch was....

Also mein Vorschlag:

Der Freundin erstmal klarmachen, dass das Unfug ist, bis zum 02.01. zu warten und dann auf dich versichern. :)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Die Aussage des Versicherungsvertreters ist sicher irgendwie richtig....

Liegt einfach daran, dass du dann zu dme Zeitpunkt entsprechend viele "versicherte Jahre" vorweisen kannst, um eine SF2 auf dich zu übernehmen - sonst wird da nix.

Wenn dein Vater aber eh ins Ausland geht - warum dann nicht von ihm die SF-Klassen übernehmen - mit 25 Jahren ahste ja evtl. schon 7 Jahre lang die Fleppen, da geht doch was....

@zeus.berlin

Die SF2 Regelung kann man jederzeit, also auch im Feb. 05 in Anspruch nehmen.

@schreddi

Diese Regelung ist sofort auf den Sohn möglich, eine spätere SF-R Übernahme gibt es nicht, da er sie ja schon hat.

Also im Jan. machen !

Christo

Themenstarteram 29. November 2004 um 8:16

Erstmal Danke für die schnellen Antworten.

@Schreddi

>Sie meldet es jetzt ab zum 01.12.04 --> wenn sie bis 01.06.05 ein neues Auto brigt, steigt sie ganz normal in ihrer SF-Klasse. Bringt sie esspäter als dort, bleibt auf der SF-Klasse von 2004 sitzen, richtig.<

Ja, aber das Problem ist, dass sie sich erstmal kein neues Autos zulegen wird. Also stimmt es wohl, dass es für sie besser ist, bis zu Beginn des nächsten Jahres mit dem Verkauf zu warten.

>Die Aussage des Versicherungsvertreters ist sicher irgendwie richtig....

Liegt einfach daran, dass du dann zu dem Zeitpunkt entsprechend viele "versicherte Jahre" vorweisen kannst, um eine SF2 auf dich zu übernehmen - sonst wird da nix.<

Heißt in meinem Fall "versicherte Jahre" die Anzahl der Jahre, in der eine Versicherung vorlag, unabhängig von der Dauer? Also eine Woche in diesem Jahr und das ganze nächste Jahr zählen als zwei Versicherungsjahre?

Ich hab meinen Führerschein erst dieses Jahr gemacht, daher kann ich leider nicht die gesamten Prozente meines Vaters übernehmen.

@Gott78

>Die SF2 Regelung kann man jederzeit, also auch im Feb. 05 in Anspruch nehmen.<

Das ist mir klar, es gehr nur darum, wann ich dann selber bei 85%/SFK 2 bin, z.B.:

Autoanmeldung und Versicherungsbeginn 30.12.2004=> eigene Einstufung mit SFK 2 am 1.1.2006;

Autoanmeldung und Versicherungsbeginn 2.1.2005=> eigene Einstufung mit SFK 2 am 1.1.2007;

>Diese Regelung ist sofort auf den Sohn möglich, eine spätere SF-R Übernahme gibt es nicht, da er sie ja schon hat.<

Das versteh ich nicht, könnt ihr mir das bitte näher erläutern?

Wenn ich eure bisherigen Aussagen richtig verstanden habe, wird es wohl doch schwierig, eine für beide Seiten günstige Lösung zu finden.

Zitat:

Original geschrieben von zeus.berlin

>Diese Regelung ist sofort auf den Sohn möglich, eine spätere SF-R Übernahme gibt es nicht, da er sie ja schon hat.<

Das versteh ich nicht, könnt ihr mir das bitte näher erläutern?

Wenn ich eure bisherigen Aussagen richtig verstanden habe, wird es wohl doch schwierig, eine für beide Seiten günstige Lösung zu finden.

Laß deiner Freundin das Auto bis Jan. und vergiß die Chose mit der SF-R Übernahme von deinem Vater. Wenn du im Januar zu deinem DEVK-Vertreter gehst, kriegst du die SF2 sofort auf deinen Namen. Versicherungsnehmer bist sofort du und zum 01.01.2006 gehst du auf SF3 runter.

Ganz einfach.

Wenn er dies nicht macht, meld dich nochmal.

Christo

Themenstarteram 29. November 2004 um 8:29

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Laß deiner Freundin das Auto bis Jan. und vergiß die Chose mit der SF-R Übernahme von deinem Vater. Wenn du im Januar zu deinem DEVK-Vertreter gehst, kriegst du die SF2 sofort auf deinen Namen. Versicherungsnehmer bist sofort du und zum 01.01.2006 gehst du auf SF3 runter.

