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Autokauf: ZKD kaputt?
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich in dem richtigen Forumbereich bin, falls nicht, bitte ich um Verzeihung und Korrekturhinweise.
Zu mein Problem: ich habe gestern mein erstes Auto(Golf 5, Bj 2006, 176.000km) gekauft und wurde vom Verkäufer(Händler) gleich betrogen.
Ich habe das Auto im Internet gesehen und es mir mit einem Freund zusammen gestern angeschaut. Dann bat er mir ein Probefahrt an und wir fuhren etwas herum. Alles schien super zu sein.
Als ich nach einem Rabatt gefragt habe, sagte er, dass er nur, wenn ich auf Gewährleisung und Garantie verzichte, würde mir es für 3.300 verkaufen.
Ich habe es akzeptiert und den Kaufvertrag unterschrieben. Damit er die Gewährleistung sicher aufhebt, hat er auf den Kaufvertrag "Motorprobleme, Getriebeprobleme und technische Probleme" geschrieben.
Heute habe ich das Auto von einem anderen Freund begutachten lassen und er stellte fest, dass die Zylinderkopfdichtung viel Öl verliert und ausgetauscht werden muss.
Daraufhin habe ich den Verkäufer angerufen und um Reparatur oder Rücknahme geboten, aber er lehnt Beides ab. Wir könnten ihm auch anzeigen, sagte er, aber er würde es trotzdem nicht zurücknehmen oder reparieren.
Das Auto wurde noch nicht abgemeldet, steht ohne Kennzeichen beim Freund im Hof.
Nun meine Frage:
Kann ich irgendwie noch das Auto zurückgeben oder dem Verkäufer die Reparatur zahlen?
Ein Auszug aus dem Kaufvertrag ist im Anhang.
Bitte keine falsche Anmerkungen machen, da ich es auch so nicht gewollt hätte und das ganze mir schon sehr leid tut.
Über jegliche Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
Viele Grüße,
mesmo
Beste Antwort im Thema
Du kannst dich bei einem Anwalt beraten lassen, ob Händler überhaupt ohne Gewährleistung verkaufen dürfen. Oder ob er formelle Fehler in dem Kaufvertrag findet.
Aber mal ehrlich: wer den Kaufvertrag so unterschreibt, der hat es auch nicht anders verdient. Und ZKD nach 12 Jahren und 176 TKM => sehe ich eh als eingepreisten Verschleiß - und nicht als Sachmangel. Selbst wer noch die Gewährleistung hätte.
Erheblich sinnvoller: mal ein kritischer Gesamtcheck des Wagens und dann Reparatur überlegen. Die ZKD (plus Nebenmaterial wie Dehnschrauben) kostet ja kaum was, ist nur viel Arbeit drumrum.
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73 Antworten
Du kannst dich bei einem Anwalt beraten lassen, ob Händler überhaupt ohne Gewährleistung verkaufen dürfen. Oder ob er formelle Fehler in dem Kaufvertrag findet.
Aber mal ehrlich: wer den Kaufvertrag so unterschreibt, der hat es auch nicht anders verdient. Und ZKD nach 12 Jahren und 176 TKM => sehe ich eh als eingepreisten Verschleiß - und nicht als Sachmangel. Selbst wer noch die Gewährleistung hätte.
Erheblich sinnvoller: mal ein kritischer Gesamtcheck des Wagens und dann Reparatur überlegen. Die ZKD (plus Nebenmaterial wie Dehnschrauben) kostet ja kaum was, ist nur viel Arbeit drumrum.
Die Umgehung der Sachmängelhaftung im B2C-Bereich ist nicht zulässig. Der Ausschluss ist ungültig (bzw. ja nicht geschehen), damit stehen dir formal 24 Monate volle Sachmängelhaftung zu.
Das Problem ist natürlich der Händler haftet nur für einen nicht vereinbarungsgemäßen Zustand. Kurzum Du hast (rein Formal) Schrott gekauft, bezahlt und Schrott bekommen.
Jetzt ist es aber so: Richter sind nicht dumm oder gänzlichnvon einer anderen Welt. Auch die wissen, dass dies eine beliebte Masche ist. Ich würde also die Chancen gar nicht mal soo schlecht ansehen, dass du zumindest einen Teilerfolg erzielen könntest. Du gehst natürlich erstmal kräftig un Vorleistung, bei ungewissem Ausgang.
Die Frage vor Gericht wird sein, ob "Motorschaden" allgemein als hinreichende Beschreibung durchgeht, und ob man das dem Händler abkauft, dass der Wagen wirklich Schrott war.