Ganz einfach.

Wenn er dies nicht macht, meld dich nochmal.

Christo

Gilt dies auch, obwohl ich den Führerschein erst seit diesem Jahr habe?

Okay - ich ging von mir aus - bei mir wäre eine SF2 auf den eignen Namen nicht möglich.

(halte ich bei so kurzer Führerscheindauer auch nicht für angebracht, ganz ehrlich)

Aber denn - los :)

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 29. November 2004 um 14:49

@Gott78

Hab ich dich richtig verstanden, dass ich bei der DEVK als Fahranfänger über 25 gleich mit 85% anfangen kann?

Ich habe nämlich letzte Woche nochmal bei denen nachgefragt und mir wurde gesagt, dass ich mit 140% einsteigen würde, wenn ich das Auto selbst versichere. Deshalb ja meine Überlegung mit der Zweitwagenregelung und den 85% über meinen Vater mit.

Kennst du dich mit der DEVK aus und kann ich mich auf deine Aussage verlassen? Könnte ich den Vertrag evtl. über dich so abschließen, wie du es mir empfiehlst?

Zweitwagenregelung bei der DEVK:

- Erstfahrzeug bei der DEVK

- Erstfahrzeug mindestens SF2 (85%)

- Kein Fahrer <23 Erstfahrzeug

- Kein Fahrer <23 Zweitfahrzeug

Dann gibts für den Zweiten 85%.

Sonst 140%.

Angaben sind verläßlich, war ein paar Jahre dort

im Vertrieb tätig ;)

Gruß

Themenstarteram 29. November 2004 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von UrQuattro

Zweitwagenregelung bei der DEVK:

- Erstfahrzeug bei der DEVK

- Erstfahrzeug mindestens SF2 (85%)

- Kein Fahrer <23 Erstfahrzeug

- Kein Fahrer <23 Zweitfahrzeug

Dann gibts für den Zweiten 85%.

Sonst 140%.

Angaben sind verläßlich, war ein paar Jahre dort

im Vertrieb tätig ;)

Gruß

Das ist mir klar, ist ja auch genau das Angebot, das mir die DEVK gemacht hat und das ich wahrnehmen wollte. Gott78 meinte jedoch, ich sollte im Januar 2005 den Wagen nicht als Zeitwagen über meinen Vater, sondern auf meinen eigenen Namen versichern, dann würde ich auch 85% bekommen. Stimmt das?

Es ist seit ca. 2 Monaten möglich den Wagen sofort auf deinen Namen mit 85% zu versichern. Diese Aussage ist 100%, da ich es selber so handhabe und es bisher nie Probs gab.

Dein Vertreter soll sich mal mit dem Innendienst unterhalten.

Kommst du aus Berlin ? Wer ist dein Vertreter ? PN an mich.

 

Christo

Hey hey hey - schwärz deine Kollegen nicht an *gg*

Grüße

Schreddi

Geht doch nicht um anschwärzen.:p

Aber eventuelle Wissenslücken sollten geschlossen werden.

 

Christo

Zitat:

Das ist mir klar

stimmt, ich hätte ja mal ALLES lesen können.

Zitat:

Es ist seit ca. 2 Monaten möglich den Wagen sofort auf deinen Namen mit 85% zu versichern.

Aha?

Glaubt mir aber eh niemand, wenn ich

beim Kunden begründe mit: "Das hat mir Gott gesagt." Schon gar nicht, wenn ich ihn heute morgen

im Internet getroffen hab. *tzz*

Gut zu wissen. Hab zwar momentan kein junges Publikum, aber das is ja schon ne wichtige Info

Themenstarteram 30. November 2004 um 13:20

Hallo!

Gott78 hat recht! Ich habe vorhin mit der DEVK-Hotline telefoniert und die hat mir dies bestätigt. Es wurde zwar die Einschränkung gemacht, dass zumindest noch ein weiteres Familienmitglied bei der DEVK sein muss, aber da mein Vater bei denen ist, ist dies für mich kein Problem. Da ich auch noch Beamter und Bahncard-Inhaber bin, spar ich so nochmal über 200€ im Vergleich zur Zweitwagenregelung über meinen Vater!

Vielen Dank an Gott78 für den Super-Tipp!

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