Wenn es nach meiner persönlichen Meinung gehen würde: Du hast bewusst auf die Sachmängelhaftung verzichtet, also solltest du auch bewusst keine erhalten.
Vielleicht habe ich es ja auch verdient und deshalb geschah es mir. Weiß ich nicht.
Von Autos habe ich null Ahnung. Habe seit 10 Jahren Führerschein, aber nie gefahren, weil ich immer ein Ticket hatte und es mir finanziell nicht viel leisten konnte.
Zu Anwalt möchte ich dann gehen, wenn ich ein Funken Hoffnung in der Sache sehe. Sonst muss ich die Kosten auch noch übernehmen.
Gesamtcheck würde wieder vom Preis abhängen, werde es mir aber mal überlegen.
Also siehst du in der Sache wenig Hoffnung :-(.
Vielen Dank für deine Antwort.
Wie hoch war denn der Rabatt? Das ist das Lehrgeld. Künftig bei größeren Investitionen erst fachkundig checken und beraten lassen, dann die Risikoabwägung machen und verhandeln. Und dann noch ne Nacht drüber schlafen.
Jetzt hilft nur, in den sauren Apfel zu beissen. Hoffen wir mal, dass nicht noch mehr Wartungsstau dazukommt. Und Vorsicht mit Betrugsanschuldigungen.
Zitat:
@mesmo schrieb am 08. Apr. 2018 um 22:20:18 Uhr:
Also siehst du in der Sache wenig Hoffnung :-(.
Sagen wir es mal so: es gibt in meinen Augen durchaus aussichtslosere Fälle. Ein Selbstläufer wird es aber sicherlich auch nicht. Muss man eben abwägen.
Wieso man, erst recht wenn man sich überhaupt nicht auskennt, solche "Spielereien" abmacht, wird sich mir nie erschließen.
Zitat:
@Railey schrieb am 8. April 2018 um 22:24:42 Uhr:
Wie hoch war denn der Rabatt? Das ist das Lehrgeld. Künftig bei größeren Investitionen erst fachkundig checken lassen
Sieht man auch auf dem Bild. Er sank den Preis von 3700 (Anzeigepreis) auf 3.300 €.
Lehren werde ich auf jeden Fall daraus ziehen. Da ich knapp bei Kasse war, habe ich leider an der falschen Stelle gespart.
Zitat:
@guruhu schrieb am 8. April 2018 um 22:24:47 Uhr:
Zitat:
@mesmo schrieb am 08. Apr. 2018 um 22:20:18 Uhr:
Also siehst du in der Sache wenig Hoffnung :-(.
Sagen wir es mal so: es gibt in meinen Augen durchaus aussichtslosere Fälle. Ein Selbstläufer wird es aber sicherlich auch nicht. Muss man eben abwägen.
Wieso man, erst recht wenn man sich überhaupt nicht auskennt, solche "Spielereien" abmacht, wird sich mir nie erschließen.
Mein Begleiter(also der Halbprofi) hat es vorgeschlagen und ich habe es akzeptiert. Dem vertraute und vertraue ich sehr. Er bereut es genauso, aber ändern kann man eben nichts.
Ok, ich ändere meine Meinung etwas: das oben angekreuzt Feld "...Gewährleistungsverzicht..." spielt dir in die Karten. Das ist schon ein starkes Indiz für einen "Umgehungstatbestand". Warum man dieses Feld, trotz glasklarer Unwirksamkeit, in den KV druckt, ist mir schleierhaft.
Zitat:
@guruhu schrieb am 8. April 2018 um 22:41:32 Uhr:
Ok, ich ändere meine Meinung etwas: das oben angekreuzt Feld "...Gewährleistungsverzicht..." spielt dir in die Karten. Das ist schon ein starkes Indiz für einen "Umgehungstatbestand". Warum man dieses Feld, trotz glasklarer Unwirksamkeit, in den KV druckt, ist mir schleierhaft.
Er hat immer nur ...probleme geschrieben. Kann ich das vielleicht als zu grob anmeckern?
Der Händler bringt morgen den Fahrzeugschein noch vorbei. Ich werde versuchen ihn mit eure Argumente zumindest zu einer Teilübernahme der Kosten zu bewegen.
Zitat:
@mesmo schrieb am 08. Apr. 2018 um 22:48:20 Uhr:
Er hat immer nur ...probleme geschrieben. Kann ich das vielleicht als zu grob anmeckern?
Meckern kannst du viel, nur wird dadurch dein Auto nicht repariert bzw. bezahlt. Wichtiger wäre es da sich zu überlegen, wie der Richter das im Zweifel bewertet.
Zitat:
@mesmo schrieb am 08. Apr. 2018 um 22:48:20 Uhr:
Ich werde versuchen ihn mit eure Argumente zumindest zu einer Teilübernahme der Kosten zu bewegen.
Das halte ich gemäß der Umstände nicht für den schlechtesten Weg.
Zitat:
@guruhu schrieb am 8. April 2018 um 22:58:45 Uhr:
Zitat:
@mesmo schrieb am 08. Apr. 2018 um 22:48:20 Uhr:
Er hat immer nur ...probleme geschrieben. Kann ich das vielleicht als zu grob anmeckern?
Meckern kannst du viel, nur wird dadurch dein Auto nicht repariert bzw. bezahlt. Wichtiger wäre es da sich zu überlegen, wie der Richter das im Zweifel bewertet.
Das ist auch meine Sorge, dass ich am Ende auch noch auf die Gericht oder Anwaltkosten sitzen bleibe. Deshalb versuche ich zuvor von überall möglichst viel Infos zu sammeln, um das ganze Abzuschätzen. Bis jetzt sieht es leider nicht besonders rosig aus.
Zitat:
@guruhu schrieb am 8. April 2018 um 22:58:45 Uhr:
Zitat:
@mesmo schrieb am 08. Apr. 2018 um 22:48:20 Uhr:
Ich werde versuchen ihn mit eure Argumente zumindest zu einer Teilübernahme der Kosten zu bewegen.
Das halte ich gemäß der Umstände nicht für den schlechtesten Weg.
Das hat er leider schon mal am Telefon verneint und wird es vermutlich wieder tun. Für manche Leute ist es wohl kein Problem, wenn sie andere in die Augen schauend betrügen...
Zitat:
@mesmo schrieb am 08. Apr. 2018 um 23:6:54 Uhr:
Das hat er leider schon mal am Telefon verneint und wird es vermutlich wieder tun. Für manche Leute ist es wohl kein Problem, wenn sie andere in die Augen schauend betrügen...
Meinst du mit betrügen dich selbst, der jetzt, trotz anders lautender Vereinbarung, versucht etwas durchzusetzen, worauf er, unter Gewährung eines nicht unerheblichen Vorteils, verzichtet hat?
Verstehe mich nicht falsch, das was der Händler gemacht hat war rechtlich nicht "wirksam", ein Betrug ist es indes bei weitem nicht. Wie gesagt: ginge es nach mir, wäre es das mit deiner Sachmängelhaftung. Dies hat der Gesetzgeber aber wohl mit Absicht untersagt. Das würde nämlich wirklich Betrügern in die Hand spielen.
Zitat:
@guruhu schrieb am 8. April 2018 um 23:12:27 Uhr:
Zitat:
@mesmo schrieb am 08. Apr. 2018 um 23:6:54 Uhr:
Das hat er leider schon mal am Telefon verneint und wird es vermutlich wieder tun. Für manche Leute ist es wohl kein Problem, wenn sie andere in die Augen schauend betrügen...
Meinst du mit betrügen dich selbst, der jetzt, trotz anders lautender Vereinbarung, versucht etwas durchzusetzen, worauf er, unter Gewährung eines nicht unerheblichen Vorteils, verzichtet hat?
Verstehe mich nicht falsch, das was der Händler gemacht hat war rechtlich nicht "wirksam", ein Betrug ist es indes bei weitem nicht. Wie gesagt: ginge es nach mir, wäre es das mit deiner Sachmängelhaftung. Dies hat der Gesetzgeber aber wohl mit Absicht untersagt. Das würde nämlich wirklich Betrügern in die Hand spielen.
Er hat versichert, dass das Auto problemlos läuft, aber nur mündlich. Deshalb könnte ich von außen als Betrüger gesehen werden, der event. versucht den Händler zu reparaturen zu zwingen. Aber ich überlasse dem Händler die Entscheidung, ob er es repariert oder zurücknimmt. Das Auto hat kein Kennzeichen und steht seit ca. 26 Stunden am selben Platz.
Ob es juristisch Betrug ist, weiß ich nicht, dass ich falsch gehandelt habe, ist mir auch klar, aber dass jemand mir falsche Versprechungen macht und dann sich davor drückt, dann ist das für mich ein gefühlter Betrug